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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Rundfunkbeitrag-Rechner: Was du 2026 wirklich zahlst

18,36 € im Monat — pro Wohnung, egal ob du überhaupt fernsiehst. Doch viele zahlen den vollen Rundfunkbeitrag, obwohl sie befreit wären oder nur 6,12 € zahlen müssten. Der Rundfunkbeitrag-Rechner prüft in wenigen Klicks, was für deine Wohnsituation 2026 wirklich gilt: Vollbetrag, Befreiung, Ermäßigung oder Härtefall — inklusive WG- und Zweitwohnung-Regeln.

Interaktiver Rundfunkbeitrag-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Auswahl (Eigene Wohnung / WG — ich bin angemeldet / WG — Mitbewohner ist angemeldet / Z...

nur Info, keine Beitragsänderung

Für die Aufteilung des Beitrags pro Kopf. (nur Info, keine Beitragsänderung)

Auswahl (Keiner / Bürgergeld SGB II / Grundsicherung SGB XII / Hilfe zum Lebensunterhal...

Aktivieren / Ja

Checkbox Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF vorhanden

Auswahl (Monat / Quartal / Jahr)

Berechnungsergebnis
Dein Rundfunkbeitrag
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Befreiung möglich 642,80 €
Ermäßigter Beitrag 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Ersteinschätzung nach RBStV (Stand 2026). Über Befreiung und Ermäßigung entscheidet der Beitragsservice auf Antrag. Keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 18,36 € pro Monat und Wohnung (55,08 € pro Quartal, 220,32 € pro Jahr) — unabhängig davon, ob und wie du Radio, TV oder Internet nutzt. Gezahlt wird pro Wohnung, nicht pro Person: In einer WG oder Familie zahlen alle zusammen nur einmal. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich befreien lassen; mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen RF zahlst du ermäßigt 6,12 €. Der Rundfunkbeitrag-Rechner oben führt dich durch alle Fälle.

So funktioniert der Rundfunkbeitrag-Rechner: die Prüfung in vier Schritten

Der Rechner bildet die Beitragspflicht nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) als Entscheidungsbaum ab:

Schritt 1 — Wohnsituation. Eine Wohnung, WG oder mehrere Wohnungen? Pro Wohnung fällt grundsätzlich ein Beitrag an. In einer WG mit vier Personen zahlt ihr zusammen 18,36 € im Monat — also 4,59 € pro Person.

Schritt 2 — Befreiungs-Check. Beziehst du eine der Leistungen, die zur Befreiung berechtigen (siehe unten), zahlst du 0 € — aber nur auf Antrag beim Beitragsservice, mit deinem Leistungsbescheid als Nachweis.

Schritt 3 — Ermäßigungs-Check. Mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf 6,12 € im Monat — ein Drittel des Vollbetrags.

Schritt 4 — Zeitraum und Zahlungsrhythmus. Der Rechner zeigt Monats-, Quartals- und Jahresbetrag: 18,36 € / 55,08 € / 220,32 € — bzw. 6,12 € / 18,36 € / 73,44 € bei Ermäßigung.

Wichtig: Der Rechner stellt keine Anträge für dich — er sagt dir nur, welcher Fall auf dich zutrifft und was du als Nächstes tun musst. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Wohngeld-Rechner heranziehen.

Was ändert sich 2026 und 2027?

2026: Der Beitrag bleibt bei 18,36 € im Monat. Die von ARD und ZDF geforderte Erhöhung auf 18,94 € wurde von den Bundesländern abgelehnt — die Sender haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 1 BvR 2524/24, Verfahren läuft).

2027 (noch nicht beschlossen): Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) schlägt 18,64 € pro Monat vor. Dafür braucht es die Zustimmung der 16 Ministerpräsidenten und die Ratifizierung durch alle Landesparlamente — Stand Oktober 2026 ist das offen.

Wir aktualisieren den Rechner, sobald eine Entscheidung gefallen ist.

Beispielrechnung: WG, Familie und Single im Vergleich

Drei typische Haushalte, jeweils für ein Jahr:

Single in eigener Wohnung, keine Befreiung:
18,36 € × 12 = 220,32 € pro Jahr.

