DeutschlandRechner Fintech & Steuern 2026
Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Inkassokosten-rechner: Kosten berechnen

Offene Rechnung, zahlungsunwilliger Kunde — und jetzt soll ein Inkassounternehmen ran? Der Inkassokosten-Rechner zeigt dir vorab, was das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kosten darf: Du gibst die Forderungshöhe ein und erhältst die Gebühren für Inkassodienstleister (1,0-Gebühr), Anwalt (1,3-Regelgebühr) und das einfache Mahnschreiben (0,3) — jeweils mit der aktuellen Gebührentabelle 2026, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. So erkennst du überhöhte Forderungen auf den ersten Blick und weißt als Gläubiger, welche Kosten du dem Schuldner bei Verzug tatsächlich in Rechnung stellen kannst.

Interaktiver Inkassokosten-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Forderungshöhe (€) — Platzhalter z. B. 500

Aktivieren / Ja

Schuldner ist Verbraucher (Hinweis: 40-€-Pauschale nur B2B)

Berechnungsergebnis
Ergebnis 1
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Ergebnis 2 642,80 €
Ergebnis 3 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Berechnung nach RVG-Tabelle 2026, Stand: Oktober 2026. Ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Außergerichtliche Inkassokosten richten sich nach der Höhe der Forderung (Gegenstandswert) und dem RVG: Ein Inkassodienstleister berechnet in der Regel eine 1,0-Geschäftsgebühr, ein Rechtsanwalt eine 1,3-Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Dazu kommen 20 % Auslagenpauschale (maximal 20 €) und 19 % Umsatzsteuer. Bei einer 500-€-Forderung sind das zum Beispiel 73,54 € für das Inkassounternehmen. Erstattungsfähig sind die Kosten nur, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet (§§ 280, 286 BGB).

So funktioniert der Inkassokosten-Rechner

Der Rechner folgt der gesetzlichen Gebührenlogik in drei Schritten. Erstens ermittelt er aus deiner Forderungshöhe die 1,0-Einheitsgebühr nach der RVG-Wertetabelle (Anlage 2 zu § 13 RVG) — zum Beispiel 51,50 € bei 500 € oder 176,00 € bei 2.000 € Forderung nach der Tabelle 2026.

Zweitens multipliziert er sie mit dem Gebührensatz: 1,0 für registrierte Inkassodienstleister nach § 4 Abs. 5 RDGEG, 1,3 als Regelgebühr für Rechtsanwälte nach Nr. 2300 VV RVG (mehr als 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit), 0,3 für ein Schreiben einfacher Art nach Nr. 2301 VV.

Drittens addiert er die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG — 20 % der Gebühr, höchstens 20 € — und 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV. Das Ergebnis ist der Bruttobetrag, den das Inkassounternehmen bzw. der Anwalt für die außergerichtliche Tätigkeit abrechnen darf.

Optional zeigt der Rechner die Erstattungsseite: Liegt Verzug vor, kannst du diese Kosten als Verzugsschaden auf die Forderung aufschlagen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die RVG-Gebührentabelle wurde angehoben (BGBl. 2025 I Nr. 109) — die Werte in diesem Rechner sind die aktuellen 2026-Sätze.

Zum Vergleich: Die 1,0-Gebühr bei 500 € Gegenstandswert liegt jetzt bei 51,50 €, bei 2.000 € bei 176,00 €, bei 10.000 € bei 652,00 €. Wer mit alten Tabellen aus dem Netz rechnet, unterschätzt die zulässigen Gebühren — oder zahlt als Schuldner zu viel, weil er überhöhte Forderungen nicht erkennt. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Was ein Mahnbescheid und Klage kosten heranziehen.

Für 2027 ist keine weitere RVG-Anpassung beschlossen — die Gebührensätze gelten fort, bis der Gesetzgeber erneut ändert. Unverändert bleiben auch die Rahmen: 0,5 bis 2,5 bei der Geschäftsgebühr, die 20-%-Auslagenpauschale mit 20-€-Deckel und die 19 % Umsatzsteuer.

Beachte außerdem die Mahnverfahrens-Reform: Seit 1. Juni 2025 ist im streitigen Verfahren nach einem Mahnbescheid immer der Antragsteller Kostenschuldner (§ 22 Abs. 1 Satz 2 GKG) — das betrifft die Gerichtskosten-Seite, die unser gerichtskosten-rechner abdeckt.

Beispielrechnung: 500 € und 2.000 € Forderung

Der Inkassokosten-Rechner rechnet mit der RVG-Tabelle 2026. Zwei typische Fälle:

Fall 1 — 500 € Forderung, Inkassodienstleister (1,0): Einheitsgebühr 51,50 € × 1,0 = 51,50 €. Auslagenpauschale 20 % = 10,30 €. Zwischensumme 61,80 €, plus 19 % Umsatzsteuer 11,74 €. Gesamt: 73,54 €.

Fall 2 — 2.000 € Forderung, Rechtsanwalt (1,3): Einheitsgebühr 176,00 € × 1,3 = 228,80 €. Auslagenpauschale 20 %, gedeckelt auf 20,00 €. Zwischensumme 248,80 €, plus 19 % Umsatzsteuer 47,27 €. Gesamt: 296,07 €. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt.

