Was ist Urlaubsentgelt überhaupt?
Urlaubsentgelt ist der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung während genommener Urlaubstage (§ 11 BUrlG). Es ersetzt dein normales Arbeitsentgelt für die Zeit, in der du dich erholst – du sollst im Urlaub finanziell so dastehen, als hättest du gearbeitet.
Deshalb zählt der Durchschnitt deines tatsächlichen Verdienstes, nicht nur dein Grundgehalt.
Nicht verwechseln: Das Urlaubsgeld ist etwas völlig anderes – eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers (oft tariflich geregelt), auf die du nur Anspruch hast, wenn sie vereinbart ist. Urlaubsentgelt dagegen steht dir immer zu, ganz ohne extra Vereinbarung.
Wie der urlaubsentgelt-rechner rechnet
Der Rechner wendet § 11 Abs. 1 BUrlG Schritt für Schritt an:
Berechnungszeitraum: die letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.
Gesamtarbeitsverdienst: alles, was in diesen 13 Wochen als Arbeitsentgelt gezahlt wurde – Grundlohn/-gehalt, Schicht-, Gefahren-, Schmutz- und Bereitschaftszulagen, laufende Provisionen und Prämien.
Ausnahmen: Zusätzlich für Überstunden gezahlter Arbeitsverdienst bleibt außen vor (so der Wortlaut des Gesetzes).
Ebenfalls nicht dazu: Spesen, Fahrgeld und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Treueprämien. 4.
Tagesverdienst: Gesamtverdienst geteilt durch deine Arbeitstage im Zeitraum – 65 bei einer 5-Tage-Woche, 78 bei einer 6-Tage-Woche. 5.
Ergebnis: Tagesverdienst mal Zahl der Urlaubstage.
Zwei Korrekturregeln aus dem Gesetz baut der Rechner mit ein: Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur (z. B. eine Gehaltserhöhung) werden so behandelt, als hätten sie schon zu Beginn der 13 Wochen gegolten. Verdienstkürzungen durch Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Versäumnis (z. B. Krankheit) bleiben dagegen außer Betracht – sie dürfen dein Urlaubsentgelt nicht drücken. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den urlaubsabgeltung-rechner heranziehen.
Die Überstunden-Falle: was das Gesetz wirklich sagt
Hier irren viele – und manche Ratgeberseite gleich mit: § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nimmt den „zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienst" ausdrücklich von der Berechnung aus. Wer also regelmäßig Überstunden macht und dafür extra bezahlt wird, bekommt im Urlaub trotzdem nur den Verdienst ohne diese Überstundenvergütung fortgezahlt.
Was dagegen voll zählt: Provisionen, umsatzabhängige Prämien und Zulagen, die mit deiner Arbeitsleistung zusammenhängen. Und Krankheitstage sowie gesetzliche Feiertage im Berechnungszeitraum mindern nichts – sie werden nicht herausgerechnet.
Sachbezüge (z. B. Dienstwagen-Nutzung oder freie Verpflegung), die im Urlaub wegfallen, muss der Arbeitgeber für die Urlaubsdauer angemessen in bar abgelten.
Was ändert sich 2026 – und was ist für 2027 geplant?
§ 11 BUrlG gilt 2026 unverändert – an der Berechnungsmethode hat sich nichts geändert, und für 2027 ist keine Gesetzesänderung beschlossen oder angekündigt. Relevant für dein Ergebnis sind die jährlichen Rechengrößen: Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und bildet die Untergrenze deines Tagesverdienstes; die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 603 Euro im Monat.
Für 2027 angekündigte Werte sind noch nicht endgültig beschlossen und brauchen erst die Verkündung im Bundesgesetzblatt – rechne sie bis dahin als vorläufig.
