So funktioniert die Berechnung: der unfallrente-rechner Schritt für Schritt
Die Formel sieht einfach aus, hat aber drei Stellschrauben. Du gibst ein: deinen Jahresarbeitsverdienst (JAV) – also Arbeitsentgelt plus Arbeitseinkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Unfallmonat – und deinen MdE-Prozentsatz aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft.
Schritt 1 – JAV prüfen und kappen: Der Rechner prüft zuerst die gesetzlichen Grenzen. Der JAV beträgt mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße (2026: 28.476 €) und höchstens das Zweifache der Bezugsgröße (2026: 94.920 €) – die Satzung deiner Berufsgenossenschaft kann eine höhere Obergrenze festlegen.
Verdienst du mehr als die Obergrenze, wird nur die Obergrenze angesetzt; bei sehr niedrigem Verdienst greift die Untergrenze.
Schritt 2 – Schwerverletztenzuschlag: Liegt deine MdE bei 50 bis 74 Prozent, wird der (ggf. gekappte) JAV um 25 Prozent erhöht; bei 75 bis 100 Prozent um 50 Prozent. Dieser Zuschlag gilt nur für die Rente auf unbestimmte Zeit, nicht für die vorläufige Rente in den ersten Jahren.
Schritt 3 – Die Rentenformel:
Jahresrente = JAV_bereinigt × 2/3 × (MdE ÷ 100)
Monatsrente = Jahresrente ÷ 12
Bei vollem Erwerbsfähigkeitsverlust (MdE 100 %) beträgt die Rente also zwei Drittel deines Jahresarbeitsverdienstes – daher der Name „Zwei-Drittel-Rente", den du in Fachtexten findest. Der Rechner zeigt dir das Ergebnis als Monatsbetrag und weist aus, ob und wie stark Kappung oder Schwerverletztenzuschlag gewirkt haben.
Was ändert sich 2026 / 2027?
An der Berechnungslogik ändert sich 2026 nichts – §§ 56, 82 und 85 SGB VII gelten unverändert. Was sich jährlich ändert, sind die Rechengrößen dahinter: Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 47.460 € im Jahr (3.955 € im Monat).
Daraus folgen ein Mindest-JAV von 28.476 € und ein Höchst-JAV von 94.920 € für alle, deren Unfallversicherungsträger keine höhere Satzungsgrenze festgelegt hat.
Laufende Unfallrenten werden jeweils zum 1. Juli an die allgemeine Rentenanpassung angepasst – deine Rente wächst also mit der Lohnentwicklung mit, ohne dass du etwas beantragen musst. Für 2027 sind keine Gesetzesänderungen an der Verletztenrente beschlossen (Stand Oktober 2026); relevant bleibt die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027, die auch deine Unfallrente automatisch erhöht.
Beachte: Für die Berechnung zählt immer die Bezugsgröße zum Zeitpunkt deines Versicherungsfalls, nicht die aktuelle. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Noch arbeitsunfähig? Erst Verletztengeld prüfen heranziehen.
Beispielrechnung: 48.000 € JAV, 30 % MdE
Ein Arbeitnehmer verdient in den zwölf Monaten vor dem Arbeitsunfall 48.000 € brutto. Die Berufsgenossenschaft stellt eine MdE von 30 % fest, die über die 26. Woche hinaus andauert.
Schritt 1 – JAV prüfen: 48.000 € liegt zwischen Mindest-JAV (28.476 €) und Höchst-JAV (94.920 €) – keine Kappung nötig. MdE 30 % < 50 % – kein Schwerverletztenzuschlag.
Schritt 2 – Jahresrente: 48.000 € × 2/3 = 32.000 €; 32.000 € × 0,30 = 9.600 € pro Jahr.
Schritt 3 – Monatsrente: 9.600 € ÷ 12 = 800,00 € pro Monat.
Zweites Beispiel – Schwerverletzter: Gleicher JAV (48.000 €), aber MdE 60 %. Jetzt greift der Zuschlag: JAV_bereinigt = 48.000 € × 1,25 = 60.000 €.
Jahresrente = 60.000 € × 2/3 × 0,60 = 24.000 €, also 2.000,00 € pro Monat. Ohne den Zuschlag wären es nur 1.600 € gewesen – der Zuschlag macht hier 400 € monatlich aus und wird in den meisten Online-Erklärungen schlicht vergessen.
Beide Beispiele zeigen, warum die simple Rechnung „30 % vom Brutto" falsch ist: Erstens wird nicht vom Brutto, sondern von zwei Dritteln des JAV gerechnet, zweitens wirken Kappung und Zuschlag davor.
