So funktioniert die Berechnung im ruerup-rente-rechner
Der Rechner arbeitet in zwei Richtungen: erstens der Steuervorteil heute, zweitens die Steuerlast bei Auszahlung. Du gibst deinen Beitrag, dein zu versteuerndes Einkommen und deinen geplanten Rentenbeginn an.
Richtung 1 – Abzug heute: Der Rechner prüft, wie viel deines Beitrags tatsächlich abziehbar ist. Die Formel: Abziehbar ist dein Beitrag bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro (2026), vermindert um Beiträge, die du bereits anderweitig in die Basisversorgung steckst – etwa freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder der steuerfreie Arbeitgeberanteil, falls du angestellt bist.
Bist du Selbstständiger ohne GRV-Beiträge, steht dir der volle Rahmen für die Basisrente zur Verfügung. Deine Steuerersparnis entspricht dann deinem persönlichen Grenzsteuersatz multipliziert mit dem abziehbaren Beitrag.
Richtung 2 – Besteuerung bei Auszahlung: Für deinen Rentenbeginn ermittelt der Rechner den Besteuerungsanteil nach der Kohortentabelle: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent seiner Basisrente; der Rest (16 Prozent) bleibt als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Der Anteil steigt für spätere Rentenjahrgänge um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr – bis 2058 100 Prozent erreicht sind.
Von der steuerpflichtigen Rente kannst du dann noch den Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) und Vorsorgeaufwendungen abziehen.
Die drei eisernen Regeln fließen als Hinweise in jede Berechnung ein: keine Kapitalauszahlung (nur lebenslange Rente), keine Beleihung oder Abtretung des Vertrags, früheste Auszahlung mit 62.
Woher kommen die 30.826 Euro? Die Herleitung
Der Höchstbetrag wird nicht politisch festgesetzt, sondern aus der knappschaftlichen Rentenversicherung abgeleitet (§ 10 Abs. 3 EStG). Die Formel lautet:
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung × Beitragssatz = Höchstbetrag Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Zulagen statt Steuerabzug: die Riester-Alternative für Familien heranziehen.
Für 2026: 124.800 Euro × 24,7 Prozent = 30.825,60 Euro, gerundet 30.826 Euro. Für zusammenveranlagte Paare gilt der doppelte Betrag: 61.652 Euro.
Dass ausgerechnet die knappschaftliche Versicherung herangezogen wird, hat historische Gründe – für dich ist vor allem wichtig, dass der Rahmen dadurch höher ausfällt als bei einer Ableitung aus der normalen gesetzlichen Rentenversicherung. Und ein Warnhinweis: Im Netz kursieren noch alte Tabellen mit 96 bis 99 Prozent Abzugsquote und 26.400 Euro Deckel – die stammen aus der Übergangszeit vor 2023 und sind überholt.
Seit 2023 gilt: 100 Prozent bis zum Höchstbetrag.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Höchstbetrag steigt 2026: Von 29.344 Euro (2025) auf 30.826 Euro – ein Plus von 1.482 Euro Abzugsrahmen für Ledige, das Doppelte für Paare. Wer seinen Beitrag 2025 am alten Deckel ausgerichtet hat, kann 2026 mehr absetzen.
Besteuerungsanteil 84 Prozent: Für alle, die 2026 ihre Basisrente starten, gilt der Besteuerungsanteil von 84 Prozent (2025: 83,5 Prozent). Der Rentenfreibetrag von 16 Prozent wird einmal festgeschrieben und bleibt lebenslang gleich – auch bei späteren Rentenerhöhungen.
Grundfreibetrag 12.348 Euro: Wer 2026 mit einer kleinen Basisrente startet und keine weiteren Einkünfte hat, bleibt mit bis zu 12.348 Euro Jahreseinkommen steuerfrei – bei einer 84-prozentigen Besteuerung entspricht das einer Monatsrente von rund 1.225 Euro, die unterm Strich keine Einkommensteuer kostet.
Ausblick 2027 – Konkurrenz für Selbstständige: Mit dem Altersvorsorgedepot erhalten ab 1. Januar 2027 erstmals auch Selbstständige und Freiberufler Zugang zur staatlich geförderten privaten Vorsorge (bis 540 Euro Zulage pro Jahr). Die Basisrente bleibt wegen des deutlich höheren Abzugsrahmens trotzdem das stärkere Steuerinstrument – aber der Vergleich lohnt sich künftig.
Beispielrechnung
Der ruerup-rente-rechner rechnet das in zwei Richtungen durch. Nehmen wir Anna, selbstständig, ledig, zu versteuerndes Einkommen 80.000 Euro. Sie zahlt 12.000 Euro im Jahr in einen zertifizierten Basisrentenvertrag.
Heute – der Abzug: 12.000 Euro liegen unter dem Höchstbetrag von 30.826 Euro und Anna zahlt keine anderen Basisversorgungsbeiträge – also sind die vollen 12.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt auf 68.000 Euro.
