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Immobilien & Wohnen • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Haushaltshilfe-Rechner: Zahlt deine Krankenkasse?

Nach einer OP, einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit wird der eigene Haushalt schnell zur unüberwindbaren Hürde — besonders mit kleinen Kindern. Die gute Nachricht: Deine Krankenkasse kann die Kosten einer Haushaltshilfe übernehmen. Mit diesem haushaltshilfe-rechner prüfst du in zwei Minuten, ob du Anspruch nach § 38 SGB V hast, für wie lange die Kasse zahlt (bis zu 26 Wochen mit Kind, sonst bis zu 4 Wochen), was es dich kostet und wie der Antrag abläuft. Stand: Oktober 2026. Hinweis: Dieser Check dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung; über die Bewilligung entscheidet deine Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung.

Interaktiver Haushaltshilfe-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Versichertenstatus — Gesetzlich versichert / privat versichert

Grund — Krankenhausaufenthalt / schwere Krankheit / akute Verschlimmerung nach OP / Sch...

Kind im Haushalt — Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, hilfebedürftiges...

Andere Person verfügbar — Kann eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weit...

Pflegegrad 2 bis 5 vorhanden

Helfer-Typ — Vertragspartner der Kasse / selbst beschaffte Hilfe / Verwandte bis 2. Grad

Zahl, optional

Geplante Stunden pro Tag und voraussichtliche Dauer in Wochen

Berechnungsergebnis
Berechnungsergebnis
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Steuer- / Abgabenanteil 642,80 €
Nettobetrag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
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"Orientierung nach § 38 SGB V. Ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung; über die Bewilligung entscheidet deine Krankenkasse.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Nach § 38 SGB V erhalten gesetzlich Versicherte Haushaltshilfe, wenn sie ihren Haushalt wegen Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung — etwa nach einer ambulanten OP — nicht weiterführen können. Mit einem Kind unter 12 Jahren (oder einem behinderten, hilfebedürftigen Kind) im Haushalt zahlt die Kasse bis zu 26 Wochen; ohne Kind bei schwerer Krankheit maximal 4 Wochen. Voraussetzung sind ein ärztliches Attest und dass keine andere im Haushalt lebende Person einspringen kann. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag — bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt sie.

So funktioniert der haushaltshilfe-rechner

Der Rechner prüft deinen Anspruch Schritt für Schritt nach der Logik des § 38 SGB V — so wie es deine Krankenkasse auch tut:

  1. Versichertenstatus: Nur gesetzlich Versicherte haben den Anspruch.

Privatversicherte fallen raus — für sie gilt allein der eigene Tarif. 2.

Grund der Verhinderung: Krankenhausbehandlung, schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung (z. B. nach ambulanter OP oder ambulanter Krankenhausbehandlung). Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt mit Kind im Haushalt zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der Behandlung.

  1. Kind im Haushalt: Lebt ein Kind, das zu Beginn der Hilfe das 12.

Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein behindertes und hilfebedürftiges Kind bei dir, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Ohne Kind gilt bei schwerer Krankheit die 4-Wochen-Grenze.

  1. Niemand sonst verfügbar: Der Anspruch besteht nur, soweit keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Kann dein Partner grundsätzlich einspringen, gibt es keine Haushaltshilfe — es sei denn, auch er ist verhindert (z. B. gesundheitlich oder beruflich). 5.

Pflegegrad-Ausschluss: Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der erweiterte Anspruch (schwere Krankheit ohne Kind) ausgeschlossen — dann ist die Pflegekasse zuständig. Der Kinderanspruch bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit bestehen.

  1. Kostenmodell: Der Rechner zeigt dir, was die Kasse bei Selbstbeschaffung 2026 erstattet (bis 12,25 Euro pro Stunde, maximal 98 Euro für 8 Stunden am Tag) und was als Zuzahlung bei dir bleibt.

Das Ergebnis: Anspruch ja/nein, maximale Dauer, erstattungsfähiger Stundensatz und deine voraussichtliche Zuzahlung — plus die nächsten Schritte zum Antrag.

Was ändert sich 2026 / 2027?

