So funktioniert die Berechnung: der riester-kuendigen-rechner Schritt für Schritt
Der Rechner bildet exakt ab, was bei einer Kündigung mit deinem Geld passiert. Du gibst vier Zahlen ein, die du aus deiner Vertragsabrechnung und deinem Steuerbescheid kennst:
Eingabe 1 – Vertragsguthaben: Der aktuelle Rückkaufswert laut Anbieter. Das ist nicht die Summe deiner Einzahlungen, sondern das, was nach Abzug aller bisherigen Kosten tatsächlich im Vertrag steckt.
Eingabe 2 – Erhaltene Zulagen gesamt: Die Summe aller Grund- und Kinderzulagen seit Vertragsbeginn. Sie steht in deinem Zulagenkonto bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr, die Kinderzulage 185 € (vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 € (ab 2008 geborene Kinder) pro Jahr und Kind.
Eingabe 3 – Erhaltene Steuervorteile gesamt: Die Summe der zusätzlichen Steuerermäßigungen aus der Günstigerprüfung nach § 10a EStG über alle Jahre. Das Finanzamt hat jedes Jahr automatisch geprüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage – die Differenz gab es als Steuererstattung.
Genau diese Beträge werden bei Kündigung zurückgefordert.
Eingabe 4 – Anbieter-Kosten bei Kündigung: Abschluss- und Vertriebskosten, die der Anbieter bei Riester-Verträgen auf die ersten fünf Jahre verteilen muss, sowie eventuelle Stornokosten. Wer früh kündigt, hat diese Kosten noch nicht vollständig „abbezahlt" – der Rest wird einbehalten.
Die Formel lautet:
Auszahlung = Guthaben − Zulagen − Steuervorteile − Anbieter-Kosten
Dein Verlust = eigene Einzahlungen − Auszahlung
Der Rechner zeigt dir zusätzlich die drei Alternativen mit ihren Kosten: Beitragsfreistellung (0 € Kosten, Förderung bleibt erhalten), Übertragung auf einen anderen Anbieter (Wechselkosten, Förderung bleibt erhalten) und – die vierte Option seit der Reform – den freiwilligen Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 (förderunschädlich, neue Förderregeln). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wie viel Förderung steckt in deinem Vertrag? heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
2026 ist das letzte Jahr, in dem Riester-Verträge neu abgeschlossen werden können: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz endet das Riester-Neugeschäft zum 31. Dezember 2026. Für deinen bestehenden Vertrag ändert das zunächst nichts – Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und können zu den bisherigen Bedingungen weiter bespart werden.
Die eigentliche Neuigkeit betrifft deine Alternativen zur Kündigung: Ab 2027 kannst du dein Riester-Guthaben freiwillig und förderunschädlich in das neue Altersvorsorgedepot übertragen – inklusive aller bisher erhaltenen Zulagen, ohne einen Euro zurückzuzahlen. Im neuen System steigt die Grundzulage auf bis zu 540 € pro Jahr (statt 175 €), die Effektivkosten sind für das Standardprodukt auf 1,0 % gedeckelt, und die Beitragsgarantie-Pflicht entfällt.
Wer heute kündigt, verschenkt diese Option unwiderruflich. Die Verbraucherzentralen raten deshalb ausdrücklich: nicht kündigen, sondern beitragsfrei stellen und die 2027er-Option abwarten.
Beispielrechnung: 12 Jahre Riester, dann die Kündigung
Nehmen wir einen typischen Vertrag: abgeschlossen 2014, eigene Einzahlungen 22.000 € (etwa 1.830 € pro Jahr), aktuelles Guthaben 25.000 €. Die Annahmen für die Förderhistorie:
Zulagen gesamt: 12 Jahre × 175 € Grundzulage = 2.100 € (keine Kinderzulagen in diesem Beispiel).
Steuervorteile gesamt: Über die Günstigerprüfung kamen in 12 Jahren zusätzlich 3.200 € Steuererstattung zusammen.
Anbieter-Kosten bei Kündigung: Restliche Abschlusskosten plus Stornokosten = 400 €.
Die Kündigungs-Rechnung:
Auszahlung = 25.000 € − 2.100 € − 3.200 € − 400 € = 19.300 €.
Verlust = 22.000 € (eigene Einzahlungen) − 19.300 € = 2.700 € echtes Minus aus eigener Tasche.
Der Vertrag hat also nicht nur keine Rendite gebracht – die Kosten haben auch einen Teil deiner Einzahlungen aufgefressen. Zum Vergleich die Alternativen: Bei Beitragsfreistellung bleiben die vollen 25.000 € im Vertrag und arbeiten weiter, es kostet dich keinen Cent und die Förderung bleibt erhalten.
