So funktioniert der Progressionsvorbehalt-Rechner: die Formel in drei Schritten
Der Rechner setzt § 32b Absatz 2 EStG um — den "besonderen Steuersatz". Die Logik in drei Schritten:
Schritt 1 — Fiktives Gesamteinkommen bilden.
Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) plus die steuerfreie Leistung (e):
Fiktives Einkommen = zvE + e
Schritt 2 — Durchschnittssatz auf das fiktive Einkommen ermitteln.
Das Finanzamt berechnet die Steuer, die auf das fiktive Einkommen entfallen würde, und teilt sie durch das fiktive Einkommen:
Besonderer Steuersatz = Steuer(zvE + e) ÷ (zvE + e)
Schritt 3 — Satz auf das echte zvE anwenden.
Deine tatsächliche Steuer = zvE × besonderer Steuersatz. Die Leistung selbst wird nie besteuert — aber alles andere wird mit dem höheren Satz belegt.
Zwei amtliche Rundungsregeln stecken in der Berechnung: Die Steuerbeträge werden auf volle Euro abgerundet, der besondere Steuersatz auf vier Nachkommastellen. Der Rechner oben bildet beides exakt ab.
Der häufigste Eingabefehler: das Bruttogehalt als zu versteuerndes Einkommen einzutragen. Das zvE liegt nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen regelmäßig deutlich darunter — nimm den Wert aus deinem letzten Steuerbescheid.
Und trage die Leistung nur einmal ein: Wer sie schon im zvE erfasst und nochmals im Leistungsfeld angibt, zählt sie doppelt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Einkommensteuer-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 und 2027?
Am Mechanismus des § 32b ändert sich nichts — er gilt seit Jahrzehnten unverändert. Was sich ändert, ist der Tarif, mit dem der besondere Steuersatz berechnet wird:
- 2026: Grundfreibetrag 12.348 €. Der Rechner nutzt den amtlichen 2026-Tarif (BMF-Programmablaufplan 2026): Zone 2 mit (914,51 · y + 1.400) · y bis 17.799 €, Zone 3 mit (173,1 · z + 2.397) · z + 1.034,87 bis 69.878 €, danach 42 % bzw. 45 %.
- Elterngeld 2026: unverändert 65–67 % des Nettoentgelts, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat.
- 2027 (geplant, nicht beschlossen): Grundfreibetrag 12.564 € nach dem Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 (Kabinett 2.9.2026, Bundesrat steht aus). Wir aktualisieren den Rechner, sobald das Gesetz steht.
Beispielrechnung: 5.000 € Elterngeld bei 36.000 € Einkommen
Nehmen wir einen Alleinstehenden (Grundtarif) mit 36.000 € zu versteuerndem Einkommen und 5.000 € Elterngeld im Jahr 2026.
Schritt 1 — Steuer ohne Progressionsvorbehalt:
Steuer auf 36.000 € nach 2026-Tarif: 5.971 €
Schritt 2 — Fiktives Einkommen und besonderer Steuersatz:
36.000 € + 5.000 € = 41.000 € fiktives Einkommen.
Steuer auf 41.000 € nach 2026-Tarif: 7.527 €.
Besonderer Steuersatz = 7.527 € ÷ 41.000 € = 18,3585 % (auf vier Nachkommastellen abgerundet: 18,35 %).
Schritt 3 — Steuer mit Progressionsvorbehalt:
36.000 € × 18,35 % = 6.606 €.
Ergebnis: Die 5.000 € Elterngeld bleiben selbst steuerfrei — kosten dich aber 635 € zusätzliche Einkommensteuer (6.606 € − 5.971 €). Genau diese Überraschung im Steuerbescheid des Folgejahres erklärt der Mechanismus.
Zum Vergleich: Viele ältere Rechner im Netz rechnen dieses Beispiel noch mit veralteten Tarifwerten (z. B. 6.216 € statt 5.971 €) — die Mehrsteuer wirkt dort kleiner, als sie 2026 tatsächlich ist.
Typische Fehler
- Bruttolohn statt zu versteuerndem Einkommen eingeben.
