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Alltag & Rechner • Geprüfte Rechenlogik 2026/2027

Verletztengeld-Rechner: Höhe berechnen

Nach einem Arbeitsunfall kreisen die Gedanken – um die Gesundheit, aber auch ums Geld: Wer zahlt eigentlich, wenn du wochenlang nicht arbeiten kannst? Die Antwort heißt Verletztengeld: die Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung, 80 Prozent deines Regelentgelts, gezahlt über deine Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft. Der verletztengeld-rechner zeigt dir tagesgenau, wie viel dir zusteht – und erklärt den Weg dorthin, Schritt für Schritt.

Interaktiver Verletztengeld-Rechner

Offizieller BMF- & Gesetzesstand 2026/2027

Live-Berechnung
€

Monatliches Bruttoarbeitsentgelt (€) (Zahleneingabe; Hilfetext: Dein regelmäßiges Brutt...

€

Monatliches Nettoarbeitsentgelt (€) (Zahleneingabe; Hilfetext: Was dir netto monatlich ...

optional, Datumswähler

Beginn der Arbeitsunfähigkeit (optional, Datumswähler)

Berechnungsergebnis
Dein tägliches Verletztengeld
2.348,50 €

Exakt ermittelt nach Vorgaben 2026

Detaillierte Aufschlüsselung
Monatswert 642,80 €
Berechnungsgrundlage 1.705,70 €
Effektiver Belastungssatz 27,4 %
Ergebnis exportieren:

„Unverbindliche Orientierung nach §§ 45, 47 SGB VII (Stand: Oktober 2026). Die verbindliche Berechnung nimmt deine Krankenkasse im Auftrag des Unfallversicherungsträgers vor. Keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt: Direkte Antwort

Der Ablauf ist gesetzlich festgezurrt: Zuerst zahlt dein Arbeitgeber sechs Wochen lang dein Entgelt weiter (Entgeltfortzahlung). Bist du danach immer noch arbeitsunfähig, springt die Unfallversicherung ein – das Verletztengeld nach §§ 45 ff. SGB VII. Es beträgt 80 Prozent deines Regelentgelts, darf aber dein regelmäßiges Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen; abgezogen werden deine Anteile zur Renten- (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Gezahlt wird bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens 78 Wochen. Im verletztengeld-rechner oben gibst du Monatsbrutto und Monatsnetto ein und erhältst deinen Tages- und Monatssatz.

So funktioniert der verletztengeld-rechner

Der Rechner braucht nur drei Angaben: dein regelmäßiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt, dein monatliches Nettoarbeitsentgelt und – optional – den Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit. Daraus ermittelt er zuerst dein tägliches Regelentgelt (Monatsbrutto ÷ 30), nimmt davon 80 Prozent und deckelt das Ergebnis auf dein tägliches Netto (Monatsnetto ÷ 30).

Von diesem Betrag zieht er deine Versichertenanteile zur Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) ab – das ist dein tägliches Verletztengeld. Mal 30 ergibt den Monatswert.

Das Ergebnis ist eine verlässliche Orientierung nach der vereinfachten Arbeitnehmer-Formel. Die verbindliche Berechnung nimmt deine Krankenkasse im Auftrag des Unfallversicherungsträgers vor – dort fließen auch Sonderfälle (Einmalzahlungen, unregelmäßige Zuschläge) exakt ein.

Was ist Verletztengeld?

Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Sein Zweck steht im Gesetz: Es soll deinen Lebensunterhalt sichern, wenn du infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig bist oder wegen einer Heilbehandlung nicht arbeiten kannst (§ 45 SGB VII).

Gezahlt wird es ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird – praktisch aber erst nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber, weil du bis dahin ja dein volles Entgelt bekommst.

Ein wichtiger Unterschied zum Krankengeld: Beim Verletztengeld fließen auch steuerfreie Entgeltbestandteile – zum Beispiel Zuschläge für Nachtarbeit – in das Regelentgelt ein. Beide Leistungen gibt es nie gleichzeitig: Entweder zahlt die Krankenkasse Krankengeld (bei Krankheit) oder die Unfallversicherung Verletztengeld (bei Arbeitsunfall).

Die Auszahlung läuft übrigens meist über deine Krankenkasse – das Geld kommt aber vom Unfallversicherungsträger, also deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Die Formel Schritt für Schritt

So rechnet § 47 SGB VII – und so rechnet der Rechner oben:

  1. Tägliches Regelentgelt: regelmäßiges Monatsbrutto ÷ 30. (Behördlich exakt: Das Regelentgelt wird aus deinem regelmäßigen Arbeitsentgelt gebildet; der Rechner nutzt die übliche Monatsvereinfachung.)

