DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Grad-der-Behinderung-Rechner: GdB realistisch einordnen

Du hast eine oder mehrere Diagnosen und fragst dich, wie hoch dein Grad der Behinderung ausfällt — und ob es für den Schwerbehindertenausweis reicht. Mit diesem grad-der-behinderung-rechner erhältst du eine realistische Einschätzung: Du trägst die GdB-Werte deiner Erkrankungen ein, und der Rechner bildet daraus einen geschätzten Gesamt-GdB nach den Grundsätzen, mit denen das Versorgungsamt seit der VersMedV-Reform 2026 arbeitet — inklusive der klaren Schwellen für Gleichstellung (30/40) und Schwerbehinderung (50). Stand: Oktober 2026. Wichtiger Hinweis: Diese Einschätzung basiert auf Tabellenwerten der Versorgungsmedizin-Verordnung und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Die endgültige Feststellung trifft immer das Versorgungsamt nach Aktenlage und ggf. Untersuchung.

Interaktiver Grad-der-behinderung-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

GdB-Bereich je Erkrankung — Wähle den zutreffenden GdB-Bereich deiner Erkrankung.

Aktivieren / Ja

Heilungsbewährung — Befindest du dich aktuell in Heilungsbewährung nach Krebs oder Tran...

Erhebliche Schmerzen/psychische Begleiterscheinungen mit eigener ICD-Diagnose

Textfeld optional

Beschreibung der Alltagseinschränkungen — Beschreibe kurz, was im Alltag konkret einges...

Berechnungsergebnis
Berechnungsergebnis
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Steuer- / Abgabenanteil 642,80 €
Nettobetrag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Schätzung nach VersMedV-Grundsätzen. Ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung — die Feststellung trifft das Versorgungsamt.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt; ab 50 giltst du als schwerbehindert. Entscheidend ist seit der sechsten Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung (in Kraft seit 3. Oktober 2025): Die einzelnen GdB-Werte mehrerer Erkrankungen werden nicht addiert — das Versorgungsamt bildet einen Gesamt-GdB ausgehend von der schwersten Beeinträchtigung und erhöht ihn nur, wenn weitere Erkrankungen die Teilhabe zusätzlich und messbar verschlechtern. Maßstab ist die tatsächliche Einschränkung im Alltag, nicht die Diagnose allein.

So funktioniert der grad-der-behinderung-rechner

Der Rechner bildet nach, was das Versorgungsamt nach den "Gemeinsamen Grundsätzen" der Versorgungsmedizin-Verordnung tut — in vereinfachter, transparenter Form. Er rechnet nicht medizinisch, sondern schätzt den rechtlichen Gesamt-GdB ab.

So gehen wir vor:

  1. Einzel-GdB pro Erkrankung: Du gibst für jede deiner Erkrankungen den GdB-Bereich an, den die VersMedV-Tabellen (Teil B) dafür vorsehen — zum Beispiel Diabetes mit Insulintherapie typischerweise 50, mittelschwerer Bluthochdruck 20 bis 40, Schlafapnoe mit CPAP 20.

Der Rechner arbeitet mit diesen Tabellenwerten als Ausgangspunkt. 2.

Führende Beeinträchtigung: Das Versorgungsamt nimmt die schwerste Beeinträchtigung als Ausgangswert. Genau so macht es der Rechner.

  1. Erhöhung prüfen: Jede weitere Erkrankung wird nur berücksichtigt, wenn sie die Teilhabe zusätzlich und messbar verschlechtert — also etwa einen anderen Lebensbereich betrifft oder die Kompensation der Hauptbeeinträchtigung stört.

Trifft das zu, erhöht der Rechner den Gesamt-GdB um eine Stufe (10 Punkte). Bloße leichte Störungen (Einzel-GdB 10) erhöhen den Gesamt-GdB in der Regel nicht.

  1. Schwellen einordnen: Das Ergebnis wird an den zwei entscheidenden Schwellen gespiegelt: Bei 30 oder 40 GdB kannst du eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen, ab 50 giltst du als schwerbehindert und erhältst den Schwerbehindertenausweis mit allen Nachteilsausgleichen.