Die Steuerersparnis entspricht ihrem Grenzsteuersatz: Bei beispielsweise 35 Prozent Grenzsteuersatz spart sie 4.200 Euro Einkommensteuer pro Jahr – der Staat finanziert also mehr als ein Drittel ihres Rentenbeitrags mit.
Später – die Auszahlung: Angenommen, Anna erhält ab 2026 eine Basisrente von 1.000 Euro im Monat. Davon sind 84 Prozent steuerpflichtig = 840 Euro, 160 Euro bleiben als Rentenfreibetrag dauerhaft frei.
Auf das Jahr gerechnet: 10.080 Euro steuerpflichtige Rente. Hat Anna keine weiteren Einkünfte, liegt sie unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro – und zahlt auf ihre Rürup-Rente unterm Strich keine Einkommensteuer.
Das ist der Kern des Modells: hoher Steuersatz beim Abzug, niedriger (oder kein) Steuersatz bei Auszahlung.
Typische Fehler
- Den geteilten Höchstbetrag vergessen.
Der Rahmen von 30.826 Euro gilt für alle Basisversorgungsbeiträge zusammen. Zahlst du freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, mindert jeder Euro dort deinen Rürup-Spielraum.
Als Arbeitnehmer wird zusätzlich der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgezogen. 2.
Rürup mit Kapitalauszahlung verwechseln. Es gibt kein Kapitalwahlrecht – wer das Geld einmal im Vertrag hat, bekommt es nur als lebenslange Monatsrente zurück.
Wer Flexibilität braucht, ist mit einem freien Depot besser bedient. 3.
Beleihung oder Verkauf versuchen. Basisrentenverträge dürfen nicht beliehen, abgetreten oder verpfändet werden.
Der Vertrag ist bis zur Rente praktisch „eingemauert" – plane deine Liquidität entsprechend. 4.
Auf veraltete Prozent-Tabellen hereinfallen. Manche Anbieter und Artikel nennen noch 96–99 Prozent Abzugsquote – das war die Übergangsregelung bis 2022.
Seit 2023 sind es schlicht 100 Prozent bis zum Höchstbetrag. 5.
Kosten blenden. Klassische Basisrenten-Tarife haben oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.
Fondsgebundene Varianten ohne hohe Garantien sind meist deutlich günstiger – und gerade für Jüngere renditestärker. 6.
Auszahlung vor 62 einplanen. Die Basisrente darf frühestens mit Vollendung des 62.
Lebensjahres ausgezahlt werden. Wer früher aufhören will, braucht eine Überbrückung aus anderen Mitteln. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Deinen Grenzsteuersatz exakt bestimmen.
Sonderfälle / Ausnahmen
Angestellte mit Rürup: Auch Arbeitnehmer dürfen eine Basisrente abschließen – aber ihr Abzugsrahmen schrumpft um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. In der Praxis lohnt sich Rürup für Angestellte meist nur bei sehr hohem Einkommen.
Hinterbliebenenschutz: Stirbst du vor oder während der Rentenphase, kann der Vertrag eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vorsehen – aber eben nur als Rente, nie als Einmalzahlung.
Zertifizierungspflicht: Nur zertifizierte Verträge sind steuerlich begünstigt. Achte auf das Zertifikat – ohne Zertifizierung gibt es keinen Sonderausgabenabzug.
Flexible Einzahlungen: Anders als oft gedacht musst du nicht starr monatlich zahlen. Die meisten Tarife erlauben flexible Zuzahlungen – ideal, um in guten Geschäftsjahren den Höchstbetrag auszuschöpfen und in schlechten zu pausieren.
Kombination mit freiwilliger GRV: Du kannst freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Rürup-Beiträge kombinieren – beide teilen sich aber den einen Höchstbetrag von 30.826 Euro. Der Rechner zeigt dir, wie viel Rahmen jeweils übrig bleibt.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Nutze das Ergebnis des ruerup-rente-rechner als Verhandlungsbasis – mit dir selbst und mit Anbietern. Prüfe erstens, ob du deinen Abzugsrahmen wirklich ausschöpfst: Jeder ungenutzte Euro Höchstbetrag ist verschenkte Steuerersparnis, die du nicht nachholen kannst.
Zweitens, vergleiche Anbieter auf die Effektivkosten, nicht auf Hochglanzprospekte – bei 30 Jahren Laufzeit entscheiden wenige Zehntelprozent Kosten über zehntausende Euro. Drittens, sprich mit einem Steuerberater, wenn du weitere Basisversorgungsbeiträge zahlst: Die Aufteilung des Höchstbetrags zwischen freiwilliger GRV und Basisrente will sauber koordiniert sein.
Und plane die Kehrseite ehrlich ein: Das Geld ist bis 62 gebunden und kommt nur als Rente zurück – deine Liquiditätsreserve sollte woanders liegen.