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Familie & Soziales • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Pflegeunterstuetzungsgeld-rechner: dein Lohnersatz

**Stand: Oktober 2026** Dein Vater stürzt, deine Mutter kommt aus dem Krankenhaus – und du musst sofort einspringen. Für genau diese akute Pflegesituation gibt es das Pflegeunterstützungsgeld: bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz von der Pflegekasse, 90 % deines Nettolohns. Der pflegeunterstuetzungsgeld-rechner zeigt dir in zwei Minuten, wie viel Geld dir 2026 pro Tag zusteht, welche Voraussetzungen gelten und wie du den Antrag richtig und rechtzeitig stellst. Kurz gesagt: dein finanzieller Notfallplan für die ersten Tage der Pflege.

Interaktiver Pflegeunterstuetzungsgeld-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Labels: Dein monatliches Netto (€), Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten? (ja/nein...

Berechnungsergebnis
Dein Tagesbetrag
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Gesamt für X Tage 642,80 €
Tagesdeckel 2026 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Schätzung nach § 44a SGB XI / § 45 SGB V – ersetzt keine Beratung durch Pflegekasse oder Sozialverband.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

2026 beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 90 % deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts – 100 %, wenn du in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hast. Gedeckelt ist es auf 135,63 € pro Tag. Anspruch hast du für bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person (§ 44a Abs. 3 SGB XI) – vorausgesetzt, die Pflegesituation ist akut und unvorhergesehen, du hast keinen Entgeltfortzahlungsanspruch und stellst den Antrag unverzüglich bei der Pflegekasse deines Angehörigen.

Nicht verwechseln: Unterstützungsgeld, Pflegezeit und Pflegegeld

Drei Begriffe, drei völlig verschiedene Leistungen – die Verwechslung kostet im Ernstfall Geld: Das Pflegeunterstützungsgeld ist Lohnersatz für bis zu 10 Arbeitstage in einer akuten Situation (§ 44a SGB XI) – darum geht es hier. Die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist dagegen eine bis zu 6-monatige unbezahlte Freistellung für längerfristige Pflege – ohne Lohnersatz.

Und das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist bares Geld der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person (347 € bis 990 € monatlich), kein Lohnersatz für dich. Wer "Pflegezeit" googelt, wenn er das Unterstützungsgeld meint, verliert wertvolle Tage – und umgekehrt.

So funktioniert die Berechnung im pflegeunterstuetzungsgeld-rechner

Der Rechner braucht drei Eingaben und rechnet daraus deinen Tages- und Gesamtbetrag:

  1. Dein monatliches Netto: Daraus ermittelt der Rechner dein Tagesnetto (Monatsnetto × 3 ÷ 90 Kalendertage – so rechnen es die Kassen).

  2. Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten?

Gab es Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Boni, gilt die 100-%-Regel statt 90 %. 3.

Anzahl der Freistellungstage (max. 10): Der Rechner multipliziert und deckelt auf 135,63 € pro Tag.

Die Formel: Tagesbetrag = min(Tagesnetto × 90 % (oder 100 %), 135,63 €); Gesamt = Tagesbetrag × Tage. Beispiel: 2.700 € Monatsnetto → Tagesnetto 90 € → 81 € pro Tag → 10 Tage = 810 €. Bei 5.000 € Monatsnetto wären 90 % = 150 €, gedeckelt auf 135,63 € pro Tag. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den pflegegeld-rechner heranziehen.

Voraussetzungen: die "akut und unvorhergesehen"-Hürde

Fünf Bedingungen müssen gleichzeitig zutreffen:

  • Akute, unvorhergesehene Pflegesituation: Ein plötzlicher Pflegebedarf – Sturz, Schlaganfall, Krankenhausentlassung. Eine seit Jahren schleichende Verschlechterung ohne akuten Anlass genügt nicht.
  • Naher Angehöriger: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Enkel und deren Partner.
  • Kein Entgeltfortzahlungsanspruch: Zahlt dein Arbeitgeber für diese Tage weiter (Arbeits- oder Tarifvertrag), gibt es kein Unterstützungsgeld – es ersetzt nur echten Lohnausfall.
  • Kein Kinderkrankengeld/Verletztengeld: Wer für diese Zeit bereits eine andere Lohnersatzleistung bekommt, ist ausgeschlossen.
  • Ärztliche Bescheinigung: Ein Arzt oder eine Pflegefachperson bestätigt die Pflegebedürftigkeit und dass deine Unterstützung erforderlich ist.