Wichtig zu verstehen: Es gibt keinen offiziellen staatlichen GdB-Rechner, weil die Feststellung eine medizinische Einzelfallentscheidung bleibt. Unser Schätzer ersetzt diese nicht — er zeigt dir aber transparent, warum etwa 50 plus 40 fast nie 90 ergibt.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Seit der sechsten Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung (erlassen 29. September 2025, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 228, in Kraft seit 3. Oktober 2025) gelten neue "Gemeinsame Grundsätze" in Teil A der Verordnung — die Tabellenwerte in Teil B sind unverändert. Für alle Verfahren, die 2026 entschieden oder überprüft werden, heißt das konkret:

  • Teilhabe statt Diagnose: Entscheidend ist, wie stark deine gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt ist — orientiert an der UN-Behindertenrechtskonvention und der ICF-Systematik der WHO. Wer nur Diagnosen vorlegt, ohne konkrete Alltagseinschränkungen zu beschreiben, riskiert eine niedrigere Einstufung.
  • Gesamt-GdB präzisiert: Eine Erhöhung durch weitere Erkrankungen gibt es nur, wenn sie den Gesamtzustand um mindestens 10 Punkte wesentlich verstärken.
  • Heilungsbewährung zentral geregelt: Nach bösartigen Neubildungen und Organtransplantationen gilt in der Heilungsbewährung — in der Regel fünf Jahre — ein GdB von mindestens 50, in höheren Stadien mindestens 80. Ein Carcinoma in situ (Krebsvorstufe ohne Ausbreitung) begründet dagegen grundsätzlich keine Heilungsbewährung.
  • GdB sagt nichts über Erwerbsfähigkeit: Der GdB misst ausschließlich die Teilhabebeeinträchtigung im allgemeinen Leben — er begründet keinen automatischen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
  • Steuern 2026: Der Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) bleibt gestaffelt: GdB 20 = 384 Euro, 30 = 620 Euro, 40 = 860 Euro, 50 = 1.140 Euro, 60 = 1.440 Euro, 70 = 1.780 Euro, 80 = 2.120 Euro, 90 = 2.460 Euro, 100 = 2.840 Euro pro Jahr; bei Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5 sind es 7.400 Euro. Neu seit 1. Januar 2026: Das Versorgungsamt übermittelt GdB-Daten digital an das Finanzamt — dafür müssen deine Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt und deine Einwilligung erteilt sein.
  • Rente 2026: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erreicht für Jahrgang 1964 die endgültigen Grenzen: abschlagsfrei mit 65, vorgezogen ab 62 — dann mit dauerhaft bis zu 10,8 Prozent Abschlag (0,3 Prozent pro Monat). Voraussetzung bleiben GdB 50 und 35 Jahre Wartezeit.

Für 2027 ist keine weitere Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung angekündigt oder beschlossen — die 2026er Grundsätze bleiben der Maßstab. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den erwerbsminderungsrente-rechner heranziehen.

Beispielrechnung

Fall: Eine 58-jährige Berufstätige hat Diabetes mit Insulintherapie (Einzel-GdB typischerweise 50), einen mittelschweren Bluthochdruck mit Organbeteiligung (Einzel-GdB 20 bis 40) und eine Schlafapnoe mit CPAP-Beatmung (Einzel-GdB 20).

Schritt 1 — Einzelwerte einordnen: Schwerste Beeinträchtigung ist der Diabetes mit GdB 50. Die beiden anderen Erkrankungen liegen jeweils bei Einzel-GdB 20 bis 40.

Schritt 2 — Erhöhungsprüfung: Der Bluthochdruck betrifft mit dem Herz-Kreislauf-System einen eigenständigen Bereich und kann die Kompensationsfähigkeit des Körpers zusätzlich belasten — hier erhöht der Rechner um eine Stufe: 50 + 10 = 60. Die Schlafapnoe wird mit CPAP gut behandelt; die Teilhabe ist dadurch kaum zusätzlich eingeschränkt — keine weitere Erhöhung.

