DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Unfallrente-rechner: deine BG-Unfallrente

Nach einem Arbeitsunfall bleibt ein Dauerschaden zurück – und mit ihm die Frage, was die Berufsgenossenschaft dir monatlich zahlt. Die Unfallrente (offiziell Verletztenrente) hängt von zwei Zahlen ab: deinem Jahresarbeitsverdienst und dem Grad deiner Minderung der Erwerbsfähigkeit. Der unfallrente-rechner rechnet daraus deine monatliche Rente – inklusive Schwerverletztenzuschlag und Kappungsgrenzen, die in simplen Prozentrechnungen fehlen.

Interaktiver Unfallrente-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
JAV

Dein Brutto der 12 Monate vor dem Unfallmonat.

Aus dem Bescheid deiner Berufsgenossenschaft.

Der Schwerverletztenzuschlag gilt nur für die Dauerrente.

optional

Höchst-JAV (optional) – Falls deine BG eine höhere Obergrenze als 94.920 € festlegt.

Berechnungsergebnis
Deine monatliche Unfallrente
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
JAV nach Prüfung 642,80 €
Schwerverletztenzuschlag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Schätzung mit den Rechengrößen 2026. Verbindlich ist nur der Rentenbescheid deiner Berufsgenossenschaft. Keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Anspruch auf Unfallrente hast du, wenn deine Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist (§ 56 SGB VII). Die Rente beträgt zwei Drittel deines Jahresarbeitsverdienstes (dein Brutto der zwölf Monate vor dem Unfall), multipliziert mit deinem MdE-Prozentsatz. Bei schwerer Verletzung (MdE ab 50 Prozent) wird der Jahresarbeitsverdienst für die Rentenberechnung um 25 bzw. 50 Prozent erhöht. Der unfallrente-rechner wendet alle drei Rechenschritte an und gibt deine Monatsrente aus.

So funktioniert die Berechnung: der unfallrente-rechner Schritt für Schritt

Die Formel sieht einfach aus, hat aber drei Stellschrauben. Du gibst ein: deinen Jahresarbeitsverdienst (JAV) – also Arbeitsentgelt plus Arbeitseinkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Unfallmonat – und deinen MdE-Prozentsatz aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft.

Schritt 1 – JAV prüfen und kappen: Der Rechner prüft zuerst die gesetzlichen Grenzen. Der JAV beträgt mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße (2026: 28.476 €) und höchstens das Zweifache der Bezugsgröße (2026: 94.920 €) – die Satzung deiner Berufsgenossenschaft kann eine höhere Obergrenze festlegen.

Verdienst du mehr als die Obergrenze, wird nur die Obergrenze angesetzt; bei sehr niedrigem Verdienst greift die Untergrenze.

Schritt 2 – Schwerverletztenzuschlag: Liegt deine MdE bei 50 bis 74 Prozent, wird der (ggf. gekappte) JAV um 25 Prozent erhöht; bei 75 bis 100 Prozent um 50 Prozent. Dieser Zuschlag gilt nur für die Rente auf unbestimmte Zeit, nicht für die vorläufige Rente in den ersten Jahren.

Schritt 3 – Die Rentenformel:

Jahresrente = JAV_bereinigt × 2/3 × (MdE ÷ 100)

Monatsrente = Jahresrente ÷ 12

Bei vollem Erwerbsfähigkeitsverlust (MdE 100 %) beträgt die Rente also zwei Drittel deines Jahresarbeitsverdienstes – daher der Name „Zwei-Drittel-Rente", den du in Fachtexten findest. Der Rechner zeigt dir das Ergebnis als Monatsbetrag und weist aus, ob und wie stark Kappung oder Schwerverletztenzuschlag gewirkt haben.

Was ändert sich 2026 / 2027?

An der Berechnungslogik ändert sich 2026 nichts – §§ 56, 82 und 85 SGB VII gelten unverändert. Was sich jährlich ändert, sind die Rechengrößen dahinter: Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 47.460 € im Jahr (3.955 € im Monat).

Daraus folgen ein Mindest-JAV von 28.476 € und ein Höchst-JAV von 94.920 € für alle, deren Unfallversicherungsträger keine höhere Satzungsgrenze festgelegt hat.

