So funktioniert der wegzugsteuer-rechner
Der Rechner folgt exakt der gesetzlichen Rechenkette des § 6 AStG in Verbindung mit § 17 EStG. Du gibst vier Werte ein: den gemeinen Wert deiner Beteiligung am Wegzugstag, deine ursprünglichen Anschaffungskosten, deinen persönlichen Grenzsteuersatz und optional den Solidaritätszuschlag.
Daraus ermittelt der Rechner zuerst den fiktiven Veräußerungsgewinn — also gemeiner Wert minus Anschaffungskosten. Dieser Gewinn wird nicht voll versteuert: Nach dem Teileinkünfteverfahren bleiben 40 % steuerfrei, 60 % fließen in dein zu versteuerndes Einkommen ein.
Auf diesen steuerpflichtigen Anteil wendet der Rechner deinen Grenzsteuersatz an und rechnet anschließend den Solidaritätszuschlag hinzu. Das Ergebnis ist eine Schätzung der festzusetzenden Wegzugsteuer sowie der sieben Jahresraten, in denen sie gezahlt werden kann.
Weil der gemeine Wert einer GmbH-Beteiligung selten aus einer Rechnung ablesbar ist, kannst du alternativ den bereinigten Jahresertrag der Gesellschaft und einen Ertragswert-Faktor eingeben — der Rechner schätzt daraus den Unternehmenswert und multipliziert ihn mit deiner Beteiligungsquote. Diese Schätzung ersetzt kein Unternehmenswertgutachten, zeigt dir aber die Größenordnung, in der sich dein Risiko bewegt.
Wer ist von der Wegzugsteuer betroffen?
Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Erstens die persönliche Voraussetzung: Du warst innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Seit der ATAD-Reform zum 1. Januar 2022 wurde dieser Zeitraum von zuvor zehn Jahren verkürzt, wodurch deutlich mehr Menschen erfasst werden. Zweitens die sachliche Voraussetzung: Du warst innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wegzug irgendwann zu mindestens einem Prozent unmittelbar oder mittelbar an einer Kapitalgesellschaft wie GmbH, AG oder UG beteiligt, und die Anteile liegen im Privatvermögen — nicht im Betriebsvermögen.
Drittens das auslösende Ereignis: Deutschlands Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn geht verloren oder wird beschränkt, klassischerweise durch die Aufgabe deines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts. Auch eine unentgeltliche Übertragung der Anteile im Rahmen einer Schenkung oder eines Erbfalls an Personen im Ausland kann die Besteuerung auslösen.
Wichtig: Anteile im Betriebsvermögen fallen nicht unter § 6 AStG, und wer die 7-von-12-Jahren-Schwelle nicht erreicht, bleibt außen vor — das betrifft etwa Expats, die nur kurz in Deutschland gearbeitet haben. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Schenkungsteuer bei Übertragung von Anteilen berechnen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die letzte große Reform liegt einige Jahre zurück, prägt aber den Alltag 2026: Seit dem 1. Januar 2022 gibt es kein EU-Privileg mehr — die früher übliche dauerhafte, zinslose Stundung bei einem Umzug innerhalb der EU bzw. des EWR wurde vollständig abgeschafft. Wer 2026 wegzieht, zahlt auch bei einem Umzug nach Österreich oder Spanien sofort bzw. in sieben Raten, nicht erst bei tatsächlichem Verkauf.
Zum 1. Januar 2025 hat das Jahressteuergesetz 2024 den Kreis der erfassten Vermögenswerte erweitert: Neben klassischen Kapitalgesellschaftsanteilen greift § 6 AStG seither auch für bedeutende Anteile an Investmentfonds und ETFs — betroffen ist, wer mindestens 1 % der Anteile eines Investments hält oder Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro pro Investment erreicht. Das trifft erstmals normale Langzeitsparer mit großen Depots.
Neu in der Praxis ist außerdem die jährliche Nachweispflicht: In Stundungsfällen musst du dem Finanzamt fortlaufend belegen, dass kein die Steuerfestsetzung auslösendes Ereignis eingetreten ist — etwa durch Depotauszüge. Für 2027 sind derzeit keine weiteren Gesetzesänderungen beschlossen; die Rechenlogik mit Teileinkünfteverfahren und sieben Raten bleibt stabil.
Was sich jährlich verschieben kann, ist lediglich dein persönlicher Grenzsteuersatz — etwa durch den auf 12.348 Euro angehobenen Grundfreibetrag 2026.
Beispielrechnung
Ein Gesellschafter hält 30 % an einer GmbH, die er vor Jahren mit 25.000 Euro Kapitaleinsatz gegründet hat. Der Unternehmenswert liegt heute bei 500.000 Euro, sein Anteil ist also 150.000 Euro wert.
Er zieht 2026 ins Ausland und löst damit die Wegzugsbesteuerung aus. Schritt 1: fiktiver Veräußerungsgewinn = 150.000 Euro gemeiner Wert minus 25.000 Euro Anschaffungskosten = 125.000 Euro.
Schritt 2: Teileinkünfteverfahren — nur 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig, also 75.000 Euro; 50.000 Euro bleiben steuerfrei. Schritt 3: Auf die 75.000 Euro wird sein persönlicher Grenzsteuersatz angewendet, nehmen wir 42 % an: Das ergibt 31.500 Euro Einkommensteuer.
