So funktioniert der Photovoltaik-Rechner
So berechnen wir: Aus Anlagengröße, Standortertrag, Eigenverbrauchsquote, Strompreis und Vergütungssatz ermittelt der Rechner Jahresertrag, Eigenverbrauchsvorteil, Einspeiseerlös und daraus die Amortisationszeit.
Schritt 1 – Jahresertrag. Anlagengröße in Kilowattpeak mal standortspezifischer Ertrag.
In Deutschland liegt der bei 900 bis 1.100 Kilowattstunden je kWp und Jahr (Quelle: PVGIS der EU-Kommission); Süddeutschland eher oben, der Norden eher unten. Eine 10-kWp-Anlage liefert also grob 9.000 bis 11.000 kWh pro Jahr.
Schritt 2 – Eigenverbrauch. Typische Haushalte nutzen ohne Speicher etwa 30 Prozent ihres Solarstroms selbst, mit Speicher 60 bis 80 Prozent.
Der Rechner multipliziert den Eigenverbrauch mit deinem aktuellen Strompreis – und genau hier liegt der Hebel: Im Oktober 2026 liegt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis je nach Quelle bei 35,60 Cent (Finanztip, Stand 13.10.2026) bis 37,0 Cent (BDEW, Datenstand 08/2026). Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist also rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste.
Schritt 3 – Einspeiseerlös. Der Überschuss wird mit der EEG-Einspeisevergütung vergütet, die zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme gilt.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026 gelten: bis 10 kWp 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung (Eigenverbrauchsanlage) bzw. 12,22 Cent bei Volleinspeisung; von 10 bis 40 kWp anteilig 6,66 bzw. 10,24 Cent. Wichtig: Die Sätze sinken nach § 49 EEG 2023 alle sechs Monate um ein Prozent (Degression) – es zählt immer der Satz deines Inbetriebnahmemonats.
Einmal festgelegt, gilt er 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert.
Schritt 4 – Kosten abziehen. Versicherung, Wartung und Zählerkosten als Jahrespauschale – überschlägig etwa 1 Prozent der Investition pro Jahr.
Dazu kommt die schleichende Leistungsabnahme der Module; Hersteller garantieren typischerweise noch 85 bis 90 Prozent Leistung nach 25 bis 30 Jahren.
Schritt 5 – Amortisation. Investition geteilt durch den jährlichen Nettovorteil (Eigenverbrauchsersparnis + Einspeiseerlös − laufende Kosten). Das Ergebnis ist die Zahl der Jahre, bis die Anlage sich selbst bezahlt hat.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026 gilt die halbjährliche Degression: Wer seine Anlage zwischen Februar und Juli 2026 in Betrieb genommen hat, erhält noch 7,78 Cent (Teileinspeisung bis 10 kWp); seit August 2026 sind es 7,70 Cent. Der Unterschied ist klein, aber die Richtung ist klar – wer später baut, bekommt etwas weniger.
Steuerlich bleibt 2026 alles beim Alten: Für Lieferung und Installation von Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz (0 Prozent Mehrwertsteuer, § 12 Abs. 3 UStG), und kleine Anlagen sind unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Stromkosten berechnen heranziehen.
Für 2027 steht eine größere Änderung im Raum: Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen unter 25 kWp zum 1. Januar 2027 auslaufen zu lassen – mit einer Übergangslösung (reduzierte Vergütung für bis zu 36 Monate) im Gespräch und dem Rest in der Direktvermarktung. Stand Oktober 2026 ist das angekündigt, aber nicht final beschlossen.
Bestandsschutz gilt für alles, was bis Ende 2026 ans Netz geht. Praktische Konsequenz für deine Planung: Der Eigenverbrauch wird 2027 noch wichtiger, und wer 2026 baut, sichert sich die garantierte Vergütung für 20 Jahre.
Beispielrechnung
Familie Yilmaz plant eine 10-kWp-Anlage auf ihrem Einfamilienhaus in Hannover. Angebotspreis: 14.000 Euro netto (0 Prozent Mehrwertsteuer). Inbetriebnahme: Oktober 2026.
- Jahresertrag: 10 kWp × 1.000 kWh = 10.000 kWh
- Eigenverbrauch: 35 Prozent = 3.500 kWh × 0,356 Euro (eigener Strompreis) = 1.246 Euro Ersparnis pro Jahr
- Einspeisung: 6.500 kWh × 0,077 Euro (Vergütungssatz ab 1.8.2026) = 500,50 Euro pro Jahr
- Laufende Kosten (Versicherung, Wartung, Zähler): rund 150 Euro pro Jahr
- Jährlicher Nettovorteil: 1.246 + 500,50 − 150 = 1.596,50 Euro
- Amortisation: 14.000 ÷ 1.596,50 ≈ 8,8 Jahre
Nach knapp neun Jahren ist die Anlage bezahlt. Bei einer Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren bleiben also rund 16 bis 21 Jahre, in denen sie Geld verdient bzw. Stromkosten spart – bei leicht sinkender Modulleistung und angenommen leicht steigenden Strompreisen.
