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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Riester-rechner: deine Riester-Förderung

Verschenkst du jedes Jahr hunderte Euro staatliche Förderung? Die Riester-Rente zahlt dir Zulagen obendrauf – 175 Euro Grundzulage plus bis zu 300 Euro pro Kind –, aber nur, wenn du den richtigen Eigenbeitrag einzahlst. Der riester-rechner ermittelt aus deinem Vorjahreseinkommen und deiner Kinderzahl deinen exakten Mindesteigenbeitrag, deine Gesamtförderung und deine Förderquote. Wichtig dabei: 2026 ist das letzte Jahr, in dem du noch einen Riester-Vertrag neu abschließen kannst.

Interaktiver Riester-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Anzahl plus Geburtsjahr je Kind (Auswahl: bis 2007 / ab 2008 geboren)

Auswahl: unmittelbar / mittelbar (Ehepartner)

Ja/Nein (Berufseinsteiger-Bonus)

Berechnungsergebnis
Deine Zulagen pro Jahr
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Dein Mindesteigenbeitrag pro Jahr 642,80 €
Deine Förderquote 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Schätzung nach §§ 84–86, 10a EStG. Keine Anlageberatung – prüfe die 2026-Frist für Neuverträge.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Riester-Förderung besteht aus drei Bausteinen: 175 Euro Grundzulage pro Jahr und Person (§ 84 EStG), 185 Euro Kinderzulage für vor 2008 geborene bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder (§ 85 EStG, solange Kindergeld fließt) – und einem Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro (§ 10a EStG). Um die vollen Zulagen zu erhalten, musst du 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 Euro im Jahr (Sockelbetrag). Zum 31. Dezember 2026 endet das Riester-Neugeschäft; ab 1. Januar 2027 tritt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot an seine Stelle.

So funktioniert die Berechnung im riester-rechner

Der Rechner folgt der gesetzlichen Förderformel in vier Schritten. Du brauchst nur drei Angaben: dein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr, die Zahl deiner kindergeldberechtigten Kinder (mit Geburtsjahr) und ob du unmittelbar oder nur mittelbar zulagenberechtigt bist.

Schritt 1: Zulagen ermitteln. Jeder unmittelbar Berechtigte erhält 175 Euro Grundzulage. Dazu kommen 185 Euro pro Kind (Geburt bis 31.12.2007) bzw. 300 Euro pro Kind (Geburt ab 1.1.2008). Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 Euro Bonus obendrauf.

Schritt 2: Mindesteigenbeitrag berechnen. Die Formel lautet: 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens minus deine Zulagen.

Das Ergebnis ist dein erforderlicher Eigenbeitrag pro Jahr. Liegt er unter 60 Euro, zahlst du den Sockelbetrag von 60 Euro – dann gibt es trotzdem die vollen Zulagen.

Schritt 3: Deckel prüfen. Eigenbeitrag plus Zulagen sind auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt. Was du darüber hinaus einzahlst, bringt keine zusätzliche Förderung – der Rechner warnt dich davor.

Schritt 4: Förderquote ausweisen. Die Förderquote zeigt, wie viel Prozent deines Gesamtbeitrags der Staat übernimmt: Zulagen geteilt durch (Eigenbeitrag + Zulagen).

Bei Familien mit Kindern liegt sie oft bei 30 bis 50 Prozent – das ist die eigentliche Kennzahl, an der du den Wert deines Vertrags misst.

Schritt 5 (Steuer): Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist.

Ist der Steuervorteil höher, erhältst du die Differenz zusätzlich zur Zulage ausgezahlt. Bei hohem Grenzsteuersatz kann das mehrere hundert Euro extra bedeuten.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026: Letztes Jahr für Neuverträge. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026, verkündet Ende Mai 2026): Zum 31. Dezember 2026 endet das Riester-Neugeschäft.

Wer 2026 noch einen Vertrag abschließt, sichert sich die klassische Riester-Förderung mit 100-prozentiger Beitragsgarantie. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Selbstständig? Die Basisrente ohne Zulagen, dafür mit hohem Steuerabzug heranziehen.