Laufende Unfallrenten werden jeweils zum 1. Juli an die allgemeine Rentenanpassung angepasst – deine Rente wächst also mit der Lohnentwicklung mit, ohne dass du etwas beantragen musst. Für 2027 sind keine Gesetzesänderungen an der Verletztenrente beschlossen (Stand Oktober 2026); relevant bleibt die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027, die auch deine Unfallrente automatisch erhöht.

Beachte: Für die Berechnung zählt immer die Bezugsgröße zum Zeitpunkt deines Versicherungsfalls, nicht die aktuelle. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Noch arbeitsunfähig? Erst Verletztengeld prüfen heranziehen.

Beispielrechnung: 48.000 € JAV, 30 % MdE

Ein Arbeitnehmer verdient in den zwölf Monaten vor dem Arbeitsunfall 48.000 € brutto. Die Berufsgenossenschaft stellt eine MdE von 30 % fest, die über die 26. Woche hinaus andauert.

Schritt 1 – JAV prüfen: 48.000 € liegt zwischen Mindest-JAV (28.476 €) und Höchst-JAV (94.920 €) – keine Kappung nötig. MdE 30 % < 50 % – kein Schwerverletztenzuschlag.

Schritt 2 – Jahresrente: 48.000 € × 2/3 = 32.000 €; 32.000 € × 0,30 = 9.600 € pro Jahr.

Schritt 3 – Monatsrente: 9.600 € ÷ 12 = 800,00 € pro Monat.

Zweites Beispiel – Schwerverletzter: Gleicher JAV (48.000 €), aber MdE 60 %. Jetzt greift der Zuschlag: JAV_bereinigt = 48.000 € × 1,25 = 60.000 €.

Jahresrente = 60.000 € × 2/3 × 0,60 = 24.000 €, also 2.000,00 € pro Monat. Ohne den Zuschlag wären es nur 1.600 € gewesen – der Zuschlag macht hier 400 € monatlich aus und wird in den meisten Online-Erklärungen schlicht vergessen.

Beide Beispiele zeigen, warum die simple Rechnung „30 % vom Brutto" falsch ist: Erstens wird nicht vom Brutto, sondern von zwei Dritteln des JAV gerechnet, zweitens wirken Kappung und Zuschlag davor.

Typische Fehler

Fehler eins: Verletztengeld und Unfallrente verwechseln. Das Verletztengeld ist der kurzfristige Lohnersatz während der Arbeitsunfähigkeit (rund 80 % des Regelentgelts, maximal 78 Wochen).

Die Unfallrente ist die dauerhafte Leistung für den bleibenden Gesundheitsschaden – sie beginnt, wo das Verletztengeld aufhört.

Fehler zwei: Die MdE mit dem Rentensatz gleichsetzen. 30 % MdE bedeuten nicht 30 % deines Bruttos als Rente, sondern 30 % von zwei Dritteln deines Jahresarbeitsverdienstes – also effektiv 20 % des JAV. Das ist der häufigste Rechenfehler in Foren.

Fehler drei: Den Schwerverletztenzuschlag vergessen. Ab 50 % MdE erhöht sich der JAV um 25 bzw. 50 % – das kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Prüfe immer, ob deine MdE in diesen Bereich fällt.

Fehler vier: Die JAV-Kappung ignorieren. Wer sehr gut verdient, bekommt nicht zwei Drittel seines vollen Gehalts, sondern maximal zwei Drittel des Höchst-JAV (2026: 94.920 €, je nach Satzung höher). Umgekehrt schützt der Mindest-JAV Geringverdiener.

Fehler fünf: Mehrere Unfälle nicht zusammenrechnen. Bei mehreren Versicherungsfällen werden die einzelnen MdE-Werte zu einer Gesamt-MdE zusammengeführt – dabei bleibt jede Einzel-MdE unter 10 % außer Betracht. Melde jeden Unfall, auch ältere.

Fehler sechs: Die vorläufige Rente für endgültig halten. In den ersten drei Jahren nach dem Unfall wird die Rente meist nur vorläufig festgesetzt. Erst danach folgt die Rente auf unbestimmte Zeit – und erst dann wirkt der Schwerverletztenzuschlag. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer EM-Rente der Rentenversicherung im Vergleich.

