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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Wohnflaeche-Rechner nach WoFlV

Dieser wohnflaeche-rechner rechnet deine Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) Raum für Raum nach – mit den korrekten Anrechnungssätzen für Dachschrägen, Balkon, Loggia und Terrasse. Du trägst Länge und Breite jedes Raums ein, markierst Sonderflächen, und der Rechner wendet die gesetzlichen Regeln an: volle Anrechnung ab 2 Metern Raumhöhe, halbe zwischen 1 und 2 Metern, Außenflächen in der Regel zu einem Viertel. So prüfst du die Angabe in deinem Mietvertrag, findest Fehler bei Balkon oder Dachschräge und weißt, ab welcher Abweichung du rechtlich etwas tun kannst. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver Wohnflaeche-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Raumname – Hilfe: z. B. Wohnzimmer, Küche, Bad.

Länge (m) / Breite (m) – Hilfe: In lichten Maßen messen: von Wandbekleidung zu Wandbekl...

m²

Bauteilabzug (m²) – Hilfe: Nur Bauteile über 1,5 m Höhe und über 0,1 m² Grundfläche (§ ...

Berechnungsergebnis
Ergebnislabel 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnislabel 2 642,80 €
Ergebnislabel 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Berechnung nach WoFlV §§ 2–4; ersetzt keine Rechtsberatung und kein amtliches Aufmaß.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Wohnfläche berechnest du so: Miss jeden Raum in lichten Maßen (von Wand zu Wand, ab Vorderkante der Wandbekleidung) und multipliziere Länge mal Breite. Räume mit mindestens 2 Metern lichter Höhe zählen zu 100 Prozent, Flächen mit 1 bis unter 2 Metern Höhe (typisch Dachschrägen) zu 50 Prozent, Flächen unter 1 Meter gar nicht. Balkon, Loggia, Terrasse und Dachgarten zählen in der Regel zu 25 Prozent, höchstens zu 50 Prozent – etwa bei überdachter, ruhiger Südlage mit hoher Aufenthaltsqualität. Keller, Garage, Heizungsraum und andere Zubehörräume zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche. Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag ab, kannst du in der Regel Mietminderung oder Rückzahlung verlangen.

So funktioniert der wohnflaeche-rechner

So berechnen wir: Der Rechner folgt den Paragrafen 2 bis 4 der Wohnflächenverordnung in vier Schritten – von der Messung bis zur Summe.

Schritt 1 – Räume messen (§ 3 WoFlV). Miss jeden Raum einzeln in lichten Maßen: von der Vorderkante der Wandbekleidung bis zur gegenüberliegenden Vorderkante, nicht von Rohbauwand zu Rohbauwand.

Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen gilt der bauliche Abschluss. Grundfläche = Länge × Breite.

Erker und Wandschränke zählen mit, auch wenn sie kleiner als 0,5 Quadratmeter sind – der alte pauschale Putzabzug von 3 Prozent aus der II. Berechnungsverordnung ist seit 2004 entfallen.

Schritt 2 – Räume zuordnen (§ 2 WoFlV). Zur Wohnfläche gehören Wohn- und Schlafräume, Küchen, Bäder, Flure innerhalb der Wohnung, Abstellräume innerhalb der Wohnung sowie beheizbare Wintergärten.

Nicht dazu gehören Zubehörräume: Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen und Geschäftsräume. Der Rechner sortiert deine Räume automatisch in diese beiden Gruppen.

Schritt 3 – Anrechnungssätze anwenden (§ 4 WoFlV). Hier passiert die eigentliche Rechenarbeit.

Der Rechner multipliziert jede Raumgrundfläche mit dem passenden Faktor: 100 Prozent bei lichter Höhe ab 2 Metern; 50 Prozent bei Raumteilen zwischen 1 und 2 Metern (Dachschrägen, Flächen unter Treppen); 50 Prozent bei unbeheizbaren Wintergärten und Schwimmbädern; in der Regel 25 Prozent, höchstens 50 Prozent bei Balkon, Loggia, Dachgarten und Terrasse. Flächen unter 1 Meter Höhe zählen zu 0 Prozent.

Schritt 4 – Bauteilflächen abziehen (§ 3 Abs. 3 WoFlV). Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen werden nur dann abgezogen, wenn sie höher als 1,5 Meter sind und ihre Grundfläche größer als 0,1 Quadratmeter ist.

Niedrigere Bauteile bleiben drin, weil sie als Ablagefläche nutzbar sind. Der Rechner zieht die von dir gemeldeten Bauteilflächen ab und bildet die Summe – das ist deine Wohnfläche nach WoFlV. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Mietpreisbremse-Rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 und 2027?