Bestandsschutz: Alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge laufen unverändert weiter und können weiter bespart werden. Es gibt keine Zwangsumwandlung und keine Entwertung deines angesparten Kapitals.

Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027: An die Stelle von Riester tritt für Neuverträge ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für Aktien, Fonds und ETFs – ohne Pflicht zur Beitragsgarantie, dafür mit mehr Renditechance und mehr Risiko. Die Förderung ist gestaffelt: 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro – maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr.

Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Neu: Erstmals erhalten auch Selbstständige und Freiberufler Zugang zur geförderten privaten Vorsorge.

Freiwilliger Wechsel möglich: Du kannst von einem bestehenden Riester-Vertrag ins neue Depot wechseln, ohne die erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Ob sich das lohnt, hängt von deinem Vertrag, deinem Alter und deiner Risikobereitschaft ab – 2026 ist das Jahr, diese Entscheidung vorzubereiten.

Beispielrechnung

Für unser Beispiel nimmt der riester-rechner folgende Werte: Du bist alleinstehend, hast im Vorjahr 40.000 Euro rentenversicherungspflichtig verdient und ein Kind, das 2010 geboren wurde.

Schritt 1 – Zulagen: 175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage (Geburt ab 2008) = 475 Euro pro Jahr.

Schritt 2 – Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent von 40.000 Euro = 1.600 Euro, minus 475 Euro Zulagen = 1.125 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Das sind etwa 94 Euro im Monat.

Schritt 3 – Deckel: 1.125 Euro + 475 Euro = 1.600 Euro – deutlich unter dem 2.100-Euro-Deckel, alles wird gefördert.

Schritt 4 – Förderquote: 475 Euro ÷ 1.600 Euro = 29,7 Prozent. Fast ein Drittel deines Riester-Beitrags zahlt der Staat.

Zum Vergleich – Familie mit zwei Kindern (beide ab 2008 geboren), 35.000 Euro Vorjahreseinkommen: Zulagen = 175 + 600 = 775 Euro. Mindesteigenbeitrag = 1.400 − 775 = 625 Euro pro Jahr, also nur etwa 52 Euro im Monat – bei einer Förderquote von 55,4 Prozent.

Genau deshalb gilt Riester als Familienförderung.

Und ein Geringverdiener mit 15.000 Euro Einkommen, keine Kinder: 4 Prozent = 600 Euro, minus 175 Euro Zulage = 425 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Förderquote: 175 ÷ 600 = 29,2 Prozent.

Wer rechnerisch unter 60 Euro Eigenbeitrag läge, zahlt nur den Sockelbetrag von 60 Euro und bekommt trotzdem die volle Zulage.

Typische Fehler

  1. Den Sockelbetrag unterschreiten.

Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 Euro), werden die Zulagen anteilig gekürzt. Der häufigste und teuerste Fehler überhaupt – ein Dauerzulagenantrag mit korrektem Betrag verhindert ihn.

  1. Keinen Dauerzulagenantrag stellen.

Die Zulage musst du jedes Jahr beantragen – oder einmalig einen Dauerzulagenantrag bei deinem Anbieter stellen. Ohne Antrag gibt es kein Geld, auch wenn du brav einzahlst.

  1. Veränderungen nicht melden.

Endet der Kindergeldanspruch oder ändert sich dein Einkommen stark, musst du das melden bzw. deinen Beitrag anpassen. Sonst droht die Rückforderung von Zulagen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

  1. Über den 2.100-Euro-Deckel hinaus einzahlen.

Jeder Euro über Eigenbeitrag plus Zulagen = 2.100 Euro bringt keine zusätzliche Förderung. Das Geld arbeitet dann woanders besser.

  1. Ehepartner ohne eigenen Vertrag lassen.

Ein nur mittelbar berechtigter Ehepartner (z. B. nicht erwerbstätig) braucht einen eigenen Riester-Vertrag und muss mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, um die volle Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. 6.

