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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Reifengroesse-Rechner: Passt die neue Größe?

Dieser reifengroesse-rechner zeigt dir, ob eine neue Reifendimension zu deinem Auto passt – und zwar nicht nur optisch, sondern rechtlich: Du gibst deine aktuelle Größe und deine Wunschgröße ein, und der Rechner ermittelt die Änderung des Abrollumfangs in Prozent, was dein Tacho danach bei 100 km/h anzeigt und ob du eine Eintragung oder sogar eine Tachoangleichung brauchst. Gerade beim Umstieg auf größere Felgen oder breitere Reifen entscheidet oft ein einziges Prozent darüber, ob du einfach umstecken darfst oder zum Prüfingenieur musst. Stand: Oktober 2026.

Interaktiver Reifengroesse-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
mm
%
Zoll
mm
%
Zoll
Berechnungsergebnis
Abrollumfang aktuell
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Abrollumfang neu 642,80 €
Änderung 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

"Orientierungswerte nach idealisierter Kreisformel – maßgeblich sind Herstellerangaben, Teilegutachten und die Prüfstelle.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Die entscheidende Zahl ist die Änderung des Abrollumfangs gegenüber der Seriengröße in Prozent. Liegt die Abweichung innerhalb der üblichen Prüftoleranz von +1,5 % nach oben und −2,5 % nach unten (aus TÜV-Teilegutachten), ist in der Regel kein Tachonachweis nötig. Rechtlich darf dein Tacho niemals zu wenig anzeigen und höchstens 10 % plus 4 km/h zu viel (§ 57 StVZO, ECE-R39). Ein größerer Abrollumfang lässt den Tacho nachgehen – das ist der kritische Fall; ein kleinerer lässt ihn stärker voreilen – das ist unkritisch. Steht die neue Größe nicht in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I oder im COC-Papier, brauchst du eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

So funktioniert der reifengroesse-rechner

So berechnen wir: Der Rechner vergleicht zwei Reifendimensionen Schritt für Schritt – von der Flanke bis zur Tachoanzeige.

Schritt 1 – Flankenhöhe. Die Flankenhöhe in Millimetern ergibt sich aus Reifenbreite mal Querschnitt: h = Breite × Querschnitt / 100.

Beispiel 195/65: 195 × 0,65 = 126,75 mm. Die Flanke ist die eigentliche Stellschraube: Gleiche Zollgröße, anderer Querschnitt – schon ändert sich der Umfang spürbar.

Schritt 2 – Außendurchmesser. Der Felgendurchmesser in Zoll wird in Millimeter umgerechnet (1 Zoll = 25,4 mm) und die doppelte Flankenhöhe addiert: D = Zoll × 25,4 + 2 × h. Für 195/65 R15 also 15 × 25,4 + 2 × 126,75 = 634,5 mm.

Schritt 3 – Abrollumfang. Der Umfang folgt der Kreisformel: U = π × D.

Das ist eine idealisierte Annahme – reale Rollumfänge weichen je nach Hersteller und Profil leicht ab; maßgeblich sind im Zweifel die Herstellerangaben nach ETRTO. Für die rechtliche Bewertung reicht die Formel völlig.

Schritt 4 – Änderung in Prozent. ΔU = (U_neu − U_alt) / U_alt × 100. Das Vorzeichen ist die wichtigste Information: Ein Plus bedeutet, das Rad ist größer geworden – der Tacho zeigt dann zu wenig an. Ein Minus bedeutet, das Rad ist kleiner – der Tacho eilt stärker voraus.

Schritt 5 – Tacho-Abweichung. Bei angezeigten 100 km/h beträgt die tatsächliche Geschwindigkeit v_real = 100 × U_neu / U_alt.

Der Rechner prüft das Ergebnis gegen die gesetzliche Grenze: Die Anzeige darf niemals unter der realen Geschwindigkeit liegen und höchstens 10 % plus 4 km/h darüber (§ 57 StVZO, ECE-R39). Der Wegstreckenzähler muss dabei eine Genauigkeit von etwa ± 4 % einhalten.

Schritt 6 – Bewertung. Der Rechner ordnet die Prozentzahl in die Praxis der Prüfstellen ein: Innerhalb von +1,5 % nach oben und −2,5 % nach unten verlangen Teilegutachten in der Regel keinen Tachonachweis.

