So funktioniert der verlustvortrag-rechner
Der Rechner bildet die Reihenfolge des § 10d EStG Schritt für Schritt ab. Du brauchst drei Eingaben:
Dein Verlustjahr-Ergebnis. Der negative Gesamtbetrag deiner Einkünfte im Verlustjahr – also der Verlust, der nach dem horizontalen und vertikalen Verlustausgleich innerhalb des Jahres übrig bleibt. Beispiel: −180.000 €.
Rücktragsjahre.
Dein zu versteuerndes Einkommen der beiden Vorjahre. Der Rechner prüft zuerst den Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG): Bis zu 1 Mio. € (2 Mio. € bei zusammen veranlagten Ehegatten) deines Verlusts werden vorrangig vom Einkommen des unmittelbar vorangegangenen Jahres abgezogen, der Rest vom zweitvorangegangenen.
Du kannst den Rücktrag per Antrag ganz oder teilweise abwählen – dann bleibt mehr für den Vortrag.
- Vortragsjahre.
Für jedes Folgejahr gibst du das zu versteuernde Einkommen ein. Der Rechner wendet die Mindestbesteuerung (§ 10d Abs. 2 EStG) an: Bis zu einem Einkommen von 1 Mio. € (2 Mio. € bei Zusammenveranlagung, „Sockelbetrag") kannst du unbegrenzt Verluste abziehen; der darüber hinausgehende Einkommensteil nur zu 70 %.
Der Rest deines Verlusts wandert per Verlustfeststellungsbescheid (§ 10d Abs. 4 EStG) ins nächste Jahr – theoretisch unbegrenzt lange.
Das Ergebnis: eine Jahr-für-Jahr-Tabelle, die zeigt, wie viel Verlust in welchem Jahr wirkt, wie viel Steuer du sparst und welcher Restvortrag übrig bleibt. Der Rechner vergleicht außerdem zwei Szenarien – mit und ohne Rücktrag –, damit du siehst, welche Variante mehr bringt.
Rücktrag oder Vortrag: Was lohnt sich mehr?
Das ist die eigentliche Entscheidung – und sie hängt von deinen Steuersätzen ab: Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Einkommensteuer aus deinem Einkommen berechnen heranziehen.
Für den Rücktrag spricht: Geld sofort. Der Rücktrag mindert bereits bestandskräftige Bescheide der Vorjahre – das Finanzamt ändert sie und erstattet dir die zu viel gezahlte Steuer.
Bei hohen Vorjahreseinkommen (Spitzensteuersatz 42 % bzw. 45 %) ist jeder zurückgetragene Euro maximal viel wert.
Für den Vortrag spricht: höhere künftige Gewinne. Erwartest du in den nächsten Jahren deutlich höhere Einkommen als in den Vorjahren, sparst du mit dem Vortrag mehr – jeder Euro Verlust mindert dann Einkommen, das mit 42 % oder 45 % besteuert würde, statt Vorjahre mit vielleicht nur 30 % Durchschnittsbelastung.
Die Faustregel: Vergleiche den Grenzsteuersatz der Rücktragsjahre mit dem erwarteten Grenzsteuersatz der Vortragsjahre. Höherer Satz gewinnt.
Bedenke die Mindestbesteuerung: Große Verluste lassen sich wegen der 70-%-Grenze ohnehin nur über mehrere Jahre abbauen – der Rücktrag umgeht diese Bremse für bis zu 1 bzw. 2 Mio. €.
Achtung Falle: Wählst du den Rücktrag ab, ist das endgültig – ein späterer Sinneswandel ist ausgeschlossen. Umgekehrt kannst du einen zunächst erklärten Rücktrag nicht beliebig erhöhen. Rechne deshalb vorher, statt aus dem Bauch zu entscheiden.
Was ändert sich 2026 – und was kommt 2027?
2026 gilt (Veranlagungszeitraum 2026): Der Verlustrücktrag beträgt 1 Mio. € (2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) für zwei Vorjahre – die Corona-Erhöhung auf 10/20 Mio. € ist mit dem Veranlagungszeitraum 2023 ausgelaufen. Die Mindestbesteuerung beim Vortrag liegt bei 70 % oberhalb des Sockelbetrags (1/2 Mio. €) – das gilt für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 (§ 52 Abs. 18b EStG, Wachstumschancengesetz).
Für die Gewerbesteuer bleibt es bei 60 % (§ 10a GewStG) – das Wachstumschancengesetz hat hier nichts angehoben.
2027: Für den Veranlagungszeitraum 2027 gelten noch die 70 %. Ab 2028 sinkt die Mindestbesteuerung wieder auf 60 % – das ist bereits beschlossene Rechtslage, keine Ankündigung.
Weitere Reformvorhaben aus dem Herbst 2026 lagen dem Bundesrat zur Stellungnahme vor, waren aber bis Redaktionsschluss (Oktober 2026) nicht final beschlossen.
Beispielrechnung: 900.000 € Verlust richtig verteilen
Ausgangslage: Du bist alleinstehend, Verlustjahr 2026: −900.000 €. Einkommen 2025: 400.000 €, 2024: 300.000 €. Erwartetes Einkommen 2027: 1.600.000 €.