  • Erstattungssätze 2026 konkret: Mehrere Krankenkassen haben die Sätze für selbst beschaffte Ersatzkräfte für 2026 veröffentlicht: bis zu 12,25 Euro pro Stunde, maximal 98 Euro für 8 Stunden am Tag (z. B. Mobil Krankenkasse, BKK Linde). Der Rechner arbeitet mit diesen aktuellen Werten.
  • Zuzahlung unverändert: Weiterhin 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro (§ 61 SGB V). Befreiung bei Erreichen der Belastungsgrenze (2 Prozent des Bruttoeinkommens, 1 Prozent bei chronisch Kranken); Kinder und Jugendliche unter 18 sind grundsätzlich befreit.
  • Schwangerschaft und Entbindung: Anspruch nach § 24h SGB V bleibt zuzahlungsfrei — wer wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht führen kann, zahlt nichts dazu.
  • Satzungsleistungen ausbauen: Krankenkassen können per Satzung über § 38 Abs. 1 hinausgehen — manche Kassen zahlen auch ohne Kind im Haushalt oder mit großzügigeren Altersgrenzen für Kinder (z. B. unter 14 statt unter 12 Jahren). Es lohnt sich, die Satzung deiner eigenen Kasse zu prüfen; der Rechner weist dich darauf hin.
  • 2027: Zum Stand Oktober 2026 ist keine Gesetzesänderung des § 38 SGB V für 2027 beschlossen oder angekündigt. Die genannten Fristen und Sätze bleiben der Maßstab; die Kassen veröffentlichen ihre Erstattungssätze jeweils für das laufende Jahr.

Beispielrechnung

Fall: Eine alleinerziehende Mutter, gesetzlich versichert, wird nach einer Knie-OP für 6 Wochen krankgeschrieben. Ihr Sohn ist 8 Jahre alt.

Niemand sonst lebt im Haushalt. Sie beschafft sich selbst eine Hilfe über eine Nachbarin (8 Euro Stundenlohn, 3 Stunden täglich, 5 Tage pro Woche).

Schritt 1 — Anspruch: Schwere Krankheit nach OP + Kind unter 12 im Haushalt + niemand sonst verfügbar → Anspruch nach § 38 Abs. 1 SGB V, bis zu 26 Wochen. Die 6 Wochen sind abgedeckt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den kinderkrankengeld-rechner heranziehen.

Schritt 2 — Kosten: 3 Stunden × 5 Tage × 6 Wochen = 90 Stunden × 8 Euro = 720 Euro Gesamtkosten. Die Kasse erstattet bis 12,25 Euro pro Stunde — der tatsächliche Satz von 8 Euro liegt darunter, also werden die vollen 720 Euro erstattet.

Schritt 3 — Zuzahlung: Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Tageskosten — mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Tag. Tageskosten hier: 3 Stunden × 8 Euro = 24 Euro; 10 Prozent davon sind 2,40 Euro — also greift das Minimum von 5 Euro pro Tag.

Bei 30 Einsatztagen zahlt die Mutter 5 Euro × 30 = 150 Euro Zuzahlung.

Ergebnis: Die Kasse trägt 720 Euro, die Mutter zahlt 150 Euro Zuzahlung — und weiß dank der Tageskappung genau, woran sie ist.

Typische Fehler

  1. Antrag zu spät stellen: Die Haushaltshilfe muss grundsätzlich vorab beantragt und genehmigt werden — wer erst nach der Hilfe den Antrag stellt, riskiert die Erstattung.

Nur in Notfällen genehmigen Kassen rückwirkend. 2.

Kein ärztliches Attest: Ohne Verordnung oder Attest mit Diagnose und voraussichtlicher Dauer der Einschränkung lehnt die Kasse ab. Lass dir das Attest direkt bei der OP-Planung oder Entlassung ausstellen.

  1. Partner wird übersehen: Lebt ein Partner im Haushalt, der den Haushalt grundsätzlich führen kann, besteht kein Anspruch — selbst wenn er berufstätig ist.

Nur wenn auch er verhindert ist, springt die Kasse ein. 4.

Angehörige falsch abrechnen: Enge Verwandte (bis zum 2. Grad: Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel) bekommen keine Stundensätze erstattet — nur nachgewiesene Fahrtkosten und den tatsächlichen Verdienstausfall.

Der haushaltshilfe-rechner weist bei Verwandten ausdrücklich auf diese Sonderregel hin. 5.

Privatversichert und trotzdem § 38 erwarten: Der Anspruch gilt nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte müssen in ihren Tarif schauen — dort gibt es keine einheitliche Regelung.

  1. Pflegegrad verwechseln: Wer bereits Pflegegrad 2 bis 5 hat, bekommt den erweiterten Anspruch bei schwerer Krankheit ohne Kind nicht von der Krankenkasse — dann ist die Pflegekasse (z. B. über den Entlastungsbetrag) die richtige Adresse.

Der Kinderanspruch bleibt davon unberührt.

Sonderfälle / Ausnahmen

Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V): Wer wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht weiterführen kann, hat Anspruch auf Haushaltshilfe — und zahlt keine Zuzahlung. Das gilt unabhängig von der Kinderregel.

