So funktioniert der verletztengeld-rechner
Der Rechner braucht nur drei Angaben: dein regelmäßiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt, dein monatliches Nettoarbeitsentgelt und – optional – den Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit. Daraus ermittelt er zuerst dein tägliches Regelentgelt (Monatsbrutto ÷ 30), nimmt davon 80 Prozent und deckelt das Ergebnis auf dein tägliches Netto (Monatsnetto ÷ 30).
Von diesem Betrag zieht er deine Versichertenanteile zur Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) ab – das ist dein tägliches Verletztengeld. Mal 30 ergibt den Monatswert.
Das Ergebnis ist eine verlässliche Orientierung nach der vereinfachten Arbeitnehmer-Formel. Die verbindliche Berechnung nimmt deine Krankenkasse im Auftrag des Unfallversicherungsträgers vor – dort fließen auch Sonderfälle (Einmalzahlungen, unregelmäßige Zuschläge) exakt ein.
Was ist Verletztengeld?
Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Sein Zweck steht im Gesetz: Es soll deinen Lebensunterhalt sichern, wenn du infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig bist oder wegen einer Heilbehandlung nicht arbeiten kannst (§ 45 SGB VII).
Gezahlt wird es ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird – praktisch aber erst nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber, weil du bis dahin ja dein volles Entgelt bekommst.
Ein wichtiger Unterschied zum Krankengeld: Beim Verletztengeld fließen auch steuerfreie Entgeltbestandteile – zum Beispiel Zuschläge für Nachtarbeit – in das Regelentgelt ein. Beide Leistungen gibt es nie gleichzeitig: Entweder zahlt die Krankenkasse Krankengeld (bei Krankheit) oder die Unfallversicherung Verletztengeld (bei Arbeitsunfall).
Die Auszahlung läuft übrigens meist über deine Krankenkasse – das Geld kommt aber vom Unfallversicherungsträger, also deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die Formel Schritt für Schritt
So rechnet § 47 SGB VII – und so rechnet der Rechner oben:
- Tägliches Regelentgelt: regelmäßiges Monatsbrutto ÷ 30. (Behördlich exakt: Das Regelentgelt wird aus deinem regelmäßigen Arbeitsentgelt gebildet; der Rechner nutzt die übliche Monatsvereinfachung.)
80-Prozent-Regel: 80 % des täglichen Regelentgelts. 3.
Netto-Deckel: Das Ergebnis darf dein tägliches Nettoarbeitsentgelt (Monatsnetto ÷ 30) nicht übersteigen – ist 80 % vom Brutto höher als dein Netto, wird auf das Netto gekappt. 4.
Abzüge: Vom gedeckelten Betrag gehen deine Versichertenanteile zur Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) ab. Die übrigen Sozialversicherungsbeiträge trägt der Unfallversicherungsträger. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den krankengeld-aussteuerung-rechner heranziehen.
Merksatz: Verletztengeld pro Tag = min(80 % × Brutto/30; Netto/30) − 9,3 % RV − 1,3 % AV.
Verletztengeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente – die Abgrenzung
Vier Leistungen, vier Zuständigkeiten – hier die Übersicht, die in keinem Ratgeber fehlt, aber selten so klar dasteht:
| Verletztengeld | Krankengeld | Übergangsgeld | Verletztenrente | |
|---|---|---|---|---|
| Wann | Nach Arbeits-/Wegeunfall, ab Woche 7 der AU | Bei Krankheit (nicht arbeitsbedingt), ab Woche 7 | Bei beruflicher Reha-Maßnahme | Bei dauerhafter Erwerbsminderung nach Unfall |
| Wer zahlt | Unfallversicherung (BG), ausgezahlt über Krankenkasse | Krankenkasse | Unfall- bzw. Rentenversicherung | Berufsgenossenschaft |
| Höhe | 80 % Regelentgelt, max. Netto | 70 % Brutto, max. 90 % Netto | 68 % Netto (ohne Kind) / 75 % (mit Kind) | Nach Minderung der Erwerbsfähigkeit |
| Dauer | Bis AU-Ende, max. 78 Wochen | Max. 78 Wochen (Aussteuerung) | Dauer der Reha-Maßnahme | Dauerhaft, solange MdE besteht |
Die praktische Reihenfolge nach einem schweren Arbeitsunfall lautet also oft: 6 Wochen Entgeltfortzahlung → Verletztengeld → (bei Reha) Übergangsgeld → (bei Dauerschaden) Verletztenrente.
Was ändert sich 2026 / 2027?
Die 80-Prozent-Regel des § 47 SGB VII ist gesetzlich festgeschrieben – dafür ist keine Änderung angekündigt. Was sich jährlich ändert, sind die Abzüge: 2026 betragen die Versichertenanteile 9,3 % Rentenversicherung (Satz 18,6 %) und 1,3 % Arbeitslosenversicherung (Satz 2,6 %).
