So funktioniert die Berechnung im riester-rechner
Der Rechner folgt der gesetzlichen Förderformel in vier Schritten. Du brauchst nur drei Angaben: dein rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr, die Zahl deiner kindergeldberechtigten Kinder (mit Geburtsjahr) und ob du unmittelbar oder nur mittelbar zulagenberechtigt bist.
Schritt 1: Zulagen ermitteln. Jeder unmittelbar Berechtigte erhält 175 Euro Grundzulage. Dazu kommen 185 Euro pro Kind (Geburt bis 31.12.2007) bzw. 300 Euro pro Kind (Geburt ab 1.1.2008). Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 Euro Bonus obendrauf.
Schritt 2: Mindesteigenbeitrag berechnen. Die Formel lautet: 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens minus deine Zulagen.
Das Ergebnis ist dein erforderlicher Eigenbeitrag pro Jahr. Liegt er unter 60 Euro, zahlst du den Sockelbetrag von 60 Euro – dann gibt es trotzdem die vollen Zulagen.
Schritt 3: Deckel prüfen. Eigenbeitrag plus Zulagen sind auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt. Was du darüber hinaus einzahlst, bringt keine zusätzliche Förderung – der Rechner warnt dich davor.
Schritt 4: Förderquote ausweisen. Die Förderquote zeigt, wie viel Prozent deines Gesamtbeitrags der Staat übernimmt: Zulagen geteilt durch (Eigenbeitrag + Zulagen).
Bei Familien mit Kindern liegt sie oft bei 30 bis 50 Prozent – das ist die eigentliche Kennzahl, an der du den Wert deines Vertrags misst.
Schritt 5 (Steuer): Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist.
Ist der Steuervorteil höher, erhältst du die Differenz zusätzlich zur Zulage ausgezahlt. Bei hohem Grenzsteuersatz kann das mehrere hundert Euro extra bedeuten.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026: Letztes Jahr für Neuverträge. Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen (Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026, verkündet Ende Mai 2026): Zum 31. Dezember 2026 endet das Riester-Neugeschäft.
Wer 2026 noch einen Vertrag abschließt, sichert sich die klassische Riester-Förderung mit 100-prozentiger Beitragsgarantie. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Selbstständig? Die Basisrente ohne Zulagen, dafür mit hohem Steuerabzug heranziehen.
Bestandsschutz: Alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge laufen unverändert weiter und können weiter bespart werden. Es gibt keine Zwangsumwandlung und keine Entwertung deines angesparten Kapitals.
Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027: An die Stelle von Riester tritt für Neuverträge ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für Aktien, Fonds und ETFs – ohne Pflicht zur Beitragsgarantie, dafür mit mehr Renditechance und mehr Risiko. Die Förderung ist gestaffelt: 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro – maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Neu: Erstmals erhalten auch Selbstständige und Freiberufler Zugang zur geförderten privaten Vorsorge.
Freiwilliger Wechsel möglich: Du kannst von einem bestehenden Riester-Vertrag ins neue Depot wechseln, ohne die erhaltenen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Ob sich das lohnt, hängt von deinem Vertrag, deinem Alter und deiner Risikobereitschaft ab – 2026 ist das Jahr, diese Entscheidung vorzubereiten.
Beispielrechnung
Für unser Beispiel nimmt der riester-rechner folgende Werte: Du bist alleinstehend, hast im Vorjahr 40.000 Euro rentenversicherungspflichtig verdient und ein Kind, das 2010 geboren wurde.
Schritt 1 – Zulagen: 175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage (Geburt ab 2008) = 475 Euro pro Jahr.
Schritt 2 – Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent von 40.000 Euro = 1.600 Euro, minus 475 Euro Zulagen = 1.125 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Das sind etwa 94 Euro im Monat.
Schritt 3 – Deckel: 1.125 Euro + 475 Euro = 1.600 Euro – deutlich unter dem 2.100-Euro-Deckel, alles wird gefördert.
Schritt 4 – Förderquote: 475 Euro ÷ 1.600 Euro = 29,7 Prozent. Fast ein Drittel deines Riester-Beitrags zahlt der Staat.
Zum Vergleich – Familie mit zwei Kindern (beide ab 2008 geboren), 35.000 Euro Vorjahreseinkommen: Zulagen = 175 + 600 = 775 Euro. Mindesteigenbeitrag = 1.400 − 775 = 625 Euro pro Jahr, also nur etwa 52 Euro im Monat – bei einer Förderquote von 55,4 Prozent.