Bei Übertragung auf einen günstigeren Anbieter wandern Guthaben plus Zulagen mit, es fallen nur Wechselkosten an. Und beim Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 nimmst du die 25.000 € komplett mit – und profitierst künftig von bis zu 540 € Grundzulage statt 175 €.
Die Faustregel aus der Beispielrechnung: Je länger der Vertrag läuft, desto größer der absolute Förderbetrag, den du bei Kündigung zurückzahlen musst. Finanztip beziffert die durchschnittliche Zulagen-Rückzahlung auf rund 1.900 € pro Vertrag – dazu kommen die zurückgeforderten Steuervorteile.
Typische Fehler
Fehler eins: Die Zulagen für eigenes Geld halten. Die 175 € Grundzulage pro Jahr fühlen sich wie Guthaben an, sind aber staatliche Förderung auf einem separaten Zulagenkonto. Bei Kündigung bucht die ZfA sie zurück – rechne sie niemals zu deinem Vermögen.
Fehler zwei: Die Steuer-Rückforderung vergessen. Viele kalkulieren nur mit den Zulagen und übersehen, dass das Finanzamt die Günstigerprüfungs-Vorteile aller Förderjahre zurückfordert. In unserem Beispiel sind das 3.200 € – mehr als die Zulagen selbst.
Fehler drei: Kündigen statt beitragsfrei stellen. Die Beitragsfreistellung kostet nichts, ist jederzeit widerruflich und erhält Kapital plus Förderung. Sie ist in fast jeder Situation die bessere „Pause-Taste" als die Kündigung.
Fehler vier: Vor 2027 kündigen und den Depot-Wechsel verschenken. Wer jetzt kündigt, kann sein Guthaben später nicht mehr förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen – die Reform-Option gilt nur für bestehende, nicht gekündigte Verträge. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Die 2027er-Alternative durchrechnen.
Fehler fünf: Die Anbieter-Kosten unterschätzen. Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt – wer in dieser Zeit kündigt, zahlt den Rest als Stornokosten. Auch danach können Kündigungsentgelte anfallen; lies die Kosteninformation deines Vertrags.
Fehler sechs: Die Kleinbetragsrente übersehen. Ist deine zu erwartende Monatsrente sehr klein (bis 1 % der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 39,55 €), kann das Kapital zu Rentenbeginn förderunschädlich als Einmalbetrag ausgezahlt werden – ganz ohne Kündigung in der Ansparphase.
Sonderfälle und Ausnahmen
Wohnriester (Eigenheimrente): Für Wohnriester-Verträge gelten eigene Regeln – das geförderte Kapital steckt im selbstgenutzten Eigenheim (Wohnförderkonto). Eine „Kündigung" gibt es hier praktisch nicht; bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie wird die Förderung anteilig zurückgefordert.
Diese Seite rechnet nur klassische Riester-Geldverträge.
Scheidung: Das Riester-Guthaben fällt in den Versorgungsausgleich – das Familiengericht teilt es zwischen den Partnern auf. Das ist keine Kündigung und löst keine Rückzahlung aus, ändert aber, wem das Guthaben gehört.
Arbeitslosigkeit und Grundsicherung: Riester-Guthaben ist vor dem Zugriff des Jobcenters weitgehend geschützt (Schonvermögen). Eine Kündigung, um an das Geld zu kommen, vernichtet die Förderung und ist fast immer die schlechteste Lösung – sprich vorher mit einer Schuldner- oder Verbraucherberatung.
Tod des Sparers: Stirbt der Vertragsinhaber, kann der Ehepartner das Guthaben auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen – förderunschädlich. Eine Auszahlung an Erben ist dagegen förderschädlich.
Anbieterwechsel statt Kündigung: Die Übertragung des gesamten Vertragsguthabens auf einen anderen zertifizierten Anbieter ist jederzeit möglich und erhält alle Zulagen und Steuervorteile. Das ist der richtige Weg, wenn dich nur die Kosten deines aktuellen Anbieters stören.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis besteht aus zwei Zahlen: der Auszahlung nach allen Abzügen und deinem persönlichen Verlust gegenüber deinen Einzahlungen. Der riester-kuendigen-rechner stellt daneben die drei Alternativen mit ihren Kosten.
Nutze das so: Erstens, wenn der Verlust – wie meistens – mehrere tausend Euro beträgt, stelle den Vertrag beitragsfrei und warte die 2027er-Option ab. Zweitens, hole dein Zulagenkonto bei der ZfA und deine Steuerbescheide hervor, damit die Eingaben stimmen – geschätzte Förderbeträge verfälschen das Ergebnis.
Drittens, wenn dich die Kosten deines Anbieters stören, prüfe die Übertragung statt der Kündigung. Und viertens: Nur wenn du das Geld zwingend brauchst – etwa um hochverzinste Schulden zu tilgen – kann die Kündigung trotz Verlust die kleinere Übel-Option sein.
Dann kennst du wenigstens ihren exakten Preis.