Für 2027 sind die Beitragssätze noch nicht endgültig beschlossen – der Rechner arbeitet bis dahin mit den 2026er Werten und wird nach Verkündung aktualisiert. Behandle 2027er Abzüge daher als vorläufig.
Beispielrechnung: 3.500 € brutto, 2.200 € netto
Nehmen wir Tobias, der nach einem Wegeunfall seit sieben Wochen arbeitsunfähig ist:
- Tägliches Regelentgelt: 3.500 € ÷ 30 = 116,67 €
80 % davon: 93,33 €
3. Netto-Deckel: 2.200 € ÷ 30 = 73,33 € – 93,33 € übersteigen das Netto, also wird auf 73,33 € gekappt
4.
Abzüge: Rentenversicherung 9,3 % von 73,33 € = 6,82 €; Arbeitslosenversicherung 1,3 % = 0,95 €
5. Tägliches Verletztengeld: 73,33 € − 6,82 € − 0,95 € = 65,56 €
6.
Monatswert: 65,56 € × 30 ≈ 1.967 €
Tobias erhält also rund 1.967 € im Monat – steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung (dazu gleich mehr). Zum Vergleich: Krankengeld wären nur 70 % vom Brutto gewesen – der Unfallversicherungsschutz ist spürbar besser.
Typische Fehler rund ums Verletztengeld
- Krankengeld erwartet.
Viele verunfallte Arbeitnehmer rechnen mit den Krankengeld-Sätzen (70 %) – tatsächlich sind es 80 % vom Regelentgelt, und die Auszahlung kommt von der Unfallversicherung. Das ist bares Geld.
- Selbst einen Antrag stellen wollen.
Nicht nötig – und gar nicht vorgesehen. Dein Arbeitgeber meldet den Arbeitsunfall an die Berufsgenossenschaft (Meldepflicht ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, § 193 SGB VII); die Krankenkasse zahlt dann im Auftrag der BG aus.
- Den Netto-Deckel übersehen.
80 % vom Brutto klingen gut, aber: Mehr als dein bisheriges Netto gibt es nicht. Bei hohen Brutto-Netto-Differenzen (Steuerklasse V/VI) begrenzt der Deckel die Leistung spürbar.
- Steuerfreiheit mit Steuererklärung verwechseln.
Das Verletztengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) – es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Du musst es in der Steuererklärung angeben.
- 78 Wochen als hartes Ende missverstehen.
Nach der DGUV ist der Ablauf der 78. Woche nicht automatisch das Ende: Dauern Heilbehandlung und realistische Rückkehrperspektive an, kann weitergezahlt werden.
- Nebeneinkünfte verschweigen.
Verdienst du während des Bezugs weiter Geld dazu, wird es angerechnet – das Verletztengeld sinkt entsprechend. Melde Nebeneinkünfte, sonst drohen Rückforderungen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Wegeunfall und Umwege: Versichert ist der direkte Weg von der Haustür zur Arbeit und zurück. Private Umwege (zum Beispiel zum Einkaufen) unterbrechen den Schutz – Ausnahmen: Umwege, um Kinder in die Kita zu bringen, oder wegen einer Fahrgemeinschaft, sind in der Regel mitversichert. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer progressionsvorbehalt-rechner.
Schüler und Studierende: Auch sie haben Anspruch auf Verletztengeld, wenn sie zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind – etwa einem Nebenjob.
ALG- oder Kurzarbeitergeld-Bezieher: Wer vor dem Unfall Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen hat, erhält Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes.
Selbstständige: Ohne monatliches Arbeitsentgelt dient der 360. Teil des Arbeitseinkommens aus dem Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit als Berechnungsgrundlage.
Stationäre Behandlung: Auch wer wegen des Unfalls stationär behandelt wird, erhält Verletztengeld – die Zahlung endet grundsätzlich nicht vor Abschluss der stationären Behandlung.
Ärztliche Feststellung: Über Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsweg entscheidet der Durchgangsarzt – ein speziell zugelassener Arzt für Arbeitsunfälle. Seine Bescheinigung ist die Grundlage für alles Weitere.
Was bedeutet das Ergebnis für dich?
Dein errechneter Tages- und Monatssatz ist die Zahl, mit der du planen kannst – Miete, Kreditraten und Lebenshaltung laufen weiter. Prüfe als Erstes, ob dein Arbeitgeber den Unfall tatsächlich an die Berufsgenossenschaft gemeldet hat (frage nach der Unfallanzeige); ohne Meldung läuft nichts.
Halte alle Durchgangsarzt-Termine ein und dokumentiere deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos. Lege das Verletztengeld für die Steuererklärung beiseite: Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz – eine Nachzahlung im Folgejahr sollte dich nicht überraschen.
Und falls eine berufliche Reha ansteht: Danach wechselt die Leistung zum Übergangsgeld (68 bzw. 75 % des Nettos) – plane den Übergang mit deiner BG-Beraterin oder deinem Berater.