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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Pflegepauschbetrag-rechner: 600 bis 1.800 € Steuerbonus

**Stand: Oktober 2026** Du pflegst einen Angehörigen zu Hause – und der Staat beteiligt sich an deinem Aufwand: Mit dem Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG ziehst du 2026 je nach Pflegegrad 600 €, 1.100 € oder 1.800 € von deinem zu versteuernden Einkommen ab, ganz ohne Belege. Der pflegepauschbetrag-rechner zeigt dir in einer Minute, welcher Betrag dir zusteht, wie viel Steuer du damit wirklich sparst und welche Voraussetzungen das Finanzamt prüft. Wichtig vorab: Das ist ein Steuerfreibetrag – nicht zu verwechseln mit dem Pflegegeld, das die Pflegekasse bar auszahlt.

Interaktiver Pflegepauschbetrag-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
2–5

Labels: Pflegegrad der gepflegten Person (2–5), Pflegemonate in 2026, Anzahl der Pflege...

Berechnungsergebnis
Dein Pflege-Pauschbetrag
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Geschätzte Steuerersparnis 642,80 €
Pauschbetrag pro gepflegter Person 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Schätzung auf Basis von § 33b EStG – ersetzt keine Steuerberatung durch Finanzamt oder Steuerberater.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

2026 beträgt der Pflege-Pauschbetrag 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 (§ 33b Abs. 6 EStG). Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Pauschbetrag – dort zählen nur nachgewiesene Kosten als außergewöhnliche Belastungen. Der Pauschbetrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen; die echte Steuerersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab (Beispiel: 1.100 € × 30 % = 330 € Ersparnis).

Pflegegeld oder Pauschbetrag – der Unterschied, den alle verwechseln

Das ist die Verwechslung Nummer eins im Netz, darum zuerst: Pflegegeld ist bares Geld von der Pflegekasse (2026: 347 € bis 990 € monatlich je Pflegegrad, § 37 SGB XI) – es landet auf dem Konto der pflegebedürftigen Person und ist steuerfrei. Der Pflege-Pauschbetrag ist dagegen ein Steuerfreibetrag für dich als pflegende Person (§ 33b EStG): Er mindert dein zu versteuerndes Einkommen in der Steuererklärung, einmal pro Jahr, ohne dass Geld fließt.

Beides kannst du parallel nutzen – das eine schließt das andere nicht aus. Viele Ratgeber werfen beide Begriffe durcheinander; für deine Steuererklärung zählt nur der Pauschbetrag.

So funktioniert die Berechnung im pflegepauschbetrag-rechner

Der Rechner fragt vier Dinge ab und rechnet daraus deine Ersparnis:

  1. Pflegegrad der gepflegten Person (2–5): Daraus ergibt sich dein Pauschbetrag – 600 €, 1.100 € oder 1.800 € pro Jahr.

  2. Pflegedauer im Jahr: Wurde nur einen Teil des Jahres gepflegt, rechnet der Rechner zeitanteilig (Monate/12).

Volle 12 Monate = voller Betrag. 3.

Mehrere Pflegepersonen? Pflegen dich und deine Geschwister gemeinsam, wird der Pauschbetrag aufgeteilt – jede Person bekommt ihren Anteil.

  1. Dein Grenzsteuersatz: Daraus schätzt der Rechner deine echte Steuerersparnis (Pauschbetrag × Steuersatz).

Die Formel ist simpel: Steuerersparnis ≈ Pauschbetrag × persönlicher Grenzsteuersatz. Bei 1.800 € Pauschbetrag und 35 % Grenzsteuersatz sind das rund 630 € weniger Steuer – ganz ohne einen einzigen Beleg. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den pflegegeld-rechner heranziehen.

Voraussetzungen: Was das Finanzamt prüft

Vier Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, sonst streicht das Finanzamt den Betrag:

  • Persönlich: Du pflegst selbst – kein ambulanter Dienst, keine bezahlte Kraft für diese Leistung.
  • Unentgeltlich: Du bekommst dafür kein Geld. Wichtig: Das Pflegegeld, das die gepflegte Person erhält und an dich weitergibt, schadet nicht – es gilt nicht als Vergütung für dich.
  • Häuslich: Die Pflege findet in deiner Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person statt – nicht im Heim.
  • Keine Doppelbegünstigung: Die gepflegte Person darf für dieselben Aufwendungen keine eigenen außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

Pflegst du mehrere Angehörige, steht dir für jede gepflegte Person ein eigener Pauschbetrag zu – das wissen die wenigsten. Umgekehrt gilt: Pflegen mehrere Personen dieselbe Angehörige, wird ein Pauschbetrag anteilig aufgeteilt.

