So funktioniert der Rundfunkbeitrag-Rechner: die Prüfung in vier Schritten
Der Rechner bildet die Beitragspflicht nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) als Entscheidungsbaum ab:
Schritt 1 — Wohnsituation. Eine Wohnung, WG oder mehrere Wohnungen? Pro Wohnung fällt grundsätzlich ein Beitrag an. In einer WG mit vier Personen zahlt ihr zusammen 18,36 € im Monat — also 4,59 € pro Person.
Schritt 2 — Befreiungs-Check. Beziehst du eine der Leistungen, die zur Befreiung berechtigen (siehe unten), zahlst du 0 € — aber nur auf Antrag beim Beitragsservice, mit deinem Leistungsbescheid als Nachweis.
Schritt 3 — Ermäßigungs-Check. Mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf 6,12 € im Monat — ein Drittel des Vollbetrags.
Schritt 4 — Zeitraum und Zahlungsrhythmus. Der Rechner zeigt Monats-, Quartals- und Jahresbetrag: 18,36 € / 55,08 € / 220,32 € — bzw. 6,12 € / 18,36 € / 73,44 € bei Ermäßigung.
Wichtig: Der Rechner stellt keine Anträge für dich — er sagt dir nur, welcher Fall auf dich zutrifft und was du als Nächstes tun musst. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wohngeld-Rechner heranziehen.
Was ändert sich 2026 und 2027?
2026: Der Beitrag bleibt bei 18,36 € im Monat. Die von ARD und ZDF geforderte Erhöhung auf 18,94 € wurde von den Bundesländern abgelehnt — die Sender haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR 2524/24, Verfahren läuft).
2027 (noch nicht beschlossen): Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) schlägt 18,64 € pro Monat vor. Dafür braucht es die Zustimmung der 16 Ministerpräsidenten und die Ratifizierung durch alle Landesparlamente — Stand Oktober 2026 ist das offen.
Wir aktualisieren den Rechner, sobald eine Entscheidung gefallen ist.
Beispielrechnung: WG, Familie und Single im Vergleich
Drei typische Haushalte, jeweils für ein Jahr:
Single in eigener Wohnung, keine Befreiung:
18,36 € × 12 = 220,32 € pro Jahr.
4er-WG, eine Person zahlt für alle:
18,36 € × 12 = 220,32 € pro Jahr für die Wohnung — 55,08 € pro Person und Jahr. Intern teilt ihr den Betrag; gegenüber dem Beitragsservice haftet die angemeldete Person.
Ehepaar, ein Partner mit Merkzeichen RF:
Ermäßigter Beitrag 6,12 € × 12 = 73,44 € pro Jahr für die ganze Wohnung — die Ermäßigung erstreckt sich auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner in derselben Wohnung.
Bürgergeld-Bezieherin in eigener Wohnung:
Befreiung auf Antrag: 0 € — bei 220,32 € Ersparnis pro Jahr lohnt der Antrag allemal.
Typische Fehler
- Jeder WG-Bewohner meldet sich einzeln an.
Falsch und teuer: Der Beitrag gilt pro Wohnung. Meldet euch ab bzw. lasst nur eine Person angemeldet — sonst zahlt ihr mehrfach.
- "Ich schaue kein Fernsehen, also zahle ich nicht." Die Beitragspflicht hängt nicht von der Nutzung ab.
Auch ohne TV, Radio oder Internet zahlst du — das ist seit 2013 geltendes Recht. 3.
Befreiung nicht beantragen. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch — ohne Antrag beim Beitragsservice zahlst du weiter, selbst als Bürgergeld-Bezieher.
Sie gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. 4.
Zweitwohnung doppelt zahlen. Für die Zweitwohnung kannst du dich befreien lassen, wenn du für die Hauptwohnung bereits zahlst — ein Antrag genügt.
- Nachweise zu spät einreichen.
Die Ermäßigung musst du innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellung des Bewilligungsbescheids beantragen. 6.
Einfach nicht zahlen. Das endet teuer: Mahngebühren, 1 % Säumniszuschlag pro Monat, Festsetzungsbescheid und im Ernstfall Vollstreckung (Kontopfändung).
Bei falschen Angaben drohen Bußgelder bis 1.000 €.
Sonderfälle und Ausnahmen
Zweitwohnung: Wer für seine Hauptwohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlt, kann sich für die Zweitwohnung auf Antrag befreien lassen. Das gilt auch für privat genutzte Ferienwohnungen und Nebenwohnungen.
WG und Familien: Eine Wohnung, ein Beitrag — egal wie viele Personen dort leben. Auch Untermieter und Familienangehörige zahlen nicht extra.
Befreiung — diese Leistungen berechtigen (vollständige Liste nach RBStV):
- Bürgergeld und Sozialgeld nach SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld — wenn du nicht bei den Eltern wohnst
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe (SGB XII) und taubblinde Menschen Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Bürgergeld-Rechner.
Ermäßigung auf 6,12 € — Merkzeichen RF: Den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF erhalten:
- blinde oder dauerhaft wesentlich sehbehinderte Menschen (GdB 60 allein wegen der Sehbehinderung),
- gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können,
- behinderte Menschen mit dauerhaftem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Härtefall: Wer keine der genannten Leistungen bezieht, weil sein Einkommen die Bedarfsgrenze nur geringfügig überschreitet (in der Praxis: weniger als etwa einen halben Monatsbeitrag, Kommunen nennen 17,50 € als Schwelle), kann einen Härtefallantrag stellen — mit dem Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers als Nachweis. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass solche Fälle nicht schlechter behandelt werden dürfen als Leistungsbezieher (1 BvR 665/10) — wichtig etwa für Rentner mit kleiner Rente plus Wohngeld.
Betriebsstätten und Hotelzimmer folgen eigenen Regeln (gestaffelt nach Beschäftigten- bzw. Zimmerzahl) — dieser Rechner deckt den privaten Bereich ab.
Auslandsaufenthalt: Wer sich länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufhält, kann sich für diese Zeit abmelden.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein Ergebnis sagt dir, welcher der vier Fälle auf dich zutrifft — Vollbeitrag (220,32 €/Jahr), ermäßigt (73,44 €/Jahr), befreit (0 €) oder Härtefall-Antrag sinnvoll. Der Rundfunkbeitrag-Rechner ersetzt keine Rechtsberatung, aber er erspart dir das Rätselraten beim Beitragsservice.
Deine nächsten Schritte:
- Anmelden oder korrigieren: Nach der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt meldet sich der Beitragsservice automatisch.
Prüfe online (rundfunkbeitrag.de), ob für deine Wohnung schon ein Beitragskonto existiert — doppelte Konten sind der häufigste WG-Fehler. 2.
Antrag stellen: Befreiung oder Ermäßigung beantragst du beim Beitragsservice — online oder per Formular, mit aktuellem Leistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis als Nachweis. 3.
Zahlungsrhythmus wählen: Gesetzlich zahlst du in der Mitte von drei Monaten 55,08 €; du kannst auch vierteljährlich (55,08 €), halbjährlich (110,16 €) oder jährlich (220,32 €) im Voraus zahlen — per SEPA-Lastschrift am bequemsten.
Stand: Oktober 2026. Angaben nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und Beitragsservice. Maßgeblich sind immer der Beitragsbescheid und die Entscheidung über deinen Antrag.