80-Prozent-Regel: 80 % des täglichen Regelentgelts. 3.

Netto-Deckel: Das Ergebnis darf dein tägliches Nettoarbeitsentgelt (Monatsnetto ÷ 30) nicht übersteigen – ist 80 % vom Brutto höher als dein Netto, wird auf das Netto gekappt. 4.

Abzüge: Vom gedeckelten Betrag gehen deine Versichertenanteile zur Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %) ab. Die übrigen Sozialversicherungsbeiträge trägt der Unfallversicherungsträger. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den krankengeld-aussteuerung-rechner heranziehen.

Merksatz: Verletztengeld pro Tag = min(80 % × Brutto/30; Netto/30) − 9,3 % RV − 1,3 % AV.

Verletztengeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente – die Abgrenzung

Vier Leistungen, vier Zuständigkeiten – hier die Übersicht, die in keinem Ratgeber fehlt, aber selten so klar dasteht:

Verletztengeld Krankengeld Übergangsgeld Verletztenrente
Wann Nach Arbeits-/Wegeunfall, ab Woche 7 der AU Bei Krankheit (nicht arbeitsbedingt), ab Woche 7 Bei beruflicher Reha-Maßnahme Bei dauerhafter Erwerbsminderung nach Unfall
Wer zahlt Unfallversicherung (BG), ausgezahlt über Krankenkasse Krankenkasse Unfall- bzw. Rentenversicherung Berufsgenossenschaft
Höhe 80 % Regelentgelt, max. Netto 70 % Brutto, max. 90 % Netto 68 % Netto (ohne Kind) / 75 % (mit Kind) Nach Minderung der Erwerbsfähigkeit
Dauer Bis AU-Ende, max. 78 Wochen Max. 78 Wochen (Aussteuerung) Dauer der Reha-Maßnahme Dauerhaft, solange MdE besteht

Die praktische Reihenfolge nach einem schweren Arbeitsunfall lautet also oft: 6 Wochen Entgeltfortzahlung → Verletztengeld → (bei Reha) Übergangsgeld → (bei Dauerschaden) Verletztenrente.

Was ändert sich 2026 / 2027?

Die 80-Prozent-Regel des § 47 SGB VII ist gesetzlich festgeschrieben – dafür ist keine Änderung angekündigt. Was sich jährlich ändert, sind die Abzüge: 2026 betragen die Versichertenanteile 9,3 % Rentenversicherung (Satz 18,6 %) und 1,3 % Arbeitslosenversicherung (Satz 2,6 %).

Für 2027 sind die Beitragssätze noch nicht endgültig beschlossen – der Rechner arbeitet bis dahin mit den 2026er Werten und wird nach Verkündung aktualisiert. Behandle 2027er Abzüge daher als vorläufig.

Beispielrechnung: 3.500 € brutto, 2.200 € netto

Nehmen wir Tobias, der nach einem Wegeunfall seit sieben Wochen arbeitsunfähig ist:

  1. Tägliches Regelentgelt: 3.500 € ÷ 30 = 116,67 €

80 % davon: 93,33 €
3. Netto-Deckel: 2.200 € ÷ 30 = 73,33 € – 93,33 € übersteigen das Netto, also wird auf 73,33 € gekappt
4.

Abzüge: Rentenversicherung 9,3 % von 73,33 € = 6,82 €; Arbeitslosenversicherung 1,3 % = 0,95 €
5. Tägliches Verletztengeld: 73,33 € − 6,82 € − 0,95 € = 65,56 €
6.

Monatswert: 65,56 € × 30 ≈ 1.967 €

Tobias erhält also rund 1.967 € im Monat – steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung (dazu gleich mehr). Zum Vergleich: Krankengeld wären nur 70 % vom Brutto gewesen – der Unfallversicherungsschutz ist spürbar besser.

Typische Fehler rund ums Verletztengeld

  1. Krankengeld erwartet.

Viele verunfallte Arbeitnehmer rechnen mit den Krankengeld-Sätzen (70 %) – tatsächlich sind es 80 % vom Regelentgelt, und die Auszahlung kommt von der Unfallversicherung. Das ist bares Geld.

  1. Selbst einen Antrag stellen wollen.

Nicht nötig – und gar nicht vorgesehen. Dein Arbeitgeber meldet den Arbeitsunfall an die Berufsgenossenschaft (Meldepflicht ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, § 193 SGB VII); die Krankenkasse zahlt dann im Auftrag der BG aus.