Die 2026-Frist verschlafen. Wer mit dem Gedanken spielt, einen klassischen Riester-Vertrag mit Beitragsgarantie abzuschließen, muss das bis 31. Dezember 2026 tun.

Danach gibt es nur noch das Altersvorsorgedepot. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Alternativ: Betriebsrente über den Arbeitgeber.

Sonderfälle / Ausnahmen

Berufseinsteiger-Bonus: Bist du unmittelbar zulagenberechtigt und hast im Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, erhältst du einmalig 200 Euro extra – zusätzlich zu Grund- und Kinderzulage.

Wohn-Riester (Eigenheimrente): Statt einer Leibrente kannst du die Förderung auch für eine selbstgenutzte Immobilie einsetzen – zum Bauen, Kaufen oder Entschulden. Das angesparte Kapital fließt dann in dein Eigenheim statt in eine monatliche Rente.

Schädliche Verwendung: Löst du den Vertrag förderschädlich auf – etwa durch Kündigung und Auszahlung vor Rentenbeginn –, verlangt die ZfA alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Der Rückkaufswert schrumpft dadurch erheblich.

Ausnahme: Verwendung für eine selbstgenutzte Immobilie.

30 Prozent Kapitalwahlrecht: Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du dir bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen; der Rest wird verrentet. Die Einmalzahlung ist dann voll zu versteuern.

Anteilige Kürzung: Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden Grund- und Kinderzulage im gleichen Verhältnis gekürzt. Beispiel: Nur die Hälfte des Mindestbeitrags → nur die Hälfte der Zulagen.

Auszahlungs-Besteuerung: Die geförderte Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase voll nachgelagert als sonstige Einkünfte besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Nicht geförderte Vertragsanteile werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert – deshalb lohnt es sich, geförderte und ungeförderte Zahlungen sauber zu trennen.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Das Ergebnis des riester-rechner zeigt dir, ob du deine Förderung voll ausschöpfst – oder Geld liegen lässt. Prüfe drei Dinge: Erstens, vergleiche deinen tatsächlichen Jahresbeitrag mit dem berechneten Mindesteigenbeitrag und passe ihn gegebenenfalls noch 2026 an – Nachzahlungen für das laufende Jahr sind meist bis Jahresende möglich.

Zweitens, kontrolliere, ob ein Dauerzulagenantrag gestellt ist. Drittens, triff deine 2026-Entscheidung: Hast du noch keinen Vertrag und willst die klassische Riester-Förderung mit Beitragsgarantie, musst du bis 31. Dezember 2026 abschließen.

Hast du bereits einen Vertrag, prüfe in Ruhe, ob sich 2027 ein freiwilliger Wechsel ins Altersvorsorgedepot lohnt – Eile ist dank Bestandsschutz nicht nötig.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- `grundzulage = 175 €` pro unmittelbar Berechtigtem (§ 84 EStG; seit 2018). - `kinderzulage = 185 €` pro Kind (Geburt ≤ 31.12.2007) bzw. `300 €` pro Kind (Geburt ≥ 1.1.2008), nur bei Kindergeldanspruch (§ 85 EStG). - `berufseinsteiger_bonus = 200 €` einmalig, wenn unmittelbar berechtigt und im Beitragsjahr < 25 Jahre alt. - `zulagen_gesamt = grundzulage + Σ kinderzulage + bonus`. - `mindesteigenbeitrag = max(60 €, 4 % × vorjahreseinkommen − zulagen_gesamt)` (§ 86 Abs. 1 EStG; Sockelbetrag 60 €). - Kürzung: `zulage_gekuerzt = zulagen_gesamt × (eigenbeitrag_tatsaechlich / mindesteigenbeitrag)`, wenn Eigenbeitrag < Mindesteigenbeitrag. - `gesamtbeitrag = eigenbeitrag + zulagen_gesamt`; gefördert nur bis `min(gesamtbeitrag, 2.100 €)` (§ 10a EStG). - `foerderquote = zulagen_gesamt / (mindesteigenbeitrag + zulagen_gesamt)`. - Steuer: Günstigerprüfung Finanzamt – `steuervorteil = ESt(ohne Abzug) − ESt(mit Sonderausgabenabzug bis 2.100 €)`; ausgezahlt wird `max(0, steuervorteil − zulagen_gesamt)` zusätzlich. - Auszahlung: volle nachgelagerte Besteuerung § 22 Nr. 5 EStG; bis zu 30 % Kapitalauszahlung zu Beginn zulässig (§ 93 Abs. 3 EStG). - AVD (ab 1.1.2027, Altersvorsorgereformgesetz): `zulage = 50 % × min(eigenbeitrag, 360 €) + 25 % × min(max(0, eigenbeitrag − 360 €), 1.440 €)`, max. 540 €; Mindestbeitrag 120 €/Jahr. - Quellen: §§ 10a, 22 Nr. 5, 84–86, 93 EStG; Altersvorsorgereformgesetz (BGBl, verkündet Mai 2026).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist die Riester-Grundzulage 2026?

