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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Falschparken-Rechner 2026

Dieser falschparken-rechner zeigt dir, was ein Parkverstoß nach dem aktuellen Bußgeldkatalog wirklich kostet – nicht nur das Verwarnungsgeld auf dem Strafzettel, sondern auch mögliche Punkte in Flensburg und die Abschleppkosten, falls dein Wagen umgesetzt wurde. Du wählst den Verstoß, gibst an, ob du andere behindert hast und wie lange du standest, und der Rechner ermittelt den Regelsatz aus der Bußgeldkatalog-Verordnung und addiert alles zu einem Gesamtbetrag. So prüfst du in einer Minute, ob der Strafzettel an deiner Windschutzscheibe stimmt. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver Falschparken-Rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Welcher Parkverstoß liegt vor? – Dropdown: Eingeschränktes Halteverbot / Absolutes Halt...

Wurden andere behindert? – Ja/Nein

Wie lange stand das Fahrzeug? – bis 30 Min / bis 1 Std. / bis 2 Std. / bis 3 Std. / übe...

Wurde das Fahrzeug abgeschleppt? – Ja/Nein

optional

Abschleppkosten laut Bescheid (€) – Zahlenfeld, leer lassen für Schätzwert

Berechnungsergebnis
Punkte in Flensburg
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Abschleppkosten 642,80 €
Gesamtbetrag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung und stellt keine amtliche Auskunft dar.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Einfache Parkverstöße kosten seit der StVO-Novelle vom 9. November 2021 meist 25 Euro – etwa im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot. Ohne Parkscheibe oder bei überschrittener Höchstparkdauer werden 20 bis 40 Euro fällig, gestaffelt nach der Überschreitungsdauer. Auf dem Gehweg, auf Behindertenparkplätzen oder vor Feuerwehrzufahrten sind es 55 Euro; bei Behinderung anderer steigen die Sätze auf 70 bis 100 Euro und es kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Wird abgeschleppt, kommen mehrere hundert Euro Abschleppkosten obendrauf. Einfache Parkverstöße sind Verwarnungsgelder ohne Gebühren – erst beim Bußgeldbescheid kommen 5 Prozent Gebühr (mindestens 25 Euro) und 3,50 Euro Auslagen nach § 107 OWiG hinzu.

So funktioniert der falschparken-rechner

So berechnen wir: Der Rechner folgt der behördlichen Rechenkette in vier Schritten – vom Verstoß bis zum Zahlbetrag.

Schritt 1 – Verstoß wählen und Regelsatz ablesen. Jeder Parkverstoß hat einen festen Regelsatz in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), gültig seit der Novelle vom 9. November 2021. Die Kernwerte, die der Rechner hinterlegt hat:

Verstoß Regelsatz Punkte
Eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) 25 € –
Absolutes Halteverbot 25 € –
Ohne Parkscheibe/Parkschein bzw. Höchstparkdauer überschritten, bis 30 Min 20 € –
… länger als 30 Min 25 € –
… länger als 1 Stunde 30 € –
… länger als 2 Stunden 35 € –
… länger als 3 Stunden 40 € –
Gehwegparken 55 € –
… mit Behinderung 70 € 1
… länger als 1 Stunde 70 € 1
Behindertenparkplatz (unberechtigt) 55 € –
Feuerwehrzufahrt (parken vor/in) 55 € –
… mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 € 1
Parken in zweiter Reihe 55 € –
… mit Behinderung 80 € 1
… mit Gefährdung 90 € 1
… länger als 15 Minuten 85 € 1

Schritt 2 – Erschwerung prüfen. Hat dein Wagen andere behindert oder standest du besonders lange, greift die jeweils höhere Stufe der Tabelle. Genau diese Staffelung übersehen die meisten Tabellen im Netz – der Rechner fragt deshalb gezielt nach Behinderung und Dauer. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Bußgeldkatalog allgemein: Was kostet zu schnell fahren? heranziehen.

Schritt 3 – Punkte checken. Einfache Parkverstöße bringen keine Punkte.

Ein Punkt wird nur bei den qualifizierten Fällen fällig: Gehwegparken mit Behinderung oder länger als eine Stunde, zweite Reihe mit Behinderung/Gefährdung oder länger als 15 Minuten sowie Parken vor Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen.

Schritt 4 – Abschleppkosten addieren. Für das Abschleppen gibt es keinen festen gesetzlichen Satz – die Kosten hängen vom Abschleppunternehmen und der kommunalen Gebührenordnung ab.

