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Steuern & Abgaben • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Wegzugsteuer-rechner: Exit Tax beim Wegzug berechnen

Du planst einen Wegzug aus Deutschland und hältst GmbH-Anteile oder ein großes ETF-Depot? Mit dem wegzugsteuer-rechner schätzt du in wenigen Minuten, ob die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei dir greift und welche Steuergrößenordnung auf dich zukommt — bevor das Finanzamt die fiktive Veräußerung deiner Anteile festsetzt. *Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung; die Wegzugsbesteuerung ist Einzelfallrecht.*

Interaktiver Wegzugsteuer-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Gemeiner Wert deiner Beteiligung am Wegzugstag (€) — Platzhalter: z. B. 150.000

€

Deine Anschaffungskosten (€) — Platzhalter: z. B. 25.000

%

Deine Beteiligungsquote (%) — Platzhalter: z. B. 30

optional

Bereinigter Jahresertrag der Gesellschaft (€) — für die Unternehmenswert-Schätzung

optional

Ertragswert-Faktor — Platzhalter: z. B. 5

%

Dein Grenzsteuersatz (%) — Platzhalter: z. B. 42

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Schätzung nach § 6 AStG — keine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der wegzugsteuer-rechner bildet die fiktive Veräußerung ab, auf der die Wegzugsteuer beruht: Das Finanzamt behandelt deine Anteile so, als hättest du sie am Wegzugstag zum gemeinen Wert verkauft — und besteuert die Differenz zu deinen Anschaffungskosten, obwohl kein Geld geflossen ist. Betroffen ist, wer in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen beteiligt war. Seit 2025 fallen auch größere Investmentfonds- und ETF-Anteile (1 % oder 500.000 Euro Anschaffungskosten) unter die Regel. Die Steuer wird auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten fällig, meist gegen Sicherheitsleistung.

So funktioniert der wegzugsteuer-rechner

Der Rechner folgt exakt der gesetzlichen Rechenkette des § 6 AStG in Verbindung mit § 17 EStG. Du gibst vier Werte ein: den gemeinen Wert deiner Beteiligung am Wegzugstag, deine ursprünglichen Anschaffungskosten, deinen persönlichen Grenzsteuersatz und optional den Solidaritätszuschlag.

Daraus ermittelt der Rechner zuerst den fiktiven Veräußerungsgewinn — also gemeiner Wert minus Anschaffungskosten. Dieser Gewinn wird nicht voll versteuert: Nach dem Teileinkünfteverfahren bleiben 40 % steuerfrei, 60 % fließen in dein zu versteuerndes Einkommen ein.

Auf diesen steuerpflichtigen Anteil wendet der Rechner deinen Grenzsteuersatz an und rechnet anschließend den Solidaritätszuschlag hinzu. Das Ergebnis ist eine Schätzung der festzusetzenden Wegzugsteuer sowie der sieben Jahresraten, in denen sie gezahlt werden kann.

Weil der gemeine Wert einer GmbH-Beteiligung selten aus einer Rechnung ablesbar ist, kannst du alternativ den bereinigten Jahresertrag der Gesellschaft und einen Ertragswert-Faktor eingeben — der Rechner schätzt daraus den Unternehmenswert und multipliziert ihn mit deiner Beteiligungsquote. Diese Schätzung ersetzt kein Unternehmenswertgutachten, zeigt dir aber die Größenordnung, in der sich dein Risiko bewegt.

Wer ist von der Wegzugsteuer betroffen?

Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Erstens die persönliche Voraussetzung: Du warst innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Seit der ATAD-Reform zum 1. Januar 2022 wurde dieser Zeitraum von zuvor zehn Jahren verkürzt, wodurch deutlich mehr Menschen erfasst werden. Zweitens die sachliche Voraussetzung: Du warst innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug irgendwann zu mindestens einem Prozent unmittelbar oder mittelbar an einer Kapitalgesellschaft wie GmbH, AG oder UG beteiligt, und die Anteile liegen im Privatvermögen — nicht im Betriebsvermögen.

Drittens das auslösende Ereignis: Deutschlands Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn geht verloren oder wird beschränkt, klassischerweise durch die Aufgabe deines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Auch eine unentgeltliche Übertragung der Anteile im Rahmen einer Schenkung oder eines Erbfalls an Personen im Ausland kann die Besteuerung auslösen.