Schritt 1 – Rücktrag (§ 10d Abs. 1): 400.000 € (2025) + 300.000 € (2024) = 700.000 € werden zurückgetragen – voll innerhalb der 1-Mio.-€-Grenze. Restverlust: 200.000 €. Die Steuererstattung für 2024/2025 richtet sich nach deinem damaligen Steuersatz.
Schritt 2 – Vortrag 2027 (§ 10d Abs. 2): Einkommen 1.600.000 €, Sockel 1.000.000 €. Abziehbar: 1.000.000 € unbeschränkt + (600.000 € × 70 %) = 420.000 €, also maximal 1.420.000 €.
Dein Restverlust von 200.000 € passt vollständig hinein – zu versteuerndes Einkommen 2027: 1.400.000 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Steuerlast als Selbständiger planen.
Schritt 3 – Gegenprobe ohne Rücktrag: Alle 900.000 € in den Vortrag. 2027 abziehbar: weiterhin maximal 1.420.000 € – auch hier passt alles.
Der Unterschied liegt allein in der Steuerersparnis: Waren deine Grenzsteuersätze 2024/2025 höher als der erwartete 2027er-Satz auf die letzten 700.000 €, gewinnt der Rücktrag.
Merke: Die 70-%-Grenze greift erst, wenn dein Verlustvortrag größer ist als der maximal abziehbare Betrag. Bei 1.600.000 € Einkommen und 1.900.000 € Verlust wären nur 1.420.000 € abziehbar – 480.000 € würden per Feststellungsbescheid ins Jahr 2028 wandern.
Typische Fehler beim Verlustabzug
- Alte 60 % im Kopf, 70 % im Gesetz.
Viele Ratgeber – auch aus 2021 – nennen 60 % Mindestbesteuerung. Für 2024–2027 gelten 70 %; wer mit 60 % plant, überschätzt seinen Abzug.
- Corona-Rücktrag von 10 Mio. € annehmen.
Die Erhöhung galt nur bis Veranlagungszeitraum 2023. Seit 2024 sind es wieder 1 bzw. 2 Mio. €.
- Rücktrag und Vortrag verwechseln.
Der Rücktrag wirkt in den Vorjahren (Erstattung), der Vortrag in den Folgejahren (künftige Steuerersparnis) – unterschiedliche Anträge, unterschiedliche Wirkung. 4.
Verlustfeststellungsbescheid ignorieren. Ohne den Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag (§ 10d Abs. 4 EStG) erkennt das Finanzamt den Vortrag in Folgejahren nicht an – prüfe ihn wie einen Steuerbescheid.
- Gewerbesteuer mit 70 % rechnen.
Die 70-%-Mindestbesteuerung gilt nur für Einkommen- und Körperschaftsteuer. In der Gewerbesteuer bleiben es 60 % (§ 10a GewStG).
- Kapitalvermögen vermischen.
Verluste aus Kapitalvermögen (z. B. Aktien) haben eigene Verrechnungskreise nach § 20 Abs. 6 EStG und landen nicht automatisch im §-10d-Topf.
Sonderfälle: Das übersehen viele Rechner
- Zusammenveranlagung: Alle Beträge verdoppeln sich – 2 Mio. € Rücktrag, 2 Mio. € Sockel. Bei Einzelveranlagung nach Trennung gelten wieder die einfachen Beträge.
- Verluste aus Kapitalvermögen: Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar (eigener Verrechnungskreis); seit dem Jahressteuergesetz 2024 sind die früheren 20.000-€-Deckel für Termingeschäfte und Forderungsausfälle gestrichen – sie sind nun unbegrenzt mit Kapitaleinkünften verrechenbar.
- Erbschaftsteuer vs. Einkommensteuer: Ein Verlustvortrag ist höchstpersönlich – er geht nicht auf Erben über. Bei älteren Steuerpflichtigen kann der Rücktrag deshalb wertvoller sein als ein Vortrag „für später".
- GmbH-Verluste: Für Körperschaften gelten dieselben 1-Mio.-€-Grenzen (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 10d EStG) – aber kein doppelter Sockel, weil es keine Zusammenveranlagung gibt.
- Ausländische Verluste: Nur unter engen Voraussetzungen (z. B. DBA-Freistellung mit Progressionsvorbehalt) abziehbar – im Zweifel ein Fall für den Steuerberater.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Hohe Erstattung durch Rücktrag: Das Finanzamt ändert deine alten Bescheide – das dauert erfahrungsgemäß einige Monate. Plane die Liquidität nicht auf den Tag genau.
Großer Restvortrag: Dein Verlust wirkt über Jahre. Bewahre den Verlustfeststellungsbescheid sorgfältig auf – er ist die Eintrittskarte für jeden künftigen Abzug. Und denke an die 70-%-Bremse bei der Planung: Bei sehr hohen Einkommen bleibt jedes Jahr ein steuerpflichtiger Rest.
Nächste Schritte: Trage den Verlust in der Anlage deiner Steuererklärung ein (bei Selbständigen z. B. Anlage G/S), entscheide bewusst über den Rücktrag (Antrag!), und lass dir bei Verlusten jenseits der 1-Mio.-€-Marke die Szenarien von einem Steuerberater gegenrechnen – hier geht es schnell um fünfstellige Beträge. Der verlustvortrag-rechner gibt dir dafür die saubere Zahlenbasis.