Darüber hinaus ist ein Tachonachweis oder eine Tachoangleichung erforderlich – unabhängig davon braucht jede nicht eingetragene Größe eine Einzelabnahme. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den bussgeld-rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Für die Reifendimensionen selbst gibt es 2026 keine neue gesetzliche Regelung – die Spielregeln (§ 57 StVZO, ECE-R39, Teilegutachten-Auflagen) sind unverändert. Was viele 2026 noch betrifft: die Winterreifen-Kennzeichnung.

Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die alte M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus – bei winterlichen Bedingungen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg, 3PMSF) als wintertauglich anerkannt (§ 2 Abs. 3a StVO, situative Winterreifenpflicht). Die Übergangsfrist für vor 2018 produzierte M+S-Reifen ist am 30. September 2024 abgelaufen.

Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol gelten rechtlich als Winterreifen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter (§ 36 StVZO); ADAC und TÜV empfehlen für Winter- und Ganzjahresreifen mindestens 4 Millimeter.

Für 2027 ist zum Stand Oktober 2026 keine Änderung der Reifen- oder Tachovorschriften angekündigt.

Beispielrechnung

Serienbereifung 195/65 R15, Wunschgröße 205/55 R16 – ein klassischer Umstieg auf größere Felgen.

Serienrad: Flankenhöhe = 195 × 0,65 = 126,75 mm. Außendurchmesser = 15 × 25,4 + 2 × 126,75 = 381 + 253,5 = 634,5 mm. Abrollumfang = π × 634,5 = 1.993,3 mm.

Wunschrad: Flankenhöhe = 205 × 0,55 = 112,75 mm. Außendurchmesser = 16 × 25,4 + 2 × 112,75 = 406,4 + 225,5 = 631,9 mm. Abrollumfang = π × 631,9 = 1.985,2 mm.

Änderung: (1.985,2 − 1.993,3) / 1.993,3 × 100 = −0,41 %. Das neue Rad ist minimal kleiner. Bei Tachoanzeige 100 km/h beträgt die reale Geschwindigkeit 100 × 1.985,2 / 1.993,3 = 99,59 km/h – der Tacho eilt also um 0,41 % stärker voraus als mit dem Serienrad.

Bewertung: −0,41 % liegt innerhalb der Prüftoleranz (−2,5 % bis +1,5 %), ein Tachonachweis ist nicht erforderlich, und der Tacho zeigt weiterhin mehr an als real gefahren wird – rechtlich unkritisch. Ob du die Größe fahren darfst, entscheidet trotzdem die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. das COC-Papier: Steht 205/55 R16 nicht darin, brauchst du eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO, auch wenn die Tacho-Seite sauber ist.

Typische Fehler

  1. Nur auf den Prozentwert schauen, das Vorzeichen ignorieren. −3 % und +3 % sind rechtlich zwei völlig verschiedene Welten: Minus lässt den Tacho stärker voreilen (unkritisch), Plus lässt ihn nachgehen (unzulässig ohne Angleichung). Die Richtung ist wichtiger als die Zahl.

  2. Glauben, gleiche Zollgröße bedeute gleichen Umfang. 205/55 R16 und 215/55 R16 unterscheiden sich deutlich – der Querschnitt bezieht sich auf die Breite, nicht auf einen festen Wert. Rechne immer beide Dimensionen vollständig durch.

  3. Winterreifen ohne Alpine-Symbol kaufen. Reine M+S-Reifen ohne das Berg-Symbol erfüllen seit dem 1. Oktober 2024 die situative Winterreifenpflicht nicht mehr – bei einer Kontrolle drohen 60 Euro und ein Punkt, bei Behinderung anderer 80 Euro.

  4. Die Wunschgröße fahren, ohne in die Papiere zu schauen.

Selbst eine perfekt passende Dimension ist ohne Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im COC-Papier nicht zulässig – es droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Der Weg führt über die Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

  1. Mischbereifung oder Allrad ignorieren.

An Fahrzeugen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen mit gleichem Abrollumfang verwendet werden; unterschiedliche Kombinationen an Vorder- und Hinterachse sind bei ABS-Fahrzeugen grundsätzlich unzulässig, sofern keine fahrzeugbezogene Freigabe des Reifenherstellers vorliegt.

Sonderfälle und Ausnahmen

Allradantrieb. Hier gilt die strengste Regel: Alle vier Räder müssen denselben Abrollumfang haben, sonst leidet das Verteilergetriebe. Selbst innerhalb der +1,5 %/−2,5 %-Toleranz solltest du bei Allrad nur identische Dimensionen rundum fahren. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer fahrtkosten-rechner.