Wichtig: Anteile im Betriebsvermögen fallen nicht unter § 6 AStG, und wer die 7-von-12-Jahren-Schwelle nicht erreicht, bleibt außen vor — das betrifft etwa Expats, die nur kurz in Deutschland gearbeitet haben. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Schenkungsteuer bei Übertragung von Anteilen berechnen heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die letzte große Reform liegt einige Jahre zurück, prägt aber den Alltag 2026: Seit dem 1. Januar 2022 gibt es kein EU-Privileg mehr — die früher übliche dauerhafte, zinslose Stundung bei einem Umzug innerhalb der EU bzw. des EWR wurde vollständig abgeschafft. Wer 2026 wegzieht, zahlt auch bei einem Umzug nach Österreich oder Spanien sofort bzw. in sieben Raten, nicht erst bei tatsächlichem Verkauf.

Zum 1. Januar 2025 hat das Jahressteuergesetz 2024 den Kreis der erfassten Vermögenswerte erweitert: Neben klassischen Kapitalgesellschaftsanteilen greift § 6 AStG seither auch für bedeutende Anteile an Investmentfonds und ETFs — betroffen ist, wer mindestens 1 % der Anteile eines Investments hält oder Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro pro Investment erreicht. Das trifft erstmals normale Langzeitsparer mit großen Depots.

Neu in der Praxis ist außerdem die jährliche Nachweispflicht: In Stundungsfällen musst du dem Finanzamt fortlaufend belegen, dass kein die Steuerfestsetzung auslösendes Ereignis eingetreten ist — etwa durch Depotauszüge. Für 2027 sind derzeit keine weiteren Gesetzesänderungen beschlossen; die Rechenlogik mit Teileinkünfteverfahren und sieben Raten bleibt stabil.

Was sich jährlich verschieben kann, ist lediglich dein persönlicher Grenzsteuersatz — etwa durch den auf 12.348 Euro angehobenen Grundfreibetrag 2026.

Beispielrechnung

Ein Gesellschafter hält 30 % an einer GmbH, die er vor Jahren mit 25.000 Euro Kapitaleinsatz gegründet hat. Der Unternehmenswert liegt heute bei 500.000 Euro, sein Anteil ist also 150.000 Euro wert.

Er zieht 2026 ins Ausland und löst damit die Wegzugsbesteuerung aus. Schritt 1: fiktiver Veräußerungsgewinn = 150.000 Euro gemeiner Wert minus 25.000 Euro Anschaffungskosten = 125.000 Euro.

Schritt 2: Teileinkünfteverfahren — nur 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig, also 75.000 Euro; 50.000 Euro bleiben steuerfrei. Schritt 3: Auf die 75.000 Euro wird sein persönlicher Grenzsteuersatz angewendet, nehmen wir 42 % an: Das ergibt 31.500 Euro Einkommensteuer.

Schritt 4: Solidaritätszuschlag — bei dieser Steuerhöhe fällt er oberhalb der Freigrenze von 20.350 Euro (Einzelveranlagung 2026) an, vereinfacht rund 1.732,50 Euro bei 5,5 %. Schritt 5: Gesamte Wegzugsteuer circa 33.232,50 Euro.

Auf Antrag verteilt das Finanzamt diese Summe auf sieben gleiche Jahresraten von je etwa 4.747,50 Euro; die erste Rate wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, die weiteren jeweils zum 31. Juli eines Jahres. Das Beispiel zeigt das Kernproblem: Der Gesellschafter zahlt über 33.000 Euro Steuer, ohne einen einzigen Euro verkauft zu haben.

Spiele den Fall im wegzugsteuer-rechner mit deinem eigenen Grenzsteuersatz durch, um deine persönliche Größenordnung zu sehen.

Typische Fehler

Fehler 1: "Innerhalb der EU passiert nichts." Falsch. Seit 2022 gilt die Steuer bei Wegzug sofort — auch nach Frankreich oder Portugal.

Die alte Ewigkeitsstundung ist Geschichte. Fehler 2: "Ich verkaufe erst nach dem Wegzug." Die Besteuerung knüpft an den Wegzug an, nicht an einen Verkauf.

Wer nach dem Wegzug verkauft, zahlt im Zweifel doppelt — einmal fiktiv in Deutschland, einmal real im neuen Wohnsitzstaat, je nach Doppelbesteuerungsabkommen. Fehler 3: "Die Ratenzahlung läuft von allein." Sie muss beantragt werden, das Finanzamt verlangt in der Regel eine Sicherheitsleistung, und die erste Rate ist bereits einen Monat nach dem Steuerbescheid fällig.

Fehler 4: "Meine Anteile sind nur den Buchwert wert." Maßgeblich ist der gemeine Wert am Wegzugstag — bei einer erfolgreichen GmbH liegt der oft ein Vielfaches über dem Buchwert. Eine zu niedrige Selbsteinschätzung führt zu Nachzahlungen.

