So funktioniert der ug-gruendungskosten-rechner
Der Rechner baut die Gesamtkosten aus drei Blöcken auf. Erstens die Notar- und Registerkosten: Sie folgen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); beim kostenprivilegierten Musterprotokoll fällt ein reduzierter Gebührensatz an, bei einer individuellen Satzung der volle Satz.
Für den Standardfall — UG, ein Gründer, Musterprotokoll — liegen Notar und Handelsregister zusammen bei rund 465 € (firma.de-Gründungskostenrechner, 2026). Zweitens die Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt oder Gemeinde; sie liegt je nach Kommune unterschiedlich, im Berliner Beispiel 31 €, sodass der komplette Standardfall bei etwa 496 € landet.
Drittens die optionalen Kosten: Steuerberater für die Eröffnungsbilanz, IHK-Beiträge, eventuelle Beratung zur Satzung.
Das Besondere der UG-Rechnung steckt in zwei Punkten, die der Rechner automatisch einrechnet. Punkt eins ist der Kostendeckel beim Musterprotokoll: Ziffer 5 des Musterprotokolls begrenzt die Kostenübernahme durch die Gesellschaft auf 300 € — und gleichzeitig auf die Höhe des Stammkapitals.
Gründest du mit 1 € Stammkapital, trägt die UG nur 1 €, der Rest geht privat auf dein Konto. Der Rechner zeigt dir deshalb, welcher Anteil der Kosten bei deinem gewählten Stammkapital tatsächlich von der Gesellschaft getragen wird.
Punkt zwei ist die Rücklagepflicht: 25 % des Jahresüberschusses wandern jedes Jahr in die gesetzliche Rücklage, bis 25.000 € erreicht sind — der Rechner projiziert, wie lange das bei deinem geplanten Gewinn dauert.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die gesetzlichen Grundlagen der UG sind stabil: § 5a GmbHG (seit 2008), das Musterprotokoll und die GNotKG-Gebührentabellen wurden für 2026 nicht geändert — die Notar- und Registerkosten 2026 entsprechen den oben genannten Referenzwerten. Unverändert gilt auch: Stammkapital ab 1 €, volle Bareinzahlung, Sachgründungen ausgeschlossen, 25 % Rücklagepflicht bis zum Erreichen von 25.000 €. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Vergleiche mit den Gründungskosten der GmbH heranziehen.
Für 2027 sind aktuell keine Gesetzesänderungen angekündigt, die die UG-Gründung betreffen würden. Was sich allerdings laufend ändert: Die Gebühren der Gewerbeanmeldung legen die Kommunen fest — vor der Gründung lohnt ein Blick auf die Website deiner Stadt.
Und die notarielle Kostenberechnung hängt vom Gegenstandswert ab: Wählst du ein höheres Stammkapital (zum Beispiel 5.000 € statt 1 €), steigen die Notarkosten entsprechend der GNotKG-Staffel leicht an. Der Rechner bildet diese Abhängigkeit ab, statt mit einem Pauschalwert zu arbeiten.
Beispielrechnung: 1 € vs. 1.000 € Stammkapital
Der ug-gruendungskosten-rechner rechnet mit den Referenzwerten 2026. Zwei typische Szenarien, beide: UG, ein Gründer, Musterprotokoll, Gewerbeanmeldung Berlin.
Szenario A — 1 € Stammkapital: Notar und Handelsregister 464,89 € plus Gewerbeanmeldung 31,00 € ergeben Gesamtgründungskosten von 495,89 €. Nach Ziffer 5 Musterprotokoll trägt die Gesellschaft maximal 300 €, begrenzt auf die Höhe des Stammkapitals — also 1,00 €.
Ergebnis: Du zahlst 494,89 € privat aus eigener Tasche, und die UG startet mit einem Euro auf dem Konto. Jede Rechnung der ersten Monate musst du der Gesellschaft vorstrecken.
Szenario B — 1.000 € Stammkapital: Gesamtgründungskosten ebenfalls 495,89 € (gleiche Variante). Die UG trägt hier die vollen 300 €, du zahlst privat 195,89 €.
Die Gesellschaft startet mit 700 € auf dem Konto — genug, um die ersten laufenden Kosten selbst zu tragen. Ab 300 € Stammkapital darf die UG mit Musterprotokoll die kompletten 300 € Gründungskosten übernehmen.
Rücklagen-Hochrechnung: Bei einem Jahresüberschuss von 20.000 € wandern jährlich 5.000 € (25 %) in die Rücklage. Bis 25.000 € vergehen also 5 Jahre — dann steht dem GmbH-Upgrade nichts mehr im Weg. Bei 40.000 € Jahresüberschuss sind es 10.000 € pro Jahr und nur 2,5 Jahre. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer UG, GmbH oder Einzelunternehmen — was passt zu dir?.
