So funktioniert der RVG-Rechner: von der Streitwert-Tabelle zur Gebühr
Die Berechnung folgt immer drei Schritten – egal, ob es um eine Abmahnung oder eine Klage geht.
Schritt 1: Streitwert bestimmen. Das ist der wirtschaftliche Wert deiner Angelegenheit – bei einer Geldforderung schlicht die geforderte Summe.
Der Rechner ordnet ihn der passenden Tabellenstufe zu: Bis 500 Euro beträgt die 1,0-Gebühr 51,50 Euro, bis 1.000 Euro 93,00 Euro, bis 5.000 Euro 354,50 Euro, bis 10.000 Euro 652,00 Euro, bis 50.000 Euro 1.357,00 Euro (Anlage 2 zu § 13 RVG, Stand seit 1. Juni 2025).
Schritt 2: Gebührensatz wählen. Jede anwaltliche Tätigkeit hat einen Faktor: Die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung beträgt im Regelfall 1,3 (Nr. 2300 VV RVG, Rahmen 0,5 bis 2,5).
Im Klageverfahren kommen die Verfahrensgebühr 1,3 (Nr. 3100 VV RVG) und – wenn ein Gerichtstermin stattfindet – die Terminsgebühr 1,2 (Nr. 3104 VV RVG) hinzu. Für einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich sieht das Gesetz zusätzlich die Einigungsgebühr von 1,5 vor (Nr. 1000 VV RVG).
Schritt 3: Nebenkosten addieren. Auf die Gebühren kommen pauschal 20 Euro für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG) und 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Nettosumme. Das Ergebnis ist der Bruttobetrag, den du an deinen Anwalt zahlst.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die aktuelle Gebührentabelle gilt seit dem 1. Juni 2025: Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 109) hat die RVG-Gebühren zum ersten Mal seit 2021 angehoben – um rund 6 Prozent. Diese Werte gelten unverändert für 2026. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den inkassokosten-rechner heranziehen.
Für 2027 ist keine weitere Gebührenanpassung angekündigt oder beschlossen (Stand: Oktober 2026). Beachte aber: Maßgeblich ist immer das Recht zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Für Mandate, die vor dem 1. Juni 2025 begonnen haben, gelten noch die alten, niedrigeren Tabellenwerte – bei laufenden Mandaten lohnt der Blick ins Datum.
Beispielrechnung: Klage über 8.000 Euro in erster Instanz
Nimm eine Zahlungsklage über 8.000 Euro Streitwert, die in erster Instanz mit einem Gerichtstermin endet (Beispielwerte aus der amtlichen Tabelle):
Schritt 1 – 1,0-Gebühr: Bei 8.000 Euro Streitwert beträgt die einfache Gebühr laut Anlage 2 zu § 13 RVG 533,00 Euro.
Schritt 2 – Verfahrensgebühr: 1,3 × 533,00 = 692,90 Euro (Nr. 3100 VV RVG).
Schritt 3 – Terminsgebühr: 1,2 × 533,00 = 639,60 Euro (Nr. 3104 VV RVG).
Schritt 4 – Auslagenpauschale: 20,00 Euro (Nr. 7002 VV RVG).
Schritt 5 – Zwischensumme netto: 692,90 + 639,60 + 20,00 = 1.352,50 Euro.
Schritt 6 – Umsatzsteuer: 19 % × 1.352,50 = 256,98 Euro. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer gerichtskosten-rechner.
Ergebnis: Deine Anwaltskosten betragen 1.609,48 Euro brutto. Dazu kommen die Gerichtskosten (3,0 Gebührensatz nach dem GKG) – und bei vollständigem Unterliegen zusätzlich die Anwaltskosten der Gegenseite in gleicher Höhe.
Das Gesamtrisiko liegt damit deutlich über den reinen eigenen Anwaltskosten.
Zum Vergleich außergerichtlich: Bei 5.000 Euro Forderung kostet die Vertretung durch einen Anwalt 1,3 × 354,50 = 460,85 Euro Geschäftsgebühr, plus 20 Euro Auslagen = 480,85 Euro netto, also 572,21 Euro brutto.
Typische Fehler
- Gebühr mit Streitwert multiplizieren: Die RVG-Gebühr ist keine Prozentrechnung.