Satzungsleistungen der eigenen Kasse: Deine Kasse darf per Satzung mehr leisten als das Gesetz vorschreibt — etwa auch ohne Kind im Haushalt, bei älteren Kindern oder mit längeren Fristen. Manche Kassen erhöhen die Altersgrenze für Kinder auf unter 14 Jahre.

Prüfe die Satzung deiner Kasse, bevor du einen vermeintlichen Nein-Fall aufgibst.

Selbst beschaffte Hilfe vs. Vertragspartner: Du hast die Wahl: Die Kasse stellt einen Vertragspartner (Pflegedienst, Wohlfahrtsverband) — dann werden die Kosten in voller Höhe abzüglich Zuzahlung übernommen.

Oder du beschaffst selbst (Nachbarin, Freundin, Minijobberin) — dann erstattet die Kasse 2026 bis zu 12,25 Euro pro Stunde. Beachte: Die Vergütung kann sozialversicherungspflichtig sein; deine Hilfe muss ihre eigene Krankenkasse über die Tätigkeit informieren. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer pflegegrad-rechner.

Berufstätiger Partner nimmt unbezahlten Urlaub: Dann erstattet die Kasse den Nettoverdienstausfall in Höhe des Krankengeldes — eine oft übersehene Option für Familien.

Ambulante OP ohne Krankenhaus: Auch nach einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung besteht der Anspruch — die "schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung" ist der Maßstab, nicht die Bettenzahl.

Verlängerung: Reichen 4 bzw. 26 Wochen nicht, kann auf ärztlichen Antrag verlängert werden — die Kassen entscheiden im Einzelfall, bei Komplikationen oder chronischen Verläufen sind Verlängerungen üblich.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis sagt dir nicht nur "ja" oder "nein" — sondern auch, wie du vorgehst:

  • Anspruch wahrscheinlich: Lass dir sofort ein ärztliches Attest ausstellen (Diagnose + voraussichtliche Dauer der Haushaltseinschränkung) und stelle den Antrag bei deiner Krankenkasse — online, per App oder telefonisch. Die Bearbeitung dauert meist 5 bis 10 Werktage. Entscheide parallel, ob du einen Vertragspartner der Kasse oder eine selbst beschaffte Hilfe willst.
  • Anspruch fraglich (z. B. Partner im Haushalt): Prüfe ehrlich, ob dein Partner den Haushalt wirklich führen kann — und ob die Satzung deiner Kasse weitergehende Leistungen vorsieht. Ein Anruf bei der Kasse klärt das in Minuten.
  • Kein Anspruch: Alternativen sind die Pflegekasse (bei Pflegegrad), der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI oder — bei dauerhaftem Bedarf — Leistungen der Eingliederungshilfe. Der haushaltshilfe-rechner zeigt dir diese Wege im Ergebnis an.
  • Nach der Bewilligung: Dokumentiere die geleisteten Stunden (Stundenzettel) und reiche sie mit den Quittungen ein — bei Selbstbeschaffung erstattet die Kasse gegen Nachweis. Bewahre das ärztliche Attest auf, falls eine Verlängerung nötig wird.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Anspruchslogik (§ 38 Abs. 1 SGB V):** Anspruch = GKV-versichert UND (Krankenhausbehandlung ODER schwere Krankheit/akute Verschlimmerung ODER Schwangerschaft/Entbindung) UND keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt führen. Pflegegrad 2–5 schließt den erweiterten Anspruch (schwere Krankheit ohne Kind) aus; der Kinderanspruch bleibt bestehen. - **Dauer-Regeln:** Mit Kind < 12 (zu Beginn) oder behindertem hilfebedürftigem Kind: max. 26 Wochen (§ 38 Abs. 1 Satz 4). Ohne Kind bei schwerer Krankheit: max. 4 Wochen (Satz 3). Krankenhausbehandlung mit Kind: für die Dauer der Behandlung. Verlängerung auf ärztlichen Antrag im Einzelfall möglich (Hinweis ausgeben, keine feste Formel). - **Erstattung Selbstbeschaffung 2026:** max. 12,25 €/Std., max. 98 €/8 Std. pro Tag (Mobil Krankenkasse, BKK Linde 2026). Vertragspartner: volle Kosten abzüglich Zuzahlung. Verwandte bis 2. Grad: nur Fahrtkosten + nachgewiesener Verdienstausfall (kein Stundensatz). - **Zuzahlung (§ 61 SGB V):** 10 % der Tageskosten, min. 5 €, max. 10 € pro Kalendertag. Schwangerschaft/Entbindung (§ 24h): 0 €. Hinweis auf Befreiung bei Belastungsgrenze (2 % bzw. 1 % des Bruttoeinkommens). - **Ausgabe:** Entscheidung (Anspruch Ja/Nein/Fraglich + Dauer), Kostenaufstellung (Erstattung, Zuzahlung gesamt), Antragsschritte. Rundung auf Cent. - **Datenquellen:** § 38, § 61, § 24h SGB V (gesetze-im-internet.de); Erstattungssätze 2026 der Kassen (Mobil Krankenkasse, BKK Linde); Satzungsleistungen kassenindividuell (Hinweis, keine festen Werte).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Wenn du wegen Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung (z. B. nach einer OP) deinen Haushalt nicht weiterführen kannst und keine andere im Haushalt lebende Person einspringen kann. Voraussetzung sind ein ärztliches Attest und die gesetzliche Krankenversicherung.

