So funktioniert die Berechnung
Die einfache Verzinsung ist linear: Die Zinsen wachsen proportional zu Kapital, Zinssatz und Zeit. Die Grundformel lautet:
Z = K · p · t / 100
Dabei ist Z der Zinsbetrag, K das Kapital, p der Zinssatz in Prozent und t die Zeit in Jahren. Die Formel lässt sich nach jeder Größe umstellen:
- Kapital gesucht: K = Z · 100 / (p · t)
- Zinssatz gesucht: p = Z · 100 / (K · t)
- Zeit gesucht: t = Z · 100 / (K · p)
Für Monatszinsen ersetzt du t durch Monate/12: Z = K · p · Monate / (100 · 12). Für Tageszinsen rechnest du Z = K · p · Tage / (100 · 360) nach der deutschen Methode (jeder Monat 30 Tage, das Jahr 360 Tage).
Daneben gibt es zwei weitere Methoden: act/360 (tatsächliche Tage geteilt durch 360) und act/365 (tatsächliche Tage geteilt durch 365). Die Unterschiede sind pro Tag klein, summieren sich über lange Zeiträume aber spürbar – bei 100.000 € und 5 % macht der Methodenwechsel pro Jahr rund 140 € aus. Für vertiefende Berechnungen können Sie direkt den Zinseszins-Rechner: Zinsen auf Zinsen berechnen heranziehen.
Was ändert sich 2026 / 2027?
An der Zinsformel ändert sich nie etwas – wohl aber an den Zinssätzen, mit denen du rechnest. Der gesetzliche Zinssatz nach § 246 BGB liegt unverändert bei 4 % pro Jahr.
Wichtig für alle, die Verzugszinsen berechnen: Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 % (Deutsche Bundesbank). Daraus ergeben sich Verzugszinsen von 6,52 % gegenüber Verbrauchern (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte, § 288 Abs. 1 BGB) und 10,52 % im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte, § 288 Abs. 2 BGB).
Die Europäische Zentralbank hat ihren Einlagensatz im September 2026 auf 2,50 % angehoben, was Spar- und Kreditzinsen tendenziell nach oben zieht. Für 2027 sind keine Änderungen der gesetzlichen Zinssätze angekündigt – der nächste Anpassungstermin des Basiszinssatzes ist der 1. Januar 2027.
Beispielrechnung
Beispiel 1 – Jahreszinsen: Du legst 10.000 € zu 3 % für 2 Jahre an. Z = 10.000 × 3 × 2 / 100 = 600 €. Dein Guthaben wächst linear auf 10.600 € – ohne Zinseszins, denn die 600 € werden bei einfacher Verzinsung nicht wieder verzinst.
Beispiel 2 – Tageszinsen (deutsche Methode): Ein Kredit von 10.000 € zu 5 % läuft 90 Tage. Z = 10.000 × 5 × 90 / (100 × 360) = 125 €. Nach act/365 wären es 10.000 × 5 × 90 / (100 × 365) = 123,29 € – die deutsche 360-Tage-Methode ergibt also etwas höhere Tageszinsen.
Beispiel 3 – Zinssatz gesucht: Du zahlst für 8.000 € über 6 Monate 120 € Zinsen. p = 120 × 100 / (8.000 × 0,5) = 3 %. Der effektive Jahreszins deines Kredits liegt damit bei 3 % – solange keine weiteren Gebühren anfallen. Zur optimalen Gesamtplanung empfiehlt sich ergänzend unser praktischer Tagesgeldzinsen vergleichen.
Typische Fehler
- Zinseszins mit einfacher Verzinsung verwechseln.
Die Formel Z = K·p·t/100 rechnet linear. Sobald Zinsen dem Kapital zugeschlagen und mitverzinst werden, brauchst du den Zinseszinsrechner – die Ergebnisse liegen deutlich höher.
- Falsche Tagesbasis.
Im kaufmännischen Rechnen und bei vielen Bankprodukten gilt 30/360, nicht 365. Wer mit 365 Tagen rechnet, obwohl der Vertrag 360 vorsieht, unterschätzt die Zinsen.
- Prozent und Prozentpunkte verwechseln.
Ein Anstieg von 3 % auf 4 % ist ein Prozentpunkt, aber relativ ein Plus von 33 %. Bei Zinsvergleichen immer klar benennen, was gemeint ist.
- Nominal- und Effektivzins gleichsetzen.
Die Zinsformel liefert den Nominalzins. Gebühren, Disagio oder Zinseszinseffekte stecken im Effektivzins – der ist bei Krediten der ehrliche Vergleichsmaßstab.
- Steuern vergessen.
Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von effektiv 26,375 % (nach Freistellungsauftrag von 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Die Bruttozinsen aus dem Rechner sind nicht das, was auf dem Konto ankommt.
- Zeit in der falschen Einheit.
Die Formel erwartet Jahre. Sechs Monate sind t = 0,5, nicht t = 6 – ein klassischer Fehler, der das Ergebnis verzwölffacht.
Ein zins-rechner im Netz nimmt dir die Umrechnung ab, aber beim Nachrechnen per Hand ist das die häufigste Falle.
Sonderfälle / Ausnahmen
- Gesetzliche Zinsen (§ 246 BGB): Ist kein Zinssatz vereinbart und das Gesetz ordnet eine Verzinsung an, gelten 4 % pro Jahr – „vier vom Hundert", wie es im Gesetz heißt.
- Verzugszinsen (§ 288 BGB): Bei Zahlungsverzug schuldet der Schuldner zusätzlich Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, 9 Prozentpunkte gegenüber Unternehmen. Seit 1. Juli 2026 sind das 6,52 % bzw. 10,52 %.
- Zinseszins-Verbot (§ 248 BGB): Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen, ist grundsätzlich nichtig. Ausnahmen gelten unter anderem für Darlehen und Kontokorrentverhältnisse – deshalb darf deine Bank beim Dispokredit sehr wohl Zinseszins berechnen.
- Bankarbeitstage: Zinsen laufen oft nur an Bankarbeitstagen; Wochenenden und Feiertage zählen bei manchen Produkten nicht mit. Prüfe die Vertragsbedingungen, wenn es auf einzelne Tage ankommt.
- Staffelzinsen und variable Sätze: Ändert sich der Zinssatz während der Laufzeit, rechnest du jeden Abschnitt einzeln und addierst die Teilbeträge.
- Negative Zinsen: In der Negativzinsphase zahlten Sparer zeitweise Strafzinsen auf Guthaben. Die Formel funktioniert auch mit negativem p – das Vorzeichen kehrt sich einfach um, und aus dem Ertrag wird eine Belastung.
Was bedeutet das Ergebnis für dich? (zins-rechner im Alltag)
Dein Ergebnis ist der reine Zinsbetrag – nicht mehr und nicht weniger. Nutze es, um Angebote zu prüfen: Passt die Zinsgutschrift deiner Bank zur Formel?
Ist der Dispozins deines Kontos wirklich so hoch, wie er sich anfühlt? Bei Krediten vergleiche immer den Effektivzins, nicht das Rechenergebnis der simplen Formel.
Und wenn du Zinsen für einen Zeitraum mit Zinseszinseffekt betrachtest – etwa ein mehrjähriges Festgeld mit Wiederanlage –, wechsle zum Zinseszinsrechner, denn die lineare Formel unterschätzt dann den Ertrag. Die Berechnung ersetzt keine Anlageberatung: Sie zeigt die Mathematik, nicht ob sich ein Angebot für dich lohnt.