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Gehalt & Beruf • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Ueberstunden-rechner: Netto-Auszahlung berechnen

Du hast 10, 20 oder 50 Überstunden auf dem Konto und fragst dich, was bei einer Auszahlung wirklich auf deinem Konto landet – und ob Freizeitausgleich nicht die bessere Wahl wäre. Der kostenlose ueberstunden-rechner ermittelt deinen echten Überstunden-Stundenlohn, rechnet Steuern und Sozialabgaben heraus und stellt der Auszahlung den Freizeitwert gegenüber.

Interaktiver Ueberstunden-rechner 2026

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung

Monatsbrutto (€), Wochenstunden (vertraglich), Anzahl Überstunden, Überstundenzuschlag ...

Berechnungsergebnis
Ergebnislabels
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Steuer- / Abgabenanteil 642,80 €
Netto-Auszahlungsanteil 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

Unverbindliche Orientierungsberechnung nach aktuellem BMF-Standard. Ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Ausgezahlte Überstunden sind normaler, laufender Arbeitslohn: voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind 2026 nur bestimmte Zuschläge nach § 3b EStG (Nacht, Sonntag, Feiertag) – und auch nur der Zuschlag selbst, nie der Grundlohn. Deshalb bleiben von 180 € brutto Überstundenverdienst oft nur rund 95–100 € netto übrig. Freizeitausgleich ist dagegen abgabenfrei – und damit fast immer mehr wert.

So funktioniert die Berechnung im ueberstunden-rechner

Die Rechnung läuft in vier Schritten – jeder davon hat eine Stolperfalle:

Schritt 1: Dein Stundenlohn. Es gibt zwei anerkannte Methoden.

Die BAG-Formel: Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Oder die Faktormethode: Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33).

Beide liefern fast identische Werte (bei 2.500 € und 40 h: 14,42 € vs. 14,43 €).

Der Rechner nutzt die BAG-Formel als Standard und zeigt die Faktormethode als Kontrolle – so siehst du sofort, wenn irgendwo ein Eingabefehler steckt.

Schritt 2: Der Überstunden-Stundenlohn. Stundenlohn × (1 + Zuschlag).

Der Zuschlag ist kein gesetzlicher Anspruch – er gilt nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn vorsehen. Üblich sind 25 bis 50 % auf den Stundenlohn, erst ab Überschreitung deiner vertraglichen Regelstunden.

Schritt 3: Brutto-Auszahlung. Überstunden-Stundenlohn × Anzahl der Stunden. Das ist dein laufender Arbeitslohn für diesen Monat – mit einer Ausnahme (dazu unten mehr).

Schritt 4: Netto-Schätzung. Auf die Brutto-Auszahlung fallen Lohnsteuer (nach deiner Steuerklasse und deinem Grenzsteuersatz) und rund 21,5 % Sozialversicherungsbeiträge an.

Der Rechner schätzt das Netto transparent mit ausgewiesenen Annahmen – für die exakte Abrechnung bleibt die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers maßgeblich. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Exaktes Netto vom Brutto berechnen heranziehen.

Die wichtigste Richtigstellung vorweg: Es gibt 2026 keine pauschal steuerfreien Überstunden. Die Grundvergütung jeder Überstunde ist steuer- und abgabenpflichtig wie dein normales Gehalt.

Steuerfrei sein können nur Zuschläge für besondere Arbeitszeiten nach § 3b EStG – siehe nächste Sektion.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Steuerlich 2026: An der Grundregel ändert sich nichts – Überstundenverdienst bleibt laufender Arbeitslohn. Die §-3b-Grenzen (siehe Tabelle unten) sind gesetzlich fixiert und wurden nicht angehoben. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitgeber die Fünftelregelung für nachgezahlte Überstunden nicht mehr im Lohnsteuerabzug anwenden – sie geht nur noch über deine Einkommensteuererklärung (Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung beachten).

Mindestlohn-Effekt: Mit 13,90 € Mindestlohn steigt auch die Basis, aus der sich Überstunden-Stundenlöhne ableiten. Wer zum Mindestlohn arbeitet und Überstunden mit 25 % Zuschlag bekommt, liegt bei 17,38 € pro Überstunde brutto.

2027: Keine beschlossene Änderung speziell für Überstunden. Der Mindestlohn steigt auf 14,60 € – dadurch erhöht sich auch der Mindest-Überstundenlohn rechnerisch mit.