Würde die Familie einen Speicher für 7.000 Euro dazunehmen und den Eigenverbrauch auf 60 Prozent heben, stiege die Ersparnis auf 2.136 Euro, aber die Investition auf 21.000 Euro – die Amortisation verlängerte sich auf rund 10 Jahre. Der Speicher verbessert die Unabhängigkeit, aber nicht automatisch die Rendite.
Typische Fehler
Nur auf die Einspeisevergütung schauen. Der häufigste Denkfehler: Die Vergütung ist der kleinere der beiden Einnahmeströme.
Wer seine Anlage auf maximale Einspeisung statt auf maximalen Eigenverbrauch auslegt, verschenkt Geld – 35 Cent gesparter Strompreis schlagen 7,70 Cent Vergütung um Längen.
Falschen Vergütungssatz ansetzen. Es gilt der Satz des Inbetriebnahmemonats, nicht der des Angebotsdatums.
Zwischen Angebot im Frühjahr und Inbetriebnahme im Herbst kann eine Degressionsstufe liegen. Ein sorgfältig eingestellter Photovoltaik-Rechner fragt deshalb immer nach dem geplanten Inbetriebnahmemonat – rechne nie mit dem Satz aus dem Angebotsdatum.
Volleinspeisung ohne Meldung annehmen. Der höhere Volleinspeisungssatz (12,22 Cent bis 10 kWp) gilt nur, wenn du dich vor der Inbetriebnahme aktiv und schriftlich beim Netzbetreiber für die Volleinspeisung entscheidest.
Ohne diese Meldung gilt automatisch der niedrigere Teileinspeisungssatz.
Speicher zu groß dimensionieren. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch, verteuert aber die Investition überproportional. Faustregel: Speichergröße in kWh etwa so groß wie der nächtliche Verbrauch – nicht so groß wie das Dach.
Steuerfreiheit als selbstverständlich annehmen. Die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG und der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gelten nur unter ihren jeweiligen Voraussetzungen (Wohngebäude, Leistungsgrenzen).
Bei Gewerbeobjekten oder Anlagen über 30 kWp prüfe den Einzelfall.
Anmeldung vergessen. Jede Anlage muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden – das ist Pflicht, kein Formalismus. Ohne Anmeldung gibt es keine Vergütung.
Sonderfälle und Ausnahmen
Balkonkraftwerk. Stecker-Solargeräte bis 800 Watt sind die kleine Schwester der Dachanlage: keine EEG-Vergütung im klassischen Sinn nötig, dafür extrem kurze Amortisation durch reinen Eigenverbrauch. Für Mieter oft die einzige Option. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer CO₂-Steuer und Strompreis.
Ost-West-Ausrichtung. Bringt 80 bis 85 Prozent des Süd-Ertrags, verteilt die Erzeugung aber besser über den Tag – das erhöht die Eigenverbrauchsquote ohne Speicher. Bei hohem Tagesverbrauch kann Ost-West wirtschaftlicher sein als Süd.
Denkmalschutz. Viele Kommunen erlauben PV auf denkmalgeschützten Dächern nur eingeschränkt oder gar nicht. Kläre das vor dem Angebot, nicht danach.
Volleinspeisung als Geschäftsmodell. Bei sehr großen Dächern ohne nennenswerten Eigenverbrauch kann die Volleinspeisung mit 12,22 bzw. 10,24 Cent sinnvoll sein – sie ist planbar und wartungsarm.
Für typische Einfamilienhäuser mit normalem Stromverbrauch gewinnt fast immer die Eigenversorgungsanlage.
Mieterstrom. Wer sein Mehrfamilienhaus mit PV versorgt und den Strom an Mieter verkauft, bewegt sich in einem eigenen Rechtsrahmen mit besonderen Melde- und Abrechnungspflichten. Die normale Eigenverbrauchslogik greift hier nur teilweise.
Altanlagen nach 20 Jahren. Läuft die Vergütung aus ("Ü20-Anlagen"), bleibt der Eigenverbrauch – und der ist bei heutigen Strompreisen oft lukrativer als jede Anschlussregelung.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis besteht aus drei Zahlen: Jahresvorteil, Amortisationszeit und 25-Jahres-Bilanz. Die Amortisationszeit ist die wichtigste – sie sagt dir, wie lange dein Geld gebunden ist.
Unter 10 Jahren gilt als solide, 10 bis 12 Jahre als noch vertretbar, darüber solltest du die Annahmen prüfen (zu teures Angebot? zu niedrige Eigenverbrauchsquote?).
Der nächste Schritt ist der Angebotsvergleich: Hole mindestens drei Angebote ein und rechne jedes mit deinen echten Zahlen durch – deinem Strompreis aus der letzten Jahresabrechnung, deinem realistischen Eigenverbrauch, dem Vergütungssatz deines geplanten Inbetriebnahmemonats. Lass dir die Ertragsprognose (kWh pro kWp) schriftlich geben und vergleiche sie mit PVGIS-Werten für deinen Standort.
Und wenn du 2026 bauen willst: Der Bestandsschutz für die feste Vergütung endet mit dem Jahr – wer 2027 ans Netz geht, plant möglicherweise schon im neuen Fördersystem.