So funktioniert der internet-ausfall-entschaedigung-rechner
Der Rechner bildet § 58 Abs. 3 TKG eins zu eins ab. Du gibst drei Werte ein: das Datum deiner Störungsmeldung, das Datum der tatsächlichen Wiederherstellung und dein vertragliches Monatsentgelt (Grundgebühr ohne optionale Zusatzpakete).
Der Rechner zählt dann die entschädigungspflichtigen Tage: Tag 1 und Tag 2 nach der Meldung bleiben frei, der Meldetag selbst zählt nicht, und der Tag der Behebung zählt ebenfalls nicht. Für jeden verbleibenden Tag wendet er die Staffel an — Tag 3 und 4 mit 10 Prozent bzw. mindestens 5 Euro, ab Tag 5 mit 20 Prozent bzw. mindestens 10 Euro.
Das Ergebnis ist eine Tabelle Tag für Tag plus die Gesamtsumme, die du beim Anbieter einfordern kannst. Die Logik nutzt immer den für dich günstigeren Wert: Ist die Prozentpauschale höher als der Mindestbetrag, gilt die Prozentpauschale.
Welche Voraussetzungen gelten?
Vier Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Erstens: Du hast die Störung beim Anbieter gemeldet — ohne Meldung kein Anspruch, und die Frist läuft erst ab Eingang der Meldung.
Zweitens: Es lag ein Komplettausfall eines Dienstes vor, also Internet oder Telefon komplett tot; eine nur gedrosselte oder instabile Leitung löst diese Pauschale nicht aus (dafür gibt es das Minderungsrecht). Drittens: Der Ausfall dauerte mindestens drei Tage ab Meldung.
Viertens: Du hast die Störung nicht selbst zu vertreten — ein falsch konfigurierter Router oder ein beschädigtes Kabel in deiner Wohnung können den Anspruch kippen. Die Regelung gilt seit dem 1. Dezember 2021 und steht in § 58 des Telekommunikationsgesetzes. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Stromkosten-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
An der Pauschale nach § 58 TKG hat sich 2026 nichts geändert: Die Sätze (10 % / mind. 5 €, 20 % / mind.
10 €) gelten unverändert, eine Anpassung für 2027 ist nicht angekündigt. Bewegung gibt es nur am Rand: Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert seit Frühjahr 2026 einen pauschalen Schadensersatz auch bei dauerhaft zu langsamen Leitungen — das betrifft aber das Minderungsrecht, nicht die Ausfall-Entschädigung.
Ebenfalls 2026 hat die Bundesnetzagentur ihr Nachweisverfahren für mobile Bandbreite per App ausgebaut. Für deine Ausfall-Pauschale ändert das nichts: Maßgeblich bleiben Meldedatum, Dauer des Komplettausfalls und Monatsentgelt.
Stand der Prüfung: Oktober 2026.
Beispielrechnung
Dein Tarif kostet 40 Euro monatlich. Du meldest den Totalausfall am Montagabend; die Leitung funktioniert erst am darauffolgenden Montag wieder.
Zählung: Der Meldetag (Montag) zählt nicht, Dienstag und Mittwoch sind die freien Tage 1 und 2, der Behebungstag (Montag) zählt nicht. Entschädigungspflichtig sind Donnerstag bis Sonntag — vier Tage.
Tag 3 (Donnerstag): 10 % von 40 Euro = 4 Euro, also greift der Mindestbetrag von 5 Euro. Tag 4 (Freitag): ebenfalls 5 Euro.
Tag 5 (Samstag): 20 % von 40 Euro = 8 Euro, also greift der Mindestbetrag von 10 Euro. Tag 6 (Sonntag): ebenfalls 10 Euro.
Summe: 5 + 5 + 10 + 10 = 30 Euro. Bei einem 60-Euro-Tarif sähe es anders aus: Tag 3/4 je 6 Euro (10 % über dem Mindestbetrag), ab Tag 5 je 12 Euro — die Prozentpauschale schlägt dann den Mindestbetrag.
Typische Fehler
Erstens: Meldetag mitzählen. Die Frist beginnt erst am Tag nach deiner Meldung — der Meldetag selbst bringt keinen Cent.
Zweitens: den Behebungstag mitzählen. Ist die Störung behoben, endet der Anspruch am Vortag.
Drittens: Teilerfolg als Komplettausfall werten. Wenn das Telefon noch ging und nur das Internet lahmte, greift die Pauschale für den ausgefallenen Dienst — aber nicht doppelt für beide.
Viertens: Monatsentgelt falsch ansetzen. Grundlage ist die vertragliche Grundgebühr, nicht der Rechnungsbetrag inklusive einmaliger Kosten oder Hardware-Raten.
Fünftens: keine Meldung nachweisen können. Melde schriftlich oder per App und notiere die Ticketnummer — "ich habe angerufen" lässt sich im Streitfall kaum belegen.
Sechstens: Entschädigung mit Gutschrift verwechseln. Manche Anbieter schreiben pauschal etwas gut; prüfe, ob die Gutschrift der gesetzlichen Staffel entspricht — sonst fordere den Rest ein. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Heizkosten-Rechner.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Störung nur teilweise behoben: Meldet der Anbieter "behoben", die Leitung ist aber weiter tot, zählt die tatsächliche Wiederherstellung — dokumentiere sie (Router-Log, Screenshots), denn der Anbieter rechnet gern mit seinem Meldedatum.
- Mehrere Dienste betroffen: Internet und Telefon sind getrennte Dienste; die Pauschale gilt pro ausgefallenem Dienst nach denselben Sätzen.
- Homeoffice und Verdienstausfall: Die Pauschale deckt nur den gesetzlichen Mindestanspruch ab. Einen darüber hinausgehenden Schaden (z. B. nachweisbarer Verdienstausfall) musst du separat geltend machen — das ist kein Fall für den Rechner.
- Umzug oder Anbieterwechsel während der Störung: Der Anspruch richtet sich gegen den Anbieter, bei dem der Vertrag zum Störungszeitpunkt lief.
- Höhere Gewalt: Bei großflächigen Ereignissen (z. B. Hochwasser, Bagger schneidet Hauptleitung) bleibt der Anspruch bestehen, solange die Entstörpflicht gilt; die Pauschale ist verschuldensunabhängig.
- Geschäftskunden: § 58 TKG schützt Verbraucher; in Firmenverträgen gelten die vereinbarten SLAs.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Deine errechnete Summe ist die Forderung, die du schriftlich beim Anbieter stellst: Ticketnummer, Zeitraum und Staffel-Tabelle mitschicken, Frist von zwei bis drei Wochen setzen. Zahlt der Anbieter nicht oder zu wenig, hilft die Verbraucherzentrale mit einem Musterbrief; als letzte Eskalationsstufe nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden über Anbieter entgegen.
Lege dir für die Zukunft eine Routine zurecht: Störung immer schriftlich melden, Ticketnummer sichern, Wiederherstellung dokumentieren. Der internet-ausfall-entschaedigung-rechner zeigt dir vorab, ob sich der Aufwand lohnt — bei zwei entschädigungspflichtigen Tagen sind es immerhin mindestens 10 Euro.
Stand: Oktober 2026. Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.