In der Praxis liegen sie bei mehreren hundert Euro (in Kölner Gebührenbescheiden 2024 standen 200 und gut 300 Euro). Der Rechner rechnet mit einem von dir eingegebenen Betrag oder einem typischen Durchschnittswert als Annahme.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 ist der Park-Katalog unverändert: Die Werte stammen aus der StVO-Novelle vom 9. November 2021 und gelten auch 2026 fort. Zwei Neuerungen betreffen das Verfahren: Seit dem 1. Juli 2026 verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach 6 Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG, StVG-Novelle 2026) – das gilt auch für Parkverstöße.

Und in Nordrhein-Westfalen wurden die Abschleppkosten im April 2026 wieder rechtssicher berechenbar, nachdem die Landesregierung einen Formfehler in der Gebührenordnung geheilt hatte (dpa, April 2026). Für 2027 ist keine Änderung der Park- und Halteverstöße im Bußgeldkatalog bekannt oder veröffentlicht; die einzige angekündigte BKatV-Änderung 2027 betrifft E-Scooter-Regeln (ab 1. März 2027).

Stand: Oktober 2026.

Beispielrechnung

Szenario: Du hast auf dem Gehweg geparkt und dabei einen Rollstuhlfahrer behindert. Außerdem wurde dein Wagen abgeschleppt. So rechnet der falschparken-rechner diesen Fall:

  1. Regelsatz: Gehwegparken mit Behinderung = 70 € + 1 Punkt.

  2. Gebühren: Es liegt (noch) nur ein Verwarnungsgeld vor – keine Gebühren nach § 107 OWiG.

Erst beim Bußgeldbescheid kämen 5 Prozent (mindestens 25 €) plus 3,50 € dazu. 3.

Abschleppkosten: Annahme 250 € (typischer kommunaler Gebührenbescheid; kein fester gesetzlicher Satz, Betrag variiert je nach Kommune und Unternehmen). 4.

Gesamt: 70 € + 250 € = 320 € – plus 1 Punkt in Flensburg. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Punktestand in Flensburg prüfen.

Hättest du ohne Behinderung nur kurz auf dem Gehweg gestanden, wären es 55 € ohne Punkte geblieben – die Erschwerung verdoppelt hier fast den Zahlbetrag.

Typische Fehler

  1. "Parkscheibe vergessen kostet pauschal 30 Euro." Nein – es gilt die Staffel nach Dauer: 20 Euro bis 30 Minuten, 25 Euro bis eine Stunde, 30 Euro bis zwei Stunden, 35 Euro bis drei Stunden, 40 Euro darüber.

Je länger du stehst, desto teurer wird es. 2.

Halteverbot und Parkverbot verwechseln. Im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) darfst du bis zu drei Minuten halten oder zum Be- und Entladen stehen; im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) ist auch das verboten.

Beide kosten 25 Euro – aber beim absoluten Halteverbot ist die Abschleppwahrscheinlichkeit deutlich höher. 3.

Abschleppkosten unterschätzen oder ignorieren. Die Kosten trägt der Halter bzw. Fahrer, nicht "der Staat".

Mehrere hundert Euro sind die Regel, nicht die Ausnahme. 4.

Supermarktparkplatz wie öffentlichen Straßenraum behandeln. Auf privaten Parkplätzen gilt der Bußgeldkatalog nicht – dort droht eine Vertragsstrafe des Parkraumbetreibers (laut ADAC meist 15 bis 30 Euro, teils 50 bis 60 Euro).

  1. Glauben, Parkverstöße brächten nie Punkte.

Stimmt für einfache Fälle – aber Gehwegparken mit Behinderung oder länger als einer Stunde, zweite Reihe mit Behinderung und Feuerwehrzufahrt mit Einsatzbehinderung kosten jeweils einen Punkt. 6.

Alte Tabellen glauben. Vor der Novelle 2021 kosteten viele Parkverstöße 10 bis 20 Euro.

