DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner: BAB prüfen

Deine Ausbildungsvergütung reicht nicht für Miete, Essen und Fahrkarte – und deine Eltern können nicht einspringen? Der berufsausbildungsbeihilfe-rechner prüft, ob dir die Bundesagentur für Arbeit unter die Arme greift: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss, den du nie zurückzahlen musst. Gib deine Vergütung, deine Wohnsituation und das Einkommen deiner Eltern ein – und sieh sofort, ob du Anspruch hast und wie hoch dein BAB ausfällt.

Interaktiver Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
in €
in €
in €
Anzahl
Berechnungsergebnis
Dein Gesamtbedarf
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Dein anrechenbares Einkommen 642,80 €
Anrechenbares Elterneinkommen 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der SGB-III-Regelungen und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder eine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt dich während einer betrieblichen Berufsausbildung, wenn dein Geld nicht zum Leben reicht – vor allem, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit weg ist. Die Formel ist einfach: Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen = BAB. Dieser berufsausbildungsbeihilfe-rechner bildet genau das ab: Dein Bedarf liegt bei auswärtiger Unterbringung bei 822 € monatlich (442 € Grundbedarf + 380 € Unterkunft) plus Zuschläge für Fahrtkosten, Arbeitskleidung und ggf. Kinderbetreuung. Davon werden deine Ausbildungsvergütung und – oberhalb von Freibeträgen – das Einkommen deiner Eltern abgezogen. Was übrig bleibt, zahlt die Agentur für Arbeit als Zuschuss, Monat für Monat, ohne Rückzahlung.

So funktioniert die Berechnung

Die Berechnung hat drei Bausteine. Baustein 1 – dein Gesamtbedarf: Bei Unterbringung außerhalb des Elternhauses werden 822 € zugrunde gelegt (442 € Grundbedarf + 380 € für die Unterkunft, § 13 BAföG).

Dazu kommen 16 € pauschal für Arbeitskleidung (wenn berufsspezifisch nötig und nicht vom Betrieb gestellt), deine Fahrtkosten zwischen Wohnung, Betrieb und Berufsschule (maximal 588 €) sowie bei weiter Entfernung eine monatliche Familienheimfahrt. Mit eigenem Kind werden zusätzlich 160 € Betreuungskosten pro Kind anerkannt.

Baustein 2 – dein anrechenbares Einkommen: Deine Ausbildungsvergütung wird pauschaliert (Brutto abzüglich Steuern und Sozialabgaben) und um Freibeträge gemindert – mindestens 80 € Grundfreibetrag, bei unzumutbarem Pendeln weitere 85 €. Baustein 3 – das Elterneinkommen: Das Einkommen deiner Eltern (oder deines Partners) wird nur angerechnet, soweit es Freibeträge übersteigt.

Der Grundfreibetrag liegt bei 2.540 € monatlich, dazu kommen Freibeträge für Geschwister und deine Unterkunft – der übersteigende Teil wird zu 50 % angerechnet.

Wichtig: Verdienen deine Eltern zum Beispiel 3.250 € und liegt ihr Gesamtfreibetrag bei 3.435 €, wird nichts angerechnet – der Freibetrag schlägt das Einkommen. Deshalb lohnt sich die Prüfung fast immer, auch bei gut verdienenden Eltern.

Der berufsausbildungsbeihilfe-rechner zieht alle drei Bausteine automatisch voneinander ab und zeigt dir deinen monatlichen Zuschuss.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Der Höchstbetrag der BAB liegt seit August 2024 bei 822 € monatlich (ohne Fahrtkosten-Zuschläge) – 2026 gab es keine neue Anpassung, die Bedarfssätze folgen § 13 BAföG. Auch die Grundstruktur (Zuschuss, keine Rückzahlung, Antrag bei der Agentur für Arbeit) bleibt unverändert.

Für 2027 sind keine Änderungen der BAB-Sätze beschlossen.

Was du 2026 beachten solltest: Die Ausbildungsvergütungen steigen in vielen Branchen (Tarifrunden, Mindestausbildungsvergütung) – dadurch kann dein anrechenbares Einkommen wachsen und dein BAB-Anspruch sinken oder entfallen. Lass deinen Anspruch deshalb jedes Ausbildungsjahr neu prüfen, besonders wenn deine Vergütung steigt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den wohngeld-rechner heranziehen.

Beispielrechnung mit dem berufsausbildungsbeihilfe-rechner

Nehmen wir Lisa, 18, ledig, erste Ausbildung als Tiermedizinische Fachangestellte in Berlin – 300 km von ihren Eltern entfernt, tägliches Pendeln unzumutbar. Vergütung: 680 €, Miete: 480 €, Monatsticket: 58 €. Ihr Vater verdient 3.250 €, die Mutter ist ohne Einkommen.

