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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Rentensplitting-rechner: Splitting der Ehe-Rente

Einer von euch hat Vollzeit gearbeitet, der andere hat wegen der Kinder zurückgesteckt – und jetzt klaffen die Rentenansprüche auseinander. Mit dem freiwilligen Rentensplitting könnt ihr die in der Ehe gesammelten Rentenpunkte partnerschaftlich je zur Hälfte aufteilen. Der rentensplitting-rechner zeigt dir, wer wie viele Entgeltpunkte abgibt, was bei jedem von euch in Euro ankommt – und ob ihr die Voraussetzungen überhaupt erfüllt.

Interaktiver Rentensplitting-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Steht in der Rentenauskunft der DRV, nur Ehezeit-Anteil.

Getrennt nach allgemeiner und knappschaftlicher RV, falls beides vorliegt.

Fallback)

Berechnungsergebnis
Wertunterschied der Entgeltpunkte
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ausgleich 642,80 €
Entgeltpunkte nach dem Splitting 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Schätzung mit Rentenwert 42,52 € (seit 01.07.2026). Verbindlich ist nur die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Beim Rentensplitting werden die Entgeltpunkte, die ihr beide während der Splittingzeit (Eheschließung bis Regelaltersgrenze des jüngeren Partners) in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt habt, zur Hälfte ausgeglichen: Die Differenz wird halbiert und vom Punktekonto des Besserverdienenden auf das des anderen übertragen. Danach stehen in beiden Konten gleich viele Punkte aus der Ehezeit. Voraussetzung: Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen (oder beide nach dem 1. Januar 1962 geboren) und jeweils mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten. Mit dem rentensplitting-rechner siehst du sofort, was das für eure beiden Monatsrenten bedeutet.

So funktioniert die Berechnung: der rentensplitting-rechner Schritt für Schritt

Die Logik ist simpler, als die Paragrafen klingen lassen. Der Rechner braucht nur vier Eingaben: eure beiden Entgeltpunktestände aus der Splittingzeit (stehen in euren Rentenauskünften) und – optional – eure Geburtsdaten für die Prüfung der Voraussetzungen.

Die Splittingzeit selbst musst du nicht eingeben: Sie läuft vom Monat der Eheschließung bis zum Ablauf des Monats, in dem der jüngere von euch die Regelaltersgrenze erreicht.

Die Rechnung läuft in drei Schritten:

Schritt 1 – Wertunterschied bestimmen: EP_A − EP_B = Differenz. Dabei werden allgemeine und knappschaftliche Entgeltpunkte getrennt behandelt – wer in beiden Systemen Punkte hat, bekommt zwei getrennte Splittings.

Schritt 2 – Hälfte ausgleichen: Ausgleich = Differenz ÷ 2. Diese Punkte werden vom Konto des Partners mit den höheren Ansprüchen abgezogen und dem anderen gutgeschrieben. Das Ergebnis heißt Splittingzuwachs für den begünstigten Partner.

Schritt 3 – In Euro umrechnen: EP_nach_Splitting × 42,52 € = Monatsrente aus der Splittingzeit. Der Rechner zeigt beide Renten nebeneinander – vorher und nachher.

Wichtig dabei: Das Splitting betrifft nur die Entgeltpunkte aus der Ehezeit. Punkte aus Zeiten davor oder danach bleiben unangetastet.

Und es betrifft nur die gesetzliche Rentenversicherung – Betriebsrenten, private Vorsorge oder Beamtenversorgung werden nicht gesplittet. Auch das unterscheidet es fundamental vom Versorgungsausgleich bei Scheidung, der alle Versorgungen erfasst.

Voraussetzungen: dürft ihr überhaupt splitten?

Der Gesetzgeber hat das Rentensplitting in den §§ 120a bis 120e SGB VI bewusst eng gefasst. Prüfe diese vier Punkte der Reihe nach:

  1. Die Ehe-Regel: Entweder habt ihr nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet – oder ihr wart schon vorher verheiratet, dann müssen beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Eingetragene Lebenspartner stehen Ehepaaren gleich.

  2. Die 25-Jahre-Regel: Jeder von euch braucht mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten im eigenen Versicherungskonto.

Das ist die höchste Hürde in der Praxis: Wer nur wenige Jahre gearbeitet und keine Kindererziehungszeiten angerechnet hat, scheitert hier. Kindererziehung zählt übrigens mit – drei Jahre pro ab 1992 geborenem Kind. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Scheidung statt Splitting? Hier entlang heranziehen.

  1. Das richtige Timing: Die gemeinsame Erklärung beim Rentenversicherungsträger ist frühestens sechs Monate möglich, bevor der jüngere von euch die Regelaltersgrenze erreicht.