Zum Vergleich — einfaches Mahnschreiben (0,3) bei 500 €: 51,50 € × 0,3 = 15,45 €, plus 3,09 € Auslagen, plus Umsatzsteuer = 22,06 €. Das ist die günstigste Stufe — sie greift aber nur bei einem Schreiben einfacher Art ohne schwierige rechtliche Ausführungen.

Typische Fehler

  • Mit alter RVG-Tabelle rechnen. Die 2026-Werte liegen über den alten — veraltete Online-Rechner zeigen zu niedrige Gebühren.
  • 1,3-Gebühr für reines Inkasso ansetzen. Inkassodienstleister rechnen den 1,0-Satz ab; die 1,3 ist der Anwalts-Regelsatz.
  • Auslagenpauschale vergessen zu deckeln. Es sind 20 %, aber maximal 20 € — bei hohen Forderungen nicht einfach 20 % durchrechnen.
  • Umsatzsteuer unterschlagen. Die 19 % kommen auf Gebühren plus Auslagen obendrauf — brutto wie netto vergleichen.
  • Inkassokosten ohne Verzug geltend machen. Ohne Verzug nach § 286 BGB (oder ohne vertragliche Grundlage) sind die Kosten nicht als Verzugsschaden ersatzfähig.
  • 40-€-Pauschale bei Verbrauchern. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur gegenüber Schuldnern, die keine Verbraucher sind.
  • Gegenstandswert mit Zinsen vermischen. Zinsen und bereits angefallene Kosten erhöhen den Gegenstandswert nicht — es zählt die reine Hauptforderung.

Sonderfälle / Ausnahmen

  • Anrechnung bei späterer Klage: Wird nach dem Inkasso geklagt, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte (max. 0,75) auf die Verfahrensgebühr angerechnet — du zahlst sie nicht doppelt.
  • Mehrere Mahnungen: Nur die Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung sind ersatzfähig; wer auf drei Mahnungen nicht reagiert, begründet kaum Kosten für die vierte.
  • Verbraucher-Schuldner: Hier gelten strengere Maßstäbe an Erforderlichkeit und Höhe; überzogene Inkassokosten werden regelmäßig gekürzt.
  • B2B-Forderungen: Neben den RVG-Kosten kann die 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB hinzukommen — aber nur bei Entgeltforderungen gegen Nicht-Verbraucher.
  • Erste Mahnung als Verzugsbegründung: Die Kosten der verzugsbegründenden Mahnung selbst sind kein ersatzfähiger Verzugsschaden — erst ab Verzugseintritt läuft die Uhr.
  • Inkasso im Ausland: Das RVG gilt nur für deutsche Verfahren; grenzüberschreitende Forderungen folgen anderen Kostenordnungen.
  • Ratenzahlungsvereinbarung: Vermittelt das Inkassounternehmen eine Ratenzahlung, kann zusätzlich eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG (1,0) anfallen — sie betrifft aber das Verhältnis zum Auftraggeber, nicht automatisch den Schuldner.
  • Titulierte Forderungen: Liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid vor, gelten für die Zwangsvollstreckung die Kosten des Gerichtsvollziehers statt neuer Inkassogebühren — doppeltes Inkasso auf dieselbe Forderung ist nicht ersatzfähig.
  • Verjährte Forderungen: Ist die Hauptforderung verjährt (§ 214 BGB), kann der Schuldner die Leistung verweigern — dann sind auch die Inkassokosten nicht durchsetzbar. Prüfe die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) vor jeder Beauftragung.
  • Abtretung an Inkasso: Kauft das Inkassounternehmen die Forderung (Factoring/Abtretung), rechnet es im eigenen Namen ab — die RVG-Grundsätze für die Gebührenhöhe gelten trotzdem.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Als Gläubiger sagt dir das Ergebnis, mit welchen Kosten du kalkulieren musst — und welchen Betrag du dem Schuldner bei Verzug auf die Forderung aufschlagen kannst. Lege die Berechnung deiner Zahlungsaufforderung bei: Ein Schuldner zahlt eher, wenn er sieht, dass die Kosten gesetzlich begründet sind.

Wenn der Inkassokosten-Rechner bei deiner erhaltenen Inkassoforderung einen deutlich niedrigeren Wert auswirft als gefordert, prüfe drei Dinge: Wurde die richtige Forderungshöhe als Gegenstandswert genommen? Wurde der korrekte Gebührensatz (1,0 vs.

1,3) verwendet? Und bestand überhaupt Verzug?