Seit Januar 2024 wichtig: Der Anspruch kann in jedem Kalenderjahr neu entstehen – aber nur, wenn wieder eine akute, unvorhergesehene Situation vorliegt.

Beispielrechnung: 10 Tage bei 2.700 € Netto

Du nimmst 10 Arbeitstage frei, weil deine Mutter nach einem Sturz versorgt werden muss. Dein Monatsnetto: 2.700 €, kein Urlaubsgeld in den letzten 12 Monaten.

  • Tagesnetto: 2.700 € × 3 ÷ 90 = 90 €
  • Tagesbetrag: 90 € × 90 % = 81 € (unter dem Deckel von 135,63 €)
  • Gesamt: 81 € × 10 = 810 € Pflegeunterstützungsgeld

Hättest du Weihnachtsgeld bekommen, wären es 100 % = 90 € pro Tag, also 900 €. Die Leistung ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – sie kann deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.

Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden wie beim Krankengeld abgezogen.

Typische Fehler beim Pflegeunterstützungsgeld

  1. Antrag zu spät: Das Gesetz verlangt den Antrag "unverzüglich" – wer erst Wochen später kommt, riskiert die Ablehnung.

Reiche ihn sofort mit der ärztlichen Bescheinigung ein. 2.

Pflegezeit statt Unterstützungsgeld: Wer beim Arbeitgeber gleich die 6-monatige Pflegezeit anmeldet, verschenkt den bezahlten 10-Tage-Anspruch. Erst die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG) nutzen, dann weitersehen.

  1. Die 10-Tage-Teilung übersehen: Nehmen du und deine Schwester für denselben Angehörigen frei, teilen sich alle zusammen maximal 10 Tage – nicht jeder 10.

  2. Entgeltfortzahlung nicht geprüft: Viele Tarifverträge sehen bezahlte Freistellung für Pflegefälle vor – dann gibt es kein Unterstützungsgeld, aber auch keinen Lohnausfall.

Erst den Vertrag prüfen. 5.

Kein akuter Anlass: "Mutter wird halt immer hilfsbedürftiger" reicht nicht – es braucht den unvorhergesehenen Auslöser und die Bescheinigung dazu. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer verhinderungspflege-rechner.

Sonderfälle und Ausnahmen

Selbstständige: Kein Anspruch – das Unterstützungsgeld setzt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis voraus. Minijobber: Grundsätzlich anspruchsberechtigt, wenn die übrigen Voraussetzungen zutreffen.

Mehrere Angehörige: Pro pflegebedürftiger Person stehen bis zu 10 Tage zu – bei zwei Elternteilen also bis zu 20. Privat versicherte Angehörige: Zuständig ist das private Versicherungsunternehmen des Angehörigen, nicht die gesetzliche Pflegekasse.

Krankenversicherungszuschuss: Während des Bezugs kannst du auf Antrag einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung bekommen (§ 44a Abs. 4 SGB XI) – wichtig für privat Versicherte. Azubis und duale Studenten: Auch sie haben Anspruch, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – das Alter spielt keine Rolle.

Rentner mit Minijob: Der Anspruch entsteht auch im Rentenalter, solange ein Beschäftigungsverhältnis besteht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Beamte: Sie fallen nicht unter die Regelung, sondern haben eigene Ansprüche nach den jeweiligen beamtenrechtlichen Vorschriften – prüfe deinen Dienstherrn vorab.

Was ändert sich 2026 und 2027?

2026 gilt die 10-Tage-Regel mit 90 % bzw. 100 % und dem Tagesdeckel von 135,63 € unverändert. Für 2027 liegt der Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 vor – die parlamentarische Verabschiedung steht aus.

Nach derzeitigem Entwurfsstand bleibt das Pflegeunterstützungsgeld als Leistung erhalten; größere Umbauten betreffen Pflegegeld, Entlastungsbetrag und die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege-Budgets. Verlass dich für akute Fälle 2026 auf die heutigen Regeln – und stelle den Antrag immer sofort, egal was 2027 kommt.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist der Bruttobetrag, den die Pflegekasse deines Angehörigen dir überweist – davon gehen noch deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Nächste Schritte: Sprich sofort mit deinem Arbeitgeber über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (er muss dich bis zu 10 Arbeitstage freistellen, § 2 PflegeZG), hole die ärztliche Bescheinigung ein und reiche den Antrag unverzüglich bei der Pflegekasse ein.