Die Wohnflächenverordnung selbst ändert sich nicht – sie gilt seit dem 1. Januar 2004 unverändert und löst die alte II. Berechnungsverordnung ab.

Berechnungen, die vor 2004 nach der alten Regelung erstellt wurden, bleiben gültig, solange keine baulichen Änderungen eine Neuberechnung erfordern. Was sich 2026/2027 bewegt, ist der Kontext: Die Grundsteuerreform macht Wohnflächenangaben für Eigentümer prüfungsrelevant, und bei Mietstreitigkeiten bleibt die 10-Prozent-Schwelle der Maßstab, an dem Gerichte fehlerhafte Flächenangaben messen.

Für den Rechner heißt das: keine neuen Sätze, keine neuen Faktoren – aber ein guter Zeitpunkt, die eigene Angabe einmal nachzurechnen.

Beispielrechnung

Zwei-Zimmer-Dachgeschosswohnung mit Balkon.

  1. Wohnzimmer: 5,0 m × 4,0 m = 20,0 m², Raumhöhe 2,40 m → 100 % = 20,0 m².

  2. Schlafzimmer: 4,5 m × 3,5 m = 15,75 m², Raumhöhe 2,40 m → 100 % = 15,75 m².

  3. Küche: 3,0 m × 2,5 m = 7,5 m² → 100 % = 7,5 m².

  4. Bad: 2,5 m × 2,0 m = 5,0 m² → 100 % = 5,0 m².

  5. Flur: 4,0 m × 1,5 m = 6,0 m² → 100 % = 6,0 m².

  6. Dachschrägenbereich im Wohnzimmer: zusätzlich 3,0 m × 2,0 m = 6,0 m² mit Höhe zwischen 1 und 2 Metern → 50 % = 3,0 m².

  7. Balkon: 4,0 m × 1,5 m = 6,0 m², Standardlage → 25 % = 1,5 m².

  8. Bauteilabzug: freistehender Pfeiler 0,4 m × 0,4 m = 0,16 m², Höhe 2,40 m → abzuziehen, da über 1,5 m hoch und über 0,1 m².

Summe: 20,0 + 15,75 + 7,5 + 5,0 + 6,0 + 3,0 + 1,5 − 0,16 = 58,59 m² Wohnfläche nach WoFlV. Stehen im Mietvertrag 65 m², beträgt die Abweichung rund 10 Prozent – genau an der Schwelle, ab der du aktiv werden solltest.

Typische Fehler

Fehler 1: Balkon pauschal zur Hälfte anrechnen. Der häufigste Fehler überhaupt: "Balkon zählt halb" stimmt so nicht.

Die Regel lautet: in der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte – und die Hälfte nur bei nachweisbarer Qualität (überdacht, ruhige Lage, hochwertige Ausstattung). Wer einen normalen Balkon mit 50 Prozent ansetzt, rechnet die Wohnung größer, als sie rechtlich ist.

Der wohnflaeche-rechner setzt deshalb standardmäßig 25 Prozent an und lässt die 50 Prozent nur als begründete Auswahl zu.

Fehler 2: Dachschrägen nach Gefühl statt nach Höhe. Viele messen nur die begehbare Fläche oder schätzen.

Die WoFlV verlangt Zonen: Alles ab 2 Metern lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern halb, darunter null. Ohne Zollstock an der Schräge wird das falsch – und bei Dachgeschosswohnungen macht die Schräge oft mehrere Quadratmeter aus.

Fehler 3: Keller oder Abstellraum draußen mitzählen. Zubehörräume gehören nach § 2 WoFlV grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, auch wenn der Vermieter sie "zur Nutzung überlassen" hat. Ein 8-m²-Keller, der mitgerechnet wurde, bläht die Wohnfläche spürbar auf. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Nebenkosten-Rechner.

Fehler 4: Von Rohbaumaßen statt lichten Maßen ausgehen. Gemessen wird ab Vorderkante der Wandbekleidung (Putz, Fliesen), nicht ab der Rohbauwand. Bei dicken Altbauwänden kann das pro Raum einige Zehntelquadratmeter ausmachen – über die Wohnung summiert sich das.

Fehler 5: DIN 277 mit WoFlV verwechseln. Die DIN 277 ist eine Planungsnorm für Baukosten und rechnet viele Flächen voll an, die nach WoFlV nur anteilig oder gar nicht zählen. Wer eine DIN-277-Fläche aus dem Bauplan in den Mietvertrag übernimmt, liegt fast immer zu hoch.