Schritt 3 — Ergebnis: Geschätzter Gesamt-GdB: 60. Die einfache Summe 50 + 30 + 20 = 100 wäre grob falsch — das zeigt der Rechner deutlich.

Bei GdB 60 liegt eine Schwerbehinderung vor: Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis, Behinderten-Pauschbetrag von 1.780 Euro pro Jahr, fünf Tage Zusatzurlaub und der besondere Kündigungsschutz.

Würde die Betroffene nur den Diabetes haben, bliebe es bei GdB 50 — auch das reicht bereits für die Schwerbehinderung und 1.140 Euro Pauschbetrag.

Typische Fehler

  1. Einfach addieren: Der häufigste Irrtum.

50 + 40 ergibt fast nie 90 — das Versorgungsamt bildet eine Gesamtbewertung, in der überschneidende Beeinträchtigungen nicht doppelt zählen. 2.

Nur Diagnosen auflisten: Seit der Reform 2026 zählt die Teilhabe im Alltag. Wer im Antrag nur Arztbriefe beilegt, ohne zu beschreiben, was konkret nicht mehr geht, verschenkt Punkte.

  1. GdB mit Arbeitsfähigkeit verwechseln: Ein hoher GdB begründet keinen automatischen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und umgekehrt — unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Behörden.

  2. Kleine Werte unterschätzen: Ein Einzel-GdB von 10 erhöht den Gesamt-GdB meist nicht.

Wer mit drei kleinen Diagnosen rechnet, überschätzt das Ergebnis. 5.

Online-Schätzung für endgültig halten: Der grad-der-behinderung-rechner gibt eine Orientierung — das Versorgungsamt entscheidet nach der Gesamtakte. Gerade bei Verschlimmerungsanträgen wird seit 2026 die komplette Akte nach den neuen Grundsätzen geprüft; ein Antrag kann theoretisch auch zu einer Herabstufung führen.

  1. Gleichstellung vergessen: Wer bei 30 oder 40 landet, gibt oft auf — dabei bringt der Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit gerade im Arbeitsleben den wichtigen Kündigungsschutz und Leistungen zur Arbeitsplatzgestaltung.

Sonderfälle / Ausnahmen

Gleichstellung bei GdB 30 oder 40: Wer keinen GdB 50 erreicht, kann sich auf Antrag bei der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Das sichert den besonderen Kündigungsschutz und Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben — aber keinen Zusatzurlaub und keinen Schwerbehindertenausweis.

Heilungsbewährung nach Krebs: In der Regel fünf Jahre nach Behandlung bösartiger Neubildungen gilt mindestens GdB 50. Danach bewertet das Amt neu — der GdB kann dann deutlich sinken. Eine Krebsvorstufe (Carcinoma in situ) löst keine Heilungsbewährung aus. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer renteneintrittsalter-rechner.

Schmerzen und psychische Begleiterscheinungen: Übliche Schmerzen gelten als in der Grunderkrankung enthalten. Nur wenn sie erheblich ausgeprägt sind und eine eigenständige ICD-Diagnose vorliegt, werden sie zusätzlich bewertet — das prüft der Rechner in einer eigenen Eingabe.

GdB und Pflegegrad sind unabhängig: Ein GdB 100 begründet keinen automatischen Pflegegrad und ein hoher Pflegegrad keinen GdB. Es sind zwei getrennte Verfahren bei zwei verschiedenen Stellen.

GdB kann sinken: Bei Änderungs- und Überprüfungsverfahren gilt seit 2026 die neue Bewertungssystematik für die gesamte Akte. Ein Verschlimmerungsantrag kurz vor einer möglichen Schwerbehindertenrente will deshalb gut überlegt sein.

Kinder: Auch für Kinder wird ein GdB festgestellt — die Regelungen zu Heilungsbewährung und Nachteilsausgleichen (z. B. steuerliche Pauschbeträge der Eltern) gelten mit kinderspezifischen Besonderheiten.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein geschätzter Gesamt-GdB sagt dir, wo du im System stehst — und was als Nächstes sinnvoll ist.

