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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner: Bankforderung prüfen

Deine Bank verlangt mehrere tausend Euro, weil du dein Darlehen vorzeitig ablösen willst – und du fragst dich, ob diese Zahl überhaupt stimmt? Der vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner prüft die Forderung nach genau der Methode, die der Bundesgerichtshof vorschreibt: mit den Pfandbriefrenditen der Bundesbank statt mit Bank-Phantasiezinsen. Du gibst Restschuld, Vertragszins, Restlaufzeit und Ablösetermin ein und siehst sofort, ob die Bank zu viel verlangt – und in welchen Fällen sie gar nichts verlangen darf.

Interaktiver Vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Datum

Platzhalter: TT.MM.JJJJ

€

Platzhalter: z. B. 180.000

Platzhalter: z. B. 3,20

€

Platzhalter: z. B. 950

Datum

Hinweis: bei Bindung über 10 Jahren den Termin 10 Jahre + 6 Monate nach Vollauszahlung ...

€

Platzhalter: z. B. 9.000

%

vorbelegt mit sinnvollem Standardwert, änderbar

€

vorbelegt mit sinnvollem Standardwert, änderbar

Berechnungsergebnis
Zulässige Vorfälligkeitsentschädigung
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Kontrollwert 642,80 €
Davon abgezogen 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Richtwert nach den Grundsätzen der BGH-Rechtsprechung, keine verbindliche Rechtsauskunft. Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung – bei strittigen Forderungen wende dich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadenersatz, den dir die Bank bei vorzeitiger Kündigung eines Festzinsdarlehens nach § 490 Abs. 2 BGB in Rechnung stellen darf. Sie entspricht den entgangenen Zinsen abzüglich des Wiederanlageertrags (gemessen an der Pfandbriefrendite), minus Abschläge für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten, minus angerechnete Sondertilgungsrechte. Sie fällt nur an, wenn du vor Ablauf der Zinsbindung kündigst – nach zehn Jahren plus sechs Monaten Kündigungsfrist (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) darf die Bank gar keine Entschädigung mehr verlangen.

So arbeitet der vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner

Die Bank erleidet durch deine vorzeitige Rückzahlung einen Zinsschaden: Sie hatte fest mit deinen Zinsen kalkuliert und muss das zurückgezahlte Geld nun neu anlegen – zu einem möglicherweise niedrigeren Zins. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, wie dieser Schaden zu messen ist: Maßstab ist die Rendite, die die Bank mit einer sicheren Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen erzielen könnte.

Deshalb fließen die Pfandbriefrenditen der Deutschen Bundesbank in jede seriöse Berechnung ein – nicht der Neukundenzins aus der Bankwerbung.

So berechnen wir, in vier Schritten:

  1. Eingaben: Ablösetermin, Restschuld am Ablösetermin, dein Vertragszins, deine Monatsrate, Ende der Sollzinsbindung (bei Bindungen über zehn Jahren: der Termin "zehn Jahre plus sechs Monate nach Vollauszahlung"), maximal mögliche Sondertilgung pro Jahr, Abschläge für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten (mit sinnvollen Standardwerten vorbelegt).

  2. Zinsschaden (Aktiv-Passiv-Methode): Für jeden verbleibenden Monat wird die Differenz zwischen deinem Vertragszins und der Pfandbriefrendite auf die Restschuld berechnet und auf den Ablösetermin abgezinst.

Das ist die Standardmethode nach BGH-Rechtsprechung. 3.

Aktiv-Aktiv-Methode (Kontrollrechnung): Alternativ wird ein fiktives Neugeschäft mit gleicher Restlaufzeit unterstellt. Diese Methode fällt für dich als Kunden meist günstiger aus – der Rechner zeigt beide Werte, damit du die für dich bessere kennst.

  1. Abzüge: Vom Zinsschaden werden der Risikoabschlag, der Verwaltungsabschlag und der Barwert deiner nicht genutzten Sondertilgungsrechte abgezogen.

Erst das Ergebnis ist die zulässige Entschädigung.