4er-WG, eine Person zahlt für alle:
18,36 € × 12 = 220,32 € pro Jahr für die Wohnung — 55,08 € pro Person und Jahr. Intern teilt ihr den Betrag; gegenüber dem Beitragsservice haftet die angemeldete Person.

Ehepaar, ein Partner mit Merkzeichen RF:
Ermäßigter Beitrag 6,12 € × 12 = 73,44 € pro Jahr für die ganze Wohnung — die Ermäßigung erstreckt sich auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner in derselben Wohnung.

Bürgergeld-Bezieherin in eigener Wohnung:
Befreiung auf Antrag: 0 € — bei 220,32 € Ersparnis pro Jahr lohnt der Antrag allemal.

Typische Fehler

  1. Jeder WG-Bewohner meldet sich einzeln an.

Falsch und teuer: Der Beitrag gilt pro Wohnung. Meldet euch ab bzw. lasst nur eine Person angemeldet — sonst zahlt ihr mehrfach.

  1. "Ich schaue kein Fernsehen, also zahle ich nicht." Die Beitragspflicht hängt nicht von der Nutzung ab.

Auch ohne TV, Radio oder Internet zahlst du — das ist seit 2013 geltendes Recht. 3.

Befreiung nicht beantragen. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch — ohne Antrag beim Beitragsservice zahlst du weiter, selbst als Bürgergeld-Bezieher.

Sie gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. 4.

Zweitwohnung doppelt zahlen. Für die Zweitwohnung kannst du dich befreien lassen, wenn du für die Hauptwohnung bereits zahlst — ein Antrag genügt.

  1. Nachweise zu spät einreichen.

Die Ermäßigung musst du innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellung des Bewilligungsbescheids beantragen. 6.

Einfach nicht zahlen. Das endet teuer: Mahngebühren, 1 % Säumniszuschlag pro Monat, Festsetzungsbescheid und im Ernstfall Vollstreckung (Kontopfändung).

Bei falschen Angaben drohen Bußgelder bis 1.000 €.

Sonderfälle und Ausnahmen

Zweitwohnung: Wer für seine Hauptwohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlt, kann sich für die Zweitwohnung auf Antrag befreien lassen. Das gilt auch für privat genutzte Ferienwohnungen und Nebenwohnungen.

WG und Familien: Eine Wohnung, ein Beitrag — egal wie viele Personen dort leben. Auch Untermieter und Familienangehörige zahlen nicht extra.

Befreiung — diese Leistungen berechtigen (vollständige Liste nach RBStV):

  • Bürgergeld und Sozialgeld nach SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld — wenn du nicht bei den Eltern wohnst
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe (SGB XII) und taubblinde Menschen Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Bürgergeld-Rechner.

Ermäßigung auf 6,12 € — Merkzeichen RF: Den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF erhalten:

  • blinde oder dauerhaft wesentlich sehbehinderte Menschen (GdB 60 allein wegen der Sehbehinderung),
  • gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können,
  • behinderte Menschen mit dauerhaftem GdB von mindestens 80, die wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Härtefall: Wer keine der genannten Leistungen bezieht, weil sein Einkommen die Bedarfsgrenze nur geringfügig überschreitet (in der Praxis: weniger als etwa einen halben Monatsbeitrag, Kommunen nennen 17,50 € als Schwelle), kann einen Härtefallantrag stellen — mit dem Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers als Nachweis. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass solche Fälle nicht schlechter behandelt werden dürfen als Leistungsbezieher (1 BvR 665/10) — wichtig etwa für Rentner mit kleiner Rente plus Wohngeld.

Betriebsstätten und Hotelzimmer folgen eigenen Regeln (gestaffelt nach Beschäftigten- bzw. Zimmerzahl) — dieser Rechner deckt den privaten Bereich ab.

Auslandsaufenthalt: Wer sich länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufhält, kann sich für diese Zeit abmelden.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein Ergebnis sagt dir, welcher der vier Fälle auf dich zutrifft — Vollbeitrag (220,32 €/Jahr), ermäßigt (73,44 €/Jahr), befreit (0 €) oder Härtefall-Antrag sinnvoll. Der Rundfunkbeitrag-Rechner ersetzt keine Rechtsberatung, aber er erspart dir das Rätselraten beim Beitragsservice.