Wer noch mit diesen Werten rechnet, unterschätzt den aktuellen Katalog deutlich.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Behinderten-, E-Auto- und Carsharing-Parkplätze: Unberechtigtes Parken kostet 55 Euro. Seit der Novelle 2021 gelten für alle drei Kategorien dieselben 55 Euro – früher waren es 35 Euro.
  • Feuerwehrzufahrt: Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten kostet 55 Euro. Werden dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, steigt der Satz auf 100 Euro plus einen Punkt – einer der teuersten Parkverstöße überhaupt.
  • Zweite Reihe: 55 Euro ohne weitere Folgen, aber 80 Euro plus Punkt bei Behinderung, 90 Euro plus Punkt bei Gefährdung und 85 Euro plus Punkt ab 15 Minuten Standzeit.
  • Handyparken: Wer per App zahlt, muss den Nachweis (Vignette oder Zettel hinter der Windschutzscheibe) erbringen können. Gelingt der Nachweis nicht, gilt der Parkscheibenverstoß mit 20 bis 40 Euro.
  • Privatgrundstücke und Supermarktparkplätze: Hier gilt Vertragsrecht, nicht der Bußgeldkatalog. Der Bundesgerichtshof hält ein erhöhtes Parkentgelt ab 30 Euro für zulässig (BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19). Prüfe immer die ausgehängten Parkbedingungen – nur bei deutlich erkennbaren Hinweisschildern ist die Strafe wirksam.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Liegt nur ein Verwarnungsgeld vor (bis 55 Euro), zahlst du den Betrag fristgerecht – Gebühren fallen keine an. Nutze das Ergebnis des falschparken-rechner als Prüfhilfe, bevor du zahlst: Prüfe den Strafzettel kurz selbst – Stimmt Verstoß, Ort, Datum und Kennzeichen?

Ist der Verstoß älter als sechs Monate, ist er seit der StVG-Novelle 2026 in der Regel verjährt (§ 26 Abs. 3 StVG). Bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren nach § 107 OWiG dazu – gegen ihn kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, wenn du Zweifel an der Messung oder am Tatvorwurf hast.

Wurde abgeschleppt, erfragst du den Standort deines Wagens bei Polizei oder Ordnungsamt und prüfst den gesonderten Abschleppkostenbescheid: Er muss die tatsächlichen Kosten ausweisen. Und denk dran: Bezahlt wird in der Regel der Halter – auch wenn jemand anderes gefahren ist.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Zweck:** Ermittelt Regelsatz, Punkte und Gesamtbetrag eines Parkverstoßes nach BKatV (Stand: StVO-Novelle 9.11.2021, unverändert 2026). **Eingaben:** - `verstoss` ∈ {parkverbot, halteverbot, parkscheibe, hoechstparkdauer, gehweg, behindertenplatz, feuerwehrzufahrt, zweite_reihe} - `behinderung` ∈ {ja, nein} - `dauer_kat` ∈ {bis30, bis60, bis120, bis180, ueber180} (nur für parkscheibe/hoechstparkdauer) - `abgeschleppt` ∈ {ja, nein} - `abschleppkosten_eingabe` ∈ Zahl oder leer **Regelsatz-Tabelle (Euro):** - parkverbot → 25; halteverbot → 25 - parkscheibe/hoechstparkdauer → bis30: 20, bis60: 25, bis120: 30, bis180: 35, ueber180: 40 (BKat-Nr. 63.1–63.5) - gehweg → 55; bei behinderung=ja → 70; bei dauer > 1 Std. → 70 - behindertenplatz → 55 - feuerwehrzufahrt → 55; bei behinderung=ja (Einsatzfahrzeuge) → 100 - zweite_reihe → 55; bei behinderung=ja → 80; bei gefaehrdung=ja → 90; bei dauer > 15 Min → 85 (Vereinfachung: Gefährdung wird über behinderung=ja plus Checkbox "Gefährdung" abgebildet; ohne diese Angabe gilt die Behinderungs-Stufe.) **Punkte-Regel:** - punkte = 1, wenn (gehweg UND (behinderung=ja ODER dauer > 1 Std.)) ODER (zweite_reihe UND (behinderung=ja ODER gefaehrdung=ja ODER dauer > 15 Min)) ODER (feuerwehrzufahrt UND behinderung=ja); sonst 0. **Abschleppkosten:** - wenn abgeschleppt=nein → 0 - wenn abgeschleppt=ja UND abschleppkosten_eingabe gesetzt → Eingabewert - wenn abgeschleppt=ja UND leer → 250 (ANNAHME: typischer kommunaler Gebührenbescheid; kein gesetzlicher Satz; reale Spanne ca. 150–400 € je nach Kommune/Unternehmen) **Gebühren:** - Verwarnungsgeld (Regelsatz ≤ 55 €): keine Gebühren. - Bußgeldbescheid (nur relevant, wenn aus dem Verwarnungsgeld ein Bescheid wird): gebuehren = max(0,05 × regelsatz, 25) + 3,50 (§ 107 OWiG). Der Rechner weist den Regelsatz ohne Gebühren aus und zeigt den Hinweis, dass beim Bescheid Gebühren hinzukommen. **Ausgaben:** regelsatz_euro, punkte, abschleppkosten_euro (+ Kennzeichnung Annahme/Eingabe), gesamt_euro = regelsatz + abschleppkosten, hinweis_verjaehrung ("6 Monate, § 26 Abs. 3 StVG"). **Quellenbindung:** Alle Regelsätze aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Halten & Parken), gültig seit 9.11.2021; Verjährung § 26 Abs. 3 StVG (seit 1.7.2026); Gebühren § 107 OWiG; Abschleppkosten-Spanne aus dpa-Bericht April 2026 (Köln-Fälle 200/300 €) und ADAC-Angaben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Was kostet Falschparken in Deutschland?