Wichtig: Das Ergebnis ist ein Richtwert nach den Grundsätzen der Rechtsprechung. Es zeigt dir die Größenordnung, in der sich eine korrekte Bankabrechnung bewegen muss – und entlarvt Forderungen, die deutlich darüber liegen. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Anschlusszins nach der Ablösung vergleichen heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

An den Berechnungsgrundsätzen ändert sich nichts: Die BGH-Rechtsprechung zur Pfandbriefrendite gilt unverändert, und für 2027 sind keine Gesetzesänderungen zu § 490 BGB angekündigt (Stand: Oktober 2026). Relevant für deine Rechnung ist aber das Zinsumfeld: Weil die Marktzinsen 2026 deutlich über dem Niveau der Niedrigzinsjahre liegen, fällt die Differenz zwischen alten Vertragszinsen und Wiederanlagezins heute oft kleiner aus – viele Entschädigungen sind dadurch niedriger als noch vor einigen Jahren.

Ein aktuelles Urteil solltest du kennen: Der BGH hat am 12. März 2024 (Az. XI ZR 159/23) entschieden, dass bei der Berechnung auch ein negativer Wiederanlagezins berücksichtigt werden darf.

Die Bank kann also in einer Negativzinsphase sogar den Schaden geltend machen, der ihr entsteht, weil sie für das zurückgezahlte Geld ihrerseits Verwahrentgelte zahlen muss. Für die Praxis 2026 spielt das bei positivem Zinsniveau keine Rolle, zeigt aber: Die Rechtsprechung entwickelt die Methode laufend weiter – ein Grund mehr, Bankabrechnungen nicht ungeprüft zu akzeptieren.

Beispielrechnung: 180.000 Euro Restschuld, 6 Jahre Restlaufzeit

Annahmen (Modellrechnung, alle Werte als Beispiel gekennzeichnet): Restschuld 180.000 Euro, Restlaufzeit 6 Jahre, Vertragszins 3,2 Prozent, angenommener Wiederanlagezins 2,0 Prozent (Pfandbriefrendite, Beispielannahme – den echten Wert liefert die Bundesbank-Zeitreihe zum Ablösetermin).

  • Zinsdifferenz: 1,2 Prozentpunkte pro Jahr
  • Entgangener Zinsertrag: 180 Euro pro Monat über 72 Monate
  • Vereinfacht linear: 1,2 % × 180.000 € × 6 Jahre = 12.960 Euro
  • Abgezinst auf den Ablösetermin (Wiederanlage 2,0 %): 12.203 Euro Zinsschaden
  • Davon zieht die Bank die Abschläge für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten ab und rechnet deine nicht genutzten Sondertilgungsrechte an – das Endergebnis liegt spürbar darunter.

Der vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner führt dieselbe Rechnung mit deinen echten Vertragsdaten durch – inklusive monatlicher Abzinsung, beider Methoden und aller Abzüge. So siehst du schwarz auf weiß, ob die Zahl auf der Bankabrechnung haltbar ist. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Sondertilgung optimal ausschöpfen.

Typische Fehler bei der Vorfälligkeitsentschädigung

  1. Bankabrechnung ungeprüft zahlen.

Verbraucherschützer und Stiftung Warentest finden immer wieder zu hohe Forderungen. Eine eigene Nachrechnung kostet dich zehn Minuten und spart im Zweifel tausende Euro.

  1. Sondertilgungsrechte verschweigen (lassen).

Nicht genutzte Sondertilgungen mindern die Entschädigung – die Bank rechnet sie nur an, wenn sie in der Berechnung stehen. Trage immer das vertragliche Maximum ein.

  1. Die 10-Jahre-Frist übersehen.

Zehn Jahre nach Vollauszahlung plus sechs Monate Kündigungsfrist (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) ist die Kündigung entschädigungsfrei – egal, was die Bank behauptet. 4.

Falschen Wiederanlagezins akzeptieren. Maßgeblich ist die Pfandbriefrendite der Bundesbank zum Ablösetermin, nicht der aktuelle Bauzins aus der Werbung.

Lass dir die verwendete Rendite schriftlich nennen. 5.

Zukünftigen Ablösetermin mit heutigem Zins verwechseln. Für einen Ablösetermin in der Zukunft rechnet der Rechner mit den aktuellen Pfandbriefrenditen – das ist eine Schätzung, keine Festzusage.

