So funktioniert der rotlichtverstoss-rechner
So berechnen wir: Der Rechner folgt dem Entscheidungsbaum des amtlichen Bußgeldkatalogs (BKatV, laufende Nummern 132 für Kfz und 132a für Rad/Elektrokleinstfahrzeug).
Schritt 1 – Fahrzeugart. Auto, Motorrad und Lkw fallen unter die Kfz-Sätze; Fahrrad und E-Scooter unter die deutlich milderen Rad-Sätze – dort gibt es nie ein Fahrverbot.
Schritt 2 – Rotphase. Die alles entscheidende Frage: War die Ampel beim Überfahren kürzer oder länger als eine Sekunde rot?
Unter einer Sekunde = einfacher Verstoß, darüber = qualifizierter Verstoß. Die Rotzeit wird vom Blitzer protokolliert – im Zweifel steht sie in der Akte und lässt sich prüfen.
Schritt 3 – Folgen. Kam es zu einer Gefährdung anderer oder zu einer Sachbeschädigung, steigen die Sätze: qualifiziert mit Gefährdung 320 Euro, mit Sachbeschädigung 360 Euro (Kfz).
Bei Radfahrern: einfach mit Gefährdung 100 Euro, mit Sachbeschädigung 120 Euro; qualifiziert 100 Euro, mit Gefährdung 160 Euro, mit Sachbeschädigung 180 Euro.
Schritt 4 – Gebühren. Auf das Bußgeld kommen 5 Prozent Gebühr, mindestens aber 25 Euro, plus 3,50 Euro Zustellungsauslagen (§ 107 OWiG). Bei 90 Euro Bußgeld also 25 + 3,50 = 118,50 Euro Endbetrag; bei 200 Euro sind es 10 + 3,50 = 213,50 Euro.
Schritt 5 – Punkte und Fahrverbot. Einfach: 1 Punkt, kein Fahrverbot. Qualifiziert: 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Das Fahrverbot wird erst mit Rechtskraft des Bescheids wirksam – vorher darfst du weiterfahren.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die Regelsätze selbst stammen aus der StVO-Novelle 2021 (in Kraft seit 9. November 2021) und sind 2026 unverändert – wer noch alte Tabellen mit niedrigeren Sätzen findet, rechnet falsch. Neu ist 2026 die Rechtslage drumherum: Seit dem 1. Juli 2026 verbietet das Straßenverkehrsgesetz ausdrücklich, eine Behörde über die Person des Fahrers zu täuschen – der sogenannte Punktehandel (Punkte oder Fahrverbot gegen Bezahlung auf andere übertragen) ist damit Geschichte; es drohen bis zu 30.000 Euro Bußgeld.
Ebenfalls seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten 6 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG) – kommt der Bescheid später, ist der Verstoß verjährt. Für 2027 ist zum Stand Oktober 2026 keine Änderung der Rotlicht-Regelsätze angekündigt oder in einem Gesetzgebungsverfahren. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den bussgeld-rechner heranziehen.
Beispielrechnung
Du bist mit dem Auto bei einer Ampel geblitzt worden, die bereits 2 Sekunden rot war – qualifizierter Verstoß, keine Gefährdung.
Regelsatz: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot (BKatV Nr. 132).
Gebühren: 5 % von 200 Euro wären 10 Euro – das liegt unter dem Mindestbetrag, also greifen 25 Euro Gebühr plus 3,50 Euro Auslagen. Korrekt gerechnet: 200 + 25 + 3,50 = 228,50 Euro Endbetrag.
Gesamt: 228,50 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Zum Vergleich der einfache Verstoß: 90 + 25 + 3,50 = 118,50 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot.
Der Unterschied einer einzigen Sekunde Rotphase kostet also 110 Euro, einen Punkt und einen Monat ohne Führerschein – deshalb lohnt es sich, die protokollierte Rotzeit prüfen zu lassen.
Typische Fehler
Die Rotphase schätzen statt prüfen. "Die war doch gerade erst rot geworden" ist kein Argument – die Rotzeit steht im Messprotokoll. Bei Grenzfällen um die 1-Sekunden-Marke entscheidet eine Zehntelsekunde über 110 Euro und das Fahrverbot.
