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Rente & Vorsorge • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Riester-kuendigen-rechner: Kündigen oder behalten?

Dein Riester-Vertrag frisst Kosten und bringt kaum Rendite – da liegt die Kündigung nahe. Aber Vorsicht: Wer kündigt, verliert nicht nur die staatliche Förderung, sondern zahlt sie zurück. Zulagen, Steuervorteile und oft auch Anbieter-Kosten werden vom Guthaben abgezogen. Der riester-kuendigen-rechner rechnet dir vor, was nach allen Abzügen wirklich übrig bleibt – und stellt die drei Alternativen dagegen, die fast immer billiger sind.

Interaktiver Riester-kuendigen-rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
Rückkaufswert

Steht in deiner jährlichen Vertragsabrechnung.

Summe aus deinem Zulagenkonto bei der ZfA.

Günstigerprüfung

Summe der zusätzlichen Steuerermäßigungen aus deinen Steuerbescheiden.

Kosten bei Kündigung – Restliche Abschlusskosten + Stornokosten laut Kosteninformation.

Für die Verlustrechnung: was du selbst eingezahlt hast.

Berechnungsergebnis
Auszahlung nach allen Abzügen
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Davon Zulagen-Rückzahlung 642,80 €
Davon Steuer-Rückzahlung 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Schätzung auf Basis deiner Eingaben. Verbindlich sind Vertragsabrechnung, Zulagenkonto (ZfA) und Steuerbescheide. Keine Finanz- oder Steuerberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Eine Riester-Kündigung gilt als schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen musst du zurückzahlen, ebenso die Steuervorteile aus der Günstigerprüfung – das Finanzamt fordert sie für alle Förderjahre zurück. Dazu behält der Anbieter Abschluss- und Stornokosten ein. Unterm Strich liegt die Auszahlung fast immer deutlich unter deinen eigenen Einzahlungen. Der riester-kuendigen-rechner zieht alle drei Kostenblöcke vom Guthaben ab und zeigt dir, ob Beitragsfreistellung, Übertragung oder der Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 die bessere Option ist.

So funktioniert die Berechnung: der riester-kuendigen-rechner Schritt für Schritt

Der Rechner bildet exakt ab, was bei einer Kündigung mit deinem Geld passiert. Du gibst vier Zahlen ein, die du aus deiner Vertragsabrechnung und deinem Steuerbescheid kennst:

Eingabe 1 – Vertragsguthaben: Der aktuelle Rückkaufswert laut Anbieter. Das ist nicht die Summe deiner Einzahlungen, sondern das, was nach Abzug aller bisherigen Kosten tatsächlich im Vertrag steckt.

Eingabe 2 – Erhaltene Zulagen gesamt: Die Summe aller Grund- und Kinderzulagen seit Vertragsbeginn. Sie steht in deinem Zulagenkonto bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr, die Kinderzulage 185 € (vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 € (ab 2008 geborene Kinder) pro Jahr und Kind.

Eingabe 3 – Erhaltene Steuervorteile gesamt: Die Summe der zusätzlichen Steuerermäßigungen aus der Günstigerprüfung nach § 10a EStG über alle Jahre. Das Finanzamt hat jedes Jahr automatisch geprüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage – die Differenz gab es als Steuererstattung.

Genau diese Beträge werden bei Kündigung zurückgefordert.

Eingabe 4 – Anbieter-Kosten bei Kündigung: Abschluss- und Vertriebskosten, die der Anbieter bei Riester-Verträgen auf die ersten fünf Jahre verteilen muss, sowie eventuelle Stornokosten. Wer früh kündigt, hat diese Kosten noch nicht vollständig „abbezahlt" – der Rest wird einbehalten.

Die Formel lautet:

Auszahlung = Guthaben − Zulagen − Steuervorteile − Anbieter-Kosten

Dein Verlust = eigene Einzahlungen − Auszahlung

Der Rechner zeigt dir zusätzlich die drei Alternativen mit ihren Kosten: Beitragsfreistellung (0 € Kosten, Förderung bleibt erhalten), Übertragung auf einen anderen Anbieter (Wechselkosten, Förderung bleibt erhalten) und – die vierte Option seit der Reform – den freiwilligen Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 (förderunschädlich, neue Förderregeln). Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wie viel Förderung steckt in deinem Vertrag? heranziehen.

Was ändert sich 2026 / 2027?

2026 ist das letzte Jahr, in dem Riester-Verträge neu abgeschlossen werden können: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz endet das Riester-Neugeschäft zum 31. Dezember 2026. Für deinen bestehenden Vertrag ändert das zunächst nichts – Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und können zu den bisherigen Bedingungen weiter bespart werden.