  1. Beim Immobilienverkauf nur an Ablösung denken.

Oft ist ein Schuldnertausch (Käufer übernimmt das Darlehen) oder ein Objekttausch (Sicherheit wird ausgetauscht) möglich – dann fällt gar keine Entschädigung an.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Keine Entschädigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens plus sechs Monate Kündigungsfrist kündigst du entschädigungsfrei – das gilt für jedes Darlehen mit gebundenem Sollzins.
  • Variabler Zinssatz: Darlehen mit veränderlichem Zins kannst du nach § 489 Abs. 2 BGB jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen – ohne einen Cent Entschädigung.
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Bei bestimmten Altverträgen eröffnet ein Belehrungsfehler ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Entschädigung. Das ist ein Einzelfall für den Anwalt, kein Selbstläufer.
  • Teilablösung: Löst du nur einen Teilbetrag ab, fällt die Entschädigung nur auf diesen Teil an – rechne Teil- und Vollablösung getrennt.
  • Forward-Darlehen: Sichert nur den Anschlusszins für die Zeit nach der Zinsbindung; es löst kein Entschädigungsproblem, weil es keine vorzeitige Kündigung ist.
  • Förderdarlehen (KfW & Co.): Hier gelten eigene Bedingungen aus dem jeweiligen Programm – prüfe deinen Vertrag, statt die Standardregeln anzunehmen.
  • Bank verstößt gegen Vertragspflichten: In Einzelfällen begründet das ein außerordentliches Kündigungsrecht, bei dem die Entschädigung entfallen kann – auch das gehört in anwaltliche Prüfung.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Liegt die Bankforderung deutlich über deinem Rechenergebnis, widersprich schriftlich, verlange eine Neuberechnung mit Offenlegung der verwendeten Pfandbriefrendite und aller Abschläge – und ziehe bei großen Differenzen die Verbraucherzentrale oder einen Gutachter hinzu. Viele Banken korrigieren ihre Abrechnung schon auf ein fundiertes Widerspruchsschreiben hin.

Liegt die Forderung im Bereich deines Ergebnisses, rechne als Nächstes ehrlich gegen: Spare ich durch die Ablösung und den neuen, günstigeren Zins über die Restlaufzeit mehr, als die Entschädigung kostet? Bevor du irgendetwas unterschreibst, lass den vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner die Bankabrechnung mit deinen Vertragsdaten gegenrechnen – erst wenn beide Zahlen zusammenpassen, ist die Ablösung wirklich entschieden.

Hebe alle Unterlagen (Darlehensvertrag, Abrechnung, Schriftwechsel) mindestens drei Jahre auf.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** T_ablöse (Datum), RS (Restschuld €), z_v (Vertragszins p. a., dezimal), R (Monatsrate €), T_bindungsende (Datum), ST_max (Sondertilgung €/Jahr), a_risiko (%), a_verw (€). **Berechnung Aktiv-Passiv (Standard):** - Für jeden Monat m vom Ablösetermin bis T_bindungsende: Zinsdifferenz_d = (z_v − r_pfandbrief) × RS_m / 12, wobei RS_m die Restschuld im Monat m und r_pfandbrief die laufzeitkongruente Hypothekenpfandbriefrendite (Deutsche Bundesbank) ist. - Barwert: VFE_brutto = Σ Zinsdifferenz_d / (1 + r_pfandbrief/12)^m - VFE = VFE_brutto − a_risiko × RS − a_verw − Barwert(ST_max über Restlaufzeit) - Aktiv-Aktiv (Kontrolle): gleiche Rechnung, aber r_pfandbrief ersetzt durch den fiktiven Neugeschäftszins gleicher Laufzeit. **Sonderregel:** Liegt T_ablöse nach "Vollauszahlung + 10 Jahre + 6 Monate" (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB), Ergebnis = 0 € mit Hinweis "keine Entschädigung fällig". **Wertquellen:** Hypothekenpfandbriefrenditen der Deutschen Bundesbank (laufzeitkongruent zum Ablösetermin); BGH-Rechtsprechung (u. a. XI ZR 159/23 vom 12.03.2024); § 489, § 490 Abs. 2 BGB (gesetze-im-internet.de). Keine erfundenen Renditen: Ohne Bundesbank-Wert keine Berechnung, nur Hinweis. **Rundung:** Euro-Beträge auf ganze Euro, Zinssätze auf 2 Dezimalstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wann darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Wenn du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vor Ablauf der Zinsbindung kündigst und ein berechtigtes Interesse hast – typisch: Immobilienverkauf (§ 490 Abs. 2 BGB). Die Bank muss dir ihren Schaden nachweisen, pauschale Gebühren ohne Berechnung sind unzulässig.