Beispielrechnung: Pflegegrad 3, ganzes Jahr

Deine Mutter hat Pflegegrad 3, du pflegst sie das ganze Jahr 2026 allein zu Hause. Dein Pauschbetrag: 1.100 €. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um genau diesen Betrag.

  • Pauschbetrag: 1.100 €
  • Dein Grenzsteuersatz (Beispiel): 30 %
  • Steuerersparnis: 1.100 € × 30 % = 330 €

Bei Pflegegrad 4 oder 5 wären es 1.800 € × 30 % = 540 €. Zum Vergleich: Wer nur 9 Monate pflegt, rechnet 1.100 € × 9/12 = 825 € Pauschbetrag, also 247,50 € Ersparnis.

Und falls deine tatsächlichen Pflegekosten höher liegen als der Pauschbetrag, kannst du stattdessen die Einzelnachweise als außergewöhnliche Belastungen wählen – dann aber mit Belegen und abzüglich der zumutbaren Belastung.

Typische Fehler beim Pflege-Pauschbetrag

  1. Mit dem Pflegegeld verwechseln: Der Pauschbetrag ist kein Geld aufs Konto, sondern ein Abzug in der Steuererklärung.

Wer auf eine Auszahlung wartet, wartet vergebens. 2.

Bei Pflegegrad 1 eintragen: Für Pflegegrad 1 gibt es keinen Pauschbetrag – das Finanzamt streicht die Zeile. Hier helfen nur nachgewiesene Kosten als außergewöhnliche Belastungen.

  1. Aufteilung vergessen: Pflegen zwei Geschwister gemeinsam, darf nicht jede den vollen Betrag ansetzen.

Der Pauschbetrag wird geteilt. 4.

Doppelbegünstigung: Wenn die gepflegte Person ihre Pflegekosten selbst als außergewöhnliche Belastungen absetzt, ist dein Pauschbetrag für dieselben Aufwendungen tabu. 5.

Nur in der Jahreserklärung denken: Über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kannst du den Freibetrag schon unterm Jahr in deine Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen lassen – dann kommt monatlich mehr Netto an. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer pflegegrad-rechner.

Sonderfälle und Ausnahmen

Merkzeichen H oder Pflegegrad 4/5 bei der gepflegten Person: Dann kann für die gepflegte Person selbst der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 € greifen – das ist ein anderer Topf als dein Pflege-Pauschbetrag und schließt ihn nicht automatisch aus. Pflege im Heim: Kein Pauschbetrag – die Häuslichkeit fehlt.

Wechsel des Pflegegrads unterm Jahr: Maßgeblich ist der höhere Grad für das ganze Jahr, sobald er festgestellt ist. Pflegeperson im Ausland oder Grenzgänger: Entscheidend ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Verstirbt die gepflegte Person: Der Pauschbetrag steht für die Monate der tatsächlichen Pflege zu – anteilig.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Die Beträge 600 €, 1.100 € und 1.800 € gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2021 unverändert – auch 2026 (§ 33b Abs. 6 EStG). Für 2027 ist keine Änderung geplant: Der Pflege-Pauschbetrag ist nicht Teil des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG, Kabinettsbeschluss 30. September 2026), das vor allem Kassenleistungen umbaut.