Ausgangspunkt ist immer die amtliche Tabelle – bei 10.000 Euro eben 652,00 Euro, nicht „irgendwelche Prozent von 10.000". 2.
Alte Tabelle verwenden: Viele Online-Rechner und Ratgeber zeigen noch die Werte vor Juni 2025. Achte auf den Stand – die Differenz beträgt rund 6 Prozent.
- Nur eine Gebühr einplanen: Im Prozess fallen Verfahrens- und Terminsgebühr nebeneinander an, nicht alternativ.
Wer nur mit 1,3 rechnet, unterschätzt die Kosten um fast die Hälfte. 4.
Umsatzsteuer vergessen: Alle RVG-Gebühren sind Nettobeträge. Die 19 Prozent kommen immer obendrauf – bei der Kosten-Nutzen-Abwägung zählt der Bruttobetrag.
- Gerichtskosten ignorieren: Der Anwalt ist nur die halbe Miete.
Im Klageverfahren kommen die Gerichtskosten nach dem GKG hinzu (3,0-fache Gebühr in erster Instanz). 6.
Kostenrisiko bei Niederlage unterschätzen: Wer vollständig verliert, zahlt Gerichtskosten, den eigenen und den gegnerischen Anwalt. Rechne dieses Worst-Case-Szenario immer mit.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Rahmengebühr 0,5 bis 2,5: Die Geschäftsgebühr ist kein Festpreis. Bei geringem Aufwand oder einfacher Sache kann der Anwalt unter 1,3 abrechnen, bei besonderer Schwierigkeit darüber – 1,3 ist der Regelfall für durchschnittliche Sachen.
- Beratung statt Vertretung: Für eine reine Erstberatung gilt eine eigene Gebührenregel (maximal 190 Euro netto für Verbraucher bei Erstberatung). Das ist günstiger als die volle Geschäftsgebühr.
- Mahnverfahren: Im gerichtlichen Mahnverfahren fällt nur eine 1,0-Verfahrensgebühr an (Nr. 3305 VV RVG) – bei 12.000 Euro Forderung also 707,00 Euro statt der vollen Klagesätze.
- Mehrere Auftraggeber: Vertretet der Anwalt mehrere Personen in derselben Sache, erhöht sich die Gebühr pro zusätzlichem Auftraggeber um 0,3 (begrenzt).
- Erfolgshonorar: Grundsätzlich verboten – nur in engen Ausnahmefällen (z. B. bei Erfolgsaussicht und wirtschaftlicher Notlage des Mandanten) zulässig.
- Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Die Bewilligung hängt von Einkommen, Vermögen und Erfolgsaussicht ab.
- Vorsteuerabzug: Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (Unternehmer), zahlst du die Umsatzsteuer wirtschaftlich nicht – für dich zählt der Nettobetrag.
- Streitwertfestsetzung durch das Gericht: Im Prozess setzt das Gericht den Streitwert per Beschluss fest – oft anders, als die Parteien ihn eingeschätzt haben. Dagegen ist die sofortige Beschwerde möglich.
- Beratungshilfe: Für eine außergerichtliche Beratung bei geringem Einkommen gibt es den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht – dann zahlst du nur eine Eigenbeteiligung von 15 Euro.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Die Zahl aus dem RVG-Rechner ist deine Verhandlungsgrundlage – in zwei Richtungen. Erstens gegenüber dem Anwalt: Du weißt, was die gesetzliche Vergütung ist, und erkennst überhöhte Honorarvereinbarungen.
Zweitens gegenüber der Gegenseite und dir selbst: Lohnt sich der Streit wirtschaftlich? Bei 8.000 Euro Forderung und über 1.600 Euro eigenem Kostenrisiko zuzüglich Gerichts- und Gegnerkosten sollte die Erfolgsaussicht sehr gut sein.
Praktische Konsequenz: Hole bei größeren Streitwerten immer eine Kostenaufstellung vor Mandatserteilung ein – seriöse Kanzleien liefern sie auf Nachfrage. Und prüfe Alternativen: Ein außergerichtlicher Vergleich spart die Terminsgebühr und oft die Hälfte des Risikos, ein Mahnbescheid ist bei unstrittigen Forderungen der günstigste Weg ins Verfahren.
Für reine Inkassoforderungen ohne Anwalt hilft dir ergänzend der Inkassokosten-Rechner.