  1. Den Netto-Deckel übersehen.

80 % vom Brutto klingen gut, aber: Mehr als dein bisheriges Netto gibt es nicht. Bei hohen Brutto-Netto-Differenzen (Steuerklasse V/VI) begrenzt der Deckel die Leistung spürbar.

  1. Steuerfreiheit mit Steuererklärung verwechseln.

Das Verletztengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) – es erhöht den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Du musst es in der Steuererklärung angeben.

  1. 78 Wochen als hartes Ende missverstehen.

Nach der DGUV ist der Ablauf der 78. Woche nicht automatisch das Ende: Dauern Heilbehandlung und realistische Rückkehrperspektive an, kann weitergezahlt werden.

  1. Nebeneinkünfte verschweigen.

Verdienst du während des Bezugs weiter Geld dazu, wird es angerechnet – das Verletztengeld sinkt entsprechend. Melde Nebeneinkünfte, sonst drohen Rückforderungen.

Sonderfälle und Ausnahmen

Wegeunfall und Umwege: Versichert ist der direkte Weg von der Haustür zur Arbeit und zurück. Private Umwege (zum Beispiel zum Einkaufen) unterbrechen den Schutz – Ausnahmen: Umwege, um Kinder in die Kita zu bringen, oder wegen einer Fahrgemeinschaft, sind in der Regel mitversichert. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer progressionsvorbehalt-rechner.

Schüler und Studierende: Auch sie haben Anspruch auf Verletztengeld, wenn sie zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind – etwa einem Nebenjob.

ALG- oder Kurzarbeitergeld-Bezieher: Wer vor dem Unfall Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen hat, erhält Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes.

Selbstständige: Ohne monatliches Arbeitsentgelt dient der 360. Teil des Arbeitseinkommens aus dem Kalenderjahr vor der Arbeitsunfähigkeit als Berechnungsgrundlage.

Stationäre Behandlung: Auch wer wegen des Unfalls stationär behandelt wird, erhält Verletztengeld – die Zahlung endet grundsätzlich nicht vor Abschluss der stationären Behandlung.

Ärztliche Feststellung: Über Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsweg entscheidet der Durchgangsarzt – ein speziell zugelassener Arzt für Arbeitsunfälle. Seine Bescheinigung ist die Grundlage für alles Weitere.

Was bedeutet das Ergebnis für dich?

Dein errechneter Tages- und Monatssatz ist die Zahl, mit der du planen kannst – Miete, Kreditraten und Lebenshaltung laufen weiter. Prüfe als Erstes, ob dein Arbeitgeber den Unfall tatsächlich an die Berufsgenossenschaft gemeldet hat (frage nach der Unfallanzeige); ohne Meldung läuft nichts.

Halte alle Durchgangsarzt-Termine ein und dokumentiere deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos. Lege das Verletztengeld für die Steuererklärung beiseite: Es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz – eine Nachzahlung im Folgejahr sollte dich nicht überraschen.

Und falls eine berufliche Reha ansteht: Danach wechselt die Leistung zum Übergangsgeld (68 bzw. 75 % des Nettos) – plane den Übergang mit deiner BG-Beraterin oder deinem Berater.

Mathematische Formel-Spezifikation

Exakte Berechnungsvorschrift nach Gesetzesgrundlage

Für den Bau des Rechners, alle Werte verifiziert (Quellen: §§ 45, 47 SGB VII; krankenkasseninfo.de; DGUV): **Kernformel (vereinfachte Arbeitnehmer-Berechnung):** - regelentgelt_tag = monatliches_brutto / 30 - brutto_ansatz = 0,80 × regelentgelt_tag - netto_deckel = monatliches_netto / 30 - bemessung = MIN(brutto_ansatz; netto_deckel) - abzug_rv = 0,093 × bemessung (AN-Anteil, Satz 18,6 % / 2026) - abzug_av = 0,013 × bemessung (AN-Anteil, Satz 2,6 % / 2026) - verletztengeld_tag = bemessung − abzug_rv − abzug_av - verletztengeld_monat ≈ verletztengeld_tag × 30 **Regeln:** - Anspruch: Arbeitsunfähigkeit infolge Arbeitsunfall/Wegeunfall/Berufskrankheit oder stationäre Heilbehandlung (§ 45 SGB VII); praktisch ab Woche 7 nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung - Dauer: bis Ende der AU, max. 78 Wochen (§ 45); Verlängerung möglich bei andauernder Heilbehandlung + Rückkehrperspektive (DGUV) - Steuer: steuerfrei, Progressionsvorbehalt § 32b EStG (nur Hinweis, keine Berechnung) - Sonderfälle (Hinweistexte, keine Berechnung): Selbstständige (360.-Teil des Vorjahreseinkommens), ALG-/KUG-Bezieher (Höhe des Krankengeldes) - 2027: Beitragssätze RV/AV noch nicht endgültig beschlossen – bis zur Verkündung mit 2026er Werten rechnen und als vorläufig kennzeichnen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alles Wissenswerte zu Voraussetzungen, Gesetzen und Besonderheiten

1 Wer zahlt mir das Verletztengeld aus?

Deine Krankenkasse zahlt es dir aus – aber im Auftrag und mit dem Geld des Unfallversicherungsträgers, also deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Auf dem Kontoauszug steht die Krankenkasse, wirtschaftlich steckt die Unfallversicherung dahinter.

