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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Versorgungsausgleich-Rechner: Wer zahlt wie viel Rente?

Stand: Oktober 2026 Eine Scheidung teilt nicht nur Möbel und Konten — sie teilt auch deine Rente. Der Versorgungsausgleich-Rechner zeigt dir, wie die in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte nach dem Halbteilungsgrundsatz aufgeteilt werden: welcher Anteil wandert zu deinem Ex-Partner, was bei dir bleibt und was das in Euro pro Monat bedeutet. Du gibst die Entgeltpunkte beider Ehepartner aus der Ehezeit ein und erhältst sofort den Ausgleichswert je Anrecht sowie die Netto-Umschichtung deiner späteren Rente.

Interaktiver Versorgungsausgleich-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Eheschließung (Monat/Jahr)

Zustellung Scheidungsantrag (Monat/Jahr)

Entgeltpunkte Partner 1 in der Ehezeit

Entgeltpunkte Partner 2 in der Ehezeit

Betriebsrente, Versorgungswerk

Weitere Anrechte (Betriebsrente, Versorgungswerk) — Kapitalwert in Euro (optional)

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel 642,80 €
Ergebnislabel 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Orientierungsberechnung nach aktuellem BMF-Standard. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Beim Versorgungsausgleich werden alle in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte — also auch deine Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung — grundsätzlich hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Jedes Anrecht erhält einen Ausgleichswert in Höhe der Hälfte seines Ehezeitanteils, und der ausgleichsberechtigte Partner bekommt dafür ein eigenes Anrecht beim selben Versorgungsträger. In Euro bedeutet das: Jeder übertragene Entgeltpunkt verändert die spätere Monatsrente um den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.

So funktioniert die Berechnung mit dem Versorgungsausgleich-Rechner

Die Berechnung folgt einem festen Schema, das das Gesetz vorgibt. Zuerst bestimmt der Rechner die Ehezeit: Sie beginnt im Monat der Eheschließung und endet im Monat vor der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 VersAusglG).

Nur Entgeltpunkte, die in diesen Zeitraum fallen, werden geteilt — alles, was du vor der Ehe oder nach der Zustellung des Antrags erworben hast, bleibt unberührt.

Dann trägst du für jedes auszugleichende Anrecht die Entgeltpunkte aus der Ehezeit ein — getrennt für beide Ehepartner. Für die gesetzliche Rentenversicherung gilt die unmittelbare Bewertung (§ 40 VersAusglG): Der Ehezeitanteil ist schlicht die Summe der Entgeltpunkte, die in der Ehezeit auf das jeweilige Konto geflossen sind.

Der Rechner bildet daraus den Ausgleichswert: die Hälfte des Ehezeitanteils. Dieser Wert wird dem ausgleichsberechtigten Partner als eigenes, selbstständiges Anrecht beim gleichen Versorgungsträger gutgeschrieben — das nennt man interne Teilung (§ 10 VersAusglG).

Wichtig: Es gibt keinen Saldo nur in eine Richtung. Jedes Anrecht wird einzeln halbiert, also auch das des Partners mit den wenigeren Punkten — der sogenannte Hin-und-Her-Ausgleich.

Bevor du die Zahlen einträgst, halte deinen Versicherungsverlauf bereit: Der Versorgungsausgleich-Rechner braucht die Entgeltpunkte beider Partner sauber nach Ehezeit getrennt. Erst am Ende steht die Netto-Umschichtung: Die Differenz der beiden Ausgleichswerte zeigt, wie viele Entgeltpunkte unterm Strich von einem Konto aufs andere wandern.

Multipliziert mit dem Rentenwert von 42,52 Euro erhältst du den Effekt in Euro pro Monat.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Für die Euro-Umrechnung ist der aktuelle Rentenwert maßgeblich: Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro pro Entgeltpunkt (bundeseinheitlich). Jede Entgeltpunkt-Umschichtung aus dem Versorgungsausgleich wirkt also mit diesem Wert auf deine spätere Monatsrente.

Eine Gesetzesänderung des Versorgungsausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2027 ist mit Stand Oktober 2026 nicht beschlossen — die Rechenlogik Halbteilung, Ausgleichswert und interne Teilung bleibt unverändert. Prüfe bei deiner Berechnung trotzdem immer den jeweils aktuellen Rentenwert, denn er entscheidet über die Euro-Höhe deines Ergebnisses.

Beispielrechnung

Nehmen wir ein Ehepaar: Heirat im Juni 2010, Zustellung des Scheidungsantrags im März 2024. Die Ehezeit läuft damit vom Juni 2010 bis zum Februar 2024. In dieser Zeit hat der Ehemann 28,40 Entgeltpunkte erworben, die Ehefrau 11,20 Entgeltpunkte. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Frührente-Rechner heranziehen.