Fehler 5: "ETFs betrifft das nicht." Seit 2025 schon: Wer 1 % eines Fonds hält oder 500.000 Euro Anschaffungskosten pro Investment erreicht, fällt unter § 6 AStG — auch als reiner Privatanleger. Fehler 6: "Ich melde mich einfach ab und gehe." Die Meldepflichten — etwa die Mitteilung gegenüber dem Finanzamt im Wegzugsjahr und die jährlichen Nachweise im Stundungsfall — laufen weiter, auch aus dem Ausland. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge schätzen.

Sonderfälle / Ausnahmen

Schenkung und Erbfall: Überträgst du deine Anteile unentgeltlich an eine Person im Ausland, kann das ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auslösen — der Gesetzgeber fingiert auch hier eine Veräußerung. Bei der Nachfolgeplanung gehört dieser Punkt auf den Tisch, bevor Verträge unterschrieben werden.

Rückkehr nach Deutschland: Kehrst du innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug zurück und hast die Anteile nicht veräußert, kann die festgesetzte Wegzugsteuer rückwirkend wieder entfallen. Die Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf Jahre auf insgesamt zwölf Jahre verlängern — etwa bei befristeten Auslandsentsendungen.

Betriebsvermögen: Anteile, die zu einem Betriebsvermögen gehören, erfasst § 6 AStG nicht. Für Unternehmer mit Holding-Strukturen kann die Zuordnung der Anteile deshalb über sechsstellige Beträge entscheiden.

Mehrere Beteiligungen: Jede Beteiligung wird einzeln geprüft — die 1-%-Schwelle und der 5-Jahres-Zeitraum gelten pro Beteiligung, nicht für dein Gesamtportfolio. Teilwegzug / beschränkte Steuerpflicht: Auch ohne vollständigen Wegzug kann die Besteuerung greifen, wenn Deutschlands Besteuerungsrecht am Gewinn beschränkt wird — etwa durch bestimmte Doppelbesteuerungsabkommen.

Kryptowährungen und Derivate: Reine Krypto-Bestände im Privatvermögen fallen nicht unter § 6 AStG; bei Fonds- und Derivatekonstrukten kommt es auf die genaue rechtliche Einordnung an — hier ist fachlicher Rat Pflicht.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Ein hohes Ergebnis ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Handlungsauftrag. Erstens: Lass die Schätzung von einem Steuerberater mit Erfahrung in der Wegzugsbesteuerung prüfen — der gemeine Wert deiner Anteile und die richtige Einordnung deiner Fondsanteile entscheiden über alles.

Zweitens: Plane den Wegzugszeitpunkt bewusst. Ein Wegzug zu Jahresbeginn oder die vorherige Realisierung von Verlusten kann die Bemessungsgrundlage verändern; auch die Rückkehr-Option (7 bzw. 12 Jahre) gehört in die Planung.

Drittens: Stelle den Antrag auf Ratenzahlung rechtzeitig und kläre die Sicherheitsleistung — Banken akzeptieren dafür häufig Bürgschaften oder Grundpfandrechte, was Vorlauf braucht. Viertens: Prüfe, ob das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland eine Anrechnung der deutschen Steuer vorsieht, damit du nicht zweimal auf denselben Gewinn zahlst.