Beispielrechnung

Im ueberstunden-rechner gibst du dein Monatsbrutto, deine Wochenstunden, die Überstundenzahl, deinen Zuschlag und deine Steuerklasse ein. Hier das komplette Beispiel: 2.500 € brutto, 40 Stunden/Woche, 10 Überstunden, 25 % Zuschlag, Steuerklasse 1.

  • Stundenlohn (BAG-Formel): 2.500 × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 14,42 €
  • Überstunden-Stundenlohn: 14,42 × 1,25 = 18,03 €
  • Brutto-Auszahlung: 10 × 18,03 = 180,30 €
  • Lohnsteuer (Annahme Grenzsteuersatz 25 %): −45,08 €
  • Sozialabgaben (Annahme 21,5 %): −38,77 €
  • Netto-Auszahlung: rund 96,45 €

Von 180,30 € brutto bleiben also gerade einmal 96,45 € übrig – 53 % werden von Steuern und Abgaben aufgefressen. Genau deshalb lohnt der Vergleich mit dem Freizeitausgleich: 10 Stunden Freizeit entsprechen 180,30 € Bruttowert, ganz ohne Abzüge.

Der Unterschied zwischen Auszahlung und Freizeit liegt je nach Grenzsteuersatz bei 35–45 % zugunsten der Freizeit.

Typische Fehler

  1. "Überstunden sind steuerfrei" geglaubt. Der häufigste Irrtum überhaupt. Steuerfrei ist nur der §-3b-Zuschlag für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit – die Grundvergütung der Überstunde ist immer steuerpflichtig.
  2. Zuschlag mit §-3b-Zuschlag verwechselt. Der Überstundenzuschlag (z. B. 25 % für Mehrarbeit) und der Nacht-/Sonntagszuschlag nach § 3b können nebeneinander bestehen – in der Lohnabrechnung müssen sie getrennt ausgewiesen werden.
  3. Mit 4 Wochen statt 4,33 gerechnet. Wer den Stundenlohn mit Monatsbrutto ÷ (Stunden × 4) ermittelt, liegt rund 8 % daneben – und damit auch jede Überstundenvergütung.
  4. Abgeltungsklausel für wirksam gehalten. Pauschale Formulierungen wie "anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind unwirksam (BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 347/11). Ohne wirksame Regelung hast du Anspruch auf Vergütung.
  5. Fünftelregelung für normale Überstunden erwartet. Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG greift nur bei Nachzahlungen für mehr als zwölf Monate über mehrere Veranlagungszeiträume hinweg – nicht für deine laufenden Monatsüberstunden.
  6. 50-€-Deckel bei § 3b übersehen. Die Steuerfreiheit der Zuschläge gilt nur, wenn dein Grundlohn höchstens 50 € pro Stunde beträgt. Darüber ist auch der Zuschlag steuerpflichtig.

Sonderfälle / Ausnahmen

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG. Nur der Zuschlag – zusätzlich zum Grundlohn gezahlt – ist steuerfrei, und nur bis zu diesen Grenzen:

Arbeitszeit Max. steuerfreier Zuschlag Zeitraum
Nachtarbeit 25 % (20–24 Uhr und 4–6 Uhr: 20 %) 20:00–06:00 Uhr
Sonntagsarbeit 50 % Sonntag 0–24 Uhr
Gesetzliche Feiertage 125 % Feiertag 0–24 Uhr
24.12. und 31.12. ab 14 Uhr 125 % ab 14:00 Uhr
25.12., 26.12., 1. Mai 150 % ganzer Tag

Voraussetzungen: Der Zuschlag muss zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden, und der Grundlohn darf 50 € pro Stunde nicht übersteigen. Sozialversicherungsfrei sind diese Zuschläge innerhalb der Grenzen ebenfalls.

Freizeitausgleich statt Auszahlung. Die oft bessere Alternative: Überstunden werden als Freizeit genommen – "Brutto für Brutto", ohne Steuern und Abgaben.

Für beide Seiten planbar über ein Arbeitszeitkonto; Salden monatlich prüfen. Faustregel: Freizeit ist 35–45 % mehr wert als die Auszahlung. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Stunden reduzieren statt Überstunden sammeln?.