Typische Fehler
- Mit 1 € Stammkapital gründen, ohne die Folgen zu kennen. Legal ja — aber die Gesellschaft kann beim Musterprotokoll nur 1 € Gründungskosten tragen, und Banken sowie Vermieter sehen das 1-€-Konto kritisch.
- Den Kostendeckel des Musterprotokolls ignorieren. Ziffer 5 begrenzt die Kostenübernahme auf 300 € (und maximal das Stammkapital) — wer das nicht weiß, erlebt beim Notar eine Überraschung.
- Rücklagepflicht vergessen. 25 % des Jahresüberschusses gehören in die Rücklage — das Geld steht nicht für Entnahmen zur Verfügung. Wer das ignoriert, plant die Liquidität falsch.
- Sacheinlagen einbringen wollen. Bei der UG ist die Gründung mit Sacheinlagen gesetzlich ausgeschlossen — das Stammkapital muss bar eingezahlt werden.
- Gründungskosten als Betriebsausgaben der UG verbuchen. Nur was die Gesellschaft nach Musterprotokoll oder Satzung übernehmen darf, ist Gesellschaftskosten; der private Anteil ist deine private Rechnung.
- Upgrade zur GmbH nicht planen. Die Umwandlung erfordert einen notariellen Gesellschafterbeschluss und eine neue Handelsregisteranmeldung — rechne diese Kosten von Anfang an mit ein.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Individuelle Satzung statt Musterprotokoll: Ab zwei Gründern oder bei Fremdgeschäftsführung brauchst du ohnehin eine eigene Satzung. Dann kannst du die Kostenübernahme-Klausel frei gestalten (in der Praxis akzeptieren Registergerichte bei der GmbH etwa 10 % des Stammkapitals; bei der UG reicht sie nach einem Kammergerichts-Beschluss bis zur Höhe des Stammkapitals) — dafür entfallen die Gebührenvorteile des Musterprotokolls.
- UG & Co. KG: Die Kombination aus UG als Komplementärin und KG ist möglich — die Gründungskosten fallen dann für beide Gesellschaften an, der Rechner addiert sie.
- Gemeinnützige UG (gUG): Die gemeinnützige Variante folgt denselben Gründungsregeln; zusätzlich brauchst du die Satzungsgestaltung nach den Abgabenordnungs-Vorgaben und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.
- Sitzverlegung und Umwandlung in GmbH: Die Umwandlung ist keine Neugründung — die Rücklage wird auf das Stammkapital angerechnet; sobald 25.000 € erreicht sind, firmierst du per Gesellschafterbeschluss und Registeranmeldung als GmbH weiter.
- Vor-GmbH-Phase: Zwischen Notartermin und Registereintragung handelst du als "UG (haftungsbeschränkt) i. G." — in dieser Phase haften die Handelnden persönlich; Verträge in dieser Zeit brauchen besondere Sorgfalt.
- Kapitalerhöhung aus der Rücklage: Du kannst die gesetzliche Rücklage auch vor Erreichen der 25.000 € in Stammkapital umwandeln (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) — das verkürzt den Weg zur GmbH, ändert aber nichts an der Rücklagepflicht für künftige Gewinne.
- Ausländische Gründer: Auch Nicht-EU-Bürger können eine UG gründen; die notarielle Beurkundung erfordert aber in der Regel einen deutschsprachigen Notartermin oder einen beeidigten Dolmetscher — rechne diese Kosten ein.
- Nebentätigkeit und Kleinunternehmer: Die UG ist körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig — der Kleinunternehmerstatus betrifft nur die Umsatzsteuer und ändert nichts an den Gründungskosten.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Das Ergebnis sagt dir, wie viel Geld du am Gründungstag insgesamt brauchst — und wie sich die Kosten zwischen Gesellschaft und dir privat aufteilen. Der ug-gruendungskosten-rechner zeigt dir zusätzlich die Rücklagen-Projektion: Der wichtigste Hebel ist das Stammkapital: Schon 1.000 € statt 1 € drehen die Kostenverteilung komplett und geben der UG ein funktionierendes Startkonto.
Als Faustregel: Wähle ein Stammkapital, das Notar-, Register- und Gewerbekosten plus die Ausgaben der ersten drei Monate abdeckt.
Plane außerdem die Rücklage von Anfang an in deine Liquidität ein — 25 % des Gewinns sind kein frei verfügbares Geld. Und denke den Upgrade-Pfad mit: Bei soliden Gewinnen erreichst du die 25.000 € in wenigen Jahren und kannst dann als GmbH firmieren, was bei Geschäftspartnern oft seriöser wirkt.
Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — bei individuellen Satzungen und der steuerlichen Gestaltung (etwa Thesaurierung vs. Ausschüttung) lohnt das Gespräch mit Steuerberater und Notar.