Die eigentliche Neuigkeit betrifft deine Alternativen zur Kündigung: Ab 2027 kannst du dein Riester-Guthaben freiwillig und förderunschädlich in das neue Altersvorsorgedepot übertragen – inklusive aller bisher erhaltenen Zulagen, ohne einen Euro zurückzuzahlen. Im neuen System steigt die Grundzulage auf bis zu 540 € pro Jahr (statt 175 €), die Effektivkosten sind für das Standardprodukt auf 1,0 % gedeckelt, und die Beitragsgarantie-Pflicht entfällt.

Wer heute kündigt, verschenkt diese Option unwiderruflich. Die Verbraucherzentralen raten deshalb ausdrücklich: nicht kündigen, sondern beitragsfrei stellen und die 2027er-Option abwarten.

Beispielrechnung: 12 Jahre Riester, dann die Kündigung

Nehmen wir einen typischen Vertrag: abgeschlossen 2014, eigene Einzahlungen 22.000 € (etwa 1.830 € pro Jahr), aktuelles Guthaben 25.000 €. Die Annahmen für die Förderhistorie:

Zulagen gesamt: 12 Jahre × 175 € Grundzulage = 2.100 € (keine Kinderzulagen in diesem Beispiel).

Steuervorteile gesamt: Über die Günstigerprüfung kamen in 12 Jahren zusätzlich 3.200 € Steuererstattung zusammen.

Anbieter-Kosten bei Kündigung: Restliche Abschlusskosten plus Stornokosten = 400 €.

Die Kündigungs-Rechnung:

Auszahlung = 25.000 € − 2.100 € − 3.200 € − 400 € = 19.300 €.

Verlust = 22.000 € (eigene Einzahlungen) − 19.300 € = 2.700 € echtes Minus aus eigener Tasche.

Der Vertrag hat also nicht nur keine Rendite gebracht – die Kosten haben auch einen Teil deiner Einzahlungen aufgefressen. Zum Vergleich die Alternativen: Bei Beitragsfreistellung bleiben die vollen 25.000 € im Vertrag und arbeiten weiter, es kostet dich keinen Cent und die Förderung bleibt erhalten.

Bei Übertragung auf einen günstigeren Anbieter wandern Guthaben plus Zulagen mit, es fallen nur Wechselkosten an. Und beim Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab 2027 nimmst du die 25.000 € komplett mit – und profitierst künftig von bis zu 540 € Grundzulage statt 175 €.

Die Faustregel aus der Beispielrechnung: Je länger der Vertrag läuft, desto größer der absolute Förderbetrag, den du bei Kündigung zurückzahlen musst. Finanztip beziffert die durchschnittliche Zulagen-Rückzahlung auf rund 1.900 € pro Vertrag – dazu kommen die zurückgeforderten Steuervorteile.

Typische Fehler

Fehler eins: Die Zulagen für eigenes Geld halten. Die 175 € Grundzulage pro Jahr fühlen sich wie Guthaben an, sind aber staatliche Förderung auf einem separaten Zulagenkonto. Bei Kündigung bucht die ZfA sie zurück – rechne sie niemals zu deinem Vermögen.

Fehler zwei: Die Steuer-Rückforderung vergessen. Viele kalkulieren nur mit den Zulagen und übersehen, dass das Finanzamt die Günstigerprüfungs-Vorteile aller Förderjahre zurückfordert. In unserem Beispiel sind das 3.200 € – mehr als die Zulagen selbst.

Fehler drei: Kündigen statt beitragsfrei stellen. Die Beitragsfreistellung kostet nichts, ist jederzeit widerruflich und erhält Kapital plus Förderung. Sie ist in fast jeder Situation die bessere „Pause-Taste" als die Kündigung.

Fehler vier: Vor 2027 kündigen und den Depot-Wechsel verschenken. Wer jetzt kündigt, kann sein Guthaben später nicht mehr förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen – die Reform-Option gilt nur für bestehende, nicht gekündigte Verträge. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Die 2027er-Alternative durchrechnen.

Fehler fünf: Die Anbieter-Kosten unterschätzen. Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt – wer in dieser Zeit kündigt, zahlt den Rest als Stornokosten. Auch danach können Kündigungsentgelte anfallen; lies die Kosteninformation deines Vertrags.

Fehler sechs: Die Kleinbetragsrente übersehen. Ist deine zu erwartende Monatsrente sehr klein (bis 1 % der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 39,55 €), kann das Kapital zu Rentenbeginn förderunschädlich als Einmalbetrag ausgezahlt werden – ganz ohne Kündigung in der Ansparphase.