Vorher nimmt sie niemand entgegen. Stirbt ein Partner, kann der Überlebende das Splitting auch allein herbeiführen – dann gelten angepasste Fristen.

  1. Der Status: In der Regel ist euer Erwerbsleben zu diesem Zeitpunkt weitgehend abgeschlossen – einer von euch hat erstmals Anspruch auf eine volle Altersrente, oder der Partner ohne eigenen Anspruch hat die Regelaltersgrenze erreicht.

Die Erklärung ist verbindlich: Einmal durchgeführt, lässt sich das Splitting nicht wieder rückgängig machen. Deshalb rechnet der Rechner vorher – nicht nachher.

Was ändert sich 2026 / 2027?

An den Splitting-Regeln selbst ändert sich 2026 nichts – die §§ 120a bis 120e SGB VI gelten unverändert. Was sich ändert, sind die Rechengrößen: Der Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 €, sodass jeder gesplittete Entgeltpunkt monatlich 42,52 € Rente bedeutet.

Für 2027 ist eine Änderung beschlossen, die Splitting-Paare direkt betrifft: die Mütterrente III. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es für vor 1992 geborene Kinder 3,0 statt 2,5 Entgeltpunkte.

Liegen Kindererziehungszeiten in eurer Splittingzeit, erhöht das die zu teilende Punktemenge – und damit beide Renten nach dem Splitting. Ebenfalls 2027 kommt die reguläre Rentenanpassung zum 1. Juli, die den Rentenwert und damit den Euro-Wert jedes Punkts weiter anhebt.

Beide Effekte wirken automatisch, ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Beispielrechnung: 30 gegen 12 Entgeltpunkte

Ein typisches Paar: Er hat durchgehend Vollzeit gearbeitet und in der Ehezeit 30,0000 Entgeltpunkte gesammelt, sie hat wegen der Kinder lange Teilzeit gearbeitet und kommt auf 12,0000 Punkte. Beide erfüllen die 25-Jahre-Regel.

Schritt 1 – Wertunterschied: 30,0000 − 12,0000 = 18,0000 Entgeltpunkte.

Schritt 2 – Ausgleich der Hälfte: 18,0000 ÷ 2 = 9,0000 Punkte. Er gibt 9 Punkte ab, sie bekommt 9 Punkte gutgeschrieben.

Schritt 3 – Konten nach dem Splitting: Er: 30 − 9 = 21,0000 Punkte. Sie: 12 + 9 = 21,0000 Punkte. Beide Konten zeigen nun gleich viele Punkte aus der Ehezeit.

Schritt 4 – In Euro: 21,0000 × 42,52 € = 892,92 € Monatsrente aus der Splittingzeit – für jeden von euch.

Vor dem Splitting hätte er 30 × 42,52 € = 1.275,60 € und sie 12 × 42,52 € = 510,24 € aus der Ehezeit bezogen. Das Splitting verschiebt also 382,68 € Monatsrente von ihm zu ihr.

Die Summe bleibt gleich (1.785,84 €), die Verteilung wird fair. Genau diese Rechnung führt der Rechner für eure echten Punktestände durch – inklusive des Hinweises, ob Kindererziehungszeiten in eurer Auskunft vollständig erfasst sind, denn jeder fehlende Punkt mindert auch das Splitting-Volumen.

Typische Fehler

Fehler eins: Rentensplitting mit Versorgungsausgleich verwechseln. Das Splitting ist freiwillig und passiert in intakter Ehe – der Versorgungsausgleich wird bei Scheidung vom Familiengericht angeordnet und teilt alle Versorgungsanrechte, nicht nur die gesetzliche Rente.

Wer wegen einer Scheidung recherchiert, ist hier falsch.

Fehler zwei: Betriebsrente und private Vorsorge einbeziehen wollen. Das Splitting erfasst ausschließlich Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung. Eure betriebliche Altersvorsorge bleibt außen vor – plant sie separat.

Fehler drei: Die 25-Jahre-Hürde übersehen. Viele Paare rechnen los und stellen erst beim Rentenversicherungsträger fest, dass ein Partner die 25 rentenrechtlichen Jahre nicht erreicht – etwa weil lange Auslandszeiten oder Selbstständigkeit ohne freiwillige Beiträge dazwischenliegen.

Prüft das zuerst, der Rechner fragt es deshalb gleich zu Beginn ab. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Deine ungekürzte Gesamtrente schätzen.

Fehler vier: Zu früh erklären wollen. Die Erklärung wird frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze des jüngeren Partners entgegengenommen – ein früherer Antrag läuft ins Leere. Plant den Termin, aber rennt nicht zu früh los.