Bedarf: 442 € Grundbedarf + 380 € Unterkunft + 15 € Arbeitskleidung + 58 € Fahrtkosten = 895 €. Lisas Einkommen: 680 € − 80 € Freibetrag = 600 € anrechenbar.

Elterneinkommen: 3.250 € − 2.540 € Grundfreibetrag − 895 € zusätzlicher Freibetrag = unter null → 0 € anrechenbar (der Freibetrag von 3.435 € übersteigt das Einkommen).

BAB = 895 € − 600 € − 0 € = 295 € monatlich – als Zuschuss, ohne Rückzahlung. Steigt Lisas Vergütung im zweiten Lehrjahr auf 800 €, sinkt ihr BAB entsprechend – deshalb jedes Jahr neu berechnen lassen.

Typische Fehler

  1. Zu spät beantragt: BAB wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab Antragstellung.

Wer erst nach Ausbildungsbeginn beantragt, verschenkt bares Geld – stelle den Antrag, sobald der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist. 2.

Schulische Ausbildung erwartet: Für eine rein schulische Ausbildung (z. B. Physiotherapie an einer Berufsfachschule) gibt es kein BAB – dafür ist das Schüler-BAföG zuständig. 3.

Elterneinkommen falsch eingeschätzt: Viele Azubis beantragen gar nicht erst, weil die Eltern „zu viel verdienen" – dabei schlagen die Freibeträge (2.540 € plus Zuschläge) das Einkommen oft vollständig. Immer prüfen lassen.

  1. Zweite Ausbildung geplant: Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung (mindestens zwei Jahre) gibt es grundsätzlich kein BAB für eine zweite Ausbildung – nur in engen Ausnahmefällen.

  2. Kindergeld vergessen: Das Kindergeld läuft während der Erstausbildung weiter und wird nicht auf die BAB angerechnet – es steht dir zusätzlich zu.

Sonderfälle / Ausnahmen

Du bist über 18, verheiratet oder hast ein Kind? Dann kannst du BAB auch erhalten, wenn du in erreichbarer Nähe deiner Eltern wohnst – die strenge „zu weit weg"-Regel gilt dann nicht.

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB): Auch für eine BvB kannst du BAB erhalten – hier gelten teils abweichende Bedarfs- und Dauerregeln (Bewilligung für 12 Monate).

Behinderung: Azubis mit Behinderung erhalten den Grundbedarf auch dann, wenn sie im Elternhaus wohnen (dann 59 € für die Unterkunft); es gelten Sonderregelungen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer bafoeg-rechner.

Ausbildung im Ausland: Bei einer Ausbildung in Europa wird eine halbjährliche, außerhalb Europas eine jährliche Familienheimfahrt finanziert.

Ablehnung – was dann? Wird BAB abgelehnt (z. B. wegen zu hohen eigenen Einkommens), prüfe Wohngeld als Alternative – und in Härtefällen das Bürgergeld. Auch ein Nebenjob ist möglich, sprich ihn aber vorher mit deinem Ausbildungsbetrieb ab.

Zweite Ausbildung: Für eine zweite Berufsausbildung gibt es BAB nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa nach einem gesundheitlich bedingten Abbruch der ersten oder wenn damit keine Beschäftigung zu finden war.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis sagt dir, ob und wie viel BAB dir monatlich zusteht – für die Dauer deiner Ausbildung, bei BvB für 12 Monate. Der Betrag wird jedes Ausbildungsjahr neu festgesetzt, weil deine Vergütung steigt: Plane also nicht starr mit dem ersten Betrag, sondern rechne jährlich nach.

Handle sofort: Stelle den Antrag bei deiner Agentur für Arbeit, sobald dein Ausbildungsvertrag unterschrieben ist – online geht das auch, und jeder Monat ohne Antrag ist verschenktes Geld. Lege Ausbildungsvertrag und Einkommensnachweise deiner Eltern bereit.