Sonderfälle und Ausnahmen

Wohnriester (Eigenheimrente): Für Wohnriester-Verträge gelten eigene Regeln – das geförderte Kapital steckt im selbstgenutzten Eigenheim (Wohnförderkonto). Eine „Kündigung" gibt es hier praktisch nicht; bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie wird die Förderung anteilig zurückgefordert.

Diese Seite rechnet nur klassische Riester-Geldverträge.

Scheidung: Das Riester-Guthaben fällt in den Versorgungsausgleich – das Familiengericht teilt es zwischen den Partnern auf. Das ist keine Kündigung und löst keine Rückzahlung aus, ändert aber, wem das Guthaben gehört.

Arbeitslosigkeit und Grundsicherung: Riester-Guthaben ist vor dem Zugriff des Jobcenters weitgehend geschützt (Schonvermögen). Eine Kündigung, um an das Geld zu kommen, vernichtet die Förderung und ist fast immer die schlechteste Lösung – sprich vorher mit einer Schuldner- oder Verbraucherberatung.

Tod des Sparers: Stirbt der Vertragsinhaber, kann der Ehepartner das Guthaben auf seinen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen – förderunschädlich. Eine Auszahlung an Erben ist dagegen förderschädlich.

Anbieterwechsel statt Kündigung: Die Übertragung des gesamten Vertragsguthabens auf einen anderen zertifizierten Anbieter ist jederzeit möglich und erhält alle Zulagen und Steuervorteile. Das ist der richtige Weg, wenn dich nur die Kosten deines aktuellen Anbieters stören.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis besteht aus zwei Zahlen: der Auszahlung nach allen Abzügen und deinem persönlichen Verlust gegenüber deinen Einzahlungen. Der riester-kuendigen-rechner stellt daneben die drei Alternativen mit ihren Kosten.

Nutze das so: Erstens, wenn der Verlust – wie meistens – mehrere tausend Euro beträgt, stelle den Vertrag beitragsfrei und warte die 2027er-Option ab. Zweitens, hole dein Zulagenkonto bei der ZfA und deine Steuerbescheide hervor, damit die Eingaben stimmen – geschätzte Förderbeträge verfälschen das Ergebnis.

Drittens, wenn dich die Kosten deines Anbieters stören, prüfe die Übertragung statt der Kündigung. Und viertens: Nur wenn du das Geld zwingend brauchst – etwa um hochverzinste Schulden zu tilgen – kann die Kündigung trotz Verlust die kleinere Übel-Option sein.

Dann kennst du wenigstens ihren exakten Preis.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** guthaben (float, €), zulagen_gesamt (float, €), steuervorteile_gesamt (float, €), anbieter_kosten (float, €, default 0), einzahlungen_eigen (float, €). **Kernformel:** auszahlung = guthaben − zulagen_gesamt − steuervorteile_gesamt − anbieter_kosten. Floor bei 0 (negative Auszahlung nicht möglich – in der Praxis deckelt der Anbieter bei 0, Restschuld entsteht nicht). **Verlust:** verlust = einzahlungen_eigen − auszahlung. Förderanteil_verloren = zulagen_gesamt + steuervorteile_gesamt. **Alternativen-Vergleich (Anzeige):** - beitragsfrei: kosten = 0; guthaben_bleibt = guthaben; hinweis = „jederzeit widerruflich". - uebertragung: kosten = wechselkosten_eingabe (default: Hinweis „beim Wunschanbieter erfragen"); foerderung_bleibt = zulagen_gesamt + steuervorteile_gesamt (nichts zurückzuzahlen). - depot_2027: kosten = 0 (Übertragung förderunschädlich); neue_grundzulage = bis 540 €/Jahr; hinweis = „nur für bestehende, nicht gekündigte Verträge". **Plausibilitäts-Checks:** zulagen_gesamt ≤ vertragsjahre × (175 + kinderzulagen); warnung wenn auszahlung < 0,5 × einzahlungen_eigen („hoher Verlust – Alternativen prüfen"). **Quellen je Wert:** 175 € Grundzulage, 185/300 € Kinderzulage (AltZertG/ZfA); Günstigerprüfung § 10a EStG; schädliche Verwendung/Rückforderung über die ZfA; Bestandsschutz + Depot-Wechsel ab 2027 (Altersvorsorgereformgesetz; Verbraucherzentrale NRW/ZDF 13.10.2026); Ø 1.900 € Zulagen-Rückzahlung pro Vertrag (Finanztip); Kleinbetragsrente 1 % der monatlichen Bezugsgröße = 39,55 € (Bezugsgröße 2026: 3.955 €/Monat, BGW).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Muss ich bei einer Riester-Kündigung wirklich alles zurückzahlen?