Beispielrechnung: 10 Urlaubstage bei 3.000 Euro plus Schichtzulage
Nehmen wir 3.000 Euro Monatsgehalt plus 300 Euro Schichtzulage, 5-Tage-Woche, 10 Urlaubstage:
- Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen: 13 × 3.300 Euro ÷ 3 … einfacher: 3 Monatsgehälter = 9.900 Euro
- Arbeitstage: 13 × 5 = 65 Tage
- Tagesverdienst: 9.900 Euro ÷ 65 = 152,31 Euro
- Urlaubsentgelt: 152,31 Euro × 10 Tage = 1.523,08 Euro brutto
Hättest du in den 13 Wochen zusätzlich 400 Euro Überstundenvergütung erhalten, blieben diese 400 Euro außen vor – dein Urlaubsentgelt wäre entsprechend niedriger. Das Geld muss dir der Arbeitgeber vor Antritt des Urlaubs auszahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG).
Typische Fehler beim Urlaubsentgelt
Nur das Grundgehalt ansetzen: Provisionen und Zulagen gehören dazu – sonst verschenkst du Geld.
Überstundenvergütung einrechnen: Sie ist gesetzlich ausgenommen – wer sie dazurechnet, überschätzt seinen Anspruch.
Urlaubsgeld erwarten: Das ist eine freiwillige Sonderleistung, kein gesetzlicher Anspruch wie das Urlaubsentgelt.
Falscher Zeitraum: Es zählen die 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, nicht das Kalenderquartal oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen.
Kurzarbeit falsch behandeln: Verdienstkürzungen durch Kurzarbeit bleiben außer Betracht – sie mindern das Urlaubsentgelt nicht.
Auszahlung nicht prüfen: Das Entgelt ist vor Urlaubsantritt fällig – fordere es ein, wenn es erst mit dem nächsten Gehalt kommt.
Sonderfälle, die andere Seiten nur streifen
Minijob: Auch Minijobber bekommen Urlaubsentgelt nach derselben Formel. Beispiel 2026: 2 Arbeitstage pro Woche, 603 Euro Monatsgehalt (Geringfügigkeitsgrenze) – 13-Wochen-Verdienst 1.809 Euro ÷ 26 Arbeitstage = 69,58 Euro pro Urlaubstag.
Teilzeit: Gleiche Formel wie bei Vollzeit; der Urlaubsanspruch richtet sich nach Arbeitstagen, nicht Stunden. Bei 3 Arbeitstagen: 13-Wochen-Verdienst ÷ 39 Tage.
Tarifverträge: Tarifverträge können abweichende Berechnungsmodalitäten vorsehen (z. B. 12 Monate statt 13 Wochen) – sie dürfen dich aber nicht schlechter stellen als das Gesetz. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer brutto-netto-rechner.
Kurzarbeit: Sinkt dein Verdienst durch Kurzarbeit, bleibt diese Kürzung bei der Berechnung außen vor – es zählt der ungekürzte Verdienst.
Sachbezüge: Fallen sie im Urlaub weg (z. B. Essenszuschuss), sind sie für die Urlaubsdauer angemessen in bar abzugelten.
Kurzer Referenzzeitraum: Bist du noch keine 13 Wochen dabei, nimmst du den tatsächlichen Zeitraum seit Arbeitsbeginn – hochgerechnet auf 13 Wochen. Beispiel: Nach 6 Wochen mit 4.500 Euro Verdienst bei 5 Arbeitstagen pro Woche: 4.500 ÷ 30 Arbeitstage = 150 Euro pro Urlaubstag.
Gehaltserhöhung mittendrin: Eine Erhöhung innerhalb der 13 Wochen fließt anteilig ein – es zählt der tatsächliche Verdienst, nicht das aktuelle Gehalt. Liegt die Erhöhung kurz zurück, drücken die älteren Wochen den Schnitt; ein Urlaub direkt nach der Erhöhung bringt also rechnerisch etwas weniger als ein paar Wochen später.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis ist der Bruttobetrag, den dir der Arbeitgeber vor Urlaubsantritt zahlen muss – steuer- und sozialversicherungspflichtig wie normales Gehalt. Vergleiche ihn mit deiner letzten Abrechnung: Wurden Provisionen und Zulagen einbezogen, die Überstundenvergütung korrekt ausgeklammert?
Stimmt etwas nicht, sprich Lohnbuchhaltung oder Betriebsrat an – am besten vor dem Urlaub, denn Nachzahlungen sind mühsamer als eine korrekte Abrechnung vorab.