Zeitversetzte Abrechnung. Kann der Arbeitgeber Überstunden nicht im Erarbeitungsmonat abrechnen (z. B. wegen frühem Abrechnungsschluss), darf er sie regelmäßig im Folge- oder Übernächsten Monat abrechnen – die Verbeitragung erfolgt dann im Auszahlungsmonat (Vereinfachungsregelung, einmalig mit der Einzugsstelle abzustimmen).

Fünftelregelung (§ 34 EStG). Nur relevant, wenn Überstundenvergütungen für mehr als zwölf Monate nachträglich über mehrere Kalenderjahre nachgezahlt werden.

Dann wird die Progressionsmilderung ausschließlich über die Einkommensteuererklärung beantragt – der Arbeitgeber weist die Nachzahlung in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung gesondert aus.

Jahresarbeitsentgeltgrenze. Überstundenvergütungen zählen bei der Prüfung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung nicht mit – sie können dich also nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung katapultieren.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Der ueberstunden-rechner zeigt dir deinen echten Überstunden-Stundenlohn, die geschätzte Netto-Auszahlung und den Freizeit-Gegenwert derselben Stunden. Nutze das so: Liegt dein Zuschlag nur bei 25 % und dein Grenzsteuersatz hoch, ist Freizeitausgleich fast immer die bessere Wahl – du bekommst 100 % des Bruttowerts als Zeit statt 55 % als Geld. Prüfe außerdem deine Lohnabrechnung: Sind Grundvergütung und §-3b-Zuschläge sauber getrennt ausgewiesen? Steht in deinem Vertrag wirklich ein Zuschlag, oder arbeitest du ihn "ehrenamtlich"? Und wenn du regelmäßig Überstunden machst, vereinbare schriftlich, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit umgewandelt werden – bevor das Arbeitszeitkonto überläuft.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

- **Stundenlohn (BAG-Formel):** Stundenlohn = Monatsbrutto × 3 / 13 / Wochenstunden. Quelle: BAG-Rechtsprechung; bestätigt durch fixrechner.de. - **Stundenlohn (Kontrollmethode):** Stundenlohn = Monatsbrutto / (Wochenstunden × 4,33). Faktor 4,33 = 52 / 12. - **Überstunden-Stundenlohn:** ÜStd_Lohn = Stundenlohn × (1 + Zuschlag). Zuschlag nur wenn vertraglich/tariflich vereinbart (kein gesetzlicher Anspruch). Üblich 25–50 %. - **Brutto-Auszahlung:** Brutto = ÜStd_Lohn × Anzahl_Überstunden. Steuer- und SV-rechtlich: laufender Arbeitslohn im Erarbeitungsmonat (Vereinfachung: Auszahlungsmonat bei regelmäßiger zeitversetzter Abrechnung). - **Netto-Schätzung:** Netto = Brutto − Lohnsteuer(Grenzsteuersatz, Steuerklasse) − SV(ca. 21,5 % AN-Anteil). Als Schätzung kennzeichnen; keine exakte Lohnsteuerberechnung. - **§-3b-Zuschläge (steuerfrei, nur Zuschlag):** Nacht 25 % (20–24 & 4–6 Uhr: 20 %), Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, 24.12./31.12. ab 14 Uhr 125 %, 25./26.12. & 1.5. 150 %. Bedingungen: zusätzlich zum Grundlohn, Grundlohn ≤ 50 €/h. Quelle: § 3b EStG. - **Freizeit-Vergleich:** Freizeitwert = Brutto (100 %, abgabenfrei). Vorteil = (Brutto − Netto) / Brutto, typisch 35–45 %. - **Fünftelregelung:** nur bei Nachzahlung für > 12 Monate über mehrere Veranlagungszeiträume (§ 34 Abs. 1 EStG); seit 1.1.2025 nur via Einkommensteuerveranlagung, Ausweis in Zeile 10 Lohnsteuerbescheinigung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Werden Überstunden 2026 steuerfrei ausgezahlt?

Nein – die Grundvergütung jeder Überstunde ist als laufender Arbeitslohn voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge nach § 3b EStG (Nacht, Sonntag, Feiertag), und auch nur der Zuschlag selbst, niemals der Grundlohn.

2 Ist ein Überstundenzuschlag Pflicht?

Nein, es gibt keinen gesetzlichen Mindest-Zuschlag. Ein Zuschlag gilt nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn vorsehen. Üblich sind 25 bis 50 % auf den Stundenlohn – er greift erst ab Überschreitung deiner vertraglichen Regelstunden.

