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Immobilien & Wohnen • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Indexmiete-rechner: VPI-Anpassung berechnen

Dein Mietvertrag enthält eine Indexklausel und du willst wissen, ob die angekündigte Anpassung wirklich stimmt? Der indexmiete-rechner prüft anhand des Verbraucherpreisindex, welche neue Miete zulässig ist – und ob die gesetzliche 12-Monats-Sperre eingehalten wurde. Für Mieter wie Vermieter, in wenigen Minuten. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver Indexmiete prüfen

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Aktuelle Nettokaltmiete in €

VPI bei Vertragsbeginn / letzter Anpassung

Monatswert, Basis 2020 = 100

Aktueller VPI (Monatswert, Basis 2020 = 100)

Datum der letzten Mietfestsetzung

optional

Schwellenwertklausel in % (optional)

Berechnungsergebnis
Ergebnis neue Miete
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis Erhöhung 642,80 €
Ergebnis Zulässigkeit 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Nur zur Orientierung, ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die Formel lautet: Neue Miete = alte Miete × (aktueller VPI ÷ VPI bei Vertragsbeginn oder letzter Anpassung). Maßgeblich ist der monatliche Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes mit Basisjahr 2020 = 100 – nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der jeweilige Monatswert, nicht der Jahresdurchschnitt. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, in denen die Miete unverändert war (§ 557b Abs. 2 BGB). Die Anpassung betrifft ausschließlich die Nettokaltmiete.

So funktioniert der indexmiete-rechner

Du gibst deine aktuelle Nettokaltmiete ein, den Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns (oder der letzten Anpassung) und den aktuellen Indexstand. Dazu das Datum der letzten Mietfestsetzung – daraus prüft der Rechner automatisch, ob die 12-Monats-Sperre eingehalten ist.

Optional kannst du eine Schwellenwertklausel aus deinem Vertrag hinterlegen, zum Beispiel 5 oder 10 Prozent.

Das Ergebnis zeigt dir die zulässige neue Miete, die Erhöhung in Euro und Prozent, den Ampel-Status der Zulässigkeitsprüfung und den frühesten Fälligkeitszeitpunkt: Die erhöhte Miete wird erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung fällig (§ 557b Abs. 3 BGB). Wichtig: Betriebskostenvorauszahlungen gehören nicht in diese Rechnung – sie werden separat nach § 560 BGB angepasst.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Das Statistische Bundesamt hat für September 2026 eine endgültige Teuerungsrate von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat veröffentlicht (publiziert am 13.10.2026). Diese Rate fließt in die monatlichen Indexstände ein, mit denen der Rechner arbeitet – je höher der aktuelle VPI, desto größer die rechnerische Anpassung.

Politisch wird derzeit über eine mögliche Begrenzung von Indexmieten diskutiert. Zum Stand Oktober 2026 ist das ausdrücklich nur eine Diskussion – beschlossen ist keine Begrenzung, und § 557b BGB gilt unverändert.

Für 2027 ist keine Gesetzesänderung zur Indexmiete verkündet. Der Rechner arbeitet daher mit der aktuellen Rechtslage und kennzeichnet politische Vorhaben klar als solche.

Beispielrechnung

Ausgangslage: 800 Euro Nettokaltmiete, Vertragsbeginn mit einem VPI von 112,0, aktueller VPI 122,8. Zuerst die prozentuale Veränderung: (122,8 ÷ 112,0) × 100 − 100 = 9,64 Prozent.

Dann die neue Miete: 800 × 1,0964 = 877,14 Euro. Die Mieterhöhung beträgt also 77,14 Euro im Monat – frühestens zwölf Monate nach der letzten Festsetzung und erst ab Beginn des übernächsten Monats nach der Erklärung.

Dieses Beispiel zeigt, wie der indexmiete-rechner aus zwei Indexständen und der Ausgangsmiete die zulässige neue Miete Schritt für Schritt ableitet. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Mieterhöhung nach § 558 statt Index prüfen heranziehen.

Typische Fehler

  1. Jahresdurchschnitt statt Monatswert: Maßgeblich ist grundsätzlich der monatliche VPI (BGH, 26.05.2021, VIII ZR 42/20).

Der Jahresdurchschnitt kann das Ergebnis verzerren. 2.

Indexreihen mischen: Vergleichbar sind nur Indexstände derselben Reihe mit Basisjahr 2020 = 100. Alte Werte müssen umgerechnet werden.

  1. Betriebskosten einbeziehen: Die Formel erfasst ausschließlich die Nettokaltmiete.

Vorauszahlungen laufen separat. 4.

Sperrfrist falsch messen: Die zwölf Monate zählen bis zur Fälligkeit der neuen Miete, nicht bis zum Datum der Erklärung. 5.