Fehler fünf: Allgemeine und knappschaftliche Punkte vermischen. Wer etwa als Bergmann knappschaftliche und später allgemeine Entgeltpunkte gesammelt hat, bekommt zwei getrennte Splitting-Rechnungen. In einen Topf geworfen, stimmt das Ergebnis nicht.

Fehler sechs: Den Wartezeit-Bonus vergessen. Der Splittingzuwachs bringt dem begünstigten Partner zusätzlich Wartezeitmonate – das kann die 5- oder 35-Jahre-Wartezeit für eine eigene Rente erst erfüllbar machen. Für die 45-Jahre-Wartezeit zählen diese Monate allerdings nicht.

Sonderfälle und Ausnahmen

Tod eines Partners: Stirbt ein Ehegatte, kann der Überlebende das Rentensplitting allein herbeiführen. Das ist besonders wertvoll, wenn der Verstorbene der Besserverdienende war: Der Überlebende erhält den Splittingzuwachs zu seiner eigenen Rente hinzu – zusätzlich zu einer eventuellen Witwen- oder Witwerrente.

Die Wartezeitmonate aus dem Splitting können dabei helfen, überhaupt erst einen eigenen Rentenanspruch zu begründen.

Ein Partner ist Beamter: Wer keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann praktisch nicht splitten – es gibt nichts zu teilen. Bei einem Beamten-Ehepaar läuft das Splitting daher meist leer oder entfällt ganz; die 25-Jahre-Regel scheitert bereits.

Ehe vor 2002: Bestand die Ehe schon vor dem 1. Januar 2002, müssen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Ältere Paare mit früher Eheschließung fallen damit aus dem Splitting heraus – für sie bleibt nur der Versorgungsausgleich im Scheidungsfall.

Kindererziehung in der Splittingzeit: Erziehungszeiten bringen eigene Entgeltpunkte und fließen in die Splittingmasse ein. Prüft vor der Erklärung, ob alle Kinder in euren Versicherungskonten erfasst sind – und denkt an die Mütterrente III ab 2027, die vor-1992-Kinder aufwertet.

Steuern: Das Splitting selbst löst keine Steuer aus – es werden nur Anwartschaften umgebucht, kein Geld fließt. Steuerlich relevant wird es erst bei der späteren Rentenzahlung, die dann bei jedem von euch separat der Rentenbesteuerung unterliegt.

Das kann sich sogar lohnen, wenn dadurch beide unter höhere Freibeträge rutschen.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt drei Dinge: eure beiden Renten aus der Ehezeit vor dem Splitting, beide Renten danach – und ob ihr die Voraussetzungen erfüllt. Der rentensplitting-rechner weist zusätzlich den Splittingzuwachs und die Wartezeitmonate für den begünstigten Partner aus.

Nutze das so: Erstens, prüft ehrlich, ob die Umverteilung euren Fairness-Vorstellungen entspricht – sie ist unwiderruflich. Zweitens, lasst vor der Erklärung beide Versicherungskonten bei der DRV klären, damit keine Zeiten fehlen.

Drittens, sprecht über den Todesfall: Das Splitting schützt den überlebenden Partner doppelt – durch höhere eigene Rente plus Hinterbliebenenrente. Und viertens: Wenn ihr euch scheiden lasst statt zu splitten, gehört die Frage auf eine andere Seite – dann greift der Versorgungsausgleich, und der Rechner dafür rechnet anders.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** ep_a (float, Ehezeit-Entgeltpunkte Partner A), ep_b (float, Partner B), knappschaft (bool – falls true, Rechnung zweimal getrennt durchführen), voraussetzung_ok (bool). **Wertunterschied:** diff = |ep_a − ep_b|. **Ausgleich:** ausgleich = diff / 2. Richtung: vom höheren zum niedrigeren Konto. **Konten nachher:** ep_a_neu = ep_a − vorzeichen × ausgleich; ep_b_neu = ep_b + vorzeichen × ausgleich, sodass ep_a_neu = ep_b_neu = (ep_a + ep_b) / 2. **Splittingzuwachs (begünstigter Partner):** zuwachs = ausgleich. Wartezeitmonate_zuwachs = zuwachs × 12 (für 5-/15-/20-/35-Jahre-Wartezeit anrechenbar, nicht für 45 Jahre). **Euro-Umrechnung:** rente_a_vor = ep_a × 42,52; rente_a_nach = ep_a_neu × 42,52; analog B. Differenz_pro_Monat = |rente_a_vor − rente_a_nach|. **Voraussetzungs-Check (Anzeige, keine Berechnung):** ehe_nach_2001 ODER (ehe_vor_2002 UND beide_nach_1962_01_01_geboren); wartezeit_25_beide = true; timing_hinweis = „Erklärung frühestens 6 Monate vor Regelaltersgrenze des jüngeren Partners". **Quellen je Wert:** 42,52 € Rentenwert seit 01.07.2026 (DRV); §§ 120a–120e SGB VI (Voraussetzungen, Splittingzeit, Durchführung); DRV-Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen" (Rechenbeispiel, Wartezeit-Hinweis); DRV-Presse 230928 (6-Monate-Regel, Splittingzeit-Definition).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was ist der Unterschied zwischen Rentensplitting und Versorgungsausgleich?

