So funktioniert der grad-der-behinderung-rechner
Der Rechner bildet nach, was das Versorgungsamt nach den "Gemeinsamen Grundsätzen" der Versorgungsmedizin-Verordnung tut — in vereinfachter, transparenter Form. Er rechnet nicht medizinisch, sondern schätzt den rechtlichen Gesamt-GdB ab.
So gehen wir vor:
- Einzel-GdB pro Erkrankung: Du gibst für jede deiner Erkrankungen den GdB-Bereich an, den die VersMedV-Tabellen (Teil B) dafür vorsehen — zum Beispiel Diabetes mit Insulintherapie typischerweise 50, mittelschwerer Bluthochdruck 20 bis 40, Schlafapnoe mit CPAP 20.
Der Rechner arbeitet mit diesen Tabellenwerten als Ausgangspunkt. 2.
Führende Beeinträchtigung: Das Versorgungsamt nimmt die schwerste Beeinträchtigung als Ausgangswert. Genau so macht es der Rechner.
- Erhöhung prüfen: Jede weitere Erkrankung wird nur berücksichtigt, wenn sie die Teilhabe zusätzlich und messbar verschlechtert — also etwa einen anderen Lebensbereich betrifft oder die Kompensation der Hauptbeeinträchtigung stört.
Trifft das zu, erhöht der Rechner den Gesamt-GdB um eine Stufe (10 Punkte). Bloße leichte Störungen (Einzel-GdB 10) erhöhen den Gesamt-GdB in der Regel nicht.
- Schwellen einordnen: Das Ergebnis wird an den zwei entscheidenden Schwellen gespiegelt: Bei 30 oder 40 GdB kannst du eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, ab 50 giltst du als schwerbehindert und erhältst den Schwerbehindertenausweis mit allen Nachteilsausgleichen.
Wichtig zu verstehen: Es gibt keinen offiziellen staatlichen GdB-Rechner, weil die Feststellung eine medizinische Einzelfallentscheidung bleibt. Unser Schätzer ersetzt diese nicht — er zeigt dir aber transparent, warum etwa 50 plus 40 fast nie 90 ergibt.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Seit der sechsten Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung (erlassen 29. September 2025, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 228, in Kraft seit 3. Oktober 2025) gelten neue "Gemeinsame Grundsätze" in Teil A der Verordnung — die Tabellenwerte in Teil B sind unverändert. Für alle Verfahren, die 2026 entschieden oder überprüft werden, heißt das konkret:
- Teilhabe statt Diagnose: Entscheidend ist, wie stark deine gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt ist — orientiert an der UN-Behindertenrechtskonvention und der ICF-Systematik der WHO. Wer nur Diagnosen vorlegt, ohne konkrete Alltagseinschränkungen zu beschreiben, riskiert eine niedrigere Einstufung.
- Gesamt-GdB präzisiert: Eine Erhöhung durch weitere Erkrankungen gibt es nur, wenn sie den Gesamtzustand um mindestens 10 Punkte wesentlich verstärken.
- Heilungsbewährung zentral geregelt: Nach bösartigen Neubildungen und Organtransplantationen gilt in der Heilungsbewährung — in der Regel fünf Jahre — ein GdB von mindestens 50, in höheren Stadien mindestens 80. Ein Carcinoma in situ (Krebsvorstufe ohne Ausbreitung) begründet dagegen grundsätzlich keine Heilungsbewährung.
- GdB sagt nichts über Erwerbsfähigkeit: Der GdB misst ausschließlich die Teilhabebeeinträchtigung im allgemeinen Leben — er begründet keinen automatischen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
- Steuern 2026: Der Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) bleibt gestaffelt: GdB 20 = 384 Euro, 30 = 620 Euro, 40 = 860 Euro, 50 = 1.140 Euro, 60 = 1.440 Euro, 70 = 1.780 Euro, 80 = 2.120 Euro, 90 = 2.460 Euro, 100 = 2.840 Euro pro Jahr; bei Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5 sind es 7.400 Euro. Neu seit 1. Januar 2026: Das Versorgungsamt übermittelt GdB-Daten digital an das Finanzamt — dafür müssen deine Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt und deine Einwilligung erteilt sein.
- Rente 2026: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erreicht für Jahrgang 1964 die endgültigen Grenzen: abschlagsfrei mit 65, vorgezogen ab 62 — dann mit dauerhaft bis zu 10,8 Prozent Abschlag (0,3 Prozent pro Monat). Voraussetzung bleiben GdB 50 und 35 Jahre Wartezeit.
Für 2027 ist keine weitere Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung angekündigt oder beschlossen — die 2026er Grundsätze bleiben der Maßstab. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den erwerbsminderungsrente-rechner heranziehen.
Beispielrechnung
Fall: Eine 58-jährige Berufstätige hat Diabetes mit Insulintherapie (Einzel-GdB typischerweise 50), einen mittelschweren Bluthochdruck mit Organbeteiligung (Einzel-GdB 20 bis 40) und eine Schlafapnoe mit CPAP-Beatmung (Einzel-GdB 20).
Schritt 1 — Einzelwerte einordnen: Schwerste Beeinträchtigung ist der Diabetes mit GdB 50. Die beiden anderen Erkrankungen liegen jeweils bei Einzel-GdB 20 bis 40.