Einfache Parkverstöße kosten 25 Euro, etwa im Halteverbot. Ohne Parkscheibe oder bei überschrittener Höchstparkdauer werden 20 bis 40 Euro fällig. Gehwegparken, Behindertenparkplatz und Feuerwehrzufahrt kosten 55 Euro, bei Behinderung anderer 70 bis 100 Euro plus einen Punkt.

2 Gibt es Punkte in Flensburg für Falschparken?

Für einfache Parkverstöße gibt es keine Punkte. Einen Punkt gibt es nur in qualifizierten Fällen: Gehwegparken mit Behinderung oder länger als einer Stunde, Parken in zweiter Reihe mit Behinderung oder Gefährdung bzw. länger als 15 Minuten, sowie Parken vor Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen.

3 Wer zahlt die Abschleppkosten beim Falschparken?

Der Halter bzw. der Fahrer des Fahrzeugs. Für das Abschleppen gibt es keinen festen gesetzlichen Satz – die Kosten richten sich nach dem Abschleppunternehmen und der kommunalen Gebührenordnung und liegen in der Praxis bei mehreren hundert Euro.

4 Was kostet Parken auf einem Behindertenparkplatz?

Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet 55 Euro. Dasselbe gilt für unberechtigtes Parken auf E-Auto- und Carsharing-Parkplätzen.

5 Was gilt auf Supermarkt- oder Privatparkplätzen?

Dort gilt der Bußgeldkatalog nicht, sondern Vertragsrecht. Der Betreiber kann eine Vertragsstrafe verlangen – laut ADAC meist 15 bis 30 Euro, teils 50 bis 60 Euro. Wirksam ist sie nur, wenn die Parkbedingungen durch Hinweisschilder deutlich erkennbar waren.

6 Kann ich gegen ein Knöllchen Einspruch einlegen?

Gegen ein Verwarnungsgeld gibt es kein förmliches Einspruchsverfahren – du zahlst es oder zahlst es nicht; im zweiten Fall kann ein Bußgeldverfahren folgen. Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Seit dem 1. Juli 2026 verjähren Parkverstöße nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

7 Wie lange darf ich im eingeschränkten Halteverbot stehen?

Bis zu drei Minuten, oder länger nur zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen (§ 12 StVO). Echtes Parken – also das Abstellen des Fahrzeugs – ist dort verboten und kostet 25 Euro.

8 Was kostet Parken vor einer Feuerwehrzufahrt?

55 Euro. Werden dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, steigt der Satz auf 100 Euro plus einen Punkt in Flensburg.

9 Wann verjährt ein Parkverstoß?

Seit der StVG-Novelle vom 1. Juli 2026 verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten – einschließlich Parkverstößen – nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall – bei einem Bußgeldbescheid mit Punkten oder Fahrverbot lohnt der Gang zum Anwalt.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anhang – Halten & Parken (laufende Nr. 63, 141–142); Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
  • • StVO §§ 12, 13 (Halten, Parken, Parkscheibe); Gesetze im Internet
  • • StVG § 26 Abs. 3 (Verjährung 6 Monate seit 1.7.2026); OWiG §§ 56, 107 (Verwarnungsgeld, Gebühren)
  • • bussgeldkatalog.org – Parkscheiben-Staffel und BKat-Nummern (Stand 2026)
  • • ADAC – Angaben zu Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen (15–30 €, teils 50–60 €)
  • • dpa via home.1und1.de (April 2026) – NRW-Abschleppkosten, Formfehler geheilt, Köln-Fälle 200/300 €
  • • BGH, Urteil vom 18.12.2019 – XII ZR 13/19 – Wirksamkeit erhöhter Parkentgelte (30-€-Untergrenze)