Deine nächsten Schritte:

  1. Anmelden oder korrigieren: Nach der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt meldet sich der Beitragsservice automatisch.

Prüfe online (rundfunkbeitrag.de), ob für deine Wohnung schon ein Beitragskonto existiert — doppelte Konten sind der häufigste WG-Fehler. 2.

Antrag stellen: Befreiung oder Ermäßigung beantragst du beim Beitragsservice — online oder per Formular, mit aktuellem Leistungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis als Nachweis. 3.

Zahlungsrhythmus wählen: Gesetzlich zahlst du in der Mitte von drei Monaten 55,08 €; du kannst auch vierteljährlich (55,08 €), halbjährlich (110,16 €) oder jährlich (220,32 €) im Voraus zahlen — per SEPA-Lastschrift am bequemsten.

Stand: Oktober 2026. Angaben nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) und Beitragsservice. Maßgeblich sind immer der Beitragsbescheid und die Entscheidung über deinen Antrag.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

**Eingaben:** `wohnsituation` (Enum), `bewohner` (Integer, nur Anzeige), `befreiungsgrund` (Enum), `rf_merkzeichen` (Boolean), `zeitraum` (Enum). **Berechnung (private Wohnungen, RBStV):** 1. `vollbeitrag_monat = 18,36` — § 8 RBStV (2026 bestätigt; 18,94-€-Erhöhung abgelehnt; KEF-Vorschlag 18,64 € für 2027 = pending, nicht einrechnen). 2. Entscheidungsbaum: - `if befreiungsgrund != keiner: beitrag = 0` → CTA „Antrag beim Beitragsservice" (Nachweis: Leistungsbescheid; Wirkung ab Antragsmonat). - `elif rf_merkzeichen: beitrag = 6,12` → Hinweis: gilt auch für Ehe-/Lebenspartner in derselben Wohnung. - `elif wohnsituation == zweitwohnung and hauptwohnung_zahlt (Checkbox): beitrag = 0` → CTA Befreiungsantrag Zweitwohnung. - `else: beitrag = 18,36` → Hinweis pro Wohnung, nicht pro Person; `pro_kopf = 18,36 / bewohner` (nur informativ). 3. Härtefall-Hinweis: Checkbox „Einkommen nur knapp über Bedarfsgrenze (Ablehnungsbescheid < 17,50 € darüber)" → CTA Härtefallantrag (BVerfG 1 BvR 665/10). 4. Zeitraum-Umrechnung: Monat × 1 / Quartal × 3 (55,08 €) / Halbjahr × 6 (110,16 €) / Jahr × 12 (220,32 €); ermäßigt: 6,12 / 18,36 / 36,72 / 73,44 €. **Wertequellen:** 18,36 €/Monat, 6,12 € ermäßigt: RBStV § 8, bestätigt durch Beitragsservice/FIM-Portal (Stand 2026); Befreiungskatalog: § 4 RBStV; RF-Voraussetzungen: FIM-Leistungsportal (99107008149000); Härtefall-Schwelle 17,50 €: kommunale Praxis (Stadt Freiberg); KEF 18,64 € (2027): Particle News 28.9.2026 — als pending labeln. **Edge Cases:** WG mit bereits zahlendem Mitbewohner → Ergebnis „0 € für dich, Wohnung ist abgedeckt" + Hinweis Abmeldung eigener Anmeldung; Umzug ins Ausland > 3 Monate → Abmelde-Hinweis; Betriebsstätte gewählt → Hinweis „eigene Staffel, hier nicht abgedeckt".

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

18,36 € pro Monat und Wohnung — das sind 55,08 € pro Quartal oder 220,32 € pro Jahr. Die geplante Erhöhung auf 18,94 € wurde von den Ländern abgelehnt, sodass der Satz von 2021 weiterhin gilt.

2 Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, BAföG (außerhalb des Elternhauses), Asylbewerberleistungen sowie Blindenhilfe-Empfänger und taubblinde Menschen. Die Befreiung musst du beim Beitragsservice beantragen — mit deinem Leistungsbescheid als Nachweis. Sie gilt ab dem Antragsmonat.