Schritt 1 — Ausgleichswert des Anrechts des Ehemanns: 28,40 geteilt durch 2 = 14,20 Entgeltpunkte. Dieser Wert wird der Ehefrau als eigenes Anrecht gutgeschrieben.

Schritt 2 — Ausgleichswert des Anrechts der Ehefrau: 11,20 geteilt durch 2 = 5,60 Entgeltpunkte. Dieser Wert wird dem Ehemann gutgeschrieben.

Schritt 3 — Netto-Umschichtung: 14,20 minus 5,60 = 8,60 Entgeltpunkte wandern unterm Strich vom Konto des Ehemanns auf das Konto der Ehefrau.

Schritt 4 — Euro-Wirkung: 8,60 × 42,52 Euro = 365,67 Euro pro Monat. Die spätere Rente des Ehemanns sinkt durch den Versorgungsausgleich um diesen Betrag, die der Ehefrau steigt um ihn.

Nach dem Ausgleich stehen beide bei 19,80 Entgeltpunkten aus der Ehezeit — genau die Hälfte der Summe von 39,60.

Typische Fehler

  1. Alle Entgeltpunkte eingeben statt nur der Ehezeit-Punkte.

Der häufigste Fehler: Du nimmst die Gesamtpunkte aus deinem Versicherungsverlauf. Geteilt wird aber nur der Anteil, der zwischen Heirat und Zustellung des Scheidungsantrags entstanden ist.

  1. Glauben, der eigene Rentenabschlag mindere die Teilung.

Wer früher in Rente geht, hat einen persönlichen Abschlag über den Zugangsfaktor. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt (XII ZB 211/15): Dieser Abschlag bleibt bei der Teilung außen vor — geteilt werden die erworbenen Entgeltpunkte, nicht die gekürzte Monatsrente.

  1. Betriebsrente und Zusatzversorgung vergessen.

In den Ausgleich gehören auch Betriebsrenten, berufsständische Versorgungswerke und private Rentenversicherungen mit Rentenwahlrecht — nicht nur die gesetzliche Rente. 4.

Die Drei-Jahres-Regel übersehen. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehepartner ihn ausdrücklich beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).

  1. Mündliche Vereinbarung statt Form.

Ihr könnt den Versorgungsausgleich per Vertrag ausschließen oder abändern (§§ 6–8 VersAusglG) — aber vor Rechtskraft der Scheidung braucht das die notarielle Beurkundung, sonst ist die Vereinbarung unwirksam.

Sonderfälle / Ausnahmen

Bei kurzer Ehezeit bis zu drei Jahren gibt es den Ausgleich nur auf Antrag. Bei Geringfügigkeit soll das Familiengericht den Ausgleich unterlassen, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist oder einzelne Anrechte einen geringen Wert haben (§ 18 VersAusglG) — das ist eine Soll-Vorschrift, das Gericht kann im Einzelfall anders entscheiden.

Vereinbarungen der Ehepartner haben Vorrang: Ihr könnt den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen, einzelne Anrechte dem schuldrechtlichen Ausgleich vorbehalten oder in einen anderen Vermögensausgleich einbeziehen. Der schuldrechtliche Ausgleich greift außerdem für Anrechte, die bei der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind — dann machen die Ex-Partner ihre Ansprüche später direkt untereinander geltend. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Erwerbsminderungsrente-Rechner.

Bei Betriebsrenten erfolgt die Teilung meist extern: Das Anrecht wird bei einem anderen Versorgungsträger begründet, und die ausgleichsberechtigte Person hat ein Wahlrecht über die Zielversorgung (§ 15 VersAusglG). Beamte werden nach der zeitratierlichen Bewertung behandelt (§ 43 VersAusglG): Maßgeblich ist das Verhältnis der in die Ehezeit fallenden ruhegehaltfähigen Dienstzeit zur gesamten Dienstzeit.

Nicht verwechseln: Das Rentensplitting ist etwas völlig anderes — es ist freiwillig, wird noch während der bestehenden Ehe beim Rentenversicherungsträger beantragt und betrifft nur die gesetzliche Rentenversicherung.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis zeigt erst einmal nur die Umschichtung auf dem Papier — wirksam wird sie mit Rechtskraft der Scheidungsentscheidung. Die übertragenen Entgeltpunkte erhöhen dein Rentenkonto dauerhaft und wirken sich erst im Leistungsfall auf die ausgezahlte Rente aus.

Prüfe nach dem Beschluss deinen Versicherungsverlauf: Die Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich müssen dort auftauchen.

Wenn du auf der zahlenden Seite stehst, gibt es einen legalen Weg, die Kürzung zu mildern: Nach § 187 SGB VI kannst du Sonderzahlungen leisten, um die durch den Versorgungsausgleich entzogenen Entgeltpunkte ganz oder teilweise auszugleichen — das lohnt sich besonders, wenn du ohnehin für Abschläge nach § 187a SGB VI zahlst. Drucke das Ergebnis des Versorgungsausgleich-Rechners aus und nimm es zum Termin mit: Sprich außerdem früh mit einer Rentenberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Familienrecht.