Mischbereifung (breiter hinten). Sportliche Fahrzeuge fahren ab Werk oft breitere Reifen an der Hinterachse – das ist nur zulässig, weil der Hersteller die Kombination freigegeben und die Umfänge aufeinander abgestimmt hat. Eigenmächtig zusammenstellen darfst du das nicht.

Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex. Winterreifen dürfen einen niedrigeren Index haben als die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit – dann muss aber ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers an die geringere Höchstgeschwindigkeit erinnern (ADAC).

Der Rechner prüft das nicht mit; schau auf die Flanke.

Radabdeckung und Freigängigkeit. Teilegutachten verlangen, dass die Lauffläche im Bereich von 0 bis 50 Grad hinter und 30 Grad vor der Radmitte abgedeckt ist und das Rad nirgends schleift – bei deutlich breiteren Reifen prüft das die Prüfstelle zusätzlich zur Umfangsrechnung.

Alte M+S-Bestände. Wer noch vor 2018 produzierte reine M+S-Reifen im Keller hat: Seit dem 1. Oktober 2024 dürfen sie bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr gefahren werden.

Als Sommer-Übergangsreifen bei trockener Fahrbahn sind sie weiter zulässig – wintertauglich sind sie rechtlich nicht.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis fällt in eine von drei Kategorien – und jede hat einen klaren nächsten Schritt.

Grün: Änderung klein, Tacho zeigt weiter zu viel an. Die Dimension ist aus Tachosicht unkritisch.

Prüfe jetzt, ob die Größe in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I oder im COC-Papier steht. Ja?

Dann darfst du umstecken. Nein?

Dann brauchst du eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO – mit dem Ausdruck deiner Berechnung gehst du vorbereitet zum Prüfer.

Gelb: Änderung über +1,5 % oder unter −2,5 %. Die Prüfstelle wird einen Tachonachweis oder eine Tachoangleichung verlangen.

Rechne mit Zusatzkosten für die Prüfung und kläre vor dem Kauf, ob eine Angleichung an deinem Fahrzeug überhaupt möglich ist – bei modernen Fahrzeugen geht das meist per Software über den Diagnosetester.

Rot: Tacho würde zu wenig anzeigen. Diese Größe ist ohne Tachoangleichung unzulässig – und selbst mit Angleichung muss die neue Wegstreckenzahl in die Papiere.

In der Praxis heißt das: andere Größe wählen. Prüfst du mit dem reifengroesse-rechner mehrere Kandidaten, sortiere sie nach der Abweichung und nimm die kleinste, die dir optisch zusagt.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** B_alt, Q_alt, F_alt, B_neu, Q_neu, F_neu (Breite mm, Querschnitt %, Felge Zoll). **Berechnung:** 1. Flankenhöhe: h = B × Q / 100 (mm) 2. Außendurchmesser: D = F × 25,4 + 2 × h (mm) 3. Abrollumfang: U = π × D (mm) — ANNAHME: idealisierter Kreisumfang; reale ETRTO-Rollumfänge weichen herstellerabhängig ab. 4. Änderung: ΔU = (U_neu − U_alt) / U_alt × 100 (%) 5. Tacho: v_real(100) = 100 × U_neu / U_alt (km/h); Abweichung = (100 − v_real) / v_real × 100 (%) **Bewertungslogik:** - v_real(100) > 100 → Tacho zeigt zu wenig → Status ROT (unzulässig ohne Angleichung). - v_real(100) ≤ 100 UND (100 − v_real) ≤ 10 + 4/1 × 100/100... korrekt: Anzeige 100 ≤ v_real + 10 % × v_real + 4 → Status GRÜN (immer erfüllt, wenn v_real ≥ 100 × (100/114) ≈ 87,7 bei 100). Vereinfacht: (100 − v_real)/v_real × 100 ≤ 10 + 400/v_real → GRÜN, sonst ROT. - ΔU > +1,5 % ODER ΔU < −2,5 % → Status GELB (Tachonachweis/Tachoangleichung nach Teilegutachten-Auflage erforderlich). - Eintragungshinweis (nicht berechenbar): "Steht die Größe nicht in Zulassungsbescheinigung Teil I / COC → Einzelabnahme § 21 StVZO." **Wertequellen:** § 57 StVZO, ECE-R39, Richtlinie 75/443/EWG (Tacho-Toleranz: nie zu wenig, max. +10 % + 4 km/h); § 57 Abs. 3 StVZO (Wegstreckenzähler ca. ±4 %); TÜV-Teilegutachten-Auflage (+1,5 %/−2,5 % Toleranz, G01/G03-Nachweis); § 36 StVZO (1,6 mm Mindestprofil); § 2 Abs. 3a StVO (situative Winterreifenpflicht, Alpine-Symbol seit 1.10.2024, Übergangsfrist M+S bis 30.9.2024); ADAC/TÜV Nord (4-mm-Empfehlung). Stand: Oktober 2026.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Welche Reifengröße darf ich ohne Eintragung fahren?