Das Rentensplitting ist freiwillig und findet in bestehender Ehe statt – ihr teilt nur eure gesetzlichen Rentenansprüche aus der Ehezeit. Der Versorgungsausgleich wird bei Scheidung vom Familiengericht angeordnet und teilt alle Versorgungsanrechte beider Partner hälftig, also auch Betriebsrenten und private Vorsorge.

2 Kann man das Rentensplitting rückgängig machen?

Nein. Die Erklärung beim Rentenversicherungsträger ist verbindlich und lässt sich nach Durchführung nicht widerrufen. Rechne deshalb vorher genau durch und lass dich von der DRV beraten, bevor du unterschreibst.

3 Wann kann man den Antrag auf Rentensplitting stellen?

Frühestens sechs Monate, bevor der jüngere Partner die Regelaltersgrenze erreicht. Die Erklärung geben beide gemeinsam beim zuständigen Rentenversicherungsträger ab. Nach dem Tod eines Partners kann der Überlebende das Splitting auch allein herbeiführen.

4 Welche Ehen sind vom Rentensplitting ausgeschlossen?

Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden und bei denen mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Außerdem scheitert das Splitting, wenn ein Partner keine 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten erreicht – dann fehlt die gesetzliche Voraussetzung.

5 Zählt das Splitting für die Wartezeit?

Ja, teilweise. Der Splittingzuwachs bringt dem begünstigten Partner zusätzliche Monate für die Wartezeit ein – das kann die 5-Jahre- oder 35-Jahre-Wartezeit erfüllbar machen. Für die 45-Jahre-Wartezeit der Rente für besonders langjährig Versicherte zählen diese Monate nicht.

6 Werden auch Betriebsrenten gesplittet?

Nein. Das Rentensplitting erfasst ausschließlich Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Betriebsrenten, Riester- oder Rürup-Verträge und private Lebensversicherungen bleiben unberührt – anders als beim Versorgungsausgleich bei Scheidung.

7 Was passiert mit dem Splitting, wenn ein Partner stirbt?

Der überlebende Partner kann das Splitting allein herbeiführen und erhält den Splittingzuwachs zu seiner eigenen Rente. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestehen. Die beiden Leistungen werden allerdings aufeinander angerechnet – die Einkommensanrechnung prüft der Rentenversicherungsträger automatisch.

8 Muss man das Splitting versteuern?

Die Umbuchung der Entgeltpunkte selbst ist steuerfrei – es fließt kein Geld. Erst die späteren Rentenzahlungen unterliegen bei jedem Partner der regulären Rentenbesteuerung. Da sich die Rentenhöhe beider Partner ändert, können sich auch die Besteuerungsanteile verschieben.

9 Lohnt sich das Splitting, wenn beide ähnlich viel verdient haben?

Dann bringt es fast nichts – bei gleichem Punktestand ist der Wertunterschied null und es wird nichts umgebucht. Das Splitting lohnt sich typischerweise bei deutlichem Gefälle, etwa wenn ein Partner wegen Kindererziehung oder Teilzeit deutlich weniger Rentenpunkte gesammelt hat.

10 Was kostet das Rentensplitting?

Die Durchführung beim Rentenversicherungsträger ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an – geteilt wird nur die Anwartschaft, nicht echtes Geld. Kosten entstehen höchstens indirekt, etwa für eine Beratung, wenn ihr sie in Anspruch nehmt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • §§ 120a–120e SGB VI (Rentensplitting) – gesetze-im-internet.de
  • • Deutsche Rentenversicherung, Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen" – deutsche-rentenversicherung.de
  • • Deutsche Rentenversicherung, Presse 230928 „Rentensplitting: Rentenansprüche partnerschaftlich teilen" – deutsche-rentenversicherung.de
  • • dpa / 1&1 „Rente fair teilen: Wie das Splitting für Paare funktioniert" (06.05.2026) – home.1und1.de
  • • Rentenwert 42,52 € seit 01.07.2026 – Deutsche Rentenversicherung