Das zvE steht in deinem Steuerbescheid — es ist nach allen Abzügen regelmäßig mehrere tausend Euro niedriger als dein Brutto. 2.
Die Leistung doppelt zählen. Sie gehört nur ins Leistungsfeld, nicht zusätzlich ins zvE.
- "Steuerfrei" mit "folgenlos" verwechseln.
Elterngeld, ALG I und Krankengeld sind steuerfrei, aber nicht wirkungslos — sie treiben deinen Satz nach oben. 4.
Die Steuererklärungspflicht übersehen. Wer im Jahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt erhält, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Ein einziger Monat Elterngeld reicht dafür. 5.
Zusammenveranlagung nicht hinterfragen. Bei Ehepaaren fließen beide Einkommen und beide Leistungen in eine gemeinsame Berechnung ein — manchmal rechnet sich die getrennte Veranlagung.
Das lässt sich vorab durchrechnen. 6.
Keine Rücklage bilden. Die Nachzahlung kommt erst mit dem Bescheid des Folgejahres — lege während des Bezugs monatlich 10–15 % der Leistung zurück.
Sonderfälle und Ausnahmen
Negativer Progressionsvorbehalt: Es geht auch andersherum. Bestimmte negative Einkünfte — etwa Verluste aus ausländischen Einkunftsquellen, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von der deutschen Steuer freigestellt sind — senken den besonderen Steuersatz.
Deine Steuer auf das übrige Einkommen fällt dann niedriger aus. Der Rechner bildet das ab, sobald du einen negativen Leistungsbetrag eingibst.
Zusammenveranlagung: Bei Ehepaaren wird der besondere Steuersatz aus dem gemeinsamen zvE und der Summe aller dem Vorbehalt unterliegenden Leistungen beider Partner gebildet. Bezieht ein Partner Elterngeld und der andere verdient voll weiter, fällt der Effekt besonders deutlich aus. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Elterngeld-Rechner.
Diese Leistungen unterliegen dem Vorbehalt (§ 32b Abs. 1 EStG): Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld (plus Arbeitgeberzuschuss), Krankengeld der gesetzlichen Kassen, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Altersteilzeitzuschlag sowie nach DBA freigestellte Auslandseinkünfte.
Diese Leistungen unterliegen ihm nicht: Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld und BAföG. Sie beeinflussen deinen Steuersatz nicht.
Krankengeld: Das gesetzliche Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt aber vollständig dem Progressionsvorbehalt — der Bundesfinanzhof hat das ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 13.11.2014, III R 36/13).
Ausländische Einkünfte: Sind sie nach DBA steuerfrei, fließen sie in die Satzermittlung ein — bei positiven Einkünften erhöhend, bei Verlusten senkend (negativer Vorbehalt).
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist die Mehrsteuer, die allein auf den Progressionsvorbehalt zurückgeht — also der Betrag, um den dein Steuerbescheid höher ausfällt, als du ohne die Leistung zahlen würdest. Der Progressionsvorbehalt-Rechner ersetzt keine Steuerberatung, aber er nimmt der Nachzahlung den Schrecken: Du weißt schon vor dem Bescheid, was auf dich zukommt.
Drei konkrete nächste Schritte:
Rücklage bilden: Lege ab sofort 10–15 % deiner monatlichen Leistung zurück — bei 1.400 € Elterngeld sind das 140–210 € im Monat.
Vorauszahlungen prüfen: Beim Finanzamt kannst du eine Anpassung deiner Steuervorauszahlungen beantragen, damit sich die Last übers Jahr verteilt statt als Einmal-Nachzahlung zu kommen.
Veranlagungsart durchrechnen: Für Ehepaare lohnt der Vergleich von Zusammen- und getrennter Veranlagung — unser Einkommensteuer-Rechner hilft beim Gegenrechnen.
Stand: Oktober 2026. Unverbindliche Berechnung auf Basis des amtlichen 2026-Tarifs (BMF-Programmablaufplan 2026). Maßgeblich ist immer dein Steuerbescheid; bei Zweifeln hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.