Schritt 4: Solidaritätszuschlag — bei dieser Steuerhöhe fällt er oberhalb der Freigrenze von 20.350 Euro (Einzelveranlagung 2026) an, vereinfacht rund 1.732,50 Euro bei 5,5 %. Schritt 5: Gesamte Wegzugsteuer circa 33.232,50 Euro.
Auf Antrag verteilt das Finanzamt diese Summe auf sieben gleiche Jahresraten von je etwa 4.747,50 Euro; die erste Rate wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, die weiteren jeweils zum 31. Juli eines Jahres. Das Beispiel zeigt das Kernproblem: Der Gesellschafter zahlt über 33.000 Euro Steuer, ohne einen einzigen Euro verkauft zu haben.
Spiele den Fall im wegzugsteuer-rechner mit deinem eigenen Grenzsteuersatz durch, um deine persönliche Größenordnung zu sehen.
Typische Fehler
Fehler 1: "Innerhalb der EU passiert nichts." Falsch. Seit 2022 gilt die Steuer bei Wegzug sofort — auch nach Frankreich oder Portugal.
Die alte Ewigkeitsstundung ist Geschichte. Fehler 2: "Ich verkaufe erst nach dem Wegzug." Die Besteuerung knüpft an den Wegzug an, nicht an einen Verkauf.
Wer nach dem Wegzug verkauft, zahlt im Zweifel doppelt — einmal fiktiv in Deutschland, einmal real im neuen Wohnsitzstaat, je nach Doppelbesteuerungsabkommen. Fehler 3: "Die Ratenzahlung läuft von allein." Sie muss beantragt werden, das Finanzamt verlangt in der Regel eine Sicherheitsleistung, und die erste Rate ist bereits einen Monat nach dem Steuerbescheid fällig.
Fehler 4: "Meine Anteile sind nur den Buchwert wert." Maßgeblich ist der gemeine Wert am Wegzugstag — bei einer erfolgreichen GmbH liegt der oft ein Vielfaches über dem Buchwert. Eine zu niedrige Selbsteinschätzung führt zu Nachzahlungen.
Fehler 5: "ETFs betrifft das nicht." Seit 2025 schon: Wer 1 % eines Fonds hält oder 500.000 Euro Anschaffungskosten pro Investment erreicht, fällt unter § 6 AStG — auch als reiner Privatanleger. Fehler 6: "Ich melde mich einfach ab und gehe." Die Meldepflichten — etwa die Mitteilung gegenüber dem Finanzamt im Wegzugsjahr und die jährlichen Nachweise im Stundungsfall — laufen weiter, auch aus dem Ausland. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge schätzen.
Sonderfälle / Ausnahmen
Schenkung und Erbfall: Überträgst du deine Anteile unentgeltlich an eine Person im Ausland, kann das ebenfalls eine Wegzugsbesteuerung auslösen — der Gesetzgeber fingiert auch hier eine Veräußerung. Bei der Nachfolgeplanung gehört dieser Punkt auf den Tisch, bevor Verträge unterschrieben werden.
Rückkehr nach Deutschland: Kehrst du innerhalb von sieben Jahren nach dem Wegzug zurück und hast die Anteile nicht veräußert, kann die festgesetzte Wegzugsteuer rückwirkend wieder entfallen. Die Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf Jahre auf insgesamt zwölf Jahre verlängern — etwa bei befristeten Auslandsentsendungen.
Betriebsvermögen: Anteile, die zu einem Betriebsvermögen gehören, erfasst § 6 AStG nicht. Für Unternehmer mit Holding-Strukturen kann die Zuordnung der Anteile deshalb über sechsstellige Beträge entscheiden.
Mehrere Beteiligungen: Jede Beteiligung wird einzeln geprüft — die 1-%-Schwelle und der 5-Jahres-Zeitraum gelten pro Beteiligung, nicht für dein Gesamtportfolio. Teilwegzug / beschränkte Steuerpflicht: Auch ohne vollständigen Wegzug kann die Besteuerung greifen, wenn Deutschlands Besteuerungsrecht am Gewinn beschränkt wird — etwa durch bestimmte Doppelbesteuerungsabkommen.
Kryptowährungen und Derivate: Reine Krypto-Bestände im Privatvermögen fallen nicht unter § 6 AStG; bei Fonds- und Derivatekonstrukten kommt es auf die genaue rechtliche Einordnung an — hier ist fachlicher Rat Pflicht.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Ein hohes Ergebnis ist kein Grund zur Panik, aber ein klarer Handlungsauftrag. Erstens: Lass die Schätzung von einem Steuerberater mit Erfahrung in der Wegzugsbesteuerung prüfen — der gemeine Wert deiner Anteile und die richtige Einordnung deiner Fondsanteile entscheiden über alles.
Zweitens: Plane den Wegzugszeitpunkt bewusst. Ein Wegzug zu Jahresbeginn oder die vorherige Realisierung von Verlusten kann die Bemessungsgrundlage verändern; auch die Rückkehr-Option (7 bzw. 12 Jahre) gehört in die Planung.
Drittens: Stelle den Antrag auf Ratenzahlung rechtzeitig und kläre die Sicherheitsleistung — Banken akzeptieren dafür häufig Bürgschaften oder Grundpfandrechte, was Vorlauf braucht. Viertens: Prüfe, ob das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland eine Anrechnung der deutschen Steuer vorsieht, damit du nicht zweimal auf denselben Gewinn zahlst.
Und fünftens: Dokumentiere alles — Anteilskäufe, Bewertungen, Meldebestätigungen — denn das Finanzamt wird Jahre später noch Nachweise verlangen.