175 Euro pro Jahr und Person – unverändert seit 2018. Dazu kommen Kinderzulagen und gegebenenfalls der Berufseinsteiger-Bonus.

2 Wie lange bekomme ich die Kinderzulage?

Solange für das Kind Kindergeld gezahlt wird – in der Regel bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis 25. Danach entfällt die Kinderzulage ersatzlos.

3 Was passiert, wenn ich den Mindesteigenbeitrag nicht schaffe?

Dann werden deine Zulagen anteilig gekürzt – im gleichen Verhältnis, in dem dein Beitrag hinter dem Mindestbeitrag zurückbleibt. Unter 60 Euro im Jahr solltest du auf keinen Fall bleiben (Sockelbetrag).

4 Lohnt sich ein Riester-Neuabschluss 2026 überhaupt noch?

Das hängt von deiner Situation ab: Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren wegen der hohen Förderquote oft stark – und 2026 ist die letzte Chance auf die klassische Variante mit Beitragsgarantie. Wer auf höhere Renditechancen setzt, wartet auf das Altersvorsorgedepot ab 2027.

5 Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag behalten?

Ja. Alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weiter bespart werden. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist freiwillig und ohne Rückzahlung der Zulagen möglich.

6 Was ist der Unterschied zwischen Zulage und Steuervorteil?

Die Zulage fließt direkt in deinen Vertrag. Zusätzlich kannst du Beiträge bis 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, was für dich besser ist – ist der Steuervorteil höher als die Zulage, bekommst du die Differenz erstattet.

7 Wird die Riester-Rente im Alter versteuert?

Ja. Die geförderten Leistungen werden in der Auszahlungsphase voll als sonstige Einkünfte versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG) – das ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das für alle drei staatlich geförderten Schichten gilt.

8 Was bedeutet schädliche Verwendung?

Wenn du den Vertrag vor Rentenbeginn kündigst und dir das Geld auszahlen lässt (statt es für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden), musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an die ZfA zurückzahlen.

9 Bekommt mein nicht berufstätiger Ehepartner auch Förderung?

Ja, als mittelbar Zulagenberechtigter – aber nur mit eigenem Riester-Vertrag und mindestens 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Dann gibt es die volle Grundzulage von 175 Euro.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • §§ 10a, 22 Nr. 5, 84–86, 93 EStG – Gesetze im Internet
  • • Altersvorsorgereformgesetz – Bundestag 27.3.2026, Bundesrat 8.5.2026, verkündet Mai 2026 (BGBl)
  • • Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zum Altersvorsorgedepot
  • • Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) – Zulagenverfahren
  • • Verwendete Vergleichsrechner (SERP): https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Riester-Rente.html, https://www.konverta.info/tools/finanzen/riester-rechner, https://www.raisin.com/de-de/altersvorsorge/riester-rente/zulagen/