Typische Fehler
Fehler eins: Verletztengeld und Unfallrente verwechseln. Das Verletztengeld ist der kurzfristige Lohnersatz während der Arbeitsunfähigkeit (rund 80 % des Regelentgelts, maximal 78 Wochen).
Die Unfallrente ist die dauerhafte Leistung für den bleibenden Gesundheitsschaden – sie beginnt, wo das Verletztengeld aufhört.
Fehler zwei: Die MdE mit dem Rentensatz gleichsetzen. 30 % MdE bedeuten nicht 30 % deines Bruttos als Rente, sondern 30 % von zwei Dritteln deines Jahresarbeitsverdienstes – also effektiv 20 % des JAV. Das ist der häufigste Rechenfehler in Foren.
Fehler drei: Den Schwerverletztenzuschlag vergessen. Ab 50 % MdE erhöht sich der JAV um 25 bzw. 50 % – das kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Prüfe immer, ob deine MdE in diesen Bereich fällt.
Fehler vier: Die JAV-Kappung ignorieren. Wer sehr gut verdient, bekommt nicht zwei Drittel seines vollen Gehalts, sondern maximal zwei Drittel des Höchst-JAV (2026: 94.920 €, je nach Satzung höher). Umgekehrt schützt der Mindest-JAV Geringverdiener.
Fehler fünf: Mehrere Unfälle nicht zusammenrechnen. Bei mehreren Versicherungsfällen werden die einzelnen MdE-Werte zu einer Gesamt-MdE zusammengeführt – dabei bleibt jede Einzel-MdE unter 10 % außer Betracht. Melde jeden Unfall, auch ältere.
Fehler sechs: Die vorläufige Rente für endgültig halten. In den ersten drei Jahren nach dem Unfall wird die Rente meist nur vorläufig festgesetzt. Erst danach folgt die Rente auf unbestimmte Zeit – und erst dann wirkt der Schwerverletztenzuschlag. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer EM-Rente der Rentenversicherung im Vergleich.
Sonderfälle und Ausnahmen
Mehrere Versicherungsfälle: Die Gesamt-MdE ergibt sich aus allen anerkannten Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Wichtig: Einzelne Beeinträchtigungen unter 10 % bleiben dabei außer Betracht (Stützrenten-Regel) – erst ab 10 % zählt eine Einzel-MdE für die Gesamtbewertung mit.
Abfindung der Rente (§ 76 SGB VII): Bei einer MdE unter 40 % kannst du beantragen, dir die Rente als Einmalbetrag abfinden zu lassen. Das kann sinnvoll sein, wenn du das Geld für eine Umschulung oder Selbstständigkeit brauchst – bedenke aber: Die Abfindung ist endgültig, ein späteres Wiederaufleben ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehepartner und mitarbeitende Familienangehörige liegt die Renten-Schwelle bei 30 % statt 20 % MdE, und die Rente wird aus einem durchschnittlichen JAV berechnet. Diese Seite rechnet den Standardfall der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Kinder und Jugendliche: Für Versicherte unter 18 Jahren gelten gestaffelte Mindest-JAV (25 % bis 60 % der Bezugsgröße je nach Alter). Schüler und Studenten sind über die Unfallkassen versichert – die Systematik ist dieselbe, die JAV-Basis unterscheidet sich.
Hinterbliebenenrenten: Stirbt der Versicherte an den Unfallfolgen, erhalten Witwe/Witwer und Waisen Hinterbliebenenrenten aus der Unfallversicherung. Das ist eine eigene Leistung mit eigenen Sätzen – sie gehört auf eine separate Seite, nicht in diesen Rechner.
Steuern: Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist steuerfrei. Sie kann aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen – sprich mit einem Steuerberater, wenn du daneben weitere Einkünfte hast.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist deine monatliche Unfallrente in Euro – dazu die drei Zwischenschritte (JAV nach Kappung, Zuschlag, Formel), damit du den Bescheid der Berufsgenossenschaft prüfen kannst. Der unfallrente-rechner zeigt dir außerdem, ob eine Abfindung infrage käme und wie sich eine MdE-Neufestsetzung auswirken würde.
Nutze das so: Erstens, vergleiche das Ergebnis mit deinem Rentenbescheid – Abweichungen entstehen meist durch einen anderen angesetzten JAV (frage nach, welcher Zeitraum und welche Kappung verwendet wurde). Zweitens, wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert, beantrage eine Neufestsetzung der MdE – die Rente wird angepasst.
Drittens, plane langfristig: Die Rente wird jährlich zum 1. Juli angepasst, sie ist aber kein Ersatz für dein volles Erwerbseinkommen – prüfe ergänzende Absicherung. Und viertens: Solange du noch arbeitsunfähig bist und kein Dauerschaden festgestellt ist, gehört deine Frage auf die Verletztengeld-Seite, nicht hierher.