Und fünftens: Dokumentiere alles — Anteilskäufe, Bewertungen, Meldebestätigungen — denn das Finanzamt wird Jahre später noch Nachweise verlangen.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

``` Eingaben: W = gemeiner Wert der Beteiligung am Wegzugstag (€) AK = Anschaffungskosten (€) s = persönlicher Grenzsteuersatz (Dezimal, z. B. 0,42) Fiktiver Gewinn: G = max(W − AK, 0) Steuerpflichtiger Anteil: B = G × 0,60 (Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 EStG) Einkommensteuer (geschätzt):ESt = B × s Solidaritätszuschlag: Soli = ESt × 0,055 (nur wenn ESt über Freigrenze 2026: 20.350 € ledig / 40.700 € zusammen) Wegzugsteuer gesamt: T = ESt + Soli Jahresrate: R = T / 7 Alternative Unternehmenswert-Schätzung: UW = bereinigter Jahresertrag × Ertragswert-Faktor W = UW × Beteiligungsquote ``` Prüflogik: Betroffenheit = (Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in den letzten 12 Jahren ≥ 7) UND (max. Beteiligungsquote in den letzten 5 Jahren ≥ 1 %) UND (Anteile im Privatvermögen). ETF/Fonds: betroffen, wenn ≥ 1 % der Anteile eines Investments ODER Anschaffungskosten ≥ 500.000 € pro Investment (seit 1.1.2025, JStG 2024). Wertquellen: § 6 AStG (gesetze-im-internet.de); § 17 EStG; § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren); PwC Steuer-Shorts zu § 6 AStG (7/12-Jahre-Regel, 1-%-Schwelle); Soli-Freigrenzen 2026: 20.350/40.700 €.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wann genau greift die Wegzugsteuer?

Wenn du in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst, innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen beteiligt warst und Deutschlands Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn durch deinen Wegzug verloren geht oder beschränkt wird.

2 Wie hoch ist die Wegzugsteuer in der Praxis?

Sie hängt vom fiktiven Gewinn ab: (gemeiner Wert − Anschaffungskosten) × 60 % (Teileinkünfteverfahren) × dein Grenzsteuersatz + Solidaritätszuschlag. Bei einem fiktiven Gewinn von 125.000 Euro und 42 % Grenzsteuersatz sind das grob 33.000 Euro — der Rechner oben schätzt deinen Fall konkret.

3 Kann man die Wegzugsteuer vermeiden?

Legal vermeiden lässt sie sich nur, wenn eine Voraussetzung entfällt — etwa durch rechtzeitige Strukturierung der Beteiligungen, Rückkehr innerhalb von 7 Jahren oder Wegzug erst nach Ablauf der Fristen. Was nicht funktioniert: stillschweigend wegziehen oder den Wert kleinzurechnen — das führt zu Nachzahlungen und Säumniszuschlägen.

4 Gilt die Wegzugsteuer auch bei einem Umzug innerhalb der EU?

Ja. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es kein EU-Privileg mehr. Die Steuer wird auch bei einem Umzug nach Österreich, Spanien oder Portugal festgesetzt — lediglich die Ratenzahlung über 7 Jahre steht als Erleichterung zur Verfügung.

5 Was passiert bei einer Rückkehr nach Deutschland?

Kehrst du innerhalb von 7 Jahren zurück und hast die Anteile nicht veräußert, kann die Wegzugsteuer rückwirkend entfallen. Auf Antrag lässt sich die Frist um bis zu 5 Jahre auf insgesamt 12 Jahre verlängern.

6 Betrifft die Wegzugsteuer auch mein ETF-Depot?

Seit 2025 ja, wenn du mindestens 1 % der Anteile eines Investments hältst oder deine Anschaffungskosten pro Investment mindestens 500.000 Euro betragen. Normale Kleindepots unterhalb dieser Schwellen bleiben außen vor.

7 Muss ich für die Ratenzahlung Sicherheiten stellen?

In der Regel ja. Das Finanzamt gewährt die sieben Jahresraten meist nur gegen Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft. Ohne ausreichende Sicherheit kann der Antrag abgelehnt werden.

8 Wann sind die Raten fällig?

Die erste Rate einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, die folgenden sechs Raten jeweils zum 31. Juli eines Jahres.

9 Was ist "dry income" bei der Wegzugsteuer?

Der fiktive Gewinn wird besteuert, obwohl kein Geld geflossen ist — du zahlst Steuer auf einen Verkauf, der nie stattgefunden hat. Diese Liquiditätslücke ohne Verkaufserlös ist das größte praktische Problem der Regelung und der Grund für die Ratenzahlung.

10 Ersetzt der Rechner einen Steuerberater?

Nein. Der Rechner schätzt die Größenordnung nach der gesetzlichen Rechenkette. Unternehmensbewertung, Fonds-Einordnung und DBA-Fragen sind Einzelfallrecht und gehören in professionelle Beratung.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 6 Außensteuergesetz (AStG) — Volltext: gesetze-im-internet.de
  • • § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) — Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • • § 3 Nr. 40 EStG — Teileinkünfteverfahren
  • • PwC Deutschland, Steuer-Shorts: Wegzugsbesteuerung § 6 AStG (7/12-Jahre-Regel, 1-%-Schwelle, ATAD-Reform)
  • • Wikipedia: Wegzugsbesteuerung (7 Jahresraten, Rückkehr 7/12 Jahre, Stundungswegfall 2022)
  • • BMF / Generalzolldirektion: Jahresbilanz 2025 (Kontext Einfuhrabgaben) — nicht einschlägig, nur Vollständigkeit
  • • Mirabello Consultancy: Wegzug nach Schweiz 2026 (ETF-Ausweitung JStG 2024, ASt-Mitteilung, Nachweispflicht)
  • • ad-hoc-news.de: Sieben Jahresraten — Fälligkeit 31. Juli, Sicherheitsleistung