  • Unter 30: Kein Anspruch auf Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung. Steuerlich bringt erst ein festgestellter GdB ab 20 den Pauschbetrag.
  • 30 oder 40: Prüfe die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit — besonders wenn dein Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Der grad-der-behinderung-rechner weist dir diese Option ausdrücklich aus, weil sie viele übersehen.
  • Ab 50: Du kannst den Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen. Damit verbunden: Behinderten-Pauschbetrag (ab 1.140 Euro pro Jahr), fünf Tage Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und je nach Merkzeichen weitere Nachteilsausgleiche wie die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr.
  • Nächster Schritt: Stell den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt (je nach Bundesland auch "Amt für soziale Angelegenheiten" genannt) — online über ELSA oder schriftlich. Beschreibe darin nicht nur Diagnosen, sondern konkrete Einschränkungen im Alltag: Was geht nicht mehr, was nur noch mit Hilfe, was gar nicht? Genau darauf schaut das Amt seit 2026.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Datenbasis Einzel-GdB:** Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil B — krankheitsspezifische Tabellenwerte (unverändert durch die 6. Änderungsverordnung). Beispiele: Diabetes ohne Unterzuckerungsrisiko 0; mit Unterzuckerungsrisiko 20; Insulintherapie mit gravierenden Einschnitten 50; Bluthochdruck mittelschwer mit Organbeteiligung 20–40; schwer 50–100; Herzerkrankung bei Einschränkung alltäglicher leichter Belastung 50–70; Bronchialasthma Serien schwerer Anfälle 50; Schlafapnoe mit CPAP 20; ohne durchführbare Beatmung 50; Morbus Crohn schwer 50–60; schwerste Auswirkung 70–80; Herztransplantation erste zwei Jahre 100, danach mind. 70. Bei Bereichen wählt der Nutzer den passenden Wert. - **Gesamt-GdB-Algorithmus:** G0 = max(Einzel-GdB). Für jede weitere Erkrankung: +10, wenn (a) sie einen eigenständigen Lebensbereich betrifft oder die Kompensation der führenden Beeinträchtigung stört UND (b) ihre Auswirkung mindestens 10 Punkten entspricht (leichte Störungen mit Einzel-GdB 10 werden nicht berücksichtigt). Keine Addition, keine prozentuale Verrechnung. - **Heilungsbewährung:** Falls aktiv → Gesamt-GdB mindestens 50 (mindestens 80 bei höherem Stadium/höherer Grunderkrankung); Dauer in der Regel 5 Jahre (Teil B kann abweichen); Carcinoma in situ → keine Heilungsbewährung. - **Schwellen-Logik:** Gesamt-GdB ≥ 50 → "Schwerbehinderung"; 30–40 → "Gleichstellung prüfen"; < 30 → "kein Status". Pauschbetrag-Mapping § 33b EStG 2026 (20: 384 € / 30: 620 € / 40: 860 € / 50: 1.140 € / 60: 1.440 € / 70: 1.780 € / 80: 2.120 € / 90: 2.460 € / 100: 2.840 €; H/Bl/TBl/Pflegegrad 4–5: 7.400 €). - **Rundung/Ausgabe:** Zehnerschritte, 20–100; Ausgabe als Zahl plus Schwellenstatus. Bei Einzel-GdB unter 20: keine Feststellung möglich (Hinweis ausgeben). - **Datenquellen:** VersMedV Teil A/B (BGBl 2025 I Nr. 228), § 2/§ 152 SGB IX, § 33b EStG, Rentenaltersgrenzen § 236a SGB VI (Jahrgang 1964: 65/62, max. 10,8 % Abschlag).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Gibt es einen offiziellen GdB-Rechner vom Staat?

Nein. Die Feststellung des Grades der Behinderung ist eine medizinische Einzelfallentscheidung des Versorgungsamts — ein amtlicher Online-Rechner existiert nicht. Schätzer wie dieser helfen bei der Orientierung, ersetzen aber die Behördenentscheidung nicht.