2 Wie lange wird die Haushaltshilfe bezahlt?

Ohne Kind im Haushalt bei schwerer Krankheit maximal 4 Wochen. Mit einem Kind unter 12 Jahren (oder einem behinderten, hilfebedürftigen Kind) verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Bei Krankenhausaufenthalt mit Kind zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der Behandlung.

3 Was kostet mich die Haushaltshilfe der Krankenkasse?

Du zahlst eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag — mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung komplett. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat (2 Prozent des Bruttoeinkommens), ist befreit.

4 Kann ich mir die Haushaltshilfe selbst aussuchen?

Ja. Du kannst einen Vertragspartner deiner Kasse nehmen oder die Hilfe selbst beschaffen — etwa eine Nachbarin oder Freundin. Bei Selbstbeschaffung erstattet die Kasse 2026 bis zu 12,25 Euro pro Stunde (maximal 98 Euro für 8 Stunden täglich).

5 Kann meine Mutter oder Schwester die Haushaltshilfe übernehmen?

Ja, aber: Bei Verwandten bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel) erstattet die Kasse keine Stundensätze, sondern nur nachgewiesene Fahrtkosten und den tatsächlichen Verdienstausfall.

6 Brauche ich einen Pflegegrad für die Haushaltshilfe?

Nein — im Gegenteil. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist gerade für Versicherte ohne Pflegegrad gedacht. Mit Pflegegrad 2 bis 5 ist der erweiterte Anspruch (schwere Krankheit ohne Kind) ausgeschlossen; dann ist die Pflegekasse zuständig. Der Kinderanspruch bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit bestehen.

7 Was ist, wenn mein Partner im Haushalt lebt?

Kann dein Partner den Haushalt grundsätzlich weiterführen, besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. Nur wenn auch er aus gesundheitlichen, beruflichen oder anderen Gründen verhindert ist, zahlt die Kasse. Nimmt er unbezahlten Urlaub, erstattet die Kasse seinen Nettoverdienstausfall in Höhe des Krankengeldes.

8 Zahlt die Kasse auch ohne Kind im Haushalt?

Nach dem Gesetz bei schwerer Krankheit bis zu 4 Wochen. Darüber hinaus können Krankenkassen per Satzung freiwillig mehr leisten — manche zahlen auch ohne Kind oder mit großzügigeren Fristen. Prüfe die Satzung deiner eigenen Kasse.

9 Gilt der Anspruch auch als Privatversicherter?

Nein. § 38 SGB V gilt nur für gesetzlich Versicherte. Als Privatversicherter musst du in deinem Tarif nachsehen, ob eine vergleichbare Leistung vorgesehen ist — eine einheitliche Regelung gibt es dort nicht.

10 Wie stelle ich den Antrag am schnellsten?

Lass dir vom Arzt ein Attest mit Diagnose und voraussichtlicher Dauer ausstellen und reiche den Antrag bei deiner Krankenkasse ein — die meisten Kassen bieten das online oder per App an. Die Bearbeitung dauert in der Regel 5 bis 10 Werktage. Beantrage die Hilfe vorab, nicht erst nachträglich.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 38 SGB V (Haushaltshilfe), § 61 SGB V (Zuzahlung), § 24h SGB V (Schwangerschaft/Entbindung) — Gesetze im Internet
  • • Erstattungssätze Selbstbeschaffung 2026: bis 12,25 €/Std., max. 98 €/8 Std. (Mobil Krankenkasse; BKK Linde, Informationsblatt Haushaltshilfe 2026)
  • • Verwandtenregelung (bis 2. Grad: nur Fahrtkosten und Verdienstausfall) — Kasseninformationen 2026
  • • Satzungsleistungen nach § 38 Abs. 2 SGB V — kassenindividuell, z. B. erweiterte Altersgrenzen für Kinder
  • • Belastungsgrenze Zuzahlungsbefreiung: 2 % (1 % chronisch krank) des Bruttoeinkommens