Reichen die 10 Tage nicht, prüfe als Nächstes die Pflegezeit (bis 6 Monate, unbezahlt) oder die Verhinderungspflege für die weitere Organisation – der pflegeunterstuetzungsgeld-rechner hat dir nur den finanziellen Start gesichert.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Tagesnetto = Monatsnetto × 3 ÷ 90** (Kalendertage; Kassenpraxis analog Krankengeld). - **Tagesbetrag = min(Tagesnetto × 0,90, 135,63 €)**; bei Einmalzahlungen in den vorangegangenen 12 Kalendermonaten: **min(Tagesnetto × 1,00, 135,63 €)**. - **Gesamt = Tagesbetrag × Freistellungstage** (max. 10 Arbeitstage je Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person; bei mehreren Beschäftigten für dieselbe Person: Summe ≤ 10 Tage). - Tagesdeckel 2026: 135,63 € (Tageshöchstsatz analog § 45 Abs. 2 SGB V; Beitragsbemessungsgrenze KV 2026). - Anspruchsvoraussetzungen (§ 44a Abs. 3 SGB XI, § 2 PflegeZG): akute unvorhergesehene Pflegesituation, naher Angehöriger, kein Entgeltfortzahlungsanspruch, kein Kinderkranken-/Verletztengeld, ärztliche Bescheinigung, Antrag unverzüglich bei Pflegekasse/privatem VU des Angehörigen. - Abzüge: Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld 2026 pro Tag?

90 % deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts pro Tag, maximal 135,63 €. Hast du in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld erhalten, sind es 100 % des Nettos – ebenfalls gedeckelt auf 135,63 €. Den pflegeunterstuetzungsgeld-rechner oben nutzt du für deine persönliche Zahl.

2 Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?

Beschäftigte, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, keinen Entgeltfortzahlungsanspruch haben und den Antrag unverzüglich mit ärztlicher Bescheinigung bei der Pflegekasse des Angehörigen stellen.

3 Was ist der Unterschied zwischen Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit?

Das Unterstützungsgeld ist Lohnersatz für maximal 10 Arbeitstage in akuten Situationen. Die Pflegezeit ist eine bis zu 6-monatige unbezahlte Freistellung für längerfristige Pflege – ganz ohne Lohnersatz.

4 Ist das Pflegeunterstützungsgeld steuerfrei?

Grundsätzlich ja, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es kann also den Steuersatz für dein übriges Einkommen erhöhen. Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosigkeit, Pflege) werden abgezogen.

5 Können sich Geschwister die 10 Tage teilen?

Sie müssen sogar: Machen mehrere Beschäftigte den Anspruch für denselben Angehörigen geltend, sind insgesamt maximal 10 Arbeitstage je Kalenderjahr möglich – nicht 10 pro Person.

6 Was passiert, wenn mein Arbeitgeber weiterzahlt?

Dann gibt es kein Pflegeunterstützungsgeld – es gleicht nur tatsächlichen Lohnausfall aus. Prüfe zuerst Arbeits- und Tarifvertrag: Viele sehen bezahlte Freistellung für akute Pflegefälle vor.

7 Gilt der Anspruch auch für privat versicherte Angehörige?

Ja. Dann ist das private Versicherungsunternehmen deines Angehörigen zuständig – Antrag und Bescheinigung gehen dorthin statt an eine gesetzliche Pflegekasse.

8 Was, wenn die 10 Tage nicht reichen?

Danach kommen die Pflegezeit (bis 6 Monate unbezahlte Freistellung), die Familienpflegezeit (Teilzeit bis 24 Monate) oder die Verhinderungspflege zur Organisation der weiteren Versorgung infrage.

9 Ändert sich das Pflegeunterstützungsgeld 2027?

Der PNOG-Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 lässt die Leistung nach derzeitigem Stand bestehen; die Verabschiedung steht noch aus. Für 2026 gelten die heutigen Regeln unverändert.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bundesgesundheitsministerium (BMG) – Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung: bundesgesundheitsministerium.de
  • • Gesetze im Internet – § 44a SGB XI, § 2 Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 45 SGB V: gesetze-im-internet.de
  • • krankenkasseninfo.de – Lexikon: Pflegeunterstützungsgeld (90/100-%-Regel, Tageshöchstsatz)
  • • pflegewegweiser-nrw.de – Spickzettel Pflegeleistungen 2026 (Stand 1.1.2026): 10 Tage, 90 % Netto
  • • DAK / Mobil Krankenkasse – Höchst-Kinderkrankengeld 2026: 135,63 €/Tag (analog Tagesdeckel)
  • • buerger-geld.org – PNOG-Referentenentwurf 5. Juni 2026; Kabinettsbeschluss 30. September 2026