3 Was ist besser: Überstunden auszahlen lassen oder Freizeitausgleich?

Finanziell fast immer der Freizeitausgleich: Er ist steuer- und abgabenfrei ("Brutto für Brutto"), während von der Auszahlung je nach Grenzsteuersatz 35–45 % an Steuern und Abgaben verloren gehen. Auszahlung lohnt nur, wenn du das Geld sofort brauchst.

4 Wie berechnet man den Stundenlohn für Überstunden?

Zuerst der Grund-Stundenlohn per BAG-Formel: Monatsbrutto × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden (alternativ: Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33)). Dann mal (1 + Zuschlag). Beispiel: 2.500 €, 40 h, 25 % Zuschlag = 18,03 € pro Überstunde brutto.

5 Welche Zuschläge sind bei Nacht- und Feiertagsarbeit steuerfrei?

Nach § 3b EStG: Nachtarbeit 25 % (20–24 Uhr und 4–6 Uhr: 20 %), Sonntag 50 %, gesetzliche Feiertage 125 %, 25./26. Dezember und 1. Mai 150 %. Bedingung: zusätzlich zum Grundlohn gezahlt, Grundlohn max. 50 € pro Stunde.

6 Ab wann zählen Mehrstunden als Überstunden?

Sobald du über deine vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit hinaus arbeitest – nicht erst ab 40 Stunden. Bei einer 35-Stunden-Vertragswoche ist die 36. Stunde bereits eine Überstunde. Entscheidend ist immer dein individueller Vertrag.

7 Muss mein Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Grundsätzlich ja – Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet sein. Einfach länger bleiben und die Stunden später einfordern funktioniert ohne diese Grundlage meist nicht. Lass Anordnungen möglichst schriftlich geben.

8 Was gilt für die Fünftelregelung bei Überstunden?

Sie greift nur bei Nachzahlungen für mehr als zwölf Monate, die über mehrere Veranlagungszeiträume verteilt sind – nicht für laufende Monatsüberstunden. Seit 2025 geht sie nur noch über die Einkommensteuererklärung, nicht mehr über den Lohnsteuerabzug.

9 Sind Klauseln wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" wirksam?

Pauschale Abgeltungsklauseln sind unwirksam (BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 347/11). Wirksam sind nur transparente Regelungen, die klar begrenzen, welche und wie viele Überstunden abgegolten sind.

10 Zählen Überstunden für die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze?

Nein. Bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) werden Überstundenvergütungen nicht berücksichtigt – sie können dich nicht in die private Krankenversicherung drängen.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • ordio.com – Lexikon "Überstunden: Rechte, Pflichten & Vergütung" (Steuer 2026, § 3b, Zuschlagspflicht): https://www.ordio.com/insights/lexikon/ueberstunden
  • • fixrechner.de – "Überstunden-Rechner 2026" (§-3b-Tabelle, BAG-Formel, Auszahlung-vs-Freizeit): https://fixrechner.de/ueberstunden-rechner/
  • • einfacherrechner.de – "Überstunden auszahlen Rechner" (Tool-Logik, 4,33-Faktor): https://einfacherrechner.de/uberstunden-auszahlen-rechner/
  • • lukasbuch.de – "Überstunden auszahlen Rechner Steuerklasse 1" (durchgerechnetes Beispiel): https://lukasbuch.de/fragen/uberstunden-auszahlen-rechner-steuerklasse-1.html
  • • hagenlocher.com – Merkblatt "Überstunden auszahlen" (Vereinfachungsregel zeitversetzte Abrechnung): https://www.hagenlocher.com/pdf/Merkblatt_Ueberstunden.pdf
  • • pfefferkorn-steuerberater.de – Steuernews "Überstunden und Mehrarbeitsvergütungen" (Fünftelregelung, Zeile 10): https://www.pfefferkorn-steuerberater.de/content/inhalte/steuernews/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/november_2025/ueberstunden__und_mehrarbeitsverguetungen/ueberstunden__und_mehrarbeitsverguetungen_ger.pdf
  • • BAG, Urteil vom 16.05.2012 – 5 AZR 347/11 (Unwirksamkeit pauschaler Abgeltungsklauseln)
  • • Gesetze im Internet – § 3b EStG, § 34 EStG