Steuerlich bleibt also alles beim Alten – ein seltener Fall von Planungssicherheit. Was du trotzdem prüfen solltest: Dein Grenzsteuersatz ändert sich mit jeder Gehaltserhöhung, und damit auch deine echte Ersparnis.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist ein Abzug vom zu versteuernden Einkommen – kein Geldsegen, aber bares Geld in der Steuererklärung. Trage den Pauschbetrag in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen deiner Einkommensteuererklärung ein (Zeile "Pflege-Pauschbetrag"); das Finanzamt erkennt ihn automatisch an, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Nächster Schritt: Prüfe, ob sich der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für dich lohnt – dann profitierst du schon monatlich statt erst mit dem Steuerbescheid. Und falls du mehrere Angehörige pflegst: Wiederhole die Rechnung im pflegepauschbetrag-rechner pro Person, denn jeder gepflegten Person steht ein eigener Pauschbetrag zu.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Pauschbetrag nach Pflegegrad (§ 33b Abs. 6 EStG):** PG2 = 600 €, PG3 = 1.100 €, PG4/PG5 = 1.800 € pro Jahr; PG1 = 0 €. - **Zeitanteil:** Pauschbetrag × (Pflegemonate / 12); volle 12 Monate = voller Betrag. - **Aufteilung:** Bei n Pflegepersonen für dieselbe gepflegte Person: Pauschbetrag / n je Person. - **Mehrere gepflegte Personen:** Ein separater Pauschbetrag je gepflegter Person (additiv). - **Steuerersparnis ≈ Pauschbetrag × Grenzsteuersatz** (Schätzung; Progression und Splitting unberücksichtigt – als Näherung kennzeichnen). - Voraussetzungen (alle kumulativ): persönlich, unentgeltlich, häuslich, keine Doppelbegünstigung durch die gepflegte Person. - Alternative für die gepflegte Person selbst: Behinderten-Pauschbetrag 7.400 € bei Merkzeichen H/Bl/TBl oder PG4/5.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wo trage ich den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Zeile "Pflege-Pauschbetrag". Belege musst du keine beifügen – gib nur den Pflegegrad und den Zeitraum an.

2 Kann ich Pflegegeld und Pflege-Pauschbetrag gleichzeitig bekommen?

Ja. Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person (steuerfrei), der Pauschbetrag mindert dein eigenes zu versteuerndes Einkommen. Beides ist ausdrücklich kombinierbar.

3 Wie viel Steuern spare ich mit dem Pflege-Pauschbetrag wirklich?

Pauschbetrag mal dein Grenzsteuersatz. Bei 1.100 € (Pflegegrad 3) und 30 % Steuersatz sind das 330 €. Der Pauschbetrag selbst ist also nicht die Ersparnis, sondern die Bemessungsgrundlage.

4 Bekomme ich den Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Ab Pflegegrad 2 gibt es 600 €, 1.100 € oder 1.800 €; bei Pflegegrad 1 kannst du nur tatsächlich nachgewiesene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen – mit Belegen und nach Abzug der zumutbaren Belastung.

5 Wir pflegen zu zweit – bekommt jeder den vollen Betrag?

Nein. Pflegen mehrere Personen dieselbe Angehörige, wird der eine Pauschbetrag anteilig aufgeteilt. Pflegst du dagegen zwei verschiedene Angehörige, steht dir pro Person ein eigener Pauschbetrag zu.

6 Schadet es, wenn die gepflegte Person mir ihr Pflegegeld gibt?

Nein. Weitergeleitetes Pflegegeld gilt nicht als Vergütung – die Voraussetzung "unentgeltlich" bleibt erfüllt. Kritisch wird es erst bei einer echten Bezahlung für die Pflege.

7 Kann ich den Freibetrag schon unterm Jahr nutzen?

Ja, über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt. Der Pflege-Pauschbetrag wird dann als Freibetrag in deine Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen und erhöht dein monatliches Netto – der pflegepauschbetrag-rechner zeigt dir die ungefähre Monatsersparnis.

8 Was ist besser: Pauschbetrag oder Einzelnachweise?

Liegen deine tatsächlichen, nachgewiesenen Pflegekosten über dem Pauschbetrag, lohnt der Einzelnachweis als außergewöhnliche Belastungen – dann aber abzüglich deiner zumutbaren Eigenbelastung. Darunter ist der Pauschbetrag bequemer und meist lukrativer.

9 Ändert sich der Pflege-Pauschbetrag 2027?

Nach derzeitigem Stand nein. Die Beträge gelten seit 2021 unverändert, und das PNOG (Kabinett 30. September 2026) fasst den § 33b EStG nicht an.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet – § 33b EStG (Pflege-Pauschbetrag Abs. 6): gesetze-im-internet.de
  • • Bundesfinanzministerium – Amtliches Einkommensteuer-Handbuch / Lohnsteuer-Hinweise zu § 33b
  • • steuertipps.de – Pauschbeträge 2025/2026 (PDF, Januar 2026): 600 / 1.100 / 1.800 €
  • • hopkins.law – Pflegepauschbetrag 2026: Höhe, Voraussetzungen
  • • buerger-geld.org – Behinderten-Pauschbetrag und Pflege-Pauschbetrag 2026 richtig kombinieren (7.400-€-Regel)
  • • rentenbescheid24.de – Steuern in der Rente: Pflege-Pauschbetrag (März 2026)