Stimmt etwas nicht, widersprich schriftlich und zahle zunächst nur den unstreitigen Teil. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung — bei hohen Beträgen oder streitigen Forderungen lohnt der Gang zum Anwalt, dessen Kosten du im Obsiegensfall ebenfalls erstattet bekommst.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** Forderung F (€) = Gegenstandswert; Satz s ∈ {1,0 Inkasso; 1,3 Anwalt; 0,3 Schreiben}. **Schritt 1 — Einheitsgebühr E(F):** Tabellenwert aus Anlage 2 zu § 13 RVG (2026, BGBl. 2025 I Nr. 109): 500→51,50; 1.000→93,00; 1.500→134,50; 2.000→176,00; 3.000→235,50; 4.000→295,00; 5.000→354,50; 6.000→414,00; 7.000→473,50; 8.000→533,00; 9.000→592,50; 10.000→652,00; darüber: Tabelle interpolieren (Anlage 2 vollständig hinterlegen). **Schritt 2 — Gebühr:** G = E(F) × s (Nr. 2300 VV: 0,5–2,5, Regel 1,3; Nr. 2301: 0,3; Inkasso: 1,0 nach § 4 Abs. 5 RDGEG). **Schritt 3 — Auslagen:** A = min(G × 20 %, 20,00 €) (Nr. 7002 VV). **Schritt 4 — USt:** U = (G + A) × 19 % (Nr. 7008 VV). **Gesamt:** G + A + U. **Optional B2B:** + 40,00 € Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB, nur Nicht-Verbraucher, nur Entgeltforderungen). **Wertequellen:** Anlage 2 RVG (gesetze-im-internet.de, Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 109); Nr. 2300/2301/7002/7008 VV RVG; § 4 Abs. 5 RDGEG; §§ 280, 286, 288 Abs. 5 BGB.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch dürfen Inkassokosten maximal sein?

Es gibt keine absolute Obergrenze — die Kosten folgen der RVG-Gebührenstaffel nach Forderungshöhe. Bei 500 € sind rund 73,54 € (Inkasso, 1,0), bei 2.000 € rund 296,07 € (Anwalt, 1,3) üblich. Entscheidend sind korrekter Gegenstandswert und Gebührensatz.

2 Wer muss die Inkassokosten zahlen?

Grundsätzlich der Schuldner — aber nur, wenn er sich in Verzug befindet (§§ 280, 286 BGB) und die Kosten zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung erforderlich waren. Ohne Verzug bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen.

3 Was ist der Unterschied zwischen Inkasso- und Anwaltskosten?

Registrierte Inkassodienstleister rechnen nach § 4 Abs. 5 RDGEG eine 1,0-Geschäftsgebühr ab, Rechtsanwälte die 1,3-Regelgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Bei gleicher Forderung ist der Anwalt also teurer — dafür ist sein Schreiben oft wirksamer.

4 Was bedeutet die 1,3-Geschäftsgebühr?

Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG liegt zwischen 0,5 und 2,5; 1,3 ist der Regelsatz für durchschnittliche Angelegenheiten. Mehr als 1,3 darf nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit verlangt werden.

5 Sind Mahnkosten immer erstattungsfähig?

Nein. Erstattungsfähig sind nur die Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung bei Verzug. Die Rechtsprechung setzt für einfache Mahnungen meist 2,50 bis 5 € an — die verzugsbegründende erste Mahnung selbst ist nicht ersatzfähig.

6 Was ist die 40-Euro-Pauschale?

Nach § 288 Abs. 5 BGB kann der Gläubiger einer Entgeltforderung vom Schuldner, der kein Verbraucher ist, eine 40-€-Pauschale verlangen — zusätzlich zu Zinsen und Inkassokosten. Bei Verbrauchern gilt sie nicht.

7 Kann ich Inkassokosten ablehnen, wenn sie zu hoch sind?

Ja — prüfe Gegenstandswert, Gebührensatz und Verzug. Zahle den unstreitigen Teil (Hauptforderung plus korrekte Kosten) und widersprich dem überhöhten Rest schriftlich mit Begründung.

8 Was kostet nur ein einfaches Mahnschreiben vom Anwalt?

Für ein Schreiben einfacher Art gilt Nr. 2301 VV RVG mit dem 0,3-Satz: Bei 500 € Forderung sind das 22,06 € brutto. Sobald rechtliche Ausführungen nötig sind, greift die volle Geschäftsgebühr.

9 Werden Inkassokosten angerechnet, wenn später geklagt wird?

Ja. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens mit einem Satz von 0,75, auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet — sie wird also nicht doppelt fällig.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Anlage 2 zu § 13 RVG (Gebührentabelle 2026, Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 109) — gesetze-im-internet.de
  • • Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr 0,5–2,5, Regel 1,3), Nr. 2301 (0,3), Nr. 7002 (Auslagenpauschale), Nr. 7008 (USt) — Vergütungsverzeichnis RVG
  • • § 4 Abs. 5 RDGEG (Inkassodienstleister, 1,0-Gebühr)
  • • §§ 280, 286, 288 Abs. 5 BGB (Verzug, Erstattungsfähigkeit, 40-€-Pauschale)
  • • Mahnkosten-Rechtsprechung (2,50–5 €) und Verzugszins-Grundsätze — anwaltsblatt.anwaltverein.de
  • • § 22 Abs. 1 Satz 2 GKG (Kostenschuldner seit 1.6.2025) — iww.de
  • • Stand: Oktober 2026