So funktioniert der geschwindigkeitsueberschreitung-rechner
So berechnen wir: Der Rechner folgt der behördlichen Rechenkette in vier Schritten – vom Messwert bis zum Zahlbetrag.
Schritt 1 – Toleranz abziehen. Vom gemessenen Wert wird zuerst der Sicherheitsabschlag abgezogen: 3 km/h bei Messwerten bis einschließlich 100 km/h, 3 Prozent bei höheren Messwerten.
Beispiel: 63 km/h gemessen bei erlaubten 50 km/h → 60 km/h maßgeblich → Überschreitung 10 km/h. Erst dieser bereinigte Wert wird in den Katalog eingeordnet – niemals der Rohmesswert.
Das ist der Schritt, den die meisten Online-Rechner unterschlagen.
Schritt 2 – Stufe einordnen. Die verbleibende Überschreitung wird der zutreffenden Stufe der Tabelle 1 Buchstabe c des Anhangs zu § 1 Abs. 1 BKatV zugeordnet – getrennt nach innerorts und außerorts.
Die Staffel gilt für Pkw (für Lkw, Busse und Fahrzeuge mit Anhänger gelten abweichende Sätze):
Innerorts:
| Überschreitung nach Toleranzabzug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | – * |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Außerorts:
| Überschreitung nach Toleranzabzug | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | – * |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | – * |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Bei den mit Stern markierten Stufen gibt es kein automatisches Fahrverbot – aber Vorsicht: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, gilt als beharrlicher Pflichtverletzer und erhält ein Regelfahrverbot von einem Monat (§ 4 BKatV). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Bußgeld-Rechner: Alle Verstöße mit Toleranz & Gebühren heranziehen.
Schritt 3 – Punkte und Fahrverbot ablesen. Punkte gibt es ab 21 km/h zu viel (1 Punkt), zwei Punkte ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Das Regelfahrverbot greift ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts.
Schritt 4 – Gebühren addieren. Die Tabellenwerte sind Regelsätze. Bei einem Bußgeldbescheid kommen 5 Prozent Gebühr (mindestens 25 Euro) und 3,50 Euro Zustellungsauslagen nach § 107 OWiG hinzu. Ein Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) bleibt gebührenfrei.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die Geschwindigkeitsstaffel ist seit der StVO-Novelle vom 9. November 2021 unverändert und gilt auch 2026 fort. Die StVG-Novelle vom 1. Juli 2026 brachte zwei verfahrensrechtliche Neuerungen: Die Verjährung beträgt jetzt 6 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG), und § 4c StVG verbietet den Fahrertausch zur Punktevermeidung (Bußgeld bis 30.000 Euro).
Für 2027 ist keine Änderung der Geschwindigkeitsstaffel im Bußgeldkatalog bekannt oder veröffentlicht; die einzige angekündigte BKatV-Änderung 2027 betrifft E-Scooter-Regeln (ab 1. März 2027). Stand: Oktober 2026.
Beispielrechnung
Szenario: Auf der Autobahn wurdest du mit 146 km/h gemessen, erlaubt waren 120 km/h. So rechnet der geschwindigkeitsueberschreitung-rechner:
Toleranz abziehen: 146 km/h > 100 km/h → 3 Prozent von 146 = 4,38 → maßgeblich 141,62 km/h → Überschreitung 21,62 km/h.
Stufe einordnen: Außerorts, Stufe 21–25 km/h → 100 € + 1 Punkt, kein Fahrverbot.
Gebühren (Bußgeldbescheid): 5 % von 100 € = 5 € → Mindestgebühr 25 € greift → 100 + 25 + 3,50 = 128,50 € Gesamt.
Folgen: 1 Punkt im Fahreignungsregister; in der Probezeit zusätzlich A-Verstoß (über 20 km/h) → Probezeitverlängerung um 2 Jahre plus Aufbauseminar. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Punktestand in Flensburg berechnen.
Zweites, kürzeres Beispiel: Innerorts 63 km/h gemessen bei 50 erlaubt → minus 3 km/h Toleranz = 10 km/h Überschreitung → 30 € Verwarnungsgeld, keine Punkte, keine Gebühren.
Typische Fehler
- Den Rohmesswert einordnen.
Der häufigste Fehler überhaupt: Wer 63 bei erlaubten 50 in die Tabelle einliest, landet bei 11–15 km/h statt bei bis 10 km/h – und zahlt gedanklich 20 Euro zu viel. Immer zuerst die Toleranz abziehen.
- Alte Tabellen glauben.
Vor der Novelle 2021 kosteten 21–25 km/h innerorts 80 statt 115 Euro. Alte Tabellen mit 15/25/35-Euro-Stufen kursieren noch im Netz – maßgeblich sind die Werte seit 9. November 2021.
- Gebühren vergessen.
Der Regelsatz ist nicht der Zahlbetrag: Beim Bußgeldbescheid kommen mindestens 25 Euro Gebühr plus 3,50 Euro Auslagen dazu. Bei 100 Euro Regelsatz sind das 128,50 Euro.
- Die 26–30-km/h-Falle übersehen.
Kein automatisches Fahrverbot in dieser Stufe – aber die zweite Überschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb von zwölf Monaten löst das Regelfahrverbot aus. Viele merken das erst beim zweiten Bescheid.
- Probezeit unterschätzen.
Schon eine einzige Überschreitung über 20 km/h ist in der Probezeit ein A-Verstoß mit zwei Jahren Verlängerung und Aufbauseminar – unabhängig von Punkten. 6.
Innerorts und außerorts verwechseln. Dieselbe Überschreitung kostet innerorts deutlich mehr und bringt früher ein Fahrverbot (31 statt 41 km/h).
Auf dem Bescheid steht, wo gemessen wurde – prüfe es.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Wiederholungstäter: Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb von zwölf Monaten → Regelfahrverbot von einem Monat (§ 4 BKatV), auch wenn keine der beiden Fahrten allein ein Fahrverbot ausgelöst hätte.
- Probezeit: Überschreitungen über 20 km/h gelten als A-Verstoß (schwerwiegend): Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, und ein Aufbauseminar wird angeordnet. Bei einem weiteren A-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Vorsatz: Bei nachgewiesenem Vorsatz kann der Regelsatz verdoppelt werden – etwa bei absichtlichem Rasen trotz Kenntnis des Limits.
- Andere Fahrzeugklassen: Für Lkw über 3,5 Tonnen, Busse und Pkw mit Anhänger gelten eigene, höhere Staffeln. Die Tabellen auf dieser Seite gelten für Pkw.
- Fahrverbot abwenden: In Härtefällen (z. B. drohender Arbeitsplatzverlust) kann das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße entfallen – das entscheidet die Behörde bzw. das Gericht im Einzelfall, nicht der Katalog.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Prüfe zuerst, ob der Bescheid stimmt – der geschwindigkeitsueberschreitung-rechner hilft dir dabei: Messwert minus Toleranz – landet die Überschreitung wirklich in der genannten Stufe? Achte auf das Messdatum: Seit dem 1. Juli 2026 verjährt der Verstoß nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).
Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – etwa bei Zweifeln an der Messung oder am Fahrer. Bei Punkten: Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen; deinen aktuellen Stand zeigt dir der Punkterechner.
Und falls ein Fahrverbot droht: Es wird in der Regel mit Rechtskraft des Bescheids wirksam – plane die Abgabe deines Führerscheins rechtzeitig.