Und falls der Rechner null ausgibt: Prüfe Wohngeld als Alternative und sprich mit der Berufsberatung der Agentur – es gibt oft mehr Möglichkeiten, als der erste Bescheid vermuten lässt.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Quelle aller Werte:** §§ 56 ff. SGB III, § 13 BAföG (Gesetze im Internet); Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt BAB, BAB-Rechner). - `bedarf = 822` bei Unterbringung außerhalb des Elternhauses (442 Grundbedarf + 380 Unterkunft) [§ 13 BAföG]; `+ 16` Arbeitskleidung (falls nötig/nicht gestellt); `+ fahrtkosten` (max. 588 €); `+ familienheimfahrt` (1× monatlich, falls Pendeln unzumutbar); `+ 160 × kinderzahl` Betreuungskosten. - `eigen_netto_pauschal = brutto_verguetung − einkommensteuer − sv_beitraege_pauschal`; `eigen_anrechenbar = max(eigen_netto_pauschal − 80, 0)`; zusätzlich `− 85`, falls Pendeln zur elterlichen Wohnung unzumutbar. - `eltern_einkommen = jahreseinkommen_vorvorjahr / 12`; `freibetrag = 2540 + zuschlaege` (Geschwister, Unterkunft Azubi); `eltern_anrechenbar = max(eltern_einkommen − freibetrag, 0) × 0.50`. - `bab = max(bedarf − eigen_anrechenbar − eltern_anrechenbar, 0)`; gedeckelt auf Höchstbetrag 822 € (zzgl. Fahrtkosten-Anteile). - Anspruchsvoraussetzungen (Boolean-Gates): anerkannter Ausbildungsberuf ✓; betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung oder BvB (keine schulische) ✓; Erstausbildung (Ausnahme-Logik zweite Ausbildung) ✓; auswärtige Unterbringung nötig ODER (≥18 ODER verheiratet ODER Kind) ✓. - Bewilligungsdauer: Ausbildung = Ausbildungsdauer; BvB = 12 Monate. Keine Rückwirkung: `leistungsbeginn = max(antragsmonat, ausbildungsbeginn)`. - Rundung: Cent-genau, Anzeige 2 Dezimalstellen; Ausgabe auf ganze Euro runden (Behördenpraxis).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer bekommt Berufsausbildungsbeihilfe?

Azubis in einer staatlich anerkannten betrieblichen oder außerbetrieblichen Erstausbildung, die während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Betrieb zu weit entfernt ist. Wer über 18, verheiratet oder Elternteil ist, kann BAB auch in Wohnortnähe der Eltern erhalten.

2 Wie hoch ist die BAB maximal?

Der Höchstbetrag liegt seit August 2024 bei 822 Euro monatlich (ohne Fahrtkosten-Zuschläge). Wie viel du konkret bekommst, hängt von deinem Bedarf, deiner Vergütung und dem Elterneinkommen ab – die meisten erhalten einige hundert Euro.

3 Muss ich die BAB zurückzahlen?

Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein reiner Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit und muss nicht zurückgezahlt werden.

4 Wird das Einkommen meiner Eltern angerechnet?

Nur oberhalb von Freibeträgen: Der Grundfreibetrag liegt bei 2.540 Euro monatlich, dazu kommen Freibeträge für Geschwister und deine Unterkunft. Erst der übersteigende Teil wird zu 50 Prozent angerechnet – oft bleibt dadurch gar nichts übrig.

5 Bekomme ich BAB bei einer schulischen Ausbildung?

Nein. Für schulische Ausbildungen ist das Schüler-BAföG zuständig. BAB gibt es nur für betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen in anerkannten Berufen sowie für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

6 Wann muss ich den Antrag stellen?

So früh wie möglich – am besten sobald dein Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, noch vor Ausbildungsbeginn. BAB wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung.

7 Was passiert, wenn meine Ausbildungsvergütung steigt?

Dein BAB-Anspruch wird jedes Ausbildungsjahr neu berechnet. Eine höhere Vergütung mindert den Zuschuss oder lässt ihn ganz entfallen – lasse den Anspruch daher jährlich neu prüfen.

8 Kann ich BAB und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

In der Regel nicht für denselben Bedarf. Wird BAB abgelehnt oder reicht es nicht, ist Wohngeld die naheliegende Alternative – prüfe das mit dem Wohngeldrechner und lass dich von der Agentur für Arbeit beraten.

9 Zählt ein Minijob neben der Ausbildung?

Ein Nebenverdienst wird grundsätzlich als Einkommen angerechnet und kann deinen BAB-Anspruch mindern. Sprich einen Nebenjob vorher mit deinem Ausbildungsbetrieb ab und rechne die Auswirkung durch.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Sozialgesetzbuch III (SGB III), §§ 56 ff. — Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
  • • BAföG § 13 — Bedarfssätze (Gesetze im Internet)
  • • Bundesagentur für Arbeit — Merkblatt Berufsausbildungsbeihilfe, BAB-Rechner (babrechner.arbeitsagentur.de)
  • • AzubiWerk Hamburg — Merkblatt BAB (Rechenbeispiele zur Plausibilisierung)