Fehler 6: Bauteile unter 1,5 Metern abziehen. Umgekehrt falsch: Niedrige Pfeiler, Brüstungen und Vormauerungen bis 1,5 Meter Höhe bleiben in der Wohnfläche drin, weil sie als Ablage nutzbar sind. Wer sie abzieht, rechnet die Wohnung kleiner, als sie rechtlich ist.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Wintergarten: Beheizbar → 100 Prozent Wohnfläche; nicht beheizbar → 50 Prozent. Entscheidend ist die tatsächliche Beheizbarkeit, nicht die Bezeichnung im Exposé.
  • Loggia vs. Balkon: Beide fallen unter dieselbe Regel (in der Regel 25 %, höchstens 50 %). Eine Loggia in hochwertiger Ausführung kann eher die 50 Prozent rechtfertigen als ein einfacher Balkon zur Straße.
  • Maisonette-Treppen: Die Grundfläche unter der Treppe zählt je nach lichter Höhe darunter (Staffel wie Dachschrägen). Die Treppe selbst ist kein Wohnraum, der Flur darum schon.
  • Galerieebene: Offene Galerieflächen zählen mit ihrer Grundfläche nach der Höhenstaffel – die Luft über dem Wohnraum darunter wird nicht doppelt gezählt.
  • Altbau mit Ofenheizung: Der Kachelofen als Bauteil: unter 1,5 Meter hoch → bleibt drin; darüber und größer als 0,1 m² → abzuziehen.
  • Terrasse mit Sichtschutz: Seit der WoFlV ist der "gedeckte Freisitz" als Voraussetzung entfallen – eine Terrasse wird auch ohne Sichtschutz nach der 25/50-Prozent-Regel angerechnet.
  • Vertragliche Abweichung: Mieter und Vermieter können im Mietvertrag eine andere Berechnungsmethode vereinbaren – dann gilt der Vertrag, nicht die WoFlV. Prüfe also zuerst, was in deinem Vertrag steht.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis ist die Wohnfläche nach WoFlV in Quadratmetern, aufgeschlüsselt nach Räumen mit den jeweiligen Anrechnungssätzen. Vergleiche sie mit der Angabe in deinem Mietvertrag oder Kaufvertrag: Liegt die Abweichung über 10 Prozent, hast du in der Regel Anspruch auf Mietminderung für die Zukunft und Rückzahlung zu viel gezahlter Miete für die Vergangenheit – das ist der am häufigsten zitierte Maßstab aus der Rechtsprechung.

Dokumentiere deine Messung (Fotos vom Zollstock, Skizze mit Maßen), denn im Streitfall zählt das nachvollziehbare Aufmaß. Und wenn du vermietest: Eine korrekte Berechnung schützt dich vor genau diesen Ansprüchen – die halbe Stunde Messarbeit ist gut investiert.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Eingaben pro Raum: länge_m, breite_m, kategorie. - grundflaeche = länge_m × breite_m (lichte Maße, § 3 Abs. 1 WoFlV: ab Vorderkante der Bekleidung; bei fehlenden Bauteilen baulicher Abschluss). - Anrechnungsfaktoren (§ 4 WoFlV): hoehe_ge2m → 1,0; hoehe_1_bis_2m → 0,5; hoehe_unter_1m → 0,0; wintergarten_unbeheizt → 0,5; wintergarten_beheizt → 1,0; balkon_loggia_terrasse_dachgarten → 0,25 (Standard) bzw. 0,50 (begründete Obergrenze, Auswahl durch Nutzer mit Hinweis "in der Regel 25 %"); zubehoerraum (§ 2 WoFlV: Keller, Garage, Heizungsraum, Abstellraum außerhalb, Waschküche, Boden-/Trockenraum, Geschäftsraum) → 0,0. - Bauteilabzug (§ 3 Abs. 3 WoFlV): abzuziehen nur wenn hoehe > 1,5 m UND grundflaeche > 0,1 m² (Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler/Säulen). - wohnflaeche = Σ (grundflaeche × faktor) − Σ bauteilabzuege. Rundung: zwei Nachkommastellen. - Abweichungsprüfung: abweichung_% = |vertrag − berechnet| / vertrag × 100; Hinweis ab > 10 % ("rechtlich relevant – Prüfung empfohlen"). - Quellen: WoFlV §§ 2–4 (gesetze-im-internet.de), seit 1.1.2004 in Kraft (ersetzt II. BV); Wikipedia "Wohnflächenverordnung" (Änderungsliste: 3-%-Putzabzug entfallen, Freisitz-Begriff entfallen, 10-%-Einwohnungsabschlag entfallen).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie wird ein Balkon bei der Wohnfläche angerechnet?