Ja, im Regelfall. Die Kündigung gilt als schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen werden über die ZfA zurückgefordert, und das Finanzamt fordert die Steuervorteile aus der Günstigerprüfung für alle Förderjahre zurück. Dazu kommen Anbieter-Kosten. Übrig bleibt meist deutlich weniger, als du eingezahlt hast.

2 Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Beitragsfreistellung?

Bei der Kündigung verlässt das Geld das Fördersystem – mit allen Rückzahlungen. Bei der Beitragsfreistellung ruht der Vertrag nur: Du zahlst nichts mehr ein, bekommst keine neuen Zulagen, aber das bisherige Guthaben inklusive Förderung bleibt erhalten und arbeitet weiter. Die Freistellung ist jederzeit widerruflich.

3 Kann ich meinen Riester-Vertrag auf einen anderen Anbieter übertragen?

Ja, jederzeit und förderunschädlich. Das gesamte Guthaben inklusive aller Zulagen wandert zum neuen Anbieter, nichts muss zurückgezahlt werden. Es können Wechselkosten anfallen – vergleiche sie mit den Kosten deines alten Vertrags, bevor du wechselst.

4 Was passiert mit meinem Riester-Vertrag ab 2027?

Er läuft mit Bestandsschutz weiter, wenn er vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurde. Neu ist: Du kannst dein Guthaben ab 2027 freiwillig und förderunschädlich in das neue Altersvorsorgedepot übertragen – mit höherer Förderung (bis 540 € Grundzulage) und gedeckelten Kosten. Deshalb: jetzt nicht kündigen.

5 Wie erfahre ich, wie viele Zulagen ich zurückzahlen müsste?

Die Summe steht in deinem Zulagenkonto bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dein Anbieter meldet dorthin jede Zulage; bei Kündigung rechnet er den Rückforderungsbetrag direkt mit deinem Guthaben ab. Fordere die Aufstellung bei deinem Anbieter an.

6 Fordert das Finanzamt die Steuervorteile wirklich zurück?

Ja. Die über die Günstigerprüfung nach § 10a EStG gewährten zusätzlichen Steuerermäßigungen werden für alle Förderjahre zurückgefordert – die Steuerbescheide werden entsprechend geändert. Das ist oft der größte Einzelposten der Kündigung, größer als die Zulagen-Rückzahlung.

7 Gibt es Fälle, in denen die Kündigung trotzdem sinnvoll ist?

Selten, aber ja: Wenn du das Geld zwingend brauchst, etwa um hochverzinste Schulden zu tilgen oder eine existenzbedrohende Liquiditätslücke zu schließen, kann die Kündigung trotz Verlust richtig sein. Rechne vorher den exakten Verlust aus – und prüfe, ob ein Policendarlehen deines Anbieters eine Alternative wäre.

8 Was ist eine Kleinbetragsrente bei Riester?

Reicht deine zu erwartende Riester-Monatsrente voraussichtlich nicht über 1 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 39,55 €), darf der Anbieter das Kapital zu Rentenbeginn als Einmalbetrag auszahlen – förderunschädlich, also ohne Rückzahlungen. Das ist keine Kündigung, sondern eine reguläre Auszahlungsoption.

9 Was passiert mit dem Riester-Vertrag bei Scheidung?

Das Guthaben wird im Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das ist keine schädliche Verwendung – es werden keine Zulagen zurückgefordert. Die Teilung erfolgt durch das Familiengericht bzw. die Versorgungsträger.

10 Kann ich einen beitragsfrei gestellten Vertrag später weiter besparen?

Ja. Die Beitragsfreistellung ist jederzeit widerruflich – du kannst den Vertrag reaktivieren und erhältst dann auch wieder Zulagen, sofern du die Fördervoraussetzungen (Mindesteigenbeitrag) erfüllst. Das macht sie zur idealen „Pause-Taste" bis zur 2027er-Reform.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • § 10a EStG (Günstigerprüfung, Sonderausgabenabzug) – gesetze-im-internet.de
  • • Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) – Zulagenkonto und Rückforderungsverfahren
  • • Altersvorsorgereformgesetz: Ende des Riester-Neugeschäfts zum 31.12.2026, Bestandsschutz, Altersvorsorgedepot ab 2027
  • • Verbraucherzentrale NRW / ZDF heute (13.10.2026): „Riester-Rente läuft 2027 aus: Was gilt für bestehende Verträge?"
  • • Finanztip (Martin Klotz): Ø rund 1.900 € Zulagen-Rückzahlung pro Vertrag; Beitragsfreistellung jederzeit widerruflich
  • • Bezugsgröße 2026: 47.460 €/Jahr (3.955 €/Monat) – BGW