3 Muss jede Person in einer WG Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein. Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. In einer WG zahlen alle Bewohner zusammen nur einmal 18,36 € im Monat — bei vier Personen also 4,59 € pro Kopf. Nur eine Person sollte beim Beitragsservice angemeldet sein.

4 Muss ich für eine Zweitwohnung extra Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein, nicht doppelt: Wenn du für deine Hauptwohnung bereits zahlst, kannst du dich für die Zweitwohnung auf Antrag befreien lassen. Das gilt auch für Nebenwohnungen und privat genutzte Ferienwohnungen.

5 Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Zuerst kommen Mahnungen mit Gebühren, dann 1 % Säumniszuschlag pro Monat auf die Rückstände. Zahlt du weiter nicht, erlässt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid, der vollstreckt werden kann — bis hin zur Kontopfändung. Bei falschen Angaben drohen Bußgelder bis 1.000 €.

6 Ich schaue kein Fernsehen und höre kein Radio — muss ich trotzdem zahlen?

Ja. Die Beitragspflicht hängt seit 2013 nicht mehr vom Gerätebesitz oder der Nutzung ab, sondern allein von der Wohnung. Auch wer nur streamt oder gar keine Medien nutzt, zahlt den vollen Beitrag — es sei denn, ein Befreiungsgrund trifft zu.

7 Wie funktioniert die Ermäßigung bei Behinderung?

Mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF zahlst du 6,12 € statt 18,36 € im Monat. Das RF-Merkzeichen erhalten blinde oder dauerhaft wesentlich sehbehinderte Menschen (GdB 60 wegen Sehbehinderung), Gehörlose bzw. stark Hörgeschädigte sowie Menschen mit GdB ab 80, die ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Die Ermäßigung gilt auch für Ehe- und Lebenspartner in derselben Wohnung.

8 Ich bekomme nur eine kleine Rente plus Wohngeld — habe ich eine Chance auf Befreiung?

Wohngeld allein berechtigt nicht zur Befreiung. Aber: Liegt dein Einkommen nach Abzug der Wohnkosten nur geringfügig über dem Sozialhilfeniveau, kommt ein Härtefallantrag in Betracht — das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass solche Fälle nicht schlechter behandelt werden dürfen als Sozialleistungsbezieher (1 BvR 665/10). Lege dem Antrag den Ablehnungsbescheid des Sozialamts bei.

9 Steigt der Rundfunkbeitrag 2027?

Noch nicht entschieden. Die KEF empfiehlt 18,64 € pro Monat ab 2027, aber dafür müssen erst die 16 Ministerpräsidenten zustimmen und alle Landesparlamente ratifizieren. Parallel läuft die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF (1 BvR 2524/24) gegen die blockierte 18,94-€-Erhöhung. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es eine Entscheidung gibt.

10 Wie melde ich mich an oder ab?

Nach deiner Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt erhältst du automatisch Post vom Beitragsservice mit deiner 9-stelligen Beitragsnummer. Melde dich innerhalb eines Monats unter rundfunkbeitrag.de an. Beim Auszug oder Umzug ins Ausland (länger als drei Monate) meldest du die Wohnung dort auch wieder ab.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), §§ 4 (Befreiung), 8 (Beitragshöhe) — rundfunkbeitrag.de
  • • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio — rundfunkbeitrag.de (Antragsverfahren)
  • • FIM-Leistungsportal: „Rundfunkbeitrag im privaten Bereich — Ermäßigung" (99107008149000) und „Anmeldung Wohnung" (99107008104002)
  • • BVerfG 1 BvR 665/10 (Härtefall-Gleichbehandlung)
  • • BVerfG 1 BvR 2524/24 (Verfassungsbeschwerde ARD/ZDF, Verfahren läuft)
  • • KEF-Empfehlung 18,64 € für 2027 (Particle News, 28.9.2026)
  • • Stadt Ingolstadt / Stadt Freiberg (kommunale Leistungsbeschreibungen Befreiung/Ermäßigung)
  • • buerger-geld.org: Rundfunkbeitrag bei Rente + Wohngeld (Oktober 2026)