Nur die Größen, die in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) oder im COC-Papier deines Fahrzeugs stehen. Alles andere braucht eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO – auch wenn der Abrollumfang rechnerisch passt.

2 Ab wann brauche ich eine Tachoprüfung oder Tachoangleichung?

Nach den Auflagen gängiger TÜV-Teilegutachten, sobald die Abweichung des Abrollumfangs über +1,5 % nach oben oder unter −2,5 % nach unten liegt. Dann musst du nachweisen, dass der Tacho innerhalb der gesetzlichen Toleranz bleibt – oder ihn angleichen lassen.

3 Darf mein Tacho weniger anzeigen, als ich wirklich fahre?

Nein, niemals. Nach § 57 StVZO und ECE-R39 darf die Anzeige nicht unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen und höchstens 10 % plus 4 km/h darüber. Deshalb ist ein größerer Abrollumfang der kritische Fall.

4 Was bedeutet eine Abweichung von zum Beispiel −2 %?

Das neue Rad ist 2 % kleiner als das Serienrad. Der Tacho eilt dadurch stärker voraus – bei Anzeige 100 km/h fährst du real etwa 98 km/h. Rechtlich unkritisch, aber: Ist die Größe nicht eingetragen, brauchst du trotzdem die Einzelabnahme.

5 Sind Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol im Winter erlaubt?

Ja. Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg) gelten rechtlich als Winterreifen – auch Ganzjahresreifen. Reine M+S-Reifen ohne das Symbol erfüllen seit dem 1. Oktober 2024 die situative Winterreifenpflicht nicht mehr.

6 Wie prüfe ich die Profiltiefe schnell selbst?

Mit einer 2-Euro-Münze: Der silberne Rand ist exakt 4 mm breit – verschwindet er im Profil, hast du die von ADAC und TÜV empfohlene Resttiefe. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm (§ 36 StVZO).

7 Warum müssen bei Allrad alle vier Reifen gleich groß sein?

Unterschiedliche Abrollumfänge erzeugen dauerhaft Drehzahldifferenzen zwischen den Achsen, die das Verteilergetriebe und die Kupplungen des Allradsystems belasten. Deshalb schreiben die Gutachten hier identische Umfänge vor.

8 Was ist der Unterschied zwischen Abrollumfang und Außendurchmesser?

Der Außendurchmesser ist die geometrische Größe des unbelasteten Reifens (in mm). Der Abrollumfang ist die Strecke, die der Reifen bei einer Umdrehung unter Last zurücklegt – die Größe, auf die es für Tacho und Kilometerzähler ankommt.

9 Mein Wunschrad ist nur 0,5 % größer – muss ich trotzdem zum TÜV?

Aus Tachosicht nicht, das liegt in der Toleranz. Aber die Eintragungsfrage ist davon unabhängig: Steht die Dimension nicht in deinen Papieren, brauchst du die Einzelabnahme – egal wie klein die Abweichung ist.

Hinweis: Dieser Inhalt ersetzt keine Rechtsberatung und keine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Maßgeblich sind immer deine Fahrzeugpapiere und das jeweilige Teilegutachten.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 57 StVZO (Geschwindigkeitsmessgeräte und Wegstreckenzähler), gesetze-im-internet.de
  • • ECE-Regelung Nr. 39 (Genehmigung von Geschwindigkeitsmessgeräten), 75/443/EWG
  • • § 2 Abs. 3a StVO (situative Winterreifenpflicht), § 36 StVZO (Mindestprofiltiefe), § 19/§ 21 StVZO (Betriebserlaubnis/Einzelabnahme)
  • • TÜV Automotive Teilegutachten über Sonderräder (Auflagen G01/G03, Toleranz +1,5 %/−2,5 %)
  • • de.wikipedia.org/wiki/Tachojustierung (rechtliche Grundlagen der Tacho-Toleranz)
  • • ADAC: Ganzjahresreifen im Winter (Alpine-Symbol, Aufkleberpflicht, Stand 2026)
  • • TÜV Nord: Winterreifen – Profiltiefe, Pflicht & Tipps (Stand 2026)
  • • reifenrechner.at: Abrollumfangrechner (Toleranz-Formulierung "+10 % + 4 km/h, kein km/h weniger")