Gelb mit Rot verwechseln. Wer bei Gelb noch fährt, begeht nur dann einen Verstoß, wenn er ohne scharfe Bremsung hätte anhalten können – dann drohen 10 Euro. Erst Rot ist der teure Fall. Viele verwechseln das und zahlen zu viel.
Haltelinie überfahren = Rotlichtverstoß denken.
Wer die Haltelinie überfährt, aber vor dem geschützten Kreuzungsbereich stehen bleibt, hat nur einen Haltelinienverstoß begangen (10 Euro) – keinen Rotlichtverstoß. Der Unterschied liegt darin, ob du in den Kreuzungsbereich eingefahren bist.
Alte Bußgeldtabellen verwenden. Vor der Novelle 2021 waren die Sätze deutlich niedriger (z. B. 90 statt 200 Euro beim qualifizierten Verstoß). Alte Tabellen kursieren noch im Netz – rechne nur mit dem aktuellen Katalog.
Den Bescheid sofort bezahlen. Mit der Zahlung wird der Bescheid rechtskräftig – danach ist kein Einspruch mehr möglich. Bei Punkten, Fahrverbot oder Probezeitfolgen lohnt fast immer die Prüfung durch einen Verkehrsrechtsanwalt; die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.
Als Radfahrer den Kfz-Bescheid akzeptieren. Bußgeldstellen verlangen laut ADFC immer wieder versehentlich die höheren Kfz-Sätze von Radfahrern. Prüfe, ob dein Bescheid die 132a-Sätze (60–180 Euro) oder fälschlich die 132-Sätze enthält.
Sonderfälle und Ausnahmen
Radfahrer und E-Scooter. Eigene Staffel (BKatV 132a): einfach 60 Euro/1 Punkt, mit Gefährdung 100 Euro, mit Sachbeschädigung 120 Euro; qualifiziert 100 Euro/1 Punkt, mit Gefährdung 160 Euro, mit Sachbeschädigung 180 Euro.
Ein Fahrverbot gibt es für Radfahrer nicht – aber Punkte landen trotzdem in Flensburg, auch ohne Führerschein.
Fußgänger. Wer bei Rot über die Straße geht, zahlt 5 Euro Verwarnungsgeld, bei Sachbeschädigung 10 Euro. Keine Punkte, kein Fahrverbot. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer punkte-flensburg-rechner.
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht. Musst du die Haltelinie überfahren, um einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn Platz zu machen, hat die Räumungsanordnung Vorrang – das ist kein Verstoß.
Dasselbe gilt, wenn nur so schwere gesundheitliche Schäden abgewendet werden können.
Probezeit. Jeder Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß: Es drohen die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und ein Aufbauseminar – zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
Zweite Ampel, zwei Haltelinien. An manchen Kreuzungen gibt es zwei Haltelinien (z. B. bei Einmündungen direkt vor der Ampel). Entscheidend ist immer die Linie der Ampel, die für deine Fahrtrichtung gilt – die zweite Linie schützt meist nur den Abbiegeverkehr.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis sagt dir nicht nur die Strafe – sondern auch, was du jetzt tun solltest.
Einfacher Verstoß, keine Probezeit. 118,50 Euro und 1 Punkt sind ärgerlich, aber überschaubar. Prüfe den Bescheid auf formale Fehler (Datum, Kennzeichen, Fahrerfoto) – stimmt alles, zahle innerhalb der Frist und hak es ab. Ein Punkt allein hat keine weiteren Folgen.
Qualifizierter Verstoß oder Probezeit. Bei 2 Punkten, Fahrverbot oder A-Verstoß in der Probezeit lohnt sich der Gang zum Anwalt fast immer: Messfehler, unklare Rotzeit oder Identifizierungsprobleme kommen häufiger vor, als du denkst.
Die Einspruchsfrist von 2 Wochen läuft ab Zustellung – warte nicht.
Punktekonto im Blick. Ab 4 Punkten gibt es eine Ermahnung, ab 6 eine Verwarnung, bei 8 ist der Führerschein weg.
Mit 1 bis 5 Punkten kannst du alle fünf Jahre ein Fahreignungsseminar besuchen und einen Punkt abbauen. Der rotlichtverstoss-rechner zeigt dir die Punkte – was du daraus machst, entscheidet über deinen Führerschein.