So arbeitet der vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner
Die Bank erleidet durch deine vorzeitige Rückzahlung einen Zinsschaden: Sie hatte fest mit deinen Zinsen kalkuliert und muss das zurückgezahlte Geld nun neu anlegen – zu einem möglicherweise niedrigeren Zins. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, wie dieser Schaden zu messen ist: Maßstab ist die Rendite, die die Bank mit einer sicheren Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen erzielen könnte.
Deshalb fließen die Pfandbriefrenditen der Deutschen Bundesbank in jede seriöse Berechnung ein – nicht der Neukundenzins aus der Bankwerbung.
So berechnen wir, in vier Schritten:
Eingaben: Ablösetermin, Restschuld am Ablösetermin, dein Vertragszins, deine Monatsrate, Ende der Sollzinsbindung (bei Bindungen über zehn Jahren: der Termin "zehn Jahre plus sechs Monate nach Vollauszahlung"), maximal mögliche Sondertilgung pro Jahr, Abschläge für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten (mit sinnvollen Standardwerten vorbelegt).
Zinsschaden (Aktiv-Passiv-Methode): Für jeden verbleibenden Monat wird die Differenz zwischen deinem Vertragszins und der Pfandbriefrendite auf die Restschuld berechnet und auf den Ablösetermin abgezinst.
Das ist die Standardmethode nach BGH-Rechtsprechung. 3.
Aktiv-Aktiv-Methode (Kontrollrechnung): Alternativ wird ein fiktives Neugeschäft mit gleicher Restlaufzeit unterstellt. Diese Methode fällt für dich als Kunden meist günstiger aus – der Rechner zeigt beide Werte, damit du die für dich bessere kennst.
- Abzüge: Vom Zinsschaden werden der Risikoabschlag, der Verwaltungsabschlag und der Barwert deiner nicht genutzten Sondertilgungsrechte abgezogen.
Erst das Ergebnis ist die zulässige Entschädigung.
Wichtig: Das Ergebnis ist ein Richtwert nach den Grundsätzen der Rechtsprechung. Es zeigt dir die Größenordnung, in der sich eine korrekte Bankabrechnung bewegen muss – und entlarvt Forderungen, die deutlich darüber liegen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Anschlusszins nach der Ablösung vergleichen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
An den Berechnungsgrundsätzen ändert sich nichts: Die BGH-Rechtsprechung zur Pfandbriefrendite gilt unverändert, und für 2027 sind keine Gesetzesänderungen zu § 490 BGB angekündigt (Stand: Oktober 2026). Relevant für deine Rechnung ist aber das Zinsumfeld: Weil die Marktzinsen 2026 deutlich über dem Niveau der Niedrigzinsjahre liegen, fällt die Differenz zwischen alten Vertragszinsen und Wiederanlagezins heute oft kleiner aus – viele Entschädigungen sind dadurch niedriger als noch vor einigen Jahren.
Ein aktuelles Urteil solltest du kennen: Der BGH hat am 12. März 2024 (Az. XI ZR 159/23) entschieden, dass bei der Berechnung auch ein negativer Wiederanlagezins berücksichtigt werden darf.
Die Bank kann also in einer Negativzinsphase sogar den Schaden geltend machen, der ihr entsteht, weil sie für das zurückgezahlte Geld ihrerseits Verwahrentgelte zahlen muss. Für die Praxis 2026 spielt das bei positivem Zinsniveau keine Rolle, zeigt aber: Die Rechtsprechung entwickelt die Methode laufend weiter – ein Grund mehr, Bankabrechnungen nicht ungeprüft zu akzeptieren.
Beispielrechnung: 180.000 Euro Restschuld, 6 Jahre Restlaufzeit
Annahmen (Modellrechnung, alle Werte als Beispiel gekennzeichnet): Restschuld 180.000 Euro, Restlaufzeit 6 Jahre, Vertragszins 3,2 Prozent, angenommener Wiederanlagezins 2,0 Prozent (Pfandbriefrendite, Beispielannahme – den echten Wert liefert die Bundesbank-Zeitreihe zum Ablösetermin).
- Zinsdifferenz: 1,2 Prozentpunkte pro Jahr
- Entgangener Zinsertrag: 180 Euro pro Monat über 72 Monate
- Vereinfacht linear: 1,2 % × 180.000 € × 6 Jahre = 12.960 Euro
- Abgezinst auf den Ablösetermin (Wiederanlage 2,0 %): 12.203 Euro Zinsschaden
- Davon zieht die Bank die Abschläge für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten ab und rechnet deine nicht genutzten Sondertilgungsrechte an – das Endergebnis liegt spürbar darunter.