Nach § 4 WoFlV in der Regel zu 25 Prozent, höchstens zu 50 Prozent. Die Hälfte ist keine freie Wahl, sondern die begründete Obergrenze – etwa bei überdachter Lage, ruhiger Ausrichtung und hochwertiger Ausstattung. Im Zweifel gilt das Viertel; der wohnflaeche-rechner fragt deshalb nach Lage und Ausstattung, bevor er den höheren Satz zulässt.

2 Wie zählen Dachschrägen zur Wohnfläche?

Nach der lichten Höhe gestaffelt: ab 2 Metern zu 100 Prozent, von 1 Meter bis unter 2 Meter zu 50 Prozent, unter 1 Meter zu 0 Prozent. Miss die Höhenzonen an der Schräge aus – schätzen führt fast immer zu falschen Werten.

3 Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein. Kellerräume sind nach § 2 WoFlV Zubehörräume und gehören grundsätzlich nicht zur Wohnfläche – auch dann nicht, wenn sie dir zur Nutzung überlassen sind. Gleiches gilt für Garagen, Heizungsräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

4 Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die WoFlV ist die für Mietwohnungen maßgebliche Verordnung mit klaren Anrechnungssätzen; die DIN 277 ist eine Planungsnorm für Baukosten, die viele Flächen großzügiger anrechnet. Für Mieter gilt: Wohnfläche berechnen heißt WoFlV – DIN-277-Werte aus Bauplänen nicht ungeprüft übernehmen.

5 Werden Schornsteine und Pfeiler abgezogen?

Nur unter zwei Bedingungen gleichzeitig (§ 3 Abs. 3 WoFlV): höher als 1,5 Meter und Grundfläche größer als 0,1 Quadratmeter. Niedrigere Bauteile bleiben drin, weil sie als Ablagefläche nutzbar sind.

6 Was tun, wenn die Wohnfläche im Mietvertrag falsch ist?

Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent von der vereinbarten ab, kannst du in der Regel die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Dokumentiere dein Aufmaß mit Skizze und Fotos und wende dich im Zweifel an einen Mieterverein.

7 Zählt ein unbeheizter Wintergarten zur Wohnfläche?

Ja, aber nur zur Hälfte (§ 4 WoFlV). Ein beheizbarer Wintergarten zählt zu 100 Prozent. Entscheidend ist die tatsächliche Beheizbarkeit, nicht die Bezeichnung im Exposé.

8 Gilt die WoFlV auch für Eigentumswohnungen beim Kauf?

Die Verordnung ist für den öffentlich geförderten Mietwohnraum geschrieben, wird in der Praxis aber als Standard für Wohnflächenangaben auch beim Kauf und bei der Grundsteuer herangezogen. Prüfe im Kaufvertrag, welche Berechnungsmethode vereinbart wurde.

9 Muss der Vermieter mir die Wohnflächenberechnung zeigen?

Einen allgemeinen Anspruch auf Vorlage der Berechnung gibt es nicht, aber du kannst die Wohnung selbst nachmessen – die lichten Maße sind in deiner Wohnung jederzeit zugänglich. Bei erheblichen Abweichungen hilft ein Mieterverein oder ein Sachverständiger weiter.

10 Ersetzt der Rechner eine rechtsverbindliche Flächenfeststellung?

Nein. Dieser Rechner setzt die WoFlV-Regeln korrekt um und ersetzt keine Rechtsberatung – im Streitfall entscheiden Vertrag, die im Einzelfall maßgebliche Berechnungsmethode und ein fachgerechtes Aufmaß, im Zweifel durch einen Sachverständigen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Wohnflächenverordnung (WoFlV), §§ 2–4 – Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de): Raumzuordnung, Messregeln (lichte Maße), Anrechnungssätze; in Kraft seit 1.1.2004.
  • • Wikipedia: "Wohnfläche", "Wohnflächenberechnung", "Wohnflächenverordnung" – Anrechnungsstaffeln, Unterschiede zur II. BV und DIN 277.
  • • deutsches-rechner.de: "Wohnfläche Rechner nach WoFlV" – Praxis-Faqs (Dachschrägen, Balkon 25/50 %, Keller).
  • • ruv.de: "Wohnflächenberechnung: So berechnen Sie Ihre Wohnfläche" (Stand Januar 2026) – 10-Prozent-Regel, Raumtabelle.
  • • immobilien-erfahrung.de: "Wohnfläche berechnen (WoFlV)" – Vergleichstabelle WoFlV vs. DIN 277.