2 Muss ich Verletztengeld selbst beantragen?

Nein. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsunfall an die Berufsgenossenschaft zu melden (ab mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit). Die Leistung wird dadurch automatisch angestoßen. Du musst nur deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich – beim Durchgangsarzt – feststellen lassen.

3 Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?

Bis zum Ende deiner Arbeitsunfähigkeit, grundsätzlich längstens bis zum Ablauf der 78. Woche. Das ist aber kein automatisches hartes Ende: Dauern Heilbehandlung und eine realistische Rückkehrperspektive in deinen Beruf an, kann die Zahlung laut DGUV auch darüber hinaus fortgesetzt werden.

4 Was ist der genaue Unterschied zum Krankengeld?

Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse bei Krankheiten ohne Arbeitsbezug: 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto. Das Verletztengeld zahlt die Unfallversicherung nach Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit: 80 % vom Regelentgelt, maximal 100 % vom Netto. Außerdem fließen beim Verletztengeld auch steuerfreie Zuschläge (zum Beispiel Nachtarbeit) in die Berechnung ein. Mit dem verletztengeld-rechner oben siehst du sofort, wie groß der Unterschied in deinem Fall ausfällt.

5 Ist Verletztengeld steuerfrei?

Die Leistung selbst ist steuerfrei. Aber: Sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG – sie erhöht also den Steuersatz, mit dem deine übrigen Einkünfte (zum Beispiel das Gehalt deines Partners oder Mieteinnahmen) versteuert werden. Gib das Verletztengeld unbedingt in deiner Steuererklärung an.

6 Was passiert nach den 78 Wochen?

Drei Wege sind möglich: Bist du wieder arbeitsfähig, endet die Leistung. Nimmst du an einer beruflichen Reha-Maßnahme teil, erhältst du Übergangsgeld (68 % deines Nettos ohne Kind, 75 % mit Kindergeldanspruch). Bleibt eine dauerhafte Erwerbsminderung, prüft die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente.

7 Gilt ein Umweg auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall?

Grundsätzlich bist du nur auf dem direkten Weg versichert. Private Umwege – etwa zum Einkaufen – lassen den Schutz entfallen. Mitversichert sind dagegen Umwege, um Kinder zur Kita zu bringen, oder Umwege wegen einer Fahrgemeinschaft.

8 Was, wenn ein Dritter den Unfall verursacht hat?

Dann kannst du den Differenzbetrag zu deinem vollen Einkommen als Schadensersatz geltend machen – gezahlt über die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Das Verletztengeld sichert die Basis, der Schadensersatz schließt die Lücke zum vollen Verdienstausfall.

9 Bekomme ich als Minijobber oder Student Verletztengeld?

Ja, sofern du versichert beschäftigt warst, als der Unfall passierte – das gilt auch für Minijobs und bezahlte studentische Nebenjobs. Entscheidend ist die versicherte Beschäftigung zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nicht die Höhe des Verdienstes.

10 Werden Überstunden und Nachtzuschläge mitgerechnet?

Ja – und das ist ein echter Vorteil gegenüber dem Krankengeld: Auch steuerfreie Entgeltbestandteile wie Nachtarbeitszuschläge fließen in das Regelentgelt ein. Die 80 % werden also aus einem breiteren Einkommen berechnet.

Geprüfte Quellen & Rechtsgrundlagen

  • • Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de): §§ 45, 47, 193 SGB VII (Anspruch, Höhe, Meldepflicht); § 32b EStG (Progressionsvorbehalt)
  • • krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/verletztengeld und /arbeitsunfall – Berechnung, Dauer, Anspruchsvoraussetzungen (abgerufen 16.10.2026)
  • • DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) – Verletztengeld: Dauer über 78 Wochen hinaus bei andauernder Heilbehandlung (zitiert nach dpa, abgerufen 16.10.2026)
  • • fimportal.de – Leistungsbeschreibung Verletztengeld: 80 %, kein Antrag, Arbeitgebermeldung (abgerufen 16.10.2026)