Schritt 2 — Erhöhungsprüfung: Der Bluthochdruck betrifft mit dem Herz-Kreislauf-System einen eigenständigen Bereich und kann die Kompensationsfähigkeit des Körpers zusätzlich belasten — hier erhöht der Rechner um eine Stufe: 50 + 10 = 60. Die Schlafapnoe wird mit CPAP gut behandelt; die Teilhabe ist dadurch kaum zusätzlich eingeschränkt — keine weitere Erhöhung.
Schritt 3 — Ergebnis: Geschätzter Gesamt-GdB: 60. Die einfache Summe 50 + 30 + 20 = 100 wäre grob falsch — das zeigt der Rechner deutlich.
Bei GdB 60 liegt eine Schwerbehinderung vor: Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis, Behinderten-Pauschbetrag von 1.780 Euro pro Jahr, fünf Tage Zusatzurlaub und der besondere Kündigungsschutz.
Würde die Betroffene nur den Diabetes haben, bliebe es bei GdB 50 — auch das reicht bereits für die Schwerbehinderung und 1.140 Euro Pauschbetrag.
Typische Fehler
- Einfach addieren: Der häufigste Irrtum.
50 + 40 ergibt fast nie 90 — das Versorgungsamt bildet eine Gesamtbewertung, in der überschneidende Beeinträchtigungen nicht doppelt zählen. 2.
Nur Diagnosen auflisten: Seit der Reform 2026 zählt die Teilhabe im Alltag. Wer im Antrag nur Arztbriefe beilegt, ohne zu beschreiben, was konkret nicht mehr geht, verschenkt Punkte.
GdB mit Arbeitsfähigkeit verwechseln: Ein hoher GdB begründet keinen automatischen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und umgekehrt — unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Behörden.
Kleine Werte unterschätzen: Ein Einzel-GdB von 10 erhöht den Gesamt-GdB meist nicht.
Wer mit drei kleinen Diagnosen rechnet, überschätzt das Ergebnis. 5.
Online-Schätzung für endgültig halten: Der grad-der-behinderung-rechner gibt eine Orientierung — das Versorgungsamt entscheidet nach der Gesamtakte. Gerade bei Verschlimmerungsanträgen wird seit 2026 die komplette Akte nach den neuen Grundsätzen geprüft; ein Antrag kann theoretisch auch zu einer Herabstufung führen.
- Gleichstellung vergessen: Wer bei 30 oder 40 landet, gibt oft auf — dabei bringt der Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit gerade im Arbeitsleben den wichtigen Kündigungsschutz und Leistungen zur Arbeitsplatzgestaltung.
Sonderfälle / Ausnahmen
Gleichstellung bei GdB 30 oder 40: Wer keinen GdB 50 erreicht, kann sich auf Antrag bei der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Das sichert den besonderen Kündigungsschutz und Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben — aber keinen Zusatzurlaub und keinen Schwerbehindertenausweis.
Heilungsbewährung nach Krebs: In der Regel fünf Jahre nach Behandlung bösartiger Neubildungen gilt mindestens GdB 50. Danach bewertet das Amt neu — der GdB kann dann deutlich sinken. Eine Krebsvorstufe (Carcinoma in situ) löst keine Heilungsbewährung aus. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer renteneintrittsalter-rechner.
Schmerzen und psychische Begleiterscheinungen: Übliche Schmerzen gelten als in der Grunderkrankung enthalten. Nur wenn sie erheblich ausgeprägt sind und eine eigenständige ICD-Diagnose vorliegt, werden sie zusätzlich bewertet — das prüft der Rechner in einer eigenen Eingabe.
GdB und Pflegegrad sind unabhängig: Ein GdB 100 begründet keinen automatischen Pflegegrad und ein hoher Pflegegrad keinen GdB. Es sind zwei getrennte Verfahren bei zwei verschiedenen Stellen.
GdB kann sinken: Bei Änderungs- und Überprüfungsverfahren gilt seit 2026 die neue Bewertungssystematik für die gesamte Akte. Ein Verschlimmerungsantrag kurz vor einer möglichen Schwerbehindertenrente will deshalb gut überlegt sein.
Kinder: Auch für Kinder wird ein GdB festgestellt — die Regelungen zu Heilungsbewährung und Nachteilsausgleichen (z. B. steuerliche Pauschbeträge der Eltern) gelten mit kinderspezifischen Besonderheiten.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein geschätzter Gesamt-GdB sagt dir, wo du im System stehst — und was als Nächstes sinnvoll ist.
- Unter 30: Kein Anspruch auf Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung. Steuerlich bringt erst ein festgestellter GdB ab 20 den Pauschbetrag.
- 30 oder 40: Prüfe die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit — besonders wenn dein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Der grad-der-behinderung-rechner weist dir diese Option ausdrücklich aus, weil sie viele übersehen.
- Ab 50: Du kannst den Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen. Damit verbunden: Behinderten-Pauschbetrag (ab 1.140 Euro pro Jahr), fünf Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen weitere Nachteilsausgleiche wie die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr.
- Nächster Schritt: Stell den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt (je nach Bundesland auch "Amt für soziale Angelegenheiten" genannt) — online über ELSA oder schriftlich. Beschreibe darin nicht nur Diagnosen, sondern konkrete Einschränkungen im Alltag: Was geht nicht mehr, was nur noch mit Hilfe, was gar nicht? Genau darauf schaut das Amt seit 2026.