Genau deshalb gilt Riester als Familienförderung.
Und ein Geringverdiener mit 15.000 Euro Einkommen, keine Kinder: 4 Prozent = 600 Euro, minus 175 Euro Zulage = 425 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Förderquote: 175 ÷ 600 = 29,2 Prozent.
Wer rechnerisch unter 60 Euro Eigenbeitrag läge, zahlt nur den Sockelbetrag von 60 Euro und bekommt trotzdem die volle Zulage.
Typische Fehler
- Den Sockelbetrag unterschreiten.
Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 Euro), werden die Zulagen anteilig gekürzt. Der häufigste und teuerste Fehler überhaupt – ein Dauerzulagenantrag mit korrektem Betrag verhindert ihn.
- Keinen Dauerzulagenantrag stellen.
Die Zulage musst du jedes Jahr beantragen – oder einmalig einen Dauerzulagenantrag bei deinem Anbieter stellen. Ohne Antrag gibt es kein Geld, auch wenn du brav einzahlst.
- Veränderungen nicht melden.
Endet der Kindergeldanspruch oder ändert sich dein Einkommen stark, musst du das melden bzw. deinen Beitrag anpassen. Sonst droht die Rückforderung von Zulagen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
- Über den 2.100-Euro-Deckel hinaus einzahlen.
Jeder Euro über Eigenbeitrag plus Zulagen = 2.100 Euro bringt keine zusätzliche Förderung. Das Geld arbeitet dann woanders besser.
- Ehepartner ohne eigenen Vertrag lassen.
Ein nur mittelbar berechtigter Ehepartner (z. B. nicht erwerbstätig) braucht einen eigenen Riester-Vertrag und muss mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, um die volle Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. 6.
Die 2026-Frist verschlafen. Wer mit dem Gedanken spielt, einen klassischen Riester-Vertrag mit Beitragsgarantie abzuschließen, muss das bis 31. Dezember 2026 tun.
Danach gibt es nur noch das Altersvorsorgedepot. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Alternativ: Betriebsrente über den Arbeitgeber.
Sonderfälle / Ausnahmen
Berufseinsteiger-Bonus: Bist du unmittelbar zulagenberechtigt und hast im Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, erhältst du einmalig 200 Euro extra – zusätzlich zu Grund- und Kinderzulage.
Wohn-Riester (Eigenheimrente): Statt einer Leibrente kannst du die Förderung auch für eine selbstgenutzte Immobilie einsetzen – zum Bauen, Kaufen oder Entschulden. Das angesparte Kapital fließt dann in dein Eigenheim statt in eine monatliche Rente.
Schädliche Verwendung: Löst du den Vertrag förderschädlich auf – etwa durch Kündigung und Auszahlung vor Rentenbeginn –, verlangt die ZfA alle Zulagen und Steuervorteile zurück. Der Rückkaufswert schrumpft dadurch erheblich.
Ausnahme: Verwendung für eine selbstgenutzte Immobilie.
30 Prozent Kapitalwahlrecht: Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du dir bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal auszahlen lassen; der Rest wird verrentet. Die Einmalzahlung ist dann voll zu versteuern.
Anteilige Kürzung: Zahlst du weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden Grund- und Kinderzulage im gleichen Verhältnis gekürzt. Beispiel: Nur die Hälfte des Mindestbeitrags → nur die Hälfte der Zulagen.
Auszahlungs-Besteuerung: Die geförderte Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase voll nachgelagert als sonstige Einkünfte besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Nicht geförderte Vertragsanteile werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert – deshalb lohnt es sich, geförderte und ungeförderte Zahlungen sauber zu trennen.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis des riester-rechner zeigt dir, ob du deine Förderung voll ausschöpfst – oder Geld liegen lässt. Prüfe drei Dinge: Erstens, vergleiche deinen tatsächlichen Jahresbeitrag mit dem berechneten Mindesteigenbeitrag und passe ihn gegebenenfalls noch 2026 an – Nachzahlungen für das laufende Jahr sind meist bis Jahresende möglich.
Zweitens, kontrolliere, ob ein Dauerzulagenantrag gestellt ist. Drittens, triff deine 2026-Entscheidung: Hast du noch keinen Vertrag und willst die klassische Riester-Förderung mit Beitragsgarantie, musst du bis 31. Dezember 2026 abschließen.
Hast du bereits einen Vertrag, prüfe in Ruhe, ob sich 2027 ein freiwilliger Wechsel ins Altersvorsorgedepot lohnt – Eile ist dank Bestandsschutz nicht nötig.