Der Rechner ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung, aber mit dem berechneten Ausgleichswert gehst du deutlich besser vorbereitet in jedes Gespräch.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Ehezeitmonate = Monat(Zustellung Scheidungsantrag) − 1 Monat − Monat(Eheschließung) + 1. - Ehezeitanteil (gesetzliche RV) = Summe der Entgeltpunkte mit Gutschrift in den Ehezeitmonaten (unmittelbare Bewertung, § 40 VersAusglG). - Ausgleichswert je Anrecht = Ehezeitanteil / 2 (Halbteilungsgrundsatz, § 1 VersAusglG). - Netto-Umschichtung = Ausgleichswert Partner 1 − Ausgleichswert Partner 2 (Vorzeichen = Richtung). - Euro-Wirkung pro Monat = Netto-Umschichtung × aktueller Rentenwert; Rentenwert = 42,52 € (seit 1.7.2026, bundeseinheitlich). - Interne Teilung: Der Ausgleichswert wird als eigenständiges Anrecht beim selben Versorgungsträger begründet (§ 10 VersAusglG); Hin-und-Her-Ausgleich = jedes Anrecht wird einzeln halbiert. - Sonderfälle: Ehezeit ≤ 36 Monate → Ausgleich nur auf Antrag (§ 3 Abs. 3); Geringfügigkeit → Soll-Ausschluss (§ 18); Beamte → zeitratierliche Bewertung (§ 43). - Wertequellen: VersAusglG (gesetze-im-internet.de), Rentenwert aus werte-2026.json, DRV-Studientext Versorgungsausgleich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Werden beim Versorgungsausgleich wirklich die Entgeltpunkte geteilt?

Ja. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte jedes Ehepartners hälftig geteilt — der Ausgleichswert beträgt genau die Hälfte des Ehezeitanteils. Der berechtigte Partner erhält dafür ein eigenes Anrecht.

2 Was zählt als Ehezeit?

Die Ehezeit beginnt im Monat der Eheschließung und endet im Monat vor der Zustellung des Scheidungsantrags. Nur Versorgungsanrechte aus diesem Zeitraum werden ausgeglichen.

3 Bekomme ich das Geld sofort ausgezahlt?

Nein. Der Versorgungsausgleich verschiebt nur Anrechte auf deinem Rentenkonto. Geld fließt erst, wenn du später deine Rente beziehst — dann aber dauerhaft jeden Monat.

4 Was ist der Unterschied zum Rentensplitting?

Das Rentensplitting ist freiwillig, wird während der bestehenden Ehe gemeinsam beantragt und betrifft nur die gesetzliche Rentenversicherung. Der Versorgungsausgleich ist der gesetzliche Zwangsausgleich bei Scheidung und erfasst alle Versorgungssysteme.

5 Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, per Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung nach §§ 6 bis 8 VersAusglG. Vor Rechtskraft der Scheidung muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden, sonst ist sie unwirksam.

6 Was passiert bei einer sehr kurzen Ehe?

Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehepartner ihn beim Familiengericht beantragt.

7 Wird meine Betriebsrente auch geteilt?

Ja. Betriebsrenten, berufsständische Versorgungswerke und private Rentenversicherungen mit Rentenwahlrecht gehören zum Versorgungsausgleich — meist über die externe Teilung mit Wahlrecht zur Zielversorgung.

8 Kann ich die Kürzung meiner Rente ausgleichen?

Ja. Nach § 187 SGB VI kannst du durch Sonderzahlungen die entzogenen Entgeltpunkte ganz oder teilweise wieder auffüllen. Das ist besonders sinnvoll, wenn du kurz vor der Rente stehst.

9 Mindert mein vorzeitiger Rentenbeginn die Teilung?

Nein. Der persönliche Abschlag über den Zugangsfaktor bleibt bei der Teilung außen vor (BGH, XII ZB 211/15). Geteilt werden die erworbenen Entgeltpunkte, nicht die gekürzte Rente.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), §§ 1–3, 5, 9–18, 40, 43 — gesetze-im-internet.de
  • • Deutsche Rentenversicherung: Studientext „Versorgungsausgleich" (Fachliteratur, PDF)
  • • Deutsche Rentenversicherung: „Scheidung | Versorgungsausgleich" — deutsche-rentenversicherung.de
  • • BGH, Beschluss XII ZB 211/15 — Zugangsfaktor bleibt bei der Teilung außer Betracht
  • • buerger-geld.org — „Vorzeitig in Rente und dann Scheidung: Warum Abschläge im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt werden"
  • • Wikipedia: „Versorgungsausgleich" — Überblick interne/externe Teilung