Der vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner führt dieselbe Rechnung mit deinen echten Vertragsdaten durch – inklusive monatlicher Abzinsung, beider Methoden und aller Abzüge. So siehst du schwarz auf weiß, ob die Zahl auf der Bankabrechnung haltbar ist. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Sondertilgung optimal ausschöpfen.
Typische Fehler bei der Vorfälligkeitsentschädigung
- Bankabrechnung ungeprüft zahlen.
Verbraucherschützer und Stiftung Warentest finden immer wieder zu hohe Forderungen. Eine eigene Nachrechnung kostet dich zehn Minuten und spart im Zweifel tausende Euro.
- Sondertilgungsrechte verschweigen (lassen).
Nicht genutzte Sondertilgungen mindern die Entschädigung – die Bank rechnet sie nur an, wenn sie in der Berechnung stehen. Trage immer das vertragliche Maximum ein.
- Die 10-Jahre-Frist übersehen.
Zehn Jahre nach Vollauszahlung plus sechs Monate Kündigungsfrist (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) ist die Kündigung entschädigungsfrei – egal, was die Bank behauptet. 4.
Falschen Wiederanlagezins akzeptieren. Maßgeblich ist die Pfandbriefrendite der Bundesbank zum Ablösetermin, nicht der aktuelle Bauzins aus der Werbung.
Lass dir die verwendete Rendite schriftlich nennen. 5.
Zukünftigen Ablösetermin mit heutigem Zins verwechseln. Für einen Ablösetermin in der Zukunft rechnet der Rechner mit den aktuellen Pfandbriefrenditen – das ist eine Schätzung, keine Festzusage.
- Beim Immobilienverkauf nur an Ablösung denken.
Oft ist ein Schuldnertausch (Käufer übernimmt das Darlehen) oder ein Objekttausch (Sicherheit wird ausgetauscht) möglich – dann fällt gar keine Entschädigung an.
Sonderfälle und Ausnahmen
- Keine Entschädigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens plus sechs Monate Kündigungsfrist kündigst du entschädigungsfrei – das gilt für jedes Darlehen mit gebundenem Sollzins.
- Variabler Zinssatz: Darlehen mit veränderlichem Zins kannst du nach § 489 Abs. 2 BGB jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen – ohne einen Cent Entschädigung.
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Bei bestimmten Altverträgen eröffnet ein Belehrungsfehler ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Entschädigung. Das ist ein Einzelfall für den Anwalt, kein Selbstläufer.
- Teilablösung: Löst du nur einen Teilbetrag ab, fällt die Entschädigung nur auf diesen Teil an – rechne Teil- und Vollablösung getrennt.
- Forward-Darlehen: Sichert nur den Anschlusszins für die Zeit nach der Zinsbindung; es löst kein Entschädigungsproblem, weil es keine vorzeitige Kündigung ist.
- Förderdarlehen (KfW & Co.): Hier gelten eigene Bedingungen aus dem jeweiligen Programm – prüfe deinen Vertrag, statt die Standardregeln anzunehmen.
- Bank verstößt gegen Vertragspflichten: In Einzelfällen begründet das ein außerordentliches Kündigungsrecht, bei dem die Entschädigung entfallen kann – auch das gehört in anwaltliche Prüfung.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Liegt die Bankforderung deutlich über deinem Rechenergebnis, widersprich schriftlich, verlange eine Neuberechnung mit Offenlegung der verwendeten Pfandbriefrendite und aller Abschläge – und ziehe bei großen Differenzen die Verbraucherzentrale oder einen Gutachter hinzu. Viele Banken korrigieren ihre Abrechnung schon auf ein fundiertes Widerspruchsschreiben hin.
Liegt die Forderung im Bereich deines Ergebnisses, rechne als Nächstes ehrlich gegen: Spare ich durch die Ablösung und den neuen, günstigeren Zins über die Restlaufzeit mehr, als die Entschädigung kostet? Bevor du irgendetwas unterschreibst, lass den vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner die Bankabrechnung mit deinen Vertragsdaten gegenrechnen – erst wenn beide Zahlen zusammenpassen, ist die Ablösung wirklich entschieden.
Hebe alle Unterlagen (Darlehensvertrag, Abrechnung, Schriftwechsel) mindestens drei Jahre auf.