Sonderfälle und Ausnahmen

Mehrere Versicherungsfälle: Die Gesamt-MdE ergibt sich aus allen anerkannten Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Wichtig: Einzelne Beeinträchtigungen unter 10 % bleiben dabei außer Betracht (Stützrenten-Regel) – erst ab 10 % zählt eine Einzel-MdE für die Gesamtbewertung mit.

Abfindung der Rente (§ 76 SGB VII): Bei einer MdE unter 40 % kannst du beantragen, dir die Rente als Einmalbetrag abfinden zu lassen. Das kann sinnvoll sein, wenn du das Geld für eine Umschulung oder Selbstständigkeit brauchst – bedenke aber: Die Abfindung ist endgültig, ein späteres Wiederaufleben ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehepartner und mitarbeitende Familienangehörige liegt die Renten-Schwelle bei 30 % statt 20 % MdE, und die Rente wird aus einem durchschnittlichen JAV berechnet. Diese Seite rechnet den Standardfall der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Kinder und Jugendliche: Für Versicherte unter 18 Jahren gelten gestaffelte Mindest-JAV (25 % bis 60 % der Bezugsgröße je nach Alter). Schüler und Studenten sind über die Unfallkassen versichert – die Systematik ist dieselbe, die JAV-Basis unterscheidet sich.

Hinterbliebenenrenten: Stirbt der Versicherte an den Unfallfolgen, erhalten Witwe/Witwer und Waisen Hinterbliebenenrenten aus der Unfallversicherung. Das ist eine eigene Leistung mit eigenen Sätzen – sie gehört auf eine separate Seite, nicht in diesen Rechner.

Steuern: Die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist steuerfrei. Sie kann aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen – sprich mit einem Steuerberater, wenn du daneben weitere Einkünfte hast.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist deine monatliche Unfallrente in Euro – dazu die drei Zwischenschritte (JAV nach Kappung, Zuschlag, Formel), damit du den Bescheid der Berufsgenossenschaft prüfen kannst. Der unfallrente-rechner zeigt dir außerdem, ob eine Abfindung infrage käme und wie sich eine MdE-Neufestsetzung auswirken würde.

Nutze das so: Erstens, vergleiche das Ergebnis mit deinem Rentenbescheid – Abweichungen entstehen meist durch einen anderen angesetzten JAV (frage nach, welcher Zeitraum und welche Kappung verwendet wurde). Zweitens, wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert, beantrage eine Neufestsetzung der MdE – die Rente wird angepasst.

Drittens, plane langfristig: Die Rente wird jährlich zum 1. Juli angepasst, sie ist aber kein Ersatz für dein volles Erwerbseinkommen – prüfe ergänzende Absicherung. Und viertens: Solange du noch arbeitsunfähig bist und kein Dauerschaden festgestellt ist, gehört deine Frage auf die Verletztengeld-Seite, nicht hierher.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** jav (float, €), mde (float, 0–100), dauerhaft (bool – true = Rente auf unbestimmte Zeit), hoechst_satzung (float, optional, default 94920). **Grenzen 2026:** bezugsgroesse = 47460; mindest_jav = 0,60 × 47460 = 28476; hoechst_jav = min(2 × 47460, hoechst_satzung) = min(94920, hoechst_satzung). **JAV bereinigt:** jav_b = min(max(jav, mindest_jav), hoechst_jav). **Schwerverletztenzuschlag (nur wenn dauerhaft = true):** mde ≥ 75 → faktor = 1,50; 50 ≤ mde < 75 → faktor = 1,25; mde < 50 → faktor = 1,00. jav_b = jav_b × faktor. **Rente:** jahresrente = jav_b × (2/3) × (mde/100); monatsrente = jahresrente / 12. **Anspruchs-Check:** mde ≥ 20 erforderlich (sonst Hinweis „kein Rentenanspruch nach § 56 SGB VII"); mde < 10 Einzelwerte bleiben außer Betracht (Hinweis bei Mehrfach-Eingabe). **Abfindungs-Hinweis:** wenn mde < 40 → „Abfindung nach § 76 SGB VII auf Antrag möglich". **Quellen je Wert:** Bezugsgröße 2026: 47.460 €/Jahr (BGW); § 85 SGB VII (Mindest-/Höchst-JAV); § 82 Abs. 1 SGB VII (JAV-Definition); § 56 Abs. 1 SGB VII (20-%-Schwelle, 26-Wochen-Regel, 2/3-Formel); Schwerverletztenzuschlag +25 %/+50 % (FUK/DGUV-Leistungsbeschreibung); Anpassung zum 1.7. (§ 95 SGB VII i. V. m. Rentenanpassung).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Ab welcher MdE bekomme ich eine Unfallrente?

Ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn sie über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus andauert. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung liegt die Schwelle für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige bei 30 Prozent.

2 Was ist der Jahresarbeitsverdienst (JAV)?

Dein Arbeitsentgelt plus Arbeitseinkommen in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Unfall passiert ist. Er ist die Basis aller Rentenberechnungen der gesetzlichen Unfallversicherung – nicht dein aktuelles Gehalt.

3 Wie berechnet sich die Unfallrente genau?

Monatsrente = JAV × 2/3 × MdE-Prozentsatz ÷ 12. Davor wird der JAV auf Mindest- und Höchstgrenzen geprüft und bei Schwerverletzten (MdE ab 50 %) um 25 bzw. 50 Prozent erhöht.

4 Was bedeutet MdE 30 Prozent in Euro?

Das hängt von deinem JAV ab: Bei 48.000 € JAV sind es 800 € monatlich (48.000 × 2/3 × 0,30 ÷ 12). Die MdE ist kein Prozentsatz deines Bruttos, sondern von zwei Dritteln des JAV.

5 Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Unfallrente?

Das Verletztengeld ersetzt während der Arbeitsunfähigkeit kurzfristig deinen Lohn (ca. 80 % des Regelentgelts, bis zu 78 Wochen). Die Unfallrente ist die dauerhafte Leistung für den bleibenden Gesundheitsschaden ab einer MdE von 20 Prozent – sie schließt sich zeitlich an.

6 Kann ich mir die Unfallrente als Einmalbetrag auszahlen lassen?

Bei einer MdE unter 40 Prozent kannst du eine Abfindung beantragen (§ 76 SGB VII). Die Abfindung ist endgültig – überlege genau, ob du auf die lebenslange monatliche Rente verzichten willst.

7 Wird die Unfallrente jährlich erhöht?

Ja. Laufende Renten der gesetzlichen Unfallversicherung werden jeweils zum 1. Juli entsprechend der allgemeinen Rentenanpassung erhöht – automatisch, ohne Antrag.

8 Ist die Unfallrente steuerfrei?

Ja, die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist steuerfrei. Sie kann aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wenn du weitere Einkünfte hast – dann erhöht sie deinen Steuersatz auf diese Einkünfte.

9 Was passiert, wenn sich mein Zustand verschlechtert?

Du kannst bei deiner Berufsgenossenschaft eine Neufestsetzung (Verschlimmerung) beantragen. Wird eine höhere MdE festgestellt, steigt deine Rente entsprechend – auch rückwirkend ab Antragstellung.

10 Bekomme ich auch bei einer Berufskrankheit eine Unfallrente?

Ja. Anerkannte Berufskrankheiten sind Versicherungsfälle wie Arbeitsunfälle – es gelten dieselbe 20-Prozent-Schwelle, dieselbe JAV-Basis und dieselbe Formel. Entscheidend ist die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 56 SGB VII (Verletztenrente: Voraussetzungen, Höhe) – gesetze-im-internet.de
  • • § 82 SGB VII (Jahresarbeitsverdienst) und § 85 SGB VII (Mindest-/Höchst-JAV) – gesetze-im-internet.de
  • • § 62 SGB VII (vorläufige Entschädigung) und § 76 SGB VII (Abfindung) – gesetze-im-internet.de
  • • Bezugsgröße 2026: 47.460 €/Jahr (3.955 €/Monat) – BGW
  • • BGW „Rente" (MdE ≥ 20 %, JAV × MdE) – bgw-online.de
  • • DGUV/FUK-Leistungsbeschreibung: Schwerverletztenzuschlag +25 % (MdE 50–74 %) / +50 % (MdE 75–100 %)