2 Werden die GdB-Werte mehrerer Erkrankungen addiert?

Nein. Das Versorgungsamt bildet einen Gesamt-GdB: Ausgangspunkt ist die schwerste Beeinträchtigung, weitere Erkrankungen erhöhen ihn nur, wenn sie die Teilhabe zusätzlich und messbar verschlechtern — in der Regel um mindestens 10 Punkte.

3 Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50. Dann gibt es den Schwerbehindertenausweis und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche wie Steuerpauschbetrag, Zusatzurlaub und besonderen Kündigungsschutz.

4 Was bedeutet die Gleichstellung bei GdB 30 oder 40?

Wer GdB 30 oder 40 hat, kann bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragen. Das bringt im Arbeitsleben vor allem den besonderen Kündigungsschutz und Leistungen zur Arbeitsplatzgestaltung — aber keinen Zusatzurlaub und keinen Schwerbehindertenausweis.

5 Was hat sich bei der GdB-Bewertung 2026 geändert?

Seit der sechsten Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung (in Kraft seit 3. Oktober 2025) zählt die tatsächliche Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe stärker als die Diagnose allein. Die Regelung gilt 2026 auch für Änderungs- und Überprüfungsverfahren; die Tabellenwerte für einzelne Krankheiten blieben unverändert.

6 Wie läuft die Heilungsbewährung nach einer Krebserkrankung?

Nach bösartigen Neubildungen gilt in der Regel fünf Jahre lang ein GdB von mindestens 50, in höheren Stadien mindestens 80. Danach bewertet das Amt neu — der Wert kann sinken. Eine Krebsvorstufe ohne Ausbreitung (Carcinoma in situ) begründet keine Heilungsbewährung.

7 Kann der GdB auch wieder sinken?

Ja. Bei Änderungs- und Überprüfungsverfahren wird die gesamte Akte nach den aktuellen Grundsätzen bewertet — das kann zu einer Herabstufung führen. Ein Verschlimmerungsantrag sollte deshalb gut überlegt sein, besonders vor einer geplanten Schwerbehindertenrente.

8 Bedeutet ein hoher GdB, dass ich erwerbsgemindert bin?

Nein. Der GdB misst die Teilhabebeeinträchtigung im allgemeinen Leben und sagt nichts über die Erwerbsfähigkeit aus. Die Erwerbsminderungsrente ist ein eigenes Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung mit eigenen Kriterien.

9 Welche Steuerentlastung bringt der GdB 2026?

Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG ist gestaffelt: 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100 pro Jahr; mit Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5 sind es 7.400 Euro. Seit 2026 übermittelt das Versorgungsamt die Daten digital ans Finanzamt — Steuer-ID hinterlegen und Einwilligung erteilen nicht vergessen.

10 Wie stelle ich den Antrag auf Feststellung des GdB?

Beim zuständigen Versorgungsamt deines Bundeslands (mancherorts "Amt für soziale Angelegenheiten" genannt) — online über das ELSA-Verfahren, schriftlich oder persönlich. Beschreibe konkret deine Alltagseinschränkungen und lege ärztliche Unterlagen bei. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung, erlassen 29. September 2025, Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 228, in Kraft seit 3. Oktober 2025 (Teil A "Gemeinsame Grundsätze" neu gefasst, Teil B unverändert)
  • • § 2 Abs. 2–3 und § 152 SGB IX (Schwerbehinderung ab GdB 50; Gleichstellung bei 30/40), Gesetze im Internet
  • • § 33b EStG — gestaffelte Behinderten-Pauschbeträge 2026; digitaler Datenaustausch Versorgungsamt–Finanzamt seit 1. Januar 2026
  • • § 236a SGB VI — Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Jahrgang 1964: abschlagsfrei 65, vorgezogen ab 62, max. 10,8 % Abschlag; 35 Jahre Wartezeit)
  • • § 208 SGB IX — Zusatzurlaub 5 Tage ab GdB 50; besonderer Kündigungsschutz
  • • Beispiele für GdB-Tabellenwerte (Diabetes, Bluthochdruck, Asthma u. a.): VersMedV Teil B, zusammengefasst in aktuellen Fachratgebern 2026