2 Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Nach der Aktiv-Passiv-Methode: Die Bank ermittelt, welchen Zinsertrag sie bis zum Ende der Zinsbindung gehabt hätte, zieht den Ertrag einer sicheren Wiederanlage (Pfandbriefrendite) ab und mindert das Ergebnis um Risiko- und Verwaltungsabschläge sowie deine Sondertilgungsrechte.

3 Was ist der Unterschied zwischen Aktiv-Passiv- und Aktiv-Aktiv-Methode?

Aktiv-Passiv unterstellt die Wiederanlage in Pfandbriefen (Standard nach BGH). Aktiv-Aktiv unterstellt ein fiktives neues Darlehensgeschäft mit gleicher Laufzeit. Für dich als Kunden fällt die Aktiv-Aktiv-Rechnung meist niedriger aus – deshalb lohnt der Vergleich beider Methoden.

4 Muss ich zahlen, wenn ich die Immobilie verkaufe?

Grundsätzlich ja, wenn die Zinsbindung noch läuft – der Verkauf ist der klassische Fall des § 490 Abs. 2 BGB. Prüfe aber zuerst Alternativen: Schuldnertausch (Käufer übernimmt das Darlehen), Objekttausch oder die §-489-Frist nach zehn Jahren.

5 Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder senken?

Vier Hebel: Erstens die 10-Jahre-plus-6-Monate-Frist nach § 489 BGB abwarten. Zweitens vertragliche Sondertilgungen voll ausschöpfen. Drittens die Bankabrechnung nachrechnen und zu hohe Forderungen anfechten. Viertens mit der Bank verhandeln – etwa über einen Schuldnertausch beim Verkauf.

6 Was passiert, wenn der Marktzins höher ist als mein Vertragszins?

Dann erleidet die Bank keinen oder nur einen kleinen Schaden, weil sie das Geld sogar besser wiederanlegen kann – die Entschädigung schrumpft gegen null. Genau deshalb lohnt die Nachrechnung gerade in Hochzinsphasen besonders.

7 Zählt die Darlehenssumme oder die Restschuld?

Die Restschuld am Ablösetermin. Nur auf den tatsächlich noch offenen Betrag kann der Bank ein Zinsschaden entstehen – bereits getilgte Teile spielen keine Rolle.

8 Wer prüft, ob die Bankabrechnung stimmt?

Du selbst mit einem Rechner nach BGH-Grundsätzen als Erstes. Bei größeren Differenzen: Verbraucherzentrale, unabhängige Gutachter oder ein Anwalt für Bankrecht. Die Kosten dafür sind oft ein Bruchteil der strittigen Summe.

9 Gilt das auch für Bauspardarlehen oder Förderkredite?

Für Bauspardarlehen gelten die gleichen Grundsätze, sobald ein gebundener Sollzins vereinbart ist. Bei Förderdarlehen (KfW, Landesprogramme) stehen eigene vorzeitige Rückzahlungsregeln im Vertrag – dort ist eine Entschädigung häufig ausgeschlossen oder pauschaliert.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 489 BGB, § 490 Abs. 2 BGB – gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  • • BGH, Urteil vom 12.03.2024, Az. XI ZR 159/23 (negative Wiederanlagezinsen) – Zusammenfassung via PwC Blogs Steuern und Recht
  • • Deutsche Bundesbank – Zeitreihe Hypothekenpfandbriefrenditen
  • • Stiftung Warentest (test.de) – Rechner Vorfälligkeitsentschädigung, Berechnungsgrundsätze
  • • SERP-Quellen (16.10.2026): haus.de, finanzfokus.com, db-anwaelte.de – Methodenbeschreibungen
  • • Stand: Oktober 2026