Prozentpunkte addieren: Die Anpassung ist multiplikativ (Verhältnis der Indexstände), nicht additiv. „3 % + 2 %" ist etwas anderes als zwei aufeinanderfolgende Anpassungen.

  1. Fälligkeit übersehen: Wer die Erklärung im Oktober erhält, zahlt die neue Miete frühestens ab Dezember – nicht ab November.

Sonderfälle / Ausnahmen

Sinkender Verbraucherpreisindex: Die Indexmiete ist symmetrisch. Fällt der VPI, kann der Mieter eine Senkung verlangen (§ 557b Abs. 5 BGB). Vertragsklauseln, die nur Erhöhungen zulassen, sind nichtig.

Schwellenwertklausel: Manche Verträge erlauben die Anpassung erst, wenn der Index einen vereinbarten Schwellenwert – häufig 5 oder 10 Prozent – erreicht hat. Eine Schwellenwertklausel prüft der indexmiete-rechner auf Wunsch gleich mit: Erst wenn der Index den vereinbarten Schwellenwert erreicht, ist die Anpassung zulässig.

Keine Kappungsgrenze: Anders als bei der Mieterhöhung nach § 558 BGB (dort 20 bzw. 15 Prozent in drei Jahren) kennt die Indexmiete keine Kappungsgrenze. Dafür spielen Vergleichsmiete und Mietspiegel bei der Anpassung überhaupt keine Rolle.

Indexmiete vs. Staffelmiete: Die Staffelmiete (§ 557a BGB) enthält feste Euro-Beträge zu festen Terminen, die schon bei Vertragsschluss feststehen – planbar, aber starr.

Die Indexmiete folgt der Inflation – flexibel, aber mit Schwankungsrisiko. Während eines laufenden Indexmietvertrags sind andere Mieterhöhungen (etwa nach §§ 558 bis 560 BGB) ausgeschlossen.

Mietpreisbremse: Sie begrenzt die Ausgangsmiete bei Vertragsbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt; die laufenden Anpassungen folgen danach § 557b BGB.

Mehrere Anpassungen hintereinander: Liegen zwischen zwei Anpassungen mehrere Jahre, wird jede Anpassung einzeln mit dem jeweils aktuellen Indexstand berechnet – die prozentualen Veränderungen wirken multiplikativ, nicht additiv. Wer drei Jahre nicht angepasst hat, holt nicht „3 Prozent plus 2 Prozent plus 4 Prozent" nach, sondern multipliziert die drei Verhältnisse.

Das Ergebnis fällt dadurch etwas höher aus als die simple Addition der Prozentsätze. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Gilt die Mietpreisbremse für deine Ausgangsmiete?.

Indexklausel im laufenden Vertrag nachholen: Eine Indexmiete muss von Anfang an schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein (§ 557b Abs. 1 BGB). Eine nachträgliche Umstellung eines bestehenden Vertrags auf Indexmiete geht nur per Änderungsvereinbarung, der beide Seiten zustimmen müssen – einseitig anordnen kann der Vermieter das nicht.

Betriebskosten bleiben außen vor: Die Indexanpassung erfasst nur die Nettokaltmiete. Betriebskostenvorauszahlungen werden nach § 560 BGB angepasst und folgen einem eigenen Verfahren mit Abrechnung – sie in die Indexformel einzubeziehen, ist einer der häufigsten Fehler in der Praxis.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Als Mieter prüfst du mit dem Ergebnis die Erhöhungserklärung deines Vermieters: Stimmt die Berechnung, wurde die Erklärung in Textform mit nachvollziehbarer Berechnung übermittelt, ist die 12-Monats-Sperre eingehalten und ab wann genau gilt die neue Miete? Ist der VPI seit der letzten Anpassung gesunken, kannst du umgekehrt eine Senkung verlangen.

Als Vermieter nutzt du das Ergebnis für eine wasserdichte Erklärung: Berechnung beilegen, Textform wahren, Sperrfrist einhalten – dann ist die Anpassung kaum angreifbar. Bei einer Schwellenwertklausel im Vertrag dokumentiere zusätzlich, dass der Schwellenwert erreicht ist.

Dieser Rechner dient nur der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung – im Zweifel helfen der örtliche Mieterverein, ein Vermieterverband oder ein Anwalt für Mietrecht.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- Prozentuale Indexänderung: p = (VPI_neu ÷ VPI_alt) × 100 − 100. Quelle: § 557b BGB; immobilienscout24.de. - Neue Miete: M_neu = M_alt × (VPI_neu ÷ VPI_alt). Quelle: § 557b BGB; aux-immo.de. - Maßgeblich: monatlicher VPI, Basisjahr 2020 = 100, nur Werte derselben Indexreihe. Quelle: BGH 26.05.2021 VIII ZR 42/20; Statistisches Bundesamt. - 12-Monats-Sperre: Fälligkeit(M_neu) − Fälligkeit(M_alt) ≥ 12 Monate (§ 557b Abs. 2 S. 1 BGB). Quelle: BGB. - Fälligkeit: Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 S. 2 BGB). Quelle: BGB. - Schwellenwertklausel (optional): Anpassung nur wenn p ≥ Schwellenwert (z. B. 5 % oder 10 %). Quelle: dealfolio.de. - Senkung: bei VPI_neu < VPI_alt analoge Berechnung, Mieter kann Senkung verlangen (§ 557b Abs. 5 BGB). Quelle: BGB. - Geltungsbereich: nur Nettokaltmiete; Betriebskosten separat (§ 560 BGB). Quelle: BGB. - Aktueller Kontextwert: VPI September 2026 +3,3 % ggü. Vorjahr (endgültig, Destatis 13.10.2026). Quelle: Statistisches Bundesamt. - Rundung: Miete auf zwei Nachkommastellen, Prozent auf zwei.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie berechnet man die Indexmiete?

Neue Miete = alte Miete × (aktueller VPI ÷ VPI bei Vertragsbeginn oder letzter Anpassung). Du brauchst also drei Werte: die aktuelle Nettokaltmiete und die beiden Indexstände. Der Indexmietrechner erledigt die Division und prüft zusätzlich die 12-Monats-Sperre.

2 Wie oft darf die Indexmiete erhöht werden?

Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens zwölf Monate unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Gemessen wird bis zur Fälligkeit der neuen Miete. Eine Schwellenwertklausel im Vertrag kann die Anpassung zusätzlich bremsen.

3 Kann die Indexmiete auch sinken?

Ja. Die Indexmiete ist ein symmetrisches Instrument: Sinkt der Verbraucherpreisindex, hat der Mieter das Recht, eine Mietsenkung zu verlangen (§ 557b Abs. 5 BGB). Klauseln, die nur Erhöhungen zulassen, sind unwirksam.

4 Was ist der Unterschied zwischen Indexmiete und Staffelmiete?

Die Indexmiete ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und steigt oder fällt mit der Inflation – sie hat keine Kappungsgrenze. Die Staffelmiete enthält feste Euro-Beträge zu festen Terminen, die bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden – planbar, aber ohne Inflationsausgleich zwischendurch.

5 Gilt die Mietpreisbremse bei der Indexmiete?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Ausgangsmiete bei Vertragsbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die laufenden Anpassungen eines Indexmietvertrags folgen danach den Regeln des § 557b BGB – Vergleichsmiete und Mietspiegel spielen dabei keine Rolle.

6 Welcher VPI ist maßgeblich – der Monats- oder der Jahreswert?

Grundsätzlich der monatliche Verbraucherpreisindex, so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (26.05.2021, VIII ZR 42/20). Nimm den Monatswert des Monats, in dem die Miete zuletzt festgesetzt wurde, und den aktuellen Monatswert.

7 Was passiert bei einem Basisjahrwechsel des Verbraucherpreisindex?

Das Statistische Bundesamt stellt den Index in Abständen auf ein neues Basisjahr um – aktuell 2020 = 100. Vergleichbar sind nur Stände derselben Reihe; für ältere Zeiträume stellt das Amt rückgerechnete Werte bereit. Mische niemals Werte aus verschiedenen Basisjahren.

8 Muss der Vermieter die Erhöhung begründen?

Die Erhöhungserklärung muss in Textform erfolgen und die Berechnung enthalten, sodass der Mieter sie nachvollziehen kann: Ausgangsmiete, beide Indexstände und das Ergebnis. Ohne nachvollziehbare Berechnung ist die Erklärung angreifbar.

9 Ab wann gilt die neue Miete?

Die erhöhte Miete wird mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung fällig (§ 557b Abs. 3 BGB). Wer die Erklärung im Oktober erhält, zahlt die neue Miete frühestens ab Dezember.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch § 557b (Indexmiete), §§ 557a, 558, 560
  • • Statistisches Bundesamt – Verbraucherpreisindex September 2026: +3,3 % endgültig (publiziert 13.10.2026)
  • • BGH, Urteil vom 26.05.2021, VIII ZR 42/20 (maßgeblicher monatlicher VPI)
  • • aux-immo.de – Indexmietrechner 2026 (Formel, Sperrfrist, Senkungsrecht) (https://aux-immo.de/rechner/indexmiete/)
  • • immobilienscout24.de – Indexmiete berechnen: Formel & Beispiel (https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/indexmiete-berechnung.html)
  • • rechner.app – Indexmiete-Rechner: VPI-Tabellen und Szenarien (https://rechner.app/indexrechner/indexmiete/)
  • • dealfolio.